Parken im Wendehammer mit Unfall (Versicherung will nur 75% übernehmen)
Moin,
ich würde gerne mal eure Meinungen hören. Unser Haus steht an einem Wendehammer und haben auf unserem Grundstück nur einen Parkplatz aber 2 Fahrzeuge. Habe also über Nacht mein Fahrzeug im Wendehammer abgestellt und morgens ist jemand vom Pflegedienst beim ausparken gegen meine Stoßstange gestoßen. Gutachter hat den Schaden auf 4000€ geschätzt. Habe nun Post bekommen, dass die Versicherung nur 75% übernimmt, da ich im Halteverbot geparkt habe. Ist das aus eurer Sicht rechtens? Denn ich habe mit meiner Versicherung (Allianz) telefoniert und die meinten, dass ist nicht rechtens und würden die nicht so machen.
Danke für eure Rückmeldungen ä!
85 Antworten
Du solltest aufhören, alleine in dem Fall rumzurühren. Vermutlich hast Du jetzt schon durch das Angebot der Versicherung den Streitwert um 75% reduziert und die Übernahme durch einen Anwalt damit unattraktiv gemacht. Alleine wirst Du da jedenfalls nicht weiterkommen. Such Dir anwaltliche Unterstützung.
Habe bereits eine kostenlose Ersteinschätzung bei einem Anwalt beantragt. Die Dame die das aufgenommen hat meinte schon das es komisch ist. Der Anwalt meldet sich im Laufe des Tages und dann gebe ich nochmal Rückmeldung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Mai 2024 um 11:55:51 Uhr:
Du solltest aufhören, alleine in dem Fall rumzurühren. Vermutlich hast Du jetzt schon durch das Angebot der Versicherung den Streitwert um 75% reduziert und die Übernahme durch einen Anwalt damit unattraktiv gemacht. Alleine wirst Du da jedenfalls nicht weiterkommen. Such Dir anwaltliche Unterstützung.
Ich habe ja nichts gemacht. Habe letzte Woche nur mal angerufen um zu wissen, ob mein Gutachten eingegangen ist. Habe lediglich auf die Reparatur Freigabe gewartet und per Mail kam dann das Schreiben mit den 75%.
Zitat:
@Nic95 schrieb am 23. Mai 2024 um 12:06:28 Uhr:
Ich habe ja nichts gemacht.
Du hast die Regulierung schon in Gang gesetzt und das Gutachten machen lassen. "Wir treten zu 75 % in die Regulierung ein" ist schon die Regulierung, es fehlt ja nur noch der Zahlungseingang auf deinem Konto, wenn ich das richtig verstehe.
Der Anwalt wird eben nach Streitwert bezahlt und der beträgt jetzt nur noch 25 % der ursprünglichen Summe.
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ttps://www.bussgeldkatalog.org/wendehammer/
Nein zum Parkverbot und nein zu den 75%
Ein Schaden von 4.000 € schreit nach einem Anwalt:
Zitat:
OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du einen Anwalt findest, der zum reduzierten Satz arbeitet.
Zitat:
@Nic95 schrieb am 23. Mai 2024 um 11:42:49 Uhr:
In der kompletten Straße ist kein Halteverbot. Es ist überhaupt kein Schild in der Straße.
Es handelt sich demzufolge
nichtum einen Verkehrsberuhigten Bereich (in Gegenwart von VZ 325 inkorrekt "Spielstraße" genannt), oder?
Zitat:
Es handelt sich demzufolge nicht um einen Verkehrsberuhigten Bereich (in Gegenwart von VZ 325 inkorrekt "Spielstraße" genannt), oder?
Nein, genau.
Wir reden hier von eienn Restwert von 1000€ ? oder les ich hier was falsch? 4000€ schaden abzuglich der 75% die die Versicherung eh zahlt. so günstig bekommst du keinen Anwalt
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Wie kommst du auf 1000 Euro Restwert? Der Schaden beträgt laut Gutachten 4000 Euro, davon will die gegnerische Versicherung nur 75 % übernehmen, also 3000 Euro. Über den Restwert ist doch mit diesen Daten gar nichts bekannt.
gemeint ist die Differenz aus gutachterlicher schadensfeststellung und Zusage der versicherung. 3000€ stehe "fest", der Rest - 1000€ - ist der strittige Anteil.
Wenn Du den Gutachter nicht selbst beauftragt sondern den der gegnerischen Versicherung gewähren lassen hast, würde ich gleich nochmal anrufen und argumentieren das es es "ruhender Verkehr an nicht gefahrenträchtiger Stelle war. Keine verbietenden Schilder, kein versteckter $ in der StVO ... " und wenn sie die 100% nicht akzeptieren kann es nur teurer werden --> eigener Gutachter (Dein Recht) zzgl. Kosten für Rechtsbeistand. Da wird bestimmt was kommen wie "ich muß mal eben mit dem Vorgesetzten Reden" <warteschleifenmusik> oder "wir antworten ihnen schriftlich per eMail".
Auf eine telefonische Aussage der Gegnerischen Versicherung würde ich nichts geben.
Wenn keine RSV erstmal schriftlich nachfragen, der Anwalt bleibt ja immer noch eine Option.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 23. Mai 2024 um 18:36:27 Uhr:
gemeint ist die Differenz aus gutachterlicher schadensfeststellung und Zusage der versicherung. 3000€ stehe "fest", der Rest - 1000€ - ist der strittige Anteil.
Dann sollte man den Begriff "Restwert" nicht benutzen, wenn es tatsächlich so gemeint war. Außerdem frage ich mich, wie man dem TE so selbstverständlich mitteilen kann, dass er mal eben 1000 Euro verschenken soll, obwohl er offenbar nichts falsch gemacht hat.
Im Kontext war das doch über die Beispielrechnung erklärt. Vllt. ein bischen Unglücklich, aber nicht unmöglich 🙄 😉
und warum lässt man das nicht die eigene Versicherung klären ? nur weil der andere Schuld war ? Anrufen, Gutachter und den Schaden im Zweifenlfall an die Versicherung abtreten, die holen sich das Geld schon