Parken in zweiter Reihe mit interessantem Hintergrund

Wenn ein Laden ausgewiesene Längs-Parkplätze direktvor dem Laden hat (verbreiterter Gesteig),ist es dann erlaubt, bei besetzten Ladenparkplätzen an der Strasse ohne Fahrbahnkennzeichnung entlang eine zweite Parkreihe aufzumachen, mit ca 30cm Abstand zum Bürgersteig auf der Fahrbahn, wenn die inneren parkenden theoretisch mit rangieren aus der ersten Reihe innen ausparken könnten.
Die Strasse selbst ist hauptsächlich Wohngebiet mit einseitigem Haltverbot wegen Rettungsweg.

Beste Antwort im Thema

Natürlich nicht, der Bürgersteig ist nicht zum ausparken da.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2015 um 09:53:44 Uhr:


Deshalb ist es falsch :

Zitat:

Wer aussteigt, parkt.

..so wie Du geschrieben hast.

Ich habe das mit dem "Herrschaftsbereich" auch in der Fahrschule gelernt (also daneben stehen und eine rauchen geht, über die Straße gehen schon nicht mehr).

Die StVo sagt aber eigentlich ganz klar was anderes (siehe oben).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. März 2015 um 10:19:24 Uhr:
Die StVo sagt aber eigentlich ganz klar was anderes (siehe oben).

Gruß Metalhead

Genau. Deswegen auch mein Einwand, dass sich hier zwei Vorschriften beissen. Die StVO sagt unmissverständlich, dass mit dem Aussteigen das Parken beginnt. Während der Text zu dem Schild das Aussteigen gestattet, wenn man Be- und Entladen will/muss. Anders gehts ja auch nicht.
Und zügig Be- und Entladen, was soll das sein ? Wie lange ist denn ,,zügig,,? Wenn ich den Kofferraum bis unters Dach voll habe, womöglich mit vielen kleinen Einzelstücken, kann es schon mal länger dauern. Zumindest länger als drei Minuten. Theoretisch dürfte hier die Politesse hinter dir stehen und mit Ablauf der 3 min das Knöllchen an die Windschutzscheibe pappen.
Natürlich ist das vollkommen überspitzt und wird so kaum in der Praxis vorkommen, wäre dennoch rechtskonform. Wenn man nach dem Text geht. Hier könnte man nun anführen, dass es eine Auslegungssache ist bzw. ein gewisser Handlungsspielraum besteht. Das sind aber sehr dehnbare Formulierungen. Alles kann, nix muss.

Vom TE - Also in der Frage geht es um die reinen Langzeitparker, also deutlich über 1 Stunde und bis zu Tagen, die in 2ter Reihe das leben schwer machen.
(In dem Fall, dass Firmenfahrzeuge das Ladengeschäft in Blickrichtung verdecken, ggf. freie Parkplätze dahinter unbenutzbar machen und echte Kunden ärgern, vielleicht auch damit vergraulen).

Und ich glaube, fast jeder musste schon mal länger oder kürzer in 2ter Reihe stehen bleiben, wegen irgendwas, zufällig/wichtig oder nicht- und das kann doch keiner bestrafen, solange sich jeder bestmöglich an die Regeln hält, z.B. das Auto wegfahrbereit und sich auch nicht unnötig lange aufhält

Zitat:

@tusage schrieb am 12. März 2015 um 16:57:43 Uhr:


Und ich glaube, fast jeder musste schon mal länger oder kürzer in 2ter Reihe stehen bleiben, wegen irgendwas, zufällig/wichtig oder nicht- und das kann doch keiner bestrafen, solange sich jeder bestmöglich an die Regeln hält, z.B. das Auto wegfahrbereit und sich auch nicht unnötig lange aufhält

Definiere mal unnötig lange !

Kürzlich hier in meiner Straße erlebt/gesehen: Ich wollte grad zum Bäcker, steht ein PKW mit laufendem Motor! und Warnblinker in zweiter Reihe. Vom Fahrer selbst keine Spur. In der Bäckerei war er nicht.
Entweder ist der grenzenlos vertrauensseelig oder aber grenzenlos dumm. Man hätte dort in aller Ruhe das ganze Fahrzeug wegfahren können. Und von der Versicherung gäbe es nicht einen Cent.

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Zitat:

@tusage schrieb am 12. März 2015 um 16:57:43 Uhr:



Und ich glaube, fast jeder musste schon mal länger oder kürzer in 2ter Reihe stehen bleiben, wegen irgendwas, zufällig/wichtig oder nicht- und das kann doch keiner bestrafen, solange sich jeder bestmöglich an die Regeln hält, z.B. das Auto wegfahrbereit und sich auch nicht unnötig lange aufhält

Die Ausnahmen für das in der 2. Reihe stehenbleiben ist in der STVO doch ganz klar geregelt.

Der der es anders sieht zimmert sich seine eigene STVO.

Ähnlich ist doch die Sache auch mit den unberechtigt (*gar keinen Ausweis) benutzten Behindertenparkplätzen.

"Ich war ja nur kurz". "Normalerweise mach ich das ja nicht". Oder sonstige Ausreden sind doch an der Tagesordnung.

* Für mich stellt ein Behindertenausweis eine Berechtigung dar.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 12. März 2015 um 19:22:14 Uhr:


...
Ähnlich ist doch die Sache auch mit den unberechtigt (*gar keinen Ausweis) benutzten Behindertenparkplätzen.
"Ich war ja nur kurz". "Normalerweise mach ich das ja nicht". Oder sonstige Ausreden sind doch an der Tagesordnung.
* Für mich stellt ein Behindertenausweis eine Berechtigung dar.

Da kann man aber berechtigt drüber streiten sicherlich.

MMn hat der (separate) Parkausweis für behinderte Menschen schon eine Berechtigung.

Es gibt heutzutage so viele Dinge/Krankheiten etc., für die man (berechtigterweise übrigens!) einen Behindertenausweis bekommt, mit unterschiedlichen %% bzw. Zusatzmerkmalen. Aber nicht alle rechtfertigen meiner Meinung nach die Parkerleichterung z. B. durch extra breite Plätze oder dadurch, dass man vor dem Supermarkt näher am Eingang parken darf.

Ich schätze mal die in "Zweitereieparker" kosten mich täglich ca. 20-30 Minuten Zeit.

Und alle wollen sie nur mal kurz, diese faulen Säcke......

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. März 2015 um 19:55:22 Uhr:



MMn hat der (separate) Parkausweis für behinderte Menschen schon eine Berechtigung.

Es gibt heutzutage so viele Dinge/Krankheiten etc., für die man (berechtigterweise übrigens!) einen Behindertenausweis bekommt, mit unterschiedlichen %% bzw. Zusatzmerkmalen. Aber nicht alle rechtfertigen meiner Meinung nach die Parkerleichterung z. B. durch extra breite Plätze oder dadurch, dass man vor dem Supermarkt näher am Eingang parken darf.

Die Differenzierung mit den Merkmalen ist mir schon bekannt.

Eine etwas großzügigere Auslegung meinerseits

lasse ich unseren Gästen gerne zukommen

Auf kurz oder lang wird es nur mehr die EU-Ausweise geben. Dann ist so und so alles klar.

Danke für euere Antworten, ein teil dafür hat mir eine gute Arbumentation gegeben, die ich gegenüber der Stadt als verantwortlichem für die zugestellten Parkplätze nennen konnte.
Das Ergebnis und damit auch das ende des Fadens ist, dass "der Zuparker" von der Stadt mit dem Hinweis der Nötigung angeschrieben worden ist, welche Möglichkeit dem zugeparkten damit jetzt offensteht, eine Anzeige anzubringen. Das Schreiben wurde von den Ordnungshütern persönlich überbracht, danach parken die bewussten Fahrzeuge jetzt nicht mehr dort.
Anekdote: Jetzt werden die wohl defekten Batterien der Fahrzeuge alle paar Tage mit Allgemeinstrom vom gegenüberliegenden Haus aufgeladen.... (ich glaube, der schreit nach Schlägen...?- oder?)

Zitat:

@tusage schrieb am 25. März 2015 um 09:37:47 Uhr:


...
Jetzt werden die wohl defekten Batterien der Fahrzeuge alle paar Tage mit Allgemeinstrom vom gegenüberliegenden Haus aufgeladen.... (ich glaube, der schreit nach Schlägen...?- oder?)

Heißt das, die zapfen illegal irgendein Haus an? Oder haben die ´n Verteilerkasten geknackt und sich da ´n Kabel drangeflanscht?

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