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Parken im Parkhaus Knöllchen

Themenstarteram 11. September 2014 um 18:05

Hallo liebe Motor-Talker :),

Habe heute ein Knöllchen für das Parken auf Gehwegen bekommen. Nette 20€.

Jetzt kommt der Witz, ich habe ganz oben auf dem Parkhaus geparkt, aufgrund der richtig schlechten Parksituation und Gesundheitlichen Problemen (kann halt nicht so weit laufen und der nächste Parkplatz zur Schule ist echt sehr weit weg), parkte ich an einer nicht gekennzeichneten Stelle, also gegenüber einer Treppe, wo aber jeder durchkam und niemand behindert wurde, jeder andere kommt dort auch raus und dort parken oft Leute und Lehrer.

Aber unbedingt ich bekomme so ein Knöllchen. Der Stellplatz ist auch nicht gekennzeichnet, das man dort nicht parken darf, in der untersten Etage ist dies z.B. so.

Ist das denn rechtens?

Ich finde das momentan wieder richtige Abzocke, es wird niemand behindert und niemand stört sich dran, natürlich nur "Überwachungskraft 006" die ganze 5 Etagen hoch geht um mir ein Knöllchen zu hämmern.

Blau ist mein Fahrzeug.

Grün die Treppe.

Und Rot die Markierungen.

Beste Antwort im Thema

Einen klassischen "Gehsteig" würde ich dort nicht unbedingt erwarten. Aber es versteht sich von selbst, daß man in Parkhäusern (u. ähnlichem) nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen parkt. Dies hast du offenbar nicht getan.

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Einen klassischen "Gehsteig" würde ich dort nicht unbedingt erwarten. Aber es versteht sich von selbst, daß man in Parkhäusern (u. ähnlichem) nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen parkt. Dies hast du offenbar nicht getan.

Themenstarteram 11. September 2014 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Einen klassischen "Gehsteig" würde ich dort nicht unbedingt erwarten. Aber es versteht sich von selbst, daß man in Parkhäusern (u. ähnlichem) nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen parkt. Dies hast du offenbar nicht getan.

Natürlich, das Verstehe ich Ja, aber wo ist da die Grundlage für Parken auf einem Gehweg? Das ist doch falsch oder nicht?

... Vielleicht ist dein genaues " Vergehen " nicht im Bußgeld - Katalog gelistet ... wird halt das genommen was naheliegend - vergleichbar bzw. dem € Strafwert angemessen ist :rolleyes:

am 11. September 2014 um 18:19

Von wem ist denn das Knöllchen?

Da ein Parkhaus Privatgelände ist, sehe ich keine Zuständigkeit vom Ordnungsamt und dem amtlichen Bußgeldkatalog.

 

Wenn schon, müsste das Knöllchen in den AGB des Parkhauses angedroht und ausgehängt sein. Vielleicht kannst du das nochmal nachprüfen.

Themenstarteram 11. September 2014 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von Hermy66

... Vielleicht ist dein genaues " Vergehen " nicht im Bußgeld - Katalog gelistet ... wird halt das genommen was naheliegend - vergleichbar bzw. dem € Strafwert angemessen ist :rolleyes:

Dann ist der Strafzettel doch überhaupt nicht Rechtswirksam oder liege ich da dann Falsch ist dann doch ein Formfehler oder? Weil 20€ dafür, dass ich niemanden behindert oder gestört habe sehe ich nicht ein. Hätte ich wirklich auf dem Gehweg geparkt, da behindere ich ja meist jemanden würde ich es einsehen aber nicht jetzt und unter alle den Umständen. Die Parkplatz Situation ist schon seit Jahren so schlecht am Berufskolleg und die Stadt schert sich ein "Dreck" darum und bereichert sich lieber daran immer wieder aufs neue.

Zitat:

Original geschrieben von Hermy66

... Vielleicht ist dein genaues " Vergehen " nicht im Bußgeld - Katalog gelistet ... wird halt das genommen was naheliegend - vergleichbar bzw. dem € Strafwert angemessen ist :rolleyes:

so wird das Spiel nicht gespielt. Der Vorwurf muss schon passen, ansonsten ist er nichtig. Einspruch einlegen und mal fragen, wo dort ein Gehweg ist

LG Detta56

Themenstarteram 11. September 2014 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von Jochen42

Von wem ist denn das Knöllchen?

Da ein Parkhaus Privatgelände ist, sehe ich keine Zuständigkeit vom Ordnungsamt und dem amtlichen Bußgeldkatalog.

Wenn schon, müsste das Knöllchen in den AGB des Parkhauses angedroht und ausgehängt sein. Vielleicht kannst du das nochmal nachprüfen.

Von der Stadt ist das Knöllchen. Das Parkhaus steht gegenüber eines Kinos aber dort steht auch nirgendwo was, das es Privat ist, es ist ja auch kostenfrei.

Es steht aber auch nirgendwo z.B "Parken nur auf gekennzeichneten Flächen, falls es irgendwas bringt

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

und bereichert sich lieber daran immer wieder aufs neue.

ja aber doch nur bei denen die aus faulheit oder dummheit einen anlass dazu liefern.

also ist doch alles in ordnung

... gegenüber einer Treppe ...

= Könnte ja auch ein Fluchtweg sein , den du blockiert hast ... :rolleyes:

Kannst dich ja gerne beim Amt quer stellen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

Blau ist mein Fahrzeug.

Grün die Treppe.

Und Rot die Markierungen.

deinem bild nach, hast du die treppe (rettungs/fluchtweg!) 1a zugeparkt...

...wie weit war denn dein abstand von der treppe?

Themenstarteram 11. September 2014 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

Blau ist mein Fahrzeug.

Grün die Treppe.

Und Rot die Markierungen.

deinem bild nach, hast du die treppe (rettungs/fluchtweg!) 1a zugeparkt...

...wie weit war denn dein abstand von der treppe?

50cm grob geschätzt vielleicht auch mehr.

So das dort noch locker ein Mensch durch kommt.

Ja so ein richtig abgenutztes Schild mit Fluchtweg ist dort gerade nach gesehen.

Aber ich parke dort nicht aus dumm- oder Faulheit, sondern weil mein Körper mich regelrecht dazu quält..

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

deinem bild nach, hast du die treppe (rettungs/fluchtweg!) 1a zugeparkt...

...wie weit war denn dein abstand von der treppe?

50cm grob geschätzt vielleicht auch mehr.

So das dort noch locker ein Mensch durch kommt.

Ja so ein richtig abgenutztes Schild mit Fluchtweg ist dort gerade nach gesehen.

Aber ich parke dort nicht aus dumm- oder Faulheit, sondern weil mein Körper mich regelrecht dazu quält..

... Also auch noch mit Vorsatz , den Flucht - Rettungsweg zugeparkt ... wegen eigener " Bequemlichkeit "

= Sei froh , daß es nur 20 € sind ... hätte wohl auch mit einer fetten Rechnung beim Abschlepper enden können :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Iconia

50cm grob geschätzt vielleicht auch mehr.

So das dort noch locker ein Mensch durch kommt.

Nur wenige würden "50 cm" so interpretieren :rolleyes:

Ich sehe das so, dass du nicht auf einer Parkfläche geparkt hast. Alles außerhalb dieser Flächen kann als Gehweg ausgelegt werden. Aber wenn ich den Fluchtweg berücksichtige sind 50 cm Durchgang wesentlich zu eng. Selbst ein Bürgersteig muss im Winter breiter freigeräumt werden. Da bist Du mit € 20,- doch echt günstig wegekommen.

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