ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken im Parkhaus Knöllchen

Parken im Parkhaus Knöllchen

Themenstarteram 11. September 2014 um 18:05

Hallo liebe Motor-Talker :),

Habe heute ein Knöllchen für das Parken auf Gehwegen bekommen. Nette 20€.

Jetzt kommt der Witz, ich habe ganz oben auf dem Parkhaus geparkt, aufgrund der richtig schlechten Parksituation und Gesundheitlichen Problemen (kann halt nicht so weit laufen und der nächste Parkplatz zur Schule ist echt sehr weit weg), parkte ich an einer nicht gekennzeichneten Stelle, also gegenüber einer Treppe, wo aber jeder durchkam und niemand behindert wurde, jeder andere kommt dort auch raus und dort parken oft Leute und Lehrer.

Aber unbedingt ich bekomme so ein Knöllchen. Der Stellplatz ist auch nicht gekennzeichnet, das man dort nicht parken darf, in der untersten Etage ist dies z.B. so.

Ist das denn rechtens?

Ich finde das momentan wieder richtige Abzocke, es wird niemand behindert und niemand stört sich dran, natürlich nur "Überwachungskraft 006" die ganze 5 Etagen hoch geht um mir ein Knöllchen zu hämmern.

Blau ist mein Fahrzeug.

Grün die Treppe.

Und Rot die Markierungen.

Beste Antwort im Thema

Einen klassischen "Gehsteig" würde ich dort nicht unbedingt erwarten. Aber es versteht sich von selbst, daß man in Parkhäusern (u. ähnlichem) nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen parkt. Dies hast du offenbar nicht getan.

73 weitere Antworten
Ähnliche Themen
73 Antworten

@ Die Dicke hat recht. Das Thema BEHINDERUNG sollte im entsprechenden Forum behandelt werden.

Wie andere auch, bin ich auch von einer vorübergehenden Behinderung ausgegangen.

Nichts desto trotz gäbe es sicherlich Möglichkeiten für den TE mit den entsprechenden zuständigen Leuten eine Möglichkeit zu schaffen ihm für die Zeit des Schulbesuches und - sollte die Behinderung wirklich nur vorübergehend bestehen - Zeitlich befristet eine Parkmöglichkeit zu schaffen.

Hier rum zu plärren und die Ungerechtigkeiten dieser Welt zu beklagen, verhilft bestimmt NICHT zu einer Parkmöglichkeit! Aus der Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter weiß ich, dass es vielfältige Hilfmöglichkeiten gibt. So wäre der Kontakt zum Integrationsamt z.B. hilfreich. Ob die wirklich helfen, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Es käme auf einen Versuch an.

Gleiches ist mit der Schule. Zumindest kann man nach einer möglichen Lösung fragen in dem man auf die Behinderung hinweist.

Sich hinzustellen und wie ein Kleinkind los zu plärren, dass man nun 20 Euro zahlen soll, weil man doch behindert ist ... Pardon, aber das ist ein Tiefschlag für wirklich alle Behinderten, die sich jeden Tag mit den Unwägbarkeiten und der Gedankenlosigkeit ihrer Umgebung abmühen müssen und keineswegs gleich beschweren.

Gerne kann ich den Kontakt zu meinem Sohn herstellen, der eine kaputte Hüfte hat und irgendwann eine neue benötigt, momentan aber noch zu jung dafür ist. Er arbeitet als Kfz Mechaniker, kann nicht lange stehen und sitzen und erst recht nicht weit laufen. Dem würde im Traum nicht einfallen so eine Show wegen 20 Euro abzuziehen. Und noch ein Hinweis für den TE: Falls du wissen willst was Behinderung ist, besuch mal eine Behindertenwerkstatt ...

So, nun kannst du weiter jammern und dich über Antworten beschweren die dir nicht passen. Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken was dir hier geantwortet und geraten wird und in Zukunft erst mal den gesunden Menschenverstand benutzen. Damit kannst du so manchen Konflikt verhindern und nicht ständig die Schuld bei anderen suchen.

Mein Angebot steht nach wie vor die 20 Euro zu übernehmen. Davon werde ich nicht ärmer. Allerdings habe ich die Befürchtung, das sich damit nichts an deiner Einstellung ändert.

@ Iconia

Ich würde beim Rektor der Schule einen " Sonder - Parkplatz " ... am besten mitten auf dem Schulhof bzw. in der Nähe des Eingangs = und nur für dich alleine beantragen ;)

Vielleicht zeigt dieser Rektor ja etwas mehr " Mitleid " & Verständnis dir gegenüber ... und tritt seinen - reservierten Stammparkplatz an dich ab ...

am 13. September 2014 um 9:56

Nochmal fuer den/die TE. Die Strafzettel ist berechtigt. Bezahlen und gut ist. Selbst wenn du dein Fahrzeug als Behindertenfahrzeug gekennzeichnet haettest, duerftest du dort nicht stehen. Und der oder diejenige die das Knoellchen schrieb ist sicherlich kein Hellseher und weiss was du fuer Probleme hast.

Alles weitere, ob du Behindert bist oder nicht, ob die Behinderung zu Recht oder zu Unrecht nicht anerkannt wird, spielt hier absolut keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, war es an Deinem Auto ersichtlich das Du behindert bist ?

Selbst wenn, dann berechtigt das auch nicht zu Allem.

Natürlich sind die Mitarbeiter des OA oder andere die Knöllchen verteilen auch in gewisser Weise Eigenverantwortlich berchtigt im Rahmen ihrer Möglichkeiten es Enger oder weniger Eng zu sehen.

Nur sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Rahmen immer zu Gunsten des Behinderten ausgelegt wird.

Meine allgemeine Einstellung ist immer noch - bitte ja nicht als Unterstellung auslegen - Alles DÜRFEN WIR BEHINDERTE AUCH NICHT.

Fakt ist doch, der TE bekommt keinen Behindertenausweis ausgestellt, bzw. genehmigt.

Ist man dann überhaupt ein Behinderter?

Auch mit Behindertenausweis muss man sich an die Verkehrsregeln halten und darf auf den dafür

ausgewiesenen Stellen oder Parkplätzen parken.

Da der der TE keinen B. hat muss er sich, auch wenn es ihm nicht passt, auf einen normalen Parkplatz

stellen und darf NICHT auf gesperrten Flächen parken.

Aber warscheinlich ist er so stur und ignoriert das.

Das Knöllchen ist also mehr als berechtigt, auch wenn er das nicht einsehen will oder kann.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

...

Auch mit Behindertenausweis muss man sich an die Verkehrsregeln halten und darf auf den dafür

ausgewiesenen Stellen oder Parkplätzen parken.

...

Selbst wenn man einen entsprechenden Ausweis hat, hängt es von Art und Schwere der Behinderung ab, ob man einen solchen speziell gekennzeichneten Platz benutzen darf.

Bei manchen reicht es nur zum Anrecht auf die Benutzung der besonders gekennzeichneten Sitzplätze im öffentlichen Personenverkehr.

Aber wie schon auch gesagt, es war ein klares Fehlverhalten, was hier mit Knöllchen belegt wurde. Knöllchen also zu Recht und immer wieder an dieser Stelle erwartbar.

Dann muss man sich halt eine andere Strategie zur Lösung des Problems ausdenken.

Bisher hat TE nichts über eine Diagnose gesagt, die eine Behinderung ausweist.

Wenn ich paar Kilometer gelaufen bin, tun mir mittlerweile auch die Beine weh. Aber deswegen fühle ich mich nicht behindert und würde auch keinen Zugang so zuparken, dass die Fußgänger nur noch 50 cm Platz haben. Manchmal hilft auch etwas mehr Bewegung und die Schmerzen gehen weg.

Nimmt TE eigentlich am Sportunterricht in der Schule teil?

am 13. September 2014 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Bisher hat TE nichts über eine Diagnose gesagt, die eine Behinderung ausweist.

Wenn ich paar Kilometer gelaufen bin, tun mir mittlerweile auch die Beine weh. Aber deswegen fühle ich mich nicht behindert und würde auch keinen Zugang so zuparken, dass die Fußgänger nur noch 50 cm Platz haben. Manchmal hilft auch etwas mehr Bewegung und die Schmerzen gehen weg.

Nimmt TE eigentlich am Sportunterricht in der Schule teil?

Der TE läuft eine Stahltreppe 5 Stockwerke weit herunter und hoch. Man könnte also genauso gut fragen wie die Parkplatzsituation zum Zeitpunkt seiner Ankunft war. Also warum er z.B. diesen "Parkplatz" nicht im EG genommen hat (wegen seiner Laufprobleme). Wenn er bereits die 5 Etagen Stahltreppe auf sich nimmt, könnte er auch die 20 Meter von den markierte Parkflächen laufen. Natürlich nur solange nicht alle markierten Parkplätze im Parkhaus bereits voll waren. Wenn jemand so arge Probleme und Schmerzen mit dem Laufen kürzester Strecken hat, dann hat man sowieso eine entsprechende Hilfe dabei. Ein Verwandter von mir hatte sich zum Beispiel mal beide Beine gebrochen. Trotz Reha usw. waren am Anfang längere Strecken natürlich anstrengend und schmerzhaft, er hatte dann immer einen kleinen Klapproller dabei / unterm Arm. Ähnlich diesem Ding: http://www.blauwerk.de/image/bild_micro_gross.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Detta56

Zitat:

Original geschrieben von Hermy66

... Vielleicht ist dein genaues " Vergehen " nicht im Bußgeld - Katalog gelistet ... wird halt das genommen was naheliegend - vergleichbar bzw. dem € Strafwert angemessen ist :rolleyes:

so wird das Spiel nicht gespielt. Der Vorwurf muss schon passen, ansonsten ist er nichtig. Einspruch einlegen und mal fragen, wo dort ein Gehweg ist

LG Detta56

Hallole ...

Den Bereich im Parkhaus , der Zugang zur Treppe könnte man auch als " Geh - Weg " interpretieren ... halt ohne Bordstein Abgrenzung ;)

Gruß

Hermy

Zitat:

Original geschrieben von Hermy66

Zitat:

Original geschrieben von Detta56

 

so wird das Spiel nicht gespielt. Der Vorwurf muss schon passen, ansonsten ist er nichtig. Einspruch einlegen und mal fragen, wo dort ein Gehweg ist

LG Detta56

Hallole ...

Den Bereich im Parkhaus , der Zugang zur Treppe könnte man auch als " Geh - Weg " interpretieren ... halt ohne Bordstein Abgrenzung ;)

Gruß

Hermy

Jeder kann widersprechen aber in dieser Rechtslage ist es doch vollkommen unsinnig.

zahl die 20 Flocken und verbuche es als Lehrgeld, da wirst du sonst nicht drum herum kommen... dann verdoppelt sich der Betrag nur unnötig wenn du nicht bezahlst!!

Es ist doch einleuchtend das man in einem Parkhaus sei es in der Tiefgarage oder auf dem Dach eines Parkhauses, nur auf ausgeschilderte Parkplätze sein fahrzeuge parken darf!

Wenn es unklarheiten gibt, frag die Parkhauswächter die sind meistens unten in einem häusschen.

Um nochmal auf den Elektrischen Rollstuhl zurück zu kommen, vlllt wäre der hier ja genau der richtige für dich:

http://www.ebay.de/.../181519594469?...

 

und wenn du eine Behinderung hast, dann stell dich bitte auf den behinderten Parkplatz!

Zitat:

Original geschrieben von Rooxii

 

 

.... und wenn du eine Behinderung hast, dann stell dich bitte auf den behinderten Parkplatz!

Aber bitte nur wenn ein blauer Sonderausweis vorhanden ist.

Sonst gibt es die nächste "Knolle", und die wird auf einem B-Parkplatz noch teurer.

Zitat:

Original geschrieben von Rooxii

und wenn du eine Behinderung hast, dann stell dich bitte auf den behinderten Parkplatz!

behinderten Parkplatz! ist das der mit dem großen Schlagloch? :):)

Hoffentlich dann aber nicht mit dem falschen Ausweis

 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

@TE

Auch wenn man behindert ist muss man sich an die Verkehrsregeln halten.

Auch für dich gibt es keine Ausnahmen.

Oder ist das für dich zu schwer zu verstehen.

Er hats mit den Beinen...nicht mit den Ohren. :D

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

50cm grob geschätzt vielleicht auch mehr.

So das dort noch locker ein Mensch durch kommt.

Ja so ein richtig abgenutztes Schild mit Fluchtweg ist dort gerade nach gesehen.

Aber ich parke dort nicht aus dumm- oder Faulheit, sondern weil mein Körper mich regelrecht dazu quält..

Ein Fluchtweg ist auch immer ein Rettungsweg, d.h. im Brandfall kommen hier die Rettungskräfte rein um verletzte/bewustlose Personen zu bergen. Es muss also Platz für vier Feuerwehrleute in Brandschutzkleidung plus Barre sein.

Wie sollen die sich denn mit dem Verunfallten (Rauchverletzung, Arzt mit Beatmungsgerät läuft auch noch nebenher) durch Deine Engstelle mit den 'völlig ausreichenden' 50 cm quetschen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken im Parkhaus Knöllchen