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Parken im Kreuzungsbereich - 5m von wo?

Hallo,

mittlerweile wird ja schon das Parken im Wohngebiet von Dörfern durch das Ordnungsamt kontrolliert. Jetzt klebte am Auto von uns ein Strafzettel, da anscheinend unerlaubt im Kreuzungsbereich geparkt worden ist. Tatsächlich war der ganze Straßenrand vollgeparkt, weshalb wird bisschen weiter vorne als sonst parkten.

Allerdings habe ich jetzt bisschen recherchiert und folgendes herausgefunden:

Zitat:

§ 12 STVO Halten und Parken

(3) Das Parken ist unzulässig

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Dazu hier auch noch eine interessante Website:
http://joachimzwirner.de/parken%205m%2088.htm

Nun ist das ne sehr geräumige Kreuzung mit weitem Radius. Zudem schneiden sich die Fahrbahnkanten in einer für den Sachverhalt hier günstigen Art und Weise. Ich hab anbei mal ein Foto erstellt. Vom Schnittpunkt der Kanten habe ich ~5m abgemessen (gelbe Linie). Der rote Kasten soll das Auto darstellen. Weiter stand das Fahrzeug definitiv nicht in der Kreuzung.

Laut der Skizze wären zwischen dem Auto und dem 5m Bereich sogar noch knappe 3m Luft.
Für den Verkehr wäre es ja schon ziemlich hinderlich wenn sich einer bis an die 5m Grenze hinstellt. Aber Gesetze sind Gesetze und müssen wörtlich genommen werden. Und wenn man den Gesetzestext mit Schnittpunkt der Fahrbahnkanten genau nimmt, dann dürfte hier ja keine Ordnungswidrigkeit vorliegen?

Was meint ihr?

Bild in groß

Kreuzungsbereich
118 Antworten

Zitat:

@bug99 schrieb am 12. Februar 2022 um 10:55:28 Uhr:



Zitat:

@Scoundrel schrieb am 11. Februar 2022 um 20:37:46 Uhr:


Das sollte ja wohl dokumentiert sein. Ansonsten ist der Vorwurf ja eh haltlos.

und wer hat was wie dokumentiert?
es gäbe vermutlich nur die Aussage des Knöllchenvergebers, dass er den Verstoß so gesehen hat, und wenn du dann nicht was anders belegen kannst, wird ggf. ein Richter einem Glauben müssen.

Zumindest hier macht der Überwacher immer ein Foto.

Zitat:

@warnkb schrieb am 12. Februar 2022 um 10:38:58 Uhr:


Die 5 Meter in der StVo dienen ja wohl dazu, dass man einerseits die kreuzende Fahrbahn problemlos zu beiden Seiten einsehen kann und andererseits Rechtsabbieger (z.B Müllauto) gut rumkommen.
Da spielt der Radius einer abgerundeten Ecke und ob da ein Auto steht oder nicht keine Rolle.

Wenn die Kreuzung einsehbar ist und Rechstsabbieger nicht behindert werden, ist doch alles gut. So hat es der Gesetzgeber jedenfalls vorgesehen. Wenn der Radius der abgerundeten Ecke eine Rolle spielen würde, wäre das ja wohl erwähnt worden. Ist es aber nicht.

5 Meter.

Wenn Ich im Eröffnungsbeitrag von @ArizonaTea unten den Link zum Großbild anklicke, scheint es mir so, daß der Parkbereich durch Markierungen auf der Straße eingezeichnet ist und die Markierung etwa eine Autolänge vor dem ersten silbernen Fahrzeug endet, bzw. beginnt.
Zumindest sehe Ich da eine gestrichelte Linie und das Fahrzeug vom TS steht außerhalb von diesem Bereich.

Was wird denn dem TS vorgeworfen... was genau steht auf dem Knöllchen ?

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 10. Februar 2022 um 19:52:59 Uhr:



Was meint ihr?

Bild in groß

Wenn ich den Sinn der Regel richtig begreife, dann hat @ArizonaTea falsch geparkt.

1. Man muss immer am Bordstein parken,
2. nicht in der Kreuzung und
3. 5m vom Schnittpunkt […] entfernt.

Diese Kreuzung beginnt dort, wo der Bogen anfängt. Damit ist die Frage nach den 5m egal. Auch steht er nicht am Bordstein, sondern folgt dem Strassenverlauf. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass er in der Kreuzung steht.

Ich parke ständig so vor meiner Haustür, stelle das Auto nach Möglichkeit aber schnell wieder weg, sobald eine andere Lücke frei wird. So entsteht der Eindruck, es sei nicht erlaubt und ich wüsste das auch. Stimmt aber nicht. Es ist erlaubt, weil die zitierte Regel genau eingehalten wird. In meiner Kreuzung ist der Winkel beider Straßen sehr spitz, vorn ist eine große Rundung. Der Schnittpunkt der Kanten liegt ca. 20 m von der Kreuzung entfernt - niemand kann dort verboten parken. Allerdings nur, wenn man korrekt auf der Straße parkt und nicht wie alle anderen auf dem Bordstein. Diesen Fehler machen bei mir praktisch alle, weil es rundherum in den Straßen durch Markierungen auf der Straße ausdrücklich erlaubt ist. Die Markierung endet aber kurz vor der Kreuzung, sodass man hier nur auf der Straße korrekt parken darf. Für mich perfekt. Denn die anderen bekommen ihre Knöllchen, ich nicht. Habe die Damen auch schon mal angesprochen, dass sie den unzutreffenden und billigeren Verstoß notierten: 5 m nicht eingehalten, anstelle von Parken auf den Gehweg (nicht selten mit Behinderung und vor abgesenktem Bordstein). Aber die waren zu doof, das überhaupt zu verstehen und haben die Diskussion schroff abgelehnt, wahrscheinlich, weil sie mir nicht geglaubt haben, dass ich nicht der Falschparker war, dem sie das Knöllchen verpasst hatten. (Zurecht, aber mit einer falschen Begründung und zu billig.)

Einmal waren wegen Evakuierung eines Altenheims mit Bussen (wegen einer Bombenentschärfung) sämtliche Straßen mit Halteverboten ausgestattet. Das Ende des Halteverbots war dort aufgestellt, wo die Markierung das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Also vor der Kreuzung. Mein Auto war das einzige weit und breit, ich hatte es extra an der Spitze geparkt, dort wo das Halteverbot vorher endete. Alle anderen nicht entfernen Autos wurden umgesetzt. Großes Räumkommando mit Ordnungsamt und mehreren Abschlepp-Lkw, für mich großes Kino. Es gibt Fotos von dieser unglaublichen Szene in einem dicht besiedelten Wohngebiet. Habe natürlich genau beobachtet, was mit meinem Auto geschieht, um der Stadt die hohen Kosten einer Umsetzung meines Autos zu ersparen :-D
War aber nicht nötig, die haben es wirklich stehen lassen und auch nicht weiter beachtet. Es war für mich die letzte Bestätigung, dass es nicht verboten ist, an dieser Kreuzung in der Rundung zu parken. Wobei ich auch schon vorher keine Zweifel angesichts der eindeutigen Regelung hatte.

@Florian48 s Ansicht ist mir ziemlich rätselhaft, auch wenn ich mir seine Quellen dazu nicht erst durchlesen mag. Offensichtlich abwegig.

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Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 11. Februar 2022 um 08:00:26 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Februar 2022 um 20:16:30 Uhr:


Also ich hätte auf dem roten Platz nicht geparkt.

Ich auch nicht.
Seelze 01

Feiglinge, andere haben schon mit dem Flugzeug dort geparkt.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. Februar 2022 um 06:33:02 Uhr:


Feiglinge, andere haben schon mit dem Flugzeug dort geparkt.

Da war es aber mit einem Verwarnungsgeld nicht getan. Stattdessen gab es Arbeitslager. Das droht dem TE immerhin nicht. 😁

Die Ordnungshüter kennen die Gesetze auch nicht so genau, hier stand ein Zeichen 205 mit Zusatzschild Straßenbahn, aber es war auf einer mit Zeichen 306 beschildert Straße.
Dieses Zeichen stand noch nach DDR-Recht, aber heute nicht mehr gültig, trotzdem erzwangen sich die Straßenbahnen die Vorfahrt. Ich mußte 3 mal per Einschreiben den Oberbürgermeister anschreiben bevor es weg kam. Immer wieder hieß es laut Straßenverkehrsamt wäre das Richtig.

[Unsinn von MOTOR-TALK entfernt]

In dem Fall solltest du nach all den Jahren mal endlich deinen Fehler einsehen (und froh sein, dass du dort nie einen Unfall hattest). Zeichen 205 mit dem Zusatzzeichen Straßenbahn bedeutet: "Wer ein Fahrzeug führt, muss der Straßenbahn Vorfahrt gewähren."

Hier die Nr. 2.2 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 13. Februar 2022 um 08:01:51 Uhr:


Die Ordnungshüter kennen die Gesetze auch nicht so genau, hier stand ein Zeichen 205 mit Zusatzschild Straßenbahn, aber es war auf einer mit Zeichen 306 beschildert Straße.
Dieses Zeichen stand noch nach DDR-Recht, aber heute nicht mehr gültig, trotzdem erzwangen sich die Straßenbahnen die Vorfahrt. Ich mußte 3 mal per Einschreiben den Oberbürgermeister anschreiben bevor es weg kam. Immer wieder hieß es laut Straßenverkehrsamt wäre das Richtig.

[Unsinn von MOTOR-TALK entfernt]

Warum sollte das heute nicht mehr gültig sein? "205 mit Straßenbahn" gilt heute noch, und 306 wird durch 205, 206 oder 307 aufgehoben.

Nein, auf einer Straße, die mit Zeichen 306 als Vorfahrtstraße ausgeschildert ist darf das Zeichen 205 mit Zusatz Straßenbahn gar nicht angeordnet werden, steht so in der Ausführunfgsverordnung zur STVO.
Alle Sonderregelungen laut Einigungsvertrag wurden schon wieder gestrichen.
Verkehrszeichen, die noch nach altem Recht stehen haben nur noch Hinweiswirkung.
Es heißt dann nur noch das gleich eine Straßenbahn kreuzt, aber keine Vorfahrtsregel mehr existiert.

Hat der Schienenverkehr nicht sowieso Vorrang, oder steht dort kein Andreaskreuz?

Nein, wieso sollte er ohne Andreaskreuz oder andere Regelung?
Das ist jetzt auch ein deutlich anderes Thema...

Zitat:

@nogel schrieb am 13. Februar 2022 um 14:01:48 Uhr:


Hat der Schienenverkehr nicht sowieso Vorrang, oder steht dort kein Andreaskreuz?

Der Schienenverkehr hat nur Vorrang bei Bahnübergängen mit Andreaskreuz oder solchen ohne, wenn sie Waldwege etc. kreuzen. Auch richtungsgleicher Schienenverkehr hat Vorrang (auch entgegenkommend), selbst wenn z.B. ein grüner Lichtpfeil dem Straßenverkehr Grün beim Abbiegen anzeigt. Grundsätzlich gelten für eine Trambahn aber die gleichen Verkehrsregeln (bis auf Ausnahmen wie z.B. keine Wartepflicht bei Zebrastreifen).

Hey, nochmal ich (:

Ja genau, ich ging davon aus dass das Parken im Kreuzungsbereich bemängelt wird. Deswegen habe ich recherchiert, die Definition mit dem Schnittpunkt entdeckt und dass dann provisorisch auf dem Satellitenbild eingezeichnet. Die zwei weiße Linien liegen an den Farbahnkanten und verlängern diese bildlich bis zum Schnittpunkt. Die gelbe Linie ist auf ~5m abgemessen und zeigt den "verbotenen" Bereich an und der rote Kasten soll das Auto darstellen.

Nun kam aber das Schreiben der Ordnungsbehörde. Und vorgeworfen wird nicht §12 Absatz 3 StVO Parken im Kreuzungsbereich sondern §12 Absatz 1 StVO, Parken im Bereich einer scharfen Kurve sowie Parken im Bereich einer unübersichtlichen Straßenstelle.

Da hab ich mir wohl zu früh Gedanken um alles rund um Kreuzungen gemacht 😁

Jetzt nochmal die Meinung der Leute hier, die sich damit auskennen oder gerne mit Definitionen beschäftigen. Hier die besagte Kreuzung

Klick Bild

Handelt es sich denn nach Definition überhaupt um eine Kurve? Weil das ist doch eine Kreuzung? Eine Kurve durchfährt man ja normalerweise einfach. Wenn dann unerwartet ein stehendes Auto in der Kurve auftaucht, besteht die Gefahr auf die Gegenseite ausweichen zu müssen. Bei einer Kreuzung ist als Gefahrenstelle ja aber ohnehin eine ganz andere Vorsicht geboten, als bei einer Kurve vorausgesetzt.

Definition Kurve: "die Fahrbahn zur ursprünglichen Fahrtrichtung abknickt"
Bzw eine andere Definition: "Eine Kurve ist ein gekrümmter Straßenverlauf bezogen auf eine einheitliche Fahrbahn". Die Betonung liegt denke ich auf StraßenVERLAUF.

Eine Kreuzung ist definiert: Eine Kreuzung ist die Schnittfläche zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen, die sich jenseits, u.U. seitlich versetzt, fortsetzen.

Hier knickt kein Fahrbahnverlauf ab bzw der Straßenverlauf krümmt sich nicht, sondern es liegt ein Schnittpunkt bzw eine Schnittfläche verschiedener Straßen vor. Ergo handelt es sich um eine Kreuzung und nicht um eine Kurve oder ist das ein Denkfehler.

Und zum Vorwurf des Parkens an einer unübersichtlichen Straßenstelle. Ob das Auto jetzt dort stand, wo es stand oder 1m weiter hinten macht für die Übersichtlichkeit doch nichts aus. Die Kreuzung ist riesig, durch die übergroßen Radien (statt spitzer Ecken) von allen Seiten gut einsehbar und das Auto stand deutlich weiter als die 5m vom Kreuzungsschnittpunkt entfernt, womit die Sicht auf die Fahrbahn in keinster Weise eingeschränkt war? Wenn da das beschuldigte Auto die Übersichtlichkeit einschränken würde, dann würden das auch alle anderen Autos die in der sehr geräumigen Straße weiter hinten standen ^^

Als Beweismittel wird ein Foto angegeben.
Kann man denn als Beschuldigter einfach mal eine Mail mit Bitte um das Foto schicken?

Und ja ich hab zu viel Zeit da ich Student in der Coronapandemie bin. Da tut Ablenkung gut. Sonst würde ich mich vermutlich nicht so intensiv damit beschäftigen 😉

Kreuzung

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 13. Februar 2022 um 15:12:37 Uhr:


Und vorgeworfen wird nicht §12 Absatz 3 StVO Parken im Kreuzungsbereich sondern §12 Absatz 1 StVO, Parken im Bereich einer scharfen Kurve sowie Parken im Bereich einer unübersichtlichen Straßenstelle.

Dann waren ja die letzten 5 Seiten Diskussion unnötig. Aber die beiden Tatvorwürfe, die nun tatsächlich erhoben wurden, sind ja noch abwegiger. Also gilt weiterhin: Nicht zahlen.

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