Parken vor Grundstückszugängen
Ich brauch mal eure Meinung, vielleicht lieg ich ja auch falsch . Zu dem Grundstückszugang auf dem Bild haben wir noch einen Zugang über Zufahrt zur doppelgarage . Gehsteig nur auf der anderen Straßenseite. Hanglage also vom Haus bergab zur Straße.
Parken vor dem grundstückszugang so erlaubt oder nicht ? Selbst der junge Postbote hat da so seine Schwierigkeiten dabei uns die Post zu bringen.
Platz wäre ja eigentlich genug vorhanden, links rechts . Oder ganz auf der anderen Seite .
Bei Tante Google gehts ja meist um Bordsteine und Gehsteig. Der hier aber nicht vorhanden ist .
66 Antworten
Soweit ichs noch im Kopf habe ist das so zulässig da ja der Gründstückszugang trotzdem gewährleistet ist über die Ein und Ausfahrt. Der Zugang ist ja keine Ein und Ausfahrt wo das parken nicht erlaubt wäre.
wenn das kein Gehweg ist und es dein eigener Zugang ist, kannst du selber da machen was du willst.
Fremde eigentlich nicht, aber du kommst ja noch durch den anderen Zugang rein, also da könnte man dann wohl auch stehen.
Ja genau so weit wäre ich auch , was aber irgendwie a bisserl blöd wäre , wenn der Eismann und Dpd an der Garage klopfen . Oder bei nen Brand , wieder zurück ins Haus weil der Fluchtweg versperrt ist ? Hab deswegen scho mit genug Leuten diskutiert. Oder wer zahlt die Schäden wenn sich meine Kids nach der Schule dran vorbei moggeln .
Parken ist dort lt. StVO erlaubt, zumal über die Garageneinfahrt ein Zugang ist. Ansonsten könnte man Zickzacklinie bei der Gemeinde beantragen, wenn das der einzige Zugang wäre.
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Besteht die entfernte Möglichkeit, das eigene Auto auf das eigene Grundstück in die Garage zu stellen? Ansonsten müssen allgemein 3,05m Durchfahrtsbreite /Spiegelkante) auf der Fahrbahn verbleiben. Sonst ist dort Haltverbot.
Garagenzufahrt ist bis jetzt kein Problem. Selbst wenn der jenige auf der anderen Seite parken würde . Die Haustür, Klingel , Briefkasten ist halt nur über den Weg zu erreichen.
Und wenn dann der berühmte Rollstuhlfahrer der bei MT ja sonst in in allen möglichen und unmöglichen treads auftaucht und klingeln möchte was dann ? 😉
Geht doch. Der muss dann ums Auto rum und dann die Treppen hochsteigen.
Wie hat sich diese Situation eigentlich entwickelt?
War da schon lange der Zugang, und später erst wurde der Gehweg auf der anderen Seite gebaut und noch später kamen die parkenden Autos oder...?
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 21. Januar 2024 um 00:23:59 Uhr:
Wie hat sich diese Situation eigentlich entwickelt?
In dem die Gemeinde das letzte Grundstück kein Einfamilienhaus sondern Mietshaus mit mehreren Parteien genehmigt hat . Und die ein Partei dann noch Massage Dienste anbietet . Wobei dann noch vor diesen Haus kein einziger öffentlicher Parkplatz mehr ist , und alle Gäste dort auf die Nachbargrundstücke ausweichen. Wenn sie das kleine P Schild auf dem Privatgrundstück wieder nicht sehen .
Und dann wollt ich mal die Mülltonnen umstellen. Bin aber auch net weiter gekommen. Hab versucht da durch zukommen , aber ich bin ja selbst net durch gekommen
Nachtrag
Dann bleibt nur selbst dort parken oder zusätzliche Stellfläche neben dem Eingang oder ZickZack Line . Wobei die letzten beiden von der Gemeine abhängen
Würde mich auch mal interessieren ob das Parken so erlaubt ist.
"nerven schonend" wäre es, den Zugang zur Einfahrt mit Pflastersteinen zu ergänzen.
Ein Schild im eigenen Garten mit der Aufschrift " Zugang zum Haus freihalten" wird wohl nicht den gewünschten Erfolg haben.
Zitat:
@FTCK schrieb am 20. Januar 2024 um 23:14:07 Uhr:
Parken ist dort lt. StVO erlaubt, zumal über die Garageneinfahrt ein Zugang ist.
Ich glaube, dass der TE sich hier missverständlich ausgedrückt hat. Es ist wohl direkt neben dem Zugang zur Haustür die Einfahrt zur Garage. Es fehlt jedoch eine fußläufige Verbindung zur Haustür. Daher kann, bei dieser Parkstellung, niemand die Hausklingel noch den Briefkasten erreichen.
Hab mal ein altes Bild ausgefischt , ca 15 Jahre in der Bauphase . Wenn man nicht gerade mit nen Bus kommt, passen zwei Autos davor . Dann ist aber immer noch Eingang und Garage frei . Auch die vorgesehenen Parkplätze nach Bebauungsplan wären rechts am roten Pfeil . Diese wurden von der Gemeinde damals anders gestaltet. Deswegen auch wurde der Eingang mehr nach links geschoben . Aber das hat eigentlich nichts mit meiner Frage zutun . Nur um die Verhältnisse zu klären . Der Rest des baugebietes ist ähnlich , alles Einfamilienhäuser mit Garage . Bis auf das eine wie oben erwähnt .