ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken vor Bordsteinabsenkungen gemäß §12 StVO

Parken vor Bordsteinabsenkungen gemäß §12 StVO

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 12:20

Hallo,

gemäß §12 der StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Das ist nur logisch, da diese Bordsteinabsenkungen zu Einfahrten, Garagen, etc. führen.

Was ist aber, wenn sich "hinter" der Bordsteinabsenkung nur eine gewöhnliche Haustüre befindet?

Ich skizziere mal einen vorliegenden Fall (Skizze von oben):

---Garage---Garage----Häusereingang---Garage---

Der abgesenkte Bordstein erstreckt sich von der ersten Garage bis zur letzten, somit auch vor dem Häusereingang. Hier findet bequem ein Kleinwagen platz, OHNE die anliegenden Garageneinfahrten zu behindern.

Auf dem Boden sind KEINE Markierungen, die das Parken sowieso unzulässig machen würden.

Gilt i.d.F. trotzdem strikt §12 StVO Abs. 3 Nr. 5?

Vielen Dank für eure Antworten!

 

Beste Antwort im Thema

Wenn dies eine Bordsteinabsenkung ist, gilt da auch die StVO und es darf dort nicht geparkt werden.

Der Paragraph ist doch ziemlich eindeutig und verweist auf keine Ausnahme.

Zitat:

(3) Das Parken ist unzulässig vor Bordsteinabsenkungen.

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Okay. Selbst die Zickzacklinien von Streetmaps hätten IMHO vor dem Richter nicht unbedingt bestanden. "Auf hoher See und vor Gericht" ist ja nichts unbekanntes.

 

Vor dem Hauseingang zu parken scheint mir erstmal nicht "böse" zu sein. Aber pi mal Daumen passt da kaum mehr als ein Smart hin, ohne die Garagen zu blockieren.

 

Selbige zu blockieren läuft unter anderen §§. Müsste ich mal suchen, falls noch Interesse besteht.

am 14. Oktober 2011 um 5:31

Der abgesenkte Bordstein läuft scheinbar sogar weiter, wo die Autos wieder parken dürfen. Dann ist der abgesenkte Bordstein vor den Garagen nicht mehr abgesenkt und es gilt die Argumentation der OLG Köln. Ist das nicht der Fall, dann ist der Hauseingang nur "mitgenommen"aber die Logik ist klar, dass man da niemanden parken lassen will (Zufahrt der Garagen muss ja auch akzeptabel möglich sein).

Amen

Da sucht einer unbedingt einen Parkplatz und sei er noch so klein.

Schon einmal drangedacht, dass ein Garagennutzer beim Ausfahren schräg zurückstoßen mochte, um nicht komplett in der Fahrbahn zu stehen?

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Was für eine freakige Stoßstange auf Bild 3...

Und irgendwie auch die ganze Straße; samt violettem Haus & Briefkastenanlage, interessante Vielfalt von Einfahrten + Haustüren. Ein buntes Viertel :p :cool: !

Was hat man vom bunten Viertel, wenn es nicht genug Parkplätze gibt? Da kann es einem nur zu bunt werden:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken vor Bordsteinabsenkungen gemäß §12 StVO