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Bauteil (Auspuff) eines anderen Modells: Laut STVO zugelassen?

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 22:02

Hallo zusammen

Bin nicht ganz sicher, ob dies hierhin passt oder nicht. Fall nein: Verzeiht mir bitte, wusste nicht wohin mit dieser Frage.

Es geht um folgendes:

Ist es zulässig z.B. eine Auspuffanlage eines Mercedes S63 AMG an einen S500 zu bauen? Beides Original Mercedes Teile für dieselbe Baureihe. Es geht mir jetzt nicht um den Sinn/Unsinn dieser Aktion, sondern nur um die gesetzliche Lage. Es ist auch nur ein Beispiel.

Wichtig: Es geht um dasselbe Modell mit anderer Motorisierung. Also nicht Anlage des S63 an die B-Klasse ;).

Auch noch anzumerken wäre, dass ich aus der Schweiz bin - aber auch die Gesetzeslage in Deutschland wäre interessant, meistens wird das ja ähnlich gehandhabt.

Danke im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise! :)

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17 Antworten
am 7. Juli 2010 um 0:18

Ich kann Dir sagen, das der TÜV die Anlage prüft ob sie zu dem Fahrzeug gehört.

Hatte mal ein Fahrzeug mit zum TÜV, wo der Prüfer meint, die gehört da nicht unter.

War ein Zubehör Pott mir gleicher Biegung usw.

Und wenn, denn ist es eher in der STVZO festgehalten.

Eintragen lassen, dann gibt es keine Probleme. Ansonsten gehört die Abgasanlage zur ABE, also kann nicht alles drangenagelt werden.

am 7. Juli 2010 um 4:52

Wieso ein Serien Auspuff eintragen lassen :confused:

Und die Frage vom TE finde ich auch interessant.

am 7. Juli 2010 um 4:58

Wenn der Auspuff bei dem Fahrzeug zugelassen ist OK

ABer auch bei Nachrüstanlagen gilt:

ABE ist kein Freibrief!

Wenn bei einer Kontrolle das Ding zu laut ist wird in Deutschland stillgelegt.

wurscht egal was du da für Zettel Eintragung oä Mitführst.

Bei uns in Bayern wurde zu Beginn der Motorradsaison richtig

kontrolliert!

Alle stillgelegt und erst wenn i.O. geht es weiter!

gruß Alex

Das Problem dürfte sein, dass der andere Auspuff auf ein anderes System abgestimmt ist um Lärm und Abgaswerte zu erreichen.

Baut man nun diesen Auspuff an ein anderes Motor-Auspuff-System wird er u.U. lauter und darf damit nicht genutzt werden.

Eine Betriebserlaubnis / E-Nummer ist i.d.R. immer nur für gewisse Zusammenstellungen gültig. Selbst mit E-Nummer ist ein Auspuff verboten, wenn er die Lärmwerte nicht mehr erfüllen kann. Auch am eigentlichen Fahrzeug.

Allerdings gibt es bei MB viele Gleichteile. Ich würde mal beim :) nachfragen, die müßten das wissen.

am 7. Juli 2010 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von angschte

Ist es zulässig...

nein, es ist nicht zulässig (sofern es keine freigabe für das andere fz/motorvariante gibt)....die e-nummer alleine reicht nicht aus......

am 7. Juli 2010 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Das Problem dürfte sein, dass der andere Auspuff auf ein anderes System abgestimmt ist um Lärm und Abgaswerte zu erreichen.

Baut man nun diesen Auspuff an ein anderes Motor-Auspuff-System wird er u.U. lauter und darf damit nicht genutzt werden.

das dürfte hier jedoch nicht der Fall sein:

jedem dürfte klar sein das die Auspuffanlage des AMG mehr in Bezug auf die Geräuschdämpfung leisten muss als beim "normalen" S500.

Ab zum Sachverständigen und ihm das Problem erklären. Er hat dann hoffentlich Ahnung und kann sagen JA / NEIN / Unter Umständen (mit Bedingungen).

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Wenn der Auspuff bei dem Fahrzeug zugelassen ist OK

ABer auch bei Nachrüstanlagen gilt:

ABE ist kein Freibrief!

Wenn bei einer Kontrolle das Ding zu laut ist wird in Deutschland stillgelegt.

wurscht egal was du da für Zettel Eintragung oä Mitführst.

Bei uns in Bayern wurde zu Beginn der Motorradsaison richtig

kontrolliert!

Alle stillgelegt und erst wenn i.O. geht es weiter!

 

gruß Alex

Da wird nicht in Deutschland stillgelegt sondern nur in Bayern (evtl auch noch in ein paar andern Bundesländern)

 

Von einem zu lauten Auspuff der eingetragen ist oder eine ABE hat geht keine Gefahr für den Straßenverkehr aus, also ist das ein Mängel und ein Mängelschein reicht.

 

Aber irgendwie wird in Bayern bei anscheinden zu lauten Auspuffanlagen mit ABE oder die sogar Eingetragen sind das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, das ist etwas über das Ziel hinaus geschossen.

 

 

Das Teil ist nur zu Laut mehr nicht, wo ist das die Verhältnissmäsigkeit zum "stillegen"

 

Bei Abgefahrenen Reifen ohne Profil wo der Draht schon raus schaut ist das etwas anderes.

Themenstarteram 7. Juli 2010 um 10:02

Nachdem hier - erwartungsgemäss - verschiedene Meinungen zum Tragen gekommen sind, möchte ich nun doch ein wenig konkreter werden.

A) Was meiner Meinung nach ganz klar nicht geht ist ein Fremdfabrikat, das zwar gleich aussieht, aber eben nicht vom Hersteller selbst ist, zu verbauen.

B) In meinem Fall geht es um eine S8-Anlage (5.2 V10) am Audi A8 (4.2 V8). Also eine Anlage, die normalerweise in einem V10 FSI spielt und für einen V8 gebraucht werden soll.

Viele sagen: "Eintragen lassen, und alles ist gut" oder "Frag den Herrn vom TÜV" (sinngemäss)

Nur ist das Problem

a) Dass ich in der Schweiz lebe und meines Wissens nur eine - extrem kostspielige - Einzelabnahme machen lassen könnte und

b) Es geht hier ja letzten Endes immer um Versicherungsschutz respektive erloschene ABE. Gibt es Beispiele, bei denen eine Versicherung im Falle eines Unfalles - bei einem Wagen mit Sport-ESD der Lautstärkemässig definitiv in den gesetzlichen Normen liegt - nicht zahlen musste, obschon ein Unfall ja selten mit einem ESD zu tun hat? Solche Fälle müsste es doch geben, wenn das so gehandhabt würde? :confused:

am 7. Juli 2010 um 10:09

Sag mal. Sind in der Schweiz auch grad Ferien?

Wieso fragst du nach Mercedesdingern wenn du dann später mit der "Wahrheit" also Audidingen rüberkommst?!

Hinzu kommt noch dein Wohnsitz. Hier schreiben (geraten) 95% Deusche, wie (ohne Glaskugel) sollen die von der Rechtssprechung in deinem Land Kenntnis haben bzw. sich mit dem schweiz. Versicherungsrecht auskennen?!

Eine sehr interessante Frage, wie hier schon angemerkt wurde !

 

Eigentlich dürfte ja nur die Lautstärke eine Rolle spielen, denn was ist z.B. mit den Schalldämpfern, die als Ersatzteile überall angeboten werden ? Ich bin jedenfalls noch nie auf die Idee gekommen, beim Kauf eines solchen oder ähnlichen Teiles aus dem einschlägigen (Fach-) Handel oder Werkstatt nach einer ABE zu fragen.

 

Und was ist denn mit einem gebrauchten vom Schrottplatz oder dem Kollegen ? Wo kein Mensch mehr weis oder sieht, wer den hergestellt hat ?

Da fragt doch kein TÜV nach einer ABE oder Eintragung, jedes Auto kommt so oder anders alle paar Jahre zu einem neuen Auspuff. Wenn die alle ohne ABE unterwegs sind, gute Nacht.

am 7. Juli 2010 um 10:21

Zitat:

Auch noch anzumerken wäre, dass ich aus der Schweiz bin - aber auch die Gesetzeslage in Deutschland wäre interessant, meistens wird das ja ähnlich gehandhabt.

;)

Themenstarteram 7. Juli 2010 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Sag mal. Sind in der Schweiz auch grad Ferien?

Wieso fragst du nach Mercedesdingern wenn du dann später mit der "Wahrheit" also Audidingen rüberkommst?!

Hinzu kommt noch dein Wohnsitz. Hier schreiben (geraten) 95% Deusche, wie (ohne Glaskugel) sollen die von der Rechtssprechung in deinem Land Kenntnis haben bzw. sich mit dem schweiz. Versicherungsrecht auskennen?!

Zu a) Falls die Frage ernst war - in den meisten Teilen des Landes sind noch keine Ferien. Die Beginnen erst in ca. 2 Wochen.

Zu b) Habe das Beispiel Mercedes gewählt weil m.E. sich nicht allzu viele mit der Situation des Audi A8 4E auskennen und sich unter dem Beispiel S500 / S63 AMG wohl mehr vorstellen können. Es spielt ja auch gar keine Rolle, wir können auch einen Opel Corsa 1.2 Liter und einen 1.4 Liter vergleichen ob da die Endschalldämpfer getauscht werden dürfen.

Zu c) Siehe mein Ausgangsposting, obschon die Schweiz nicht in der EU ist wird vieles ähnlich betrachtet oder gehandhabt. Und in der Schweiz gibt es nunmal kein solches Forum - zumindest nicht in dieser Grösse. Aber klar, ich kann eure Antworten nicht 1:1 auf die Schweiz anwenden :)!

Ich finde das mit den Auspuffanlagen sowieso ein Theater: Wieso testet man das beim TÜV (Bei uns: Strassenverkehrsamt) nicht einfach mit einer kurzen Lautstärkemessung? Klar, der tönt nicht bei jeder Geschwindigkeit gleich, aber man kann wohl erkennen, ob er eventuell nicht mehr im Rahmen des Gesetzes liegt und dann weiterführende Prüfungen beantragen (die natürlich der Fahrzeughalter bezahlen muss).

Was ist wenn ich meinen Originalauspuff ausräume, aber nur so stark, dass er beim Vorführen nicht zu Laut rüberkommt? Das würde ich nie tun, aber es wäre ja auch eine unkontrollierbare oder zumindest Grauzonen-Regelung.

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