ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkendes Auto verschuldet Unfall?

Parkendes Auto verschuldet Unfall?

Themenstarteram 12. November 2014 um 21:44

Hallo,

folgende Situation.

Meine Frau hatte ihren Wagen in einer kleinen Nebenstraße, wohl im Halteverbot, abgestellt.

Aus einer Minute wurden dann ein paar mehr, wie das bei Frauen nunmal so ist.

Als sie wieder zu ihrem Wagen ging, den Kleinen auf dem Arm, kam gerade ein Schulbus die Straße lang.

Natürlich keine Geduld darauf zu warten bis meine Frau wegfuhr.

Stattdessen quetschte der sich an ihren Wagen vorbei. Dann hielt er an, der Fahrer sprang raus, machte ein Foto von ihrem Wagen. Dann behauptete der Fahrer, er wäre bei dem Mänover mit dem Aussenspiegel an einem Baum gefahren, sie wäre das jetzt Schuld und müsse das bezahlen und fuhr sofort weiter.

Leider war ich nicht dabei. Meine Frau war völlig aufgelöst, ich habe sie erstmal beruhigt. Ich meine das der Fahrer des Schulbusses sein Malheur selber schuld ist. Selbst wenn ihr Wagen die Straße blockierte, kann es doch nicht ihre Schuld sein, wenn ein anderer Fahrer an dem Hindernis vorbei fährt und dabei so blind ist und einen Baum rammt!

Oder liege ich damit falsch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. November 2014 um 21:16:45 Uhr:

Es mag sein, dass du teilweise nicht ganz falsch liegst, aber letztendlich entscheidet so etwas ein Richter.

Das Beispiel mit der Oma müsste etwas anders lauten um vergleichbar zu sein.

Oma steht am Straßenrand und möchte die Straße überqueren.

Oma macht einen Schritt auf die Fahrbahn.

Ein Autofahrer weicht aus, weil er annimmt, dass Oma weitergeht, obwohl die das gar nicht vor hat.

Auto kommt ins schleudern und kollidiert mit einem Baum.

Unfallbeteiligte:

1. Fahrer der ausweichenden Fahrzeugs

2. Oma

Wie auch immer, auch parkende Fahrzeuge können unfallbeteiligt sein, was zu einer Mithaftung führen kann.

Hier geht es dem TE darum, ob seine Frau eine Mitschuld am Unfall bekommen kann.

Da der Busfahrer sich von der Unfallstelle entfernt hat, ist davon nicht auszugehen denn der Busfahrer hätte, wenn er die Frau des TE als Unfallbeteiligte in Mithaftung hätte nehmen wollen, sich nicht von der Unfallstelle entfernen dürfen, bevor den Anforderungen des § 142 StGB genüge getan worden wäre.

Ich habe fertig ;)

Du bist es wohl gewohnt immer Recht zu haben, egal ob du im Thema bist oder nicht. Ich gebe es auf mit beratungsresistenten Laien, und das bist du offensichtlich, zu diskutieren. Ich rede hier vom Fall des TE und nicht vom Pkw der einer Oma ausweicht die auf die Straße tritt. Und zu dem hier zu diskutierenden Fall habe ich genug gesagt.

 

52 weitere Antworten
Ähnliche Themen
52 Antworten

"Ruhig Brauner!"

Das Beispiel mit der Oma kam zuerst von dir; ich habe nur darauf geantwortet.

Rechthaberei scheint eher dein Metier zu sein, aber da bist du nicht allein, es gibt viele die unsachlich werden, wenn keine Argumente vorhanden sind.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. November 2014 um 16:00:36 Uhr:

"Ruhig Brauner!"

Das Beispiel mit der Oma kam zuerst von dir; ich habe nur darauf geantwortet.

und ein wenig abgeändert. Bei mir stand sie noch. Hätte der Busfahrer dem Pkw plötzlich ausweichen müssen, haben wir kein Problem. Hier braucht der Busfahrer einfach nur stehen zu bleiben und alles ist gut. Aber der Vollpfosten verschätzt sich einfach.

Zitat:

Rechthaberei scheint eher dein Metier zu sein, aber da bist du nicht allein, es gibt viele die unsachlich werden, wenn keine Argumente vorhanden sind.

Argumenten und Tatsachen bist du ja nicht zugänglich. Und ich weiß, im Gegensatz zu dir, wovon ich spreche, nämlich von der Praxis. Und wo bin ich unsachlich geworden?

Vielleicht erkundigst du dich spaßeshalber mal bei der Polizei, wie genau dieser Unfall aufgenommen worden wäre, wenn der Busfahrer die Polizei gerufen hätte.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. November 2014 um 16:00:36 Uhr:

 

Hier geht es dem TE darum, ob seine Frau eine Mitschuld am Unfall bekommen kann.

Da der Busfahrer sich von der Unfallstelle entfernt hat, ist davon nicht auszugehen denn der Busfahrer hätte, wenn er die Frau des TE als Unfallbeteiligte in Mithaftung hätte nehmen wollen, sich nicht von der Unfallstelle entfernen dürfen, bevor den Anforderungen des § 142 StGB genüge getan worden wäre.

Um haftbar gemacht zu werden, muss man nicht Unfallbeteiligter im Sinne des Erlasses ( und davon rede ich ) sein. Das ist voneinander völlig unabhängig. Und am Teil mit dem § 142 sieht man, dass du deine Weisheiten vermutlich ergoogelt hast.

Du meinst also - Busfahrer haut ab, schickt dem Halter des Pkw eine Rechnung, der wird dadurch automatisch Unfallbeteiligter und der Busfahrer verstößt gegen § 142 StGB.:confused:

Hieße, dass der Busfahrer im Endeffekt bestimmt, wer hier unfallbeteiligt ist.

Themenstarteram 22. November 2014 um 12:57

So, kleines Update.

Der Chef von dem Schulbusfahrer hat sich gemeldet indem er eine Rechnung schickte.

Ich reagierte indem ich ihm die Rechnung mit einem netten Brief zurückschickte.

Sinngemäß schrieb ich das sein Fahrer selbst für das Malheur verantwortlich wäre.

Und wenn er doch etwas von meiner Frau wolle, sollte er eine Anzeige erstatten und unsere Anwälte würden das schon regeln.

Ich wünschte ihm noch viel Glück dabei.

Damit hast du den vom Gegner behaupteten Sachverhalt im Grunde erstmal bestätigt.

(warum denn eigentlich, wenn doch der Fahrer durch seine Unfallflucht die entsprechenden Feststellungen selber vereitelt hat?!)

Der Unternehmer wird vermutlich den Unterschied zwischen Straf- (bzw. OWi-) Recht und Zivilrecht kennen und aus deinem Vorschlag einer Anzeige entsprechende Rückschlüsse auf deine Kenntnisse ziehen...

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. November 2014 um 15:22:33 Uhr:

Damit hast du den vom Gegner behaupteten Sachverhalt im Grunde erstmal bestätigt.

(warum denn eigentlich, wenn doch der Fahrer durch seine Unfallflucht die entsprechenden Feststellungen selber vereitelt hat?!)

Der Unternehmer wird vermutlich den Unterschied zwischen Straf- (bzw. OWi-) Recht und Zivilrecht kennen und aus deinem Vorschlag einer Anzeige entsprechende Rückschlüsse auf deine Kenntnisse ziehen...

100% Zustimmung. Der TE hat sich durch seine Polemik ein klassisches Eigentor verpasst.

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. November 2014 um 15:40:22 Uhr:

 

100% Zustimmung. Der TE hat sich durch seine Polemik ein klassisches Eigentor verpasst.

Quatsch, der TE hat dem Busunternehmer lediglich freundlich mitgeteilt, dass er sich nicht verscheissern lässt.

Themenstarteram 22. November 2014 um 15:55

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. November 2014 um 16:28:25 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. November 2014 um 15:40:22 Uhr:

 

100% Zustimmung. Der TE hat sich durch seine Polemik ein klassisches Eigentor verpasst.

Quatsch, der TE hat dem Busunternehmer lediglich freundlich mitgeteilt, dass er sich nicht verscheissern lässt.

Du hast es völlig richtig erkannt.;)

Natürlich bin ich in keinster Weise auf den Sachverhalt eingegangen, sondern habe ihm lediglich die Rechnung zurückgeschickt. Und ihm gesagt, dass wenn seine Fahrer seine Fahrzeuge beschädigen, er das nicht völlig unbeteiligte Personen in Rechnung stellen kann.

Und natürlich das alles weitere über Anwälte zu regeln wäre.

Das wurde mir auch so von der Hotline der Rechtschutzversicherung geraten.

Bemerkenswert finde ich, dass die Forderung an den TE und nicht an dessen Versicherung gestellt wurde.

Scheinbar ist denen bewusst, dass das kein Selbstläufer ist und versuchen es einfach mal.

Frage mich auch, ob die unter diesen Umständen berechtigt waren, die Halteranschrift zu erfragen.

Bin gespannt, wie es weitergeht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkendes Auto verschuldet Unfall?