Parken im Kreuzungsbereich - 5m von wo?
Hallo,
mittlerweile wird ja schon das Parken im Wohngebiet von Dörfern durch das Ordnungsamt kontrolliert. Jetzt klebte am Auto von uns ein Strafzettel, da anscheinend unerlaubt im Kreuzungsbereich geparkt worden ist. Tatsächlich war der ganze Straßenrand vollgeparkt, weshalb wird bisschen weiter vorne als sonst parkten.
Allerdings habe ich jetzt bisschen recherchiert und folgendes herausgefunden:
Zitat:
§ 12 STVO Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
Dazu hier auch noch eine interessante Website:
http://joachimzwirner.de/parken%205m%2088.htm
Nun ist das ne sehr geräumige Kreuzung mit weitem Radius. Zudem schneiden sich die Fahrbahnkanten in einer für den Sachverhalt hier günstigen Art und Weise. Ich hab anbei mal ein Foto erstellt. Vom Schnittpunkt der Kanten habe ich ~5m abgemessen (gelbe Linie). Der rote Kasten soll das Auto darstellen. Weiter stand das Fahrzeug definitiv nicht in der Kreuzung.
Laut der Skizze wären zwischen dem Auto und dem 5m Bereich sogar noch knappe 3m Luft.
Für den Verkehr wäre es ja schon ziemlich hinderlich wenn sich einer bis an die 5m Grenze hinstellt. Aber Gesetze sind Gesetze und müssen wörtlich genommen werden. Und wenn man den Gesetzestext mit Schnittpunkt der Fahrbahnkanten genau nimmt, dann dürfte hier ja keine Ordnungswidrigkeit vorliegen?
Was meint ihr?
118 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 11. Februar 2022 um 18:19:51 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Februar 2022 um 18:15:36 Uhr:
Wenn ich dich richtig verstehe, dann geht aus dem Kommentar von Schurig hervor, dass der TE dort nicht parken durfte. Ich lese den Kommentar allerdings genau anders. Versuche doch noch mal, Wort für Wort aus dem Kommentar auf den Fall anzuwenden.
Den Aufsatz des Rechtsanwalts habe ich allerdings nicht verstanden. Bei dem stand offenbar im Vordergrund, einfache Dinge möglichst unverständlich zu erklären.
Auch im Aufsatz des RA steht, daß man dort parken darf. Aber er ist wirklich schwer zu lesen.
Somit kommen alle drei "Quellen" zum Schluß, daß der TE rechtmäßig geparkt hat:
- StVO
- Kommentar Schurig
- Aufsatz des RA
Selbst wenn es dort anders stehen würde, es ist lediglich die Auslegung eines RA des Gesetzes. Das die Auslegungen sehr unterschiedlich sein können weiß ja wohl jeder. Ob es richtig oder falsch ist was ein RA sagt wird letztendlich woanders entschieden, aber auch hier kann man in Berufung gehen.
Ganz oben steht das Gesetz ! Alles andere läuft unter "Recht haben und Recht bekommen...."
Allerdings ist das hier schon eine Luxusdiskussion bei der es um nix geht.
Zitat:
@bug99 schrieb am 11. Februar 2022 um 19:10:02 Uhr:
doch es geht um das Recht,
auch wenn du das nur monetär siehst
Klar geht es um Recht. Ich sehe hier den TE im Recht.
Er hat das Gesetz auf seiner Seite, wer meint der TE sei nicht im Recht muss mit einer Auslegung des Gesetzes argumentieren.
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Ich bin letztes Jahr auch gegen ein "Knöllchen" vorgegangen, es ging um eine kostenlose Parkmöglichkeit mitten in der Würzburger Innenstadt, die ich öfter nutze, dort paßt genau EIN Auto hin, und zur "durchgezogenen" Fahrstreifenmarkierung verbleiben etwas mehr als die geforderten 3 Meter.
Eine kurze Email ans Amt hat genügt. Nach einiger Zeit kam die Antwort, der "betreffende Verkehrsüberwacher sei im Urlaub", daher werde die Sache nicht weiterverfolgt. 😁😁😁
Da das ganze ein grenzwertiges Schlupfloch ist, mache ich aber immer ein paar Fotos, wenn ich parke.
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Februar 2022 um 11:16:13 Uhr:
Die Abstände werden so gehandhabt, wie es in der StVO geregelt ist, also vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Da steht er aber nicht, fertig.Und auf dem Foto erkennt man auch, dass er weder die Sicht behindert noch einen Rechtsabbieger behindern würde.
Einspruch einlegen, das wird bestimmt eingestellt.
Man geht, wie auch in diesem Fall, fälschlicherweiße immer wieder von den 5 m ab der Schnittkante aus.
Hier kann man sich aber auf die 5 m ab der Schnittkante nicht mehr beziehen, da das Fahrzeug von @ArizonaTea bereits im Kurvenradius und somit, eindeutiger gehts nicht, bereits im Kreuzungsbereich parkt.
Ich werde demnächst wohl auch wieder das Ordnungsamt informieren müssen, da im Kreuzungsbereich meiner Straße ständig so geparkt wird, daß die 5 m ab Schnittkante niemals eingehalten werden.
Und hier ist der Kreuzungsbereich eng und rechtwinklig.
Auch der Gehweg, der die Straße dort kreuzt, ist meist, wenn es gut läuft schon bis zur Hälfte zugestellt, oftmals aber sogar komplett und die Fußgänger müssen ums Auto herum laufen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Februar 2022 um 08:04:11 Uhr:
Man geht, wie auch in diesem Fall, fälschlicherweiße immer wieder von den 5 m ab der Schnittkante aus.
Warum fälschlicherweise? Es steht doch genau so in der StVO: "5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten".
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Februar 2022 um 08:04:11 Uhr:
Hier kann man sich aber auf die 5 m ab der Schnittkante nicht mehr beziehen, da das Fahrzeug von @ArizonaTea bereits im Kurvenradius und somit, eindeutiger gehts nicht, bereits im Kreuzungsbereich parkt.
Es würde keine Rolle spielen, aber es stimmt ja auch nicht mal, was du schreibst. Laut Skizze steht das Auto noch nicht in der Rundung.
Zitat:
@Rockville schrieb am 12. Februar 2022 um 08:40:06 Uhr:
Warum fälschlicherweise? Es steht doch genau so in der StVO: "5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten".
Wie möchtest Du hier in diesem Fall, bei dem großen Radius der Kurve, die 5 m ab Schnittkante anwenden ?!
1. Das Fahrzeug würde dort stehen, wo von @ArizonaTea die gelbe Linie endet. Somit wäre das mitten in der Kreuzung.
2. Würde man die 5 m ab Schnittpunkt auf den Kurvenradius übertragen, würde auch dort das Fahrzeug innerhalb der Kurve, und somit im Kreuzungsbereich parken
Zitat:
@Rockville schrieb am 12. Februar 2022 um 08:40:06 Uhr:
Es würde keine Rolle spielen, aber es stimmt ja auch nicht mal, was du schreibst. Laut Skizze steht das Auto noch nicht in der Rundung.
So wie das Fahrzeug einskizziert wurde, steht es sehr wohl bereits in der Kurve.
Wenn man die verlängerte Linie hernimmt, die den Schnittpunkt festlegt sollte das eindeutig sein, wo die Kurve beginnt und wo das Fahrzeug steht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Februar 2022 um 08:50:13 Uhr:
Das Fahrzeug würde dort stehen, wo von @ArizonaTea die gelbe Linie endet. Somit wäre das mitten in der Kreuzung.
Ja, aber dann läge ein Verstoß gegen das Gebot vor, wonach am rechten Fahrbahnrand zu parken ist. Das wurde weiter vorne auch schon diskutiert.
Die 5 Meter in der StVo dienen ja wohl dazu, dass man einerseits die kreuzende Fahrbahn problemlos zu beiden Seiten einsehen kann und andererseits Rechtsabbieger (z.B Müllauto) gut rumkommen.
Da spielt der Radius einer abgerundeten Ecke und ob da ein Auto steht oder nicht keine Rolle.
Wenn die Kreuzung einsehbar ist und Rechstsabbieger nicht behindert werden, ist doch alles gut. So hat es der Gesetzgeber jedenfalls vorgesehen. Wenn der Radius der abgerundeten Ecke eine Rolle spielen würde, wäre das ja wohl erwähnt worden. Ist es aber nicht.
5 Meter.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 11. Februar 2022 um 20:37:46 Uhr:
Das sollte ja wohl dokumentiert sein. Ansonsten ist der Vorwurf ja eh haltlos.
und wer hat was wie dokumentiert?
es gäbe vermutlich nur die Aussage des Knöllchenvergebers, dass er den Verstoß so gesehen hat, und wenn du dann nicht was anders belegen kannst, wird ggf. ein Richter einem Glauben müssen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Februar 2022 um 08:04:11 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Februar 2022 um 11:16:13 Uhr:
Die Abstände werden so gehandhabt, wie es in der StVO geregelt ist, also vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Da steht er aber nicht, fertig.Und auf dem Foto erkennt man auch, dass er weder die Sicht behindert noch einen Rechtsabbieger behindern würde.
Einspruch einlegen, das wird bestimmt eingestellt.
Man geht, wie auch in diesem Fall, fälschlicherweiße immer wieder von den 5 m ab der Schnittkante aus.
Hier kann man sich aber auf die 5 m ab der Schnittkante nicht mehr beziehen, da das Fahrzeug von @ArizonaTea bereits im Kurvenradius und somit, eindeutiger gehts nicht, bereits im Kreuzungsbereich parkt.
In den Erläuterungen zur STVO ist es sogar mit solchen abgerundeten Ecken bebildert falls man den Text nicht versteht. Es gibt bestimmt auch schon Lehrmethoden da kann man die STVO tanzen oder klatschen.