ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken vor Bordsteinabsenkungen gemäß §12 StVO

Parken vor Bordsteinabsenkungen gemäß §12 StVO

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 12:20

Hallo,

gemäß §12 der StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Das ist nur logisch, da diese Bordsteinabsenkungen zu Einfahrten, Garagen, etc. führen.

Was ist aber, wenn sich "hinter" der Bordsteinabsenkung nur eine gewöhnliche Haustüre befindet?

Ich skizziere mal einen vorliegenden Fall (Skizze von oben):

---Garage---Garage----Häusereingang---Garage---

Der abgesenkte Bordstein erstreckt sich von der ersten Garage bis zur letzten, somit auch vor dem Häusereingang. Hier findet bequem ein Kleinwagen platz, OHNE die anliegenden Garageneinfahrten zu behindern.

Auf dem Boden sind KEINE Markierungen, die das Parken sowieso unzulässig machen würden.

Gilt i.d.F. trotzdem strikt §12 StVO Abs. 3 Nr. 5?

Vielen Dank für eure Antworten!

 

Beste Antwort im Thema

Wenn dies eine Bordsteinabsenkung ist, gilt da auch die StVO und es darf dort nicht geparkt werden.

Der Paragraph ist doch ziemlich eindeutig und verweist auf keine Ausnahme.

Zitat:

(3) Das Parken ist unzulässig vor Bordsteinabsenkungen.

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Wenn dies eine Bordsteinabsenkung ist, gilt da auch die StVO und es darf dort nicht geparkt werden.

Der Paragraph ist doch ziemlich eindeutig und verweist auf keine Ausnahme.

Zitat:

(3) Das Parken ist unzulässig vor Bordsteinabsenkungen.

Vielleicht ist die Absenkung für einen Rollstuhlfahrer geschaffen?

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Vielleicht ist die Absenkung für einen Rollstuhlfahrer geschaffen?

Das definitiv nicht.

Weißt du woher?

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 13:30

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Weißt du woher?

Hauseingang und Treppenhaus sind definitiv nicht Rollstuhlgerecht. Zu dem wohnt in diesem Haus kein Rollstuhlfahrer. Weitere Rollstuhlfahrer könnten die Absenkung vor den Garagen nutzen. Würde aber auch keinen Sinn machen, da wenige Meter weiter ein Zebrastreifen ist.

Ansonsten gibt es hier zum Nachlesen einen Beschluss des OLG Köln hinsichtlich der Länge der Absenkung. ;)

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ansonsten gibt es hier zum Nachlesen einen Beschluss des OLG Köln hinsichtlich der Länge der Absenkung. ;)

Vielen Dank für diesen Hinweis, das ist aufschlussreich.

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 21:05

Hier noch ein paar Bilder der Situation aus Google Street View. Gemeint ist der Häusereingang, der an das braun gestrichene Haus grenzt.

Und falls die Frage aufkommt: Ja, mein Kleinwagen passt exakt so in diese "Lücke", dass keine Garage blockiert wird. In keine "Einfahrt" wird auch nur einen Millimeter hineingeragt.

Bildschirmfoto-2011-10-13-um-22-58-33
Bildschirmfoto-2011-10-13-um-22-58-46
Bildschirmfoto-2011-10-13-um-22-58-55
am 13. Oktober 2011 um 21:09

Was für eine freakige Stoßstange auf Bild 3...

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Was für eine freakige Stoßstange auf Bild 3...

...und zum Glück nicht meine ;)

Abgesehen davon, dass man rechts/links von einer Ein/Ausfahrt etwas Platz lässt (Sicht, Lenkwinkel etc) sieht man auf Bild 1 und 3 so eine Zick-Zack-Linie (Grenzmarkierung für Halt- &Parkverbote). Und was besagt die? Richtig, da darf man nicht parken oder halten! Damit ist die Frage geklärt.

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von ZwickAUDI

Abgesehen davon, dass man rechts/links von einer Ein/Ausfahrt etwas Platz lässt (Sicht, Lenkwinkel etc) sieht man auf Bild 1 und 3 so eine Zick-Zack-Linie (Grenzmarkierung für Halt- &Parkverbote). Und was besagt die? Richtig, da darf man nicht parken oder halten! Damit ist die Frage geklärt.

Die wurde entfernt und ist nicht mehr vorhanden. Und vor dem Häusereingang hat sich nie eine befunden.

Wurde entfernt oder hat sich abgenutzt?

Und selbst wenn.... Auch bei einem abgesenkten Bordstein, der 100m parallel zu einer Friedhofsmauer verläuft, darfst du da nicht parken (wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist). Warum? Den § hast du selbst gepostet.

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 21:54

Zitat:

Original geschrieben von ZwickAUDI

Wurde entfernt oder hat sich abgenutzt?

Und selbst wenn.... Auch bei einem abgesenkten Bordstein, der 100m parallel zu einer Friedhofsmauer verläuft, darfst du da nicht parken (wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist). Warum? Den § hast du selbst gepostet.

Wurde entfernt, bzw. die Straße wurde komplett neu asphaltiert (und hätte ich jetzt nicht diese Google Street View Bilder gesehen, hätte ich es auch nicht gewusst).

Und was den abgesenkten Bordstein betrifft, so war der Link von "ichtyos" (paar Posts höher) recht interessant.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken vor Bordsteinabsenkungen gemäß §12 StVO