Parken in zweiter Reihe mit interessantem Hintergrund

Wenn ein Laden ausgewiesene Längs-Parkplätze direktvor dem Laden hat (verbreiterter Gesteig),ist es dann erlaubt, bei besetzten Ladenparkplätzen an der Strasse ohne Fahrbahnkennzeichnung entlang eine zweite Parkreihe aufzumachen, mit ca 30cm Abstand zum Bürgersteig auf der Fahrbahn, wenn die inneren parkenden theoretisch mit rangieren aus der ersten Reihe innen ausparken könnten.
Die Strasse selbst ist hauptsächlich Wohngebiet mit einseitigem Haltverbot wegen Rettungsweg.

Beste Antwort im Thema

Natürlich nicht, der Bürgersteig ist nicht zum ausparken da.

Gruß Metalhead

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Na ja, ist halt die Frage ob es ein echtes Problem ist oder eher ein rein von den Regeln her, wie die Verkehrslage ist, ob es leicht vermeidbare wäre etc etc. Solange es gut geht und kein Kläger ist, gibt es auch keine Richter.
Manchmal ist es sinnvoller 5 grade sein zu lassen, damit überhaupt noch was funktioniert.

Wer sich das ansehen will: 48.692975, 9.412358

Ist da ein abgesenkter Bordstein? Dann hat sich das Thema eh erledigt.

Ja, der Bordstein an der Doppelparkerreihe ist teilweise abgesenkt worden, wegen Rollstuhlfahern etc. Die Gegenseite mit Halteverbot hat volle Höhe

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. März 2015 um 16:43:08 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. März 2015 um 16:33:45 Uhr:


Ja klar dürfen sie "stehen bleiben", aber nicht "parken".

Edit: Der Blechkopf,ähhh... metalhead war schneller.🙂

Dann machen es die Taxifahrer ja eigentlich falsch, oder? Weil wer aussteigt, parkt doch. 3-Minuten-Regel hin oder her. 🙂

Danke.

Parken tut ja nur, wer den "Herrschaftsbereich des Autos" verläßt, wenn man dem Fahrgast die Tür aufhält, tut man das ja nicht. Is bürokratendeutsch nicht herrlich?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. März 2015 um 16:46:37 Uhr:


Ein bzw. aussteigen lassen dauert ja keine 3 Minuten, ist absolut legal, ich glaube das dürfen die sogar im absoluten Halteverbot, bin mir aber nicht sicher.

Ob es da für Taxis eine Ausnahme gibt weiß ich nicht, aber im absoluten Halteverbot darf nur verkehrsbedingt (rote Ampel, Vorfahrt anderer VT, Stau, Unfall, ....) gehalten werden. Auch nicht um jemanden aussteigen zu lassen.

Zitat:

Der Blechkopf,ähhh...

Nix Blech, Dickwandig. 😁

Gruß (armor)Metalhead

ICh fahre manchmal (und früher regelmäßig) Pizza aus. Da bleibe ich immer in zweiter Reihe stehen, auch bei Einspurigen und Einbahnstraßen, außer es bietet sich gerade eine Einfahrt o. Ä. an.
Dann bin ich aber auch immer nur 2-5 min weg und wenn wirklich viel Verkehr versuche ich es auch anders zu lösen.
Solange niemand über das vertretbare Maß hinaus behindert wird ist doch alles ok. EInfach mal an den anderen Denken, was der jetzt vielleicht für einen VOrteil hat und wie weit er hätte laufen müssen, wenn er erst im übernächsten Block einen richtigen Parkplatz gefunden hätte.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 12. März 2015 um 08:27:39 Uhr:


Dann bin ich aber auch immer nur 2-5 min weg und wenn wirklich viel Verkehr versuche ich es auch anders zu lösen.
Solange niemand über das vertretbare Maß hinaus behindert wird ist doch alles ok.

Die Problematik ist aber, dass das vertretbare Maß nicht zu definieren ist.

Bei z.B. Blaulicht das womöglich in der Zwischenzeit kommt ist das vertretbare Maß 0,0.

Zitat:

@Creeper45 schrieb am 11. März 2015 um 21:26:44 Uhr:


Parken tut ja nur, wer den "Herrschaftsbereich des Autos" verläßt, wenn man dem Fahrgast die Tür aufhält, tut man das ja nicht. Is bürokratendeutsch nicht herrlich?

Sowas wie einen ,,Herrschaftsbereich,, gibts hier nicht. Wer aussteigt, parkt. Da gibts nix dran zu deuteln.

Wenn ein Taxifahrer sowas tut, wird es in aller Regel geduldet. Sprich, er käme hier straffrei davon.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. März 2015 um 08:39:53 Uhr:



Zitat:

@Creeper45 schrieb am 11. März 2015 um 21:26:44 Uhr:


Parken tut ja nur, wer den "Herrschaftsbereich des Autos" verläßt, wenn man dem Fahrgast die Tür aufhält, tut man das ja nicht. Is bürokratendeutsch nicht herrlich?

...... Wer aussteigt, parkt. Da gibts nix dran zu deuteln.
.....

Nein, ganz so eng sieht es die Gesetzgebung nicht.

Zitat:

Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot) verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten hinaus, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.

Die erlaubten Tätigkeiten sind ohne Verzögerung durchzuführen; was alles erlaubt oder verboten ist, ist im Einzelnen aber nicht immer unstrittig.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2015 um 08:45:04 Uhr:



Nein, ganz so eng sieht es die Gesetzgebung nicht.

Doch , genauso eng zeigt es die StVO Paragraph 12 ,Absatz 2: Zitat:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.,,,(Zitatende)

Hier beissen sich offenbar zwei Vorschriften. Menschen machen halt Fehler.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. März 2015 um 08:58:55 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2015 um 08:45:04 Uhr:



Nein, ganz so eng sieht es die Gesetzgebung nicht.
Doch , genauso eng zeigt es die StVO Paragraph 12 ,Absatz 2: Zitat:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.,,,(Zitatende)

Hier beissen sich offenbar zwei Vorschriften. Menschen machen halt Fehler.

Och nu komm..Du hast geschrieben:

Zitat:

Wer aussteigt, parkt.

Und das ist Quatsch, bzw. unvollständig!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2015 um 09:01:29 Uhr:


Och nu komm..Du hast geschrieben:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2015 um 09:01:29 Uhr:



Zitat:

Wer aussteigt, parkt.

Und das ist Quatsch, bzw. unvollständig!

Werden wir jetzt haarspalterisch ? Erkläre mir mal den Unterschied zwischen -Das Fahrzeug verlassen- und -Aussteigen- ? Kommt hier der omonöse ,,Herrschaftsbereich,, zum Tragen, wo noch keiner sagen kann, wie weit der reicht ? Muss ich 2m oder 4m vom Auto weg sein, damit die Definition von -Verlassen- erfüllt ist ? Oder muss ich im physischen Kontakt sein , damit ich nur ,,ausgestiegen,, bin?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. März 2015 um 09:35:22 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2015 um 09:01:29 Uhr:


Och nu komm..Du hast geschrieben:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. März 2015 um 09:35:22 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2015 um 09:01:29 Uhr:


Und das ist Quatsch, bzw. unvollständig!

Werden wir jetzt haarspalterisch ? Erkläre mir mal den Unterschied zwischen -Das Fahrzeug verlassen- und -Aussteigen- ? Kommt hier der omonöse ,,Herrschaftsbereich,, zum Tragen, wo noch keiner sagen kann, wie weit der reicht ? Muss ich 2m oder 4m vom Auto weg sein, damit die Definition von -Verlassen- erfüllt ist ? Oder muss ich im physischen Kontakt sein , damit ich nur ,,ausgestiegen,, bin?

Es geht weder um "aussteigen" oder "verlassen".

Es geht um die 3 Minuten zum Zwecke be-oder entladen, ein-oder aussteigen, zügig natürlich.

Deshalb ist es falsch :

Zitat:

Wer aussteigt, parkt.

..so wie Du geschrieben hast.

Vllt. reden wir ja auch aneinander vorbei.

Das nervt voll, dass so viele Threads auf Haarspaltereien und dem Zitieren von Gesetzestexten hinauslaufen! 😠

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