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Parken in der Einbahnstrasse

Themenstarteram 28. Dezember 2011 um 17:11

Hallo an alle Verkehrsexperten,

schaut euch mal die Bilder an , vielleicht könnt ihr dort einen Verkehrsverstoß erkennen den ich übersehe.

Folgender Sachverhalt, mein Junge hat dort geparkt (weißer Skoda) und hat dafür eine " Mitteilung zur Feststellung einer Ordnungswidrigkeit " erhalten. Was ihm nun genau vorgeworfen wird erhält er später von der Bußgeldstelle.

Ich kann nichts feststellen, zumal ich dort selber ab und zu parke.

Es ist eine Einbahnstrasse , und dort darf lt. StVO § 12 Abs. 4 links geparkt werden.

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

Die Beladezone die im übrigen ja auch nicht gekennzeichnet ist behindert er auch nicht. Auch hängt das Schild Halteverbot Zeichen 283 nicht parallel zur Fahrbahn, hat also für diese Seite keine Gültigkeit. Auf der rechten Seite hängt es ja richtig.

Es ist auch genug Abstand zu einer Kreuzung oder Einmündung vorhanden also kann es das auch nicht sein.

Und auf dem Gehweg parkt er ebenfalls nicht, keins der Räder berührt auch nur ansatzweise diesen.

Evtl. kann es an dem Schild 325 " Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches" liegen , denn dort darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Aber erstens sind dort garkeine gekennzeichneten Flächen vorhanden, und zweitens ist es auf der rechten Fahrbahnseite doch auch ordentlich gekennzeichnet mit dem Schild 283 unter Schild 325. Das hätte man sich ja in dem Fall auch schenken können da ja der verkehrsberuhigte Bereich auch dort gültig ist.

Also wie seht ihr das ? Ich für meinen Teil erkenne nichts und denke mal hier war die Dame vom Amt etwas voreilig und wollte der Stadtkasse noch ein paar Silberlinge ins Säckel bringen. Aber ich laß mich gerne eines besseren belehren.

gruß gispi97

Dsc00251
Dsc00252
Dsc00253
Beste Antwort im Thema

Rechts ist Haltverbot und links Parkverbot. Wenn keine gekennzeichneten Flächen vorhanden sind, darf man nirgends parken. Sagt das Gesetz.

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am 1. Januar 2012 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Das Halteverbotsschild auf der linken Seite wahrscheinlich durch einen Privatmann angebracht, um auf seine Einfahrt aufmerksam zu machen. Genauso überflüssig.

Sieht eher nach einem gewerblichen Gebäude aus, von der Türbreite her aber weniger nach Einfahrt. Evtl. für Lieferanten oder/und Notausgang für das Gebäude, im letzteren Fall pappt man gerne so ein Schild ran um das "freihalten" zu verdeutlichen. "Notausgang, unbedingt freihalten" bringt erfahrungsgemäß auch nicht viel...

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Das ist ein gutes Beispiel für überflüssige Verkehrsschilder. Das Halteverbotszeichen auf der rechten Seite ist überflüssig und verwirrend.

Nein, das Schild ist nicht überflüssig. Denn rechts darf ich nun weder PARKEN (wg. VB) noch HALTEN (wg. Halteverbotschild). Auf der linken Seite darf ich nicht PARKEN (wg. VB), aber HALTEN (z.B. zum kurzen Ein-/Ausladen o.ä.)

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Das Halteverbotsschild auf der linken Seite wahrscheinlich durch einen Privatmann angebracht, um auf seine Einfahrt aufmerksam zu machen. Genauso überflüssig.

Das Schild sieht schon recht offiziell aus und ist auch nicht überflüssig. Denn vor dieser Einfahrt darf ich weder PARKEN noch HALTEN, ein Stück weiter darf ich aber HALTEN (s.o.).

Ist schon ein schwieriges Thema mit diesen verkehrsberuhigten Bereichen. Wohne selbst in einem und würde dort nie wieder hinziehen. Mit den Gründen könnte man glatt einen neuen Thread aufmachen. Angefangen beim fälschlicherweise benutzten Ausdruck Spielstrasse. Nun zur Anwort: In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es baulich keine Unterscheidungen zwischen Fahrbahn, Gehweg usw. Da Halteverbote nur für Fahrbahnen gelten, kann man in verkehrsberuhigten Bereichen nicht dagegen verstoßen, da es dort keine Fahrbahnen gibt.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es baulich keine Unterscheidungen zwischen Fahrbahn, Gehweg usw.

Im Allgemeinen vieleicht nicht, im vom TE geposteten Bild aber doch: Hier steht eindeutig eine Fahrbahn, begrenzt durch Bordsteine, zur Verfügung.

Ja, und das links und rechts sind markierte Parkflächen wie in einem VB vorgesehen. :D

Denn es gibt keinen Gehweg in einem VB.

 

Theoretisch. Aber darauf wurde leider nicht geparkt.

Würde ich aber mal versuchen wenn ich dort parken möchte.

 

Es kann meiner Meinung nach auch keine Einbahnstraße geben die gleichzeitig ein VB ist.

Und auch kein "parken nicht am rechten Fahrbahnrand" (=entgegen Fahrtrichtung) - da es keine Fahrbahn gibt.

 

Man müßte da baulich einiges ändern... :rolleyes:

am 2. Januar 2012 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ja, und das links und rechts sind markierte Parkflächen wie in einem VB vorgesehen. :D

Denn es gibt keinen Gehweg in einem VB.

 

Theoretisch. Aber darauf wurde leider nicht geparkt.

Würde ich aber mal versuchen wenn ich dort parken möchte.

 

Es kann meiner Meinung nach auch keine Einbahnstraße geben die gleichzeitig ein VB ist.

Und auch kein "parken nicht am rechten Fahrbahnrand" (=entgegen Fahrtrichtung) - da es keine Fahrbahn gibt.

 

Man müßte da baulich einiges ändern... :rolleyes:

Ich kann dir in Berlin mehrere VB nennen, die gleichzeitig Einbahnstraßen sind, inkl. aufgezeichneten Parkflächen.

Ich glaube nicht, daß man aus einer Mischverkehrsfläche die keine Fahrbahn hat eine Einbahnstraße machen kann.

 

Aber egal.

Auf jeden Fall gibts keinen Gehweg, also müssen das markierte Parkflächen sein. :D

am 2. Januar 2012 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es baulich keine Unterscheidungen zwischen Fahrbahn, Gehweg usw.

Im Allgemeinen vieleicht nicht, im vom TE geposteten Bild aber doch: Hier steht eindeutig eine Fahrbahn, begrenzt durch Bordsteine, zur Verfügung.

Wo ist da ein Bordstein? Das ist eine Entwässerungsrinne.

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