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Parken in der Einbahnstrasse

Themenstarteram 28. Dezember 2011 um 17:11

Hallo an alle Verkehrsexperten,

schaut euch mal die Bilder an , vielleicht könnt ihr dort einen Verkehrsverstoß erkennen den ich übersehe.

Folgender Sachverhalt, mein Junge hat dort geparkt (weißer Skoda) und hat dafür eine " Mitteilung zur Feststellung einer Ordnungswidrigkeit " erhalten. Was ihm nun genau vorgeworfen wird erhält er später von der Bußgeldstelle.

Ich kann nichts feststellen, zumal ich dort selber ab und zu parke.

Es ist eine Einbahnstrasse , und dort darf lt. StVO § 12 Abs. 4 links geparkt werden.

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

Die Beladezone die im übrigen ja auch nicht gekennzeichnet ist behindert er auch nicht. Auch hängt das Schild Halteverbot Zeichen 283 nicht parallel zur Fahrbahn, hat also für diese Seite keine Gültigkeit. Auf der rechten Seite hängt es ja richtig.

Es ist auch genug Abstand zu einer Kreuzung oder Einmündung vorhanden also kann es das auch nicht sein.

Und auf dem Gehweg parkt er ebenfalls nicht, keins der Räder berührt auch nur ansatzweise diesen.

Evtl. kann es an dem Schild 325 " Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches" liegen , denn dort darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Aber erstens sind dort garkeine gekennzeichneten Flächen vorhanden, und zweitens ist es auf der rechten Fahrbahnseite doch auch ordentlich gekennzeichnet mit dem Schild 283 unter Schild 325. Das hätte man sich ja in dem Fall auch schenken können da ja der verkehrsberuhigte Bereich auch dort gültig ist.

Also wie seht ihr das ? Ich für meinen Teil erkenne nichts und denke mal hier war die Dame vom Amt etwas voreilig und wollte der Stadtkasse noch ein paar Silberlinge ins Säckel bringen. Aber ich laß mich gerne eines besseren belehren.

gruß gispi97

Dsc00251
Dsc00252
Dsc00253
Beste Antwort im Thema

Rechts ist Haltverbot und links Parkverbot. Wenn keine gekennzeichneten Flächen vorhanden sind, darf man nirgends parken. Sagt das Gesetz.

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am 28. Dezember 2011 um 19:27

Ist tatsächlich verboten, beeindruckend.

Das ist ein gutes Beispiel für überflüssige Verkehrsschilder. Das Halteverbotszeichen auf der rechten Seite ist überflüssig und verwirrend. Das Halteverbotsschild auf der linken Seite wahrscheinlich durch einen Privatmann angebracht, um auf seine Einfahrt aufmerksam zu machen. Genauso überflüssig. Es könnte überlegt werden, in der Anhörung auf dieses Mißverständnis hinzuweisen. Das beinhaltet aber auch die Gefahr, dass der Sachbearbeiter daraus dann ein Bußgeldverfahren mit weiteren Gebühren macht. Ich würde das Verwarnungsgeld bezahlen.

am 29. Dezember 2011 um 1:25

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Das ist ein gutes Beispiel für überflüssige Verkehrsschilder. Das Halteverbotszeichen auf der rechten Seite ist überflüssig und verwirrend.

Nein, das Schild ist nicht überflüssig. Denn rechts darf ich nun weder PARKEN (wg. VB) noch HALTEN (wg. Halteverbotschild). Auf der linken Seite darf ich nicht PARKEN (wg. VB), aber HALTEN (z.B. zum kurzen Ein-/Ausladen o.ä.)

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Das Halteverbotsschild auf der linken Seite wahrscheinlich durch einen Privatmann angebracht, um auf seine Einfahrt aufmerksam zu machen. Genauso überflüssig.

Das Schild sieht schon recht offiziell aus und ist auch nicht überflüssig. Denn vor dieser Einfahrt darf ich weder PARKEN noch HALTEN, ein Stück weiter darf ich aber HALTEN (s.o.).

am 29. Dezember 2011 um 1:31

Und bei diesen einfachen Regeln hapert es schon?

Kein Wunder, dass da draußen so viele ewig für ne Entscheidungsfindung brauchen.

Ich könnte auch nicht vernünftig Auto fahren, wenn ständig "syntax error" vorm geistigen Auge auftaucht. :rolleyes:

am 29. Dezember 2011 um 1:39

Was du meinst ist Semantik, nicht Syntax.

Und einfaches Schild.. naja. Versuch mal während der Fahrt noch auf die Pfeile zu achten, die eine Weiterführung des Halteverbots zeigen, manchmal auch ein Ende und manchmal ein Begin.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Das Halt- und Parkverbot gilt nur für die rechte Seite.

Möglicherweise steht er noch mit 2 Reifen auf dem Gehweg oder die 15m Abstand zur Kreuzung wurden nicht eingehalten.

Ich parke seit Jahren vor unserer Wohnung im verkehrsberuhigten Bereich, das hat niemals jemanden interessiert.

In einem Verkehrsberuhigten Bereich (in dem es idR eher etwas enger zugeht als auf dem Bild) gilt generell Parkverbot. Sollte man wissen, der TE weis es jetzt ja auch.

wikipedia

"Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen."

Und weil man auf der rechten Seite auch nicht zum Be- oder Entladen halten soll, steht da zusätzlich ein Schild, das dieses verbietet.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Ich parke seit Jahren vor unserer Wohnung im verkehrsberuhigten Bereich, das hat niemals jemanden interessiert.

Wenn das nicht geahndet wird, weil es niemanden interessiert und auch keine Kontrollen stattfinden, bedeutet dies doch nicht zwangsläufig, daß es rechtens ist.

Womit wir wieder bei der Unsitte von Einbürgerungen wären.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Das ist ein gutes Beispiel für überflüssige Verkehrsschilder. Das Halteverbotszeichen auf der rechten Seite ist überflüssig und verwirrend. Das Halteverbotsschild auf der linken Seite wahrscheinlich durch einen Privatmann angebracht, um auf seine Einfahrt aufmerksam zu machen. Genauso überflüssig. Es könnte überlegt werden, in der Anhörung auf dieses Mißverständnis hinzuweisen. Das beinhaltet aber auch die Gefahr, dass der Sachbearbeiter daraus dann ein Bußgeldverfahren mit weiteren Gebühren macht. Ich würde das Verwarnungsgeld bezahlen.

Anscheind brauchen wir die vielen Schilder doch, sonst würden solche Anfragen hier nicht kommen.

Hier ist ledier wirklich Parkverbot. Meine Schwester wohnt in einer vergleichbaren Straße mit selbiger Beschilderung.

 

Im Normalfall parke ich auch hier in den gekennzeichneten Buchten. Vor zwei Jahren etwa "wollten" die zwei kleinen mal wieder ein WE bei ihrem Onkel, sprich mir verbringen. Da keine Buchten frei waren stellte ich mich WIRKLICH kurz etwas versetzt vor die Haustüre da hier zwar ein nicht gekennzeichneter gepflasteter Abschnitt mit abgesenktem Bordstein ist. Ich also auch nicht auf der Fahrbahn stehe sondern schon auf dem Gehweg, aber hier auch keinen blockiere. Man kann auch mit nem Zwillingskinderwagen ordentlich vorbeifahren.

 

Ich also Warnblinker rein, Heckklappe auf. Das man sieht das ich nicht "parke". Hoch zu meiner Schwester, Kids Kinderwägen Windeln und den ganzen Kram gepackt. Runter ans Auto und schon war a Ticket am Scheibenwischer. Die Dame vom Amt grad am davonlaufen. Kurz mit ihr einfreundliches Gespräch geführt. Sie wollte aber nicht von Ihrem Standpunkt zurückrudern das ich hier generell nicht stehen darf weil Parkverbotschild steht, aber auch wie bei dir auf der rechten und nicht auf der linken Seite auf der mein Auto stand.

 

Ich nen Widerspruch aufgesetzt mit dem Fazit das ich nicht zahlen musste da ich offensichtlich das Fahrzeug beladen habe..

Ich verfahre auch weiterhin so, wenn keine Buchten frei sind, stell ich mich zum einladen auf diesen Platz.

 

Das das Parken hier nicht gestattet ist, ist mir völlig klar. Ich parke hier auch nicht sondern belade nur. Bin ich längere Zeit bei meiner Schwester, dann suche ich mir naürlich einen anderen Platz auf dem ich rechtmäßig Parken darf.

Der VB ist schlecht angelegt...

Wenn man böse wäre würde man sagen, es gibt im VB keine Gehwege, daher sind diese "gehwegähnlichen Konstruktionen" markierte Parkflächen!

Viel interessanter finde ich die Tatsache, dass hier in einem (augenscheinlichen) auf Gewerbebetrieb ausgelegten Gebiet ein Verkehrsberuhigter Bereich (ugs.: Spielstraße) angelegt wurde. Da würde ich mal den Hintergrund dieses Bereiches bei der Stadt anfragen.

Ich parke auch öfters bei nem Freund in der "Spielstraße", auch auf nicht markierten Flächen. Hatte bislang aber immer Glück , und dort noch kein Ticket kassiert.

Spielstraße ist kein VB, umgangssprachlich hin oder her.

Hier gibt es viele VB mit Fußwegen :o

Hallo ins Forum,

zum rechtlichen Hintergrund ist alles gesagt; Parken darf man hier nicht.

Ob es sinnvoll ist einen verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt zu haben, soll jeder selber entscheiden. Aus den Bildern (insbesondere dem roten Straßenschild) tippe ich mal, dass es hier um Mainz geht. Dort ist diese Ausschilderung häufig am Rand der Fußgängerzone anzutreffen, damit Anwohner, Lieferanten etc. zwar noch ohne größere Beschränkungen fahren dürfen, aber Besucher eben nicht parken dürfen.

Insoweit finde ich diese Lösung durchaus sinnvoll, da man dann auch als Ortsfremder da mal durch kann, wenn auf den "normalen" Straßen mal wieder alles zu ist oder man im Ausnahmefall auch in solchen Bereichen mal kurz halten kann.

Viele Grüße

Peter

am 1. Januar 2012 um 10:27

Zumal man dazu sagen muss, dass durch Verkehrszeichen Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen erlassen werden.

Auch wenn Schilder für den Bürger verwirrend aufgestellt sind, so wie in diesem Fall und es tatsächlich zu einem Fehler der Formvorschrift "Bestimmtheitsgebot" gekommen ist, so gilt der Verwaltungsakt trotzdem! Rechtswidrige Verwaltungsakte haben trotzdem ihre ursprüngliche Wirkung, nur nichtige Verwaltungsakte kann man außer Acht lassen...aber da bedarf es ganz anderer Fehler ;)

Schönes neues Jahr

Beispiel wäre noch: Z 206 i.V.m. Z 341 oder Z 205 i.V.m. Z 294....rechtswidrig...aber gültig :)

am 1. Januar 2012 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Das Halt- und Parkverbot gilt nur für die rechte Seite.

Möglicherweise steht er noch mit 2 Reifen auf dem Gehweg oder die 15m Abstand zur Kreuzung wurden nicht eingehalten.

Ich parke seit Jahren vor unserer Wohnung im verkehrsberuhigten Bereich, das hat niemals jemanden interessiert.

In einem Verkehrsberuhigten Bereich (in dem es idR eher etwas enger zugeht als auf dem Bild) gilt generell Parkverbot. Sollte man wissen, der TE weis es jetzt ja auch.

wikipedia

"Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen."

D A N K E ! ! !

 

 

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

 

Ich nen Widerspruch aufgesetzt mit dem Fazit das ich nicht zahlen musste da ich offensichtlich das Fahrzeug beladen habe..

Ich verfahre auch weiterhin so, wenn keine Buchten frei sind, stell ich mich zum einladen auf diesen Platz.

Dito. Ich sehe es auch nicht ein, fürs Zweite-Reihe-Parken vor der Haustür zu zahlen, weil ich nicht ne viertel Stunde im Kreis fahren will, um dann zwei Getränkekisten ins Auto zu laden.

Ich werde auch in Zukunft keinen wertvollen Kraftstoff vesrchwenden und die Umwelt unnötig belasten, nur damit mich das OA abzocken kann und die da ihre scheiß Quoten erfüllt kriegen.

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