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Parken im Kreuzungsbereich - 5m von wo?

Themenstarteram 10. Februar 2022 um 18:52

Hallo,

mittlerweile wird ja schon das Parken im Wohngebiet von Dörfern durch das Ordnungsamt kontrolliert. Jetzt klebte am Auto von uns ein Strafzettel, da anscheinend unerlaubt im Kreuzungsbereich geparkt worden ist. Tatsächlich war der ganze Straßenrand vollgeparkt, weshalb wird bisschen weiter vorne als sonst parkten.

Allerdings habe ich jetzt bisschen recherchiert und folgendes herausgefunden:

Zitat:

§ 12 STVO Halten und Parken

(3) Das Parken ist unzulässig

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Dazu hier auch noch eine interessante Website:

http://joachimzwirner.de/parken%205m%2088.htm

Nun ist das ne sehr geräumige Kreuzung mit weitem Radius. Zudem schneiden sich die Fahrbahnkanten in einer für den Sachverhalt hier günstigen Art und Weise. Ich hab anbei mal ein Foto erstellt. Vom Schnittpunkt der Kanten habe ich ~5m abgemessen (gelbe Linie). Der rote Kasten soll das Auto darstellen. Weiter stand das Fahrzeug definitiv nicht in der Kreuzung.

Laut der Skizze wären zwischen dem Auto und dem 5m Bereich sogar noch knappe 3m Luft.

Für den Verkehr wäre es ja schon ziemlich hinderlich wenn sich einer bis an die 5m Grenze hinstellt. Aber Gesetze sind Gesetze und müssen wörtlich genommen werden. Und wenn man den Gesetzestext mit Schnittpunkt der Fahrbahnkanten genau nimmt, dann dürfte hier ja keine Ordnungswidrigkeit vorliegen?

Was meint ihr?

Bild in groß

Kreuzungsbereich
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118 Antworten

Zitat:

ArizonaTea schrieb am 10. Februar 2022 um 19:52:59 Uhr:

Was meint ihr?

Kannst ja Widerspruch einlegen.

Also ich hätte auf dem roten Platz nicht geparkt.

Ich auch nicht...aber rein rechtlich wäre es zulässig.

Ich vermute, daß die Person, welche den Strafzettel erstellt hat, vor Ort nicht nachgemessen hat.

Ich hätte da weder geparkt, noch eine Verwarnung aúsgestellt :D.

Bei uns in der Stadt habe ich schon Mitarbeiter des Ordnungsamts mit Lasermessgeräten an Kreuzungen und Einmündungen arbeiten sehen.

am 10. Februar 2022 um 20:57

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 10. Februar 2022 um 19:52:59 Uhr:

… Aber Gesetze sind Gesetze und müssen wörtlich genommen werden. …

Nein, da hast du unser Rechtssystem leider nicht verstanden.

Hier mal ein Aufsatz dazu, der große Radien näher beleuchtet: http://www.hermanns-rechtsanwaelte.de/PDF/Aufsatz/5mZoneStVO12.pdf

Quintessenz: Bei großen Radien sind bis zum Beginn der Rundung 5 m entlang der Geraden freizuhalten. Du stehst also voll im Parkverbot.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 10. Februar 2022 um 21:57:32 Uhr:

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 10. Februar 2022 um 19:52:59 Uhr:

… Aber Gesetze sind Gesetze und müssen wörtlich genommen werden. …

Nein, da hast du unser Rechtssystem leider nicht verstanden.

Hier mal ein Aufsatz dazu, der großer Radien näher beleuchtet: http://www.hermanns-rechtsanwaelte.de/PDF/Aufsatz/5mZoneStVO12.pdf

Quintessenz: Bei großen Radien sind bis zum Beginn der Rundung 5 m entlang der Geraden freizuhalten. Du stehst also voll im Parkverbot.

Advokaten (mit unsicheren PDF Links) und Technik, wenn in der StvO Schnittkanten steht gelten die und die technische Definition davon.

Ansonsten ist das anders bzw. deutlicher in der StvO zu definieren .

am 10. Februar 2022 um 21:21

Zitat:

@Scirosto 8V schrieb am 10. Februar 2022 um 22:18:05 Uhr:

… wenn in der StvO Schnittkanten steht gelten die und die technische Definition davon.

Ansonsten ist das anders bzw. deutlicher in der StvO zu definieren .

Leider irrst du dich. Wäre schön, wenn alles für jeden Einzelfall haarklein in Gesetzen und Verordnungen definiert wäre, das ist es aber nicht und kann es auch nicht sein. Ein Rechtssystem bildet immer nur ein Grundgerüst.

Siehe auch Schurig, 17. Auflage: "Bei abgerundeten Einmündungen, deren Bogen weiter als 5 m vom Schnittpunkt der gedachten Verlängerung der Fahrbahnkanten beginnt oder endet, darf nicht näher als 5 m am verlängerten Fahrbahnrand einer der beiden Straßen geparkt werden.

(BayObLG VerkMitt 1981 Nr. 21 = VRS 59,375 = DAR 1981, 22)."

Aha

Zitat:

@Florian48 schrieb am 10. Februar 2022 um 21:57:32 Uhr:

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 10. Februar 2022 um 19:52:59 Uhr:

… Aber Gesetze sind Gesetze und müssen wörtlich genommen werden. …

Nein, da hast du unser Rechtssystem leider nicht verstanden.

Hier mal ein Aufsatz dazu, der große Radien näher beleuchtet: http://www.hermanns-rechtsanwaelte.de/PDF/Aufsatz/5mZoneStVO12.pdf

Quintessenz: Bei großen Radien sind bis zum Beginn der Rundung 5 m entlang der Geraden freizuhalten. Du stehst also voll im Parkverbot.

Du solltest nicht so rigoros im Urteilsstil argumentieren.

Ich würde an dieser Stelle zwar auch nicht parken, trotzdem sehe ich es rechtlich etwas anders. Es gilt die 5m Grenze. Wo diese beginnt, da gehen die Meinungen auseinander. Wie einzelne Gerichte dazu urteilen, bezieht sich immer auf einen konkreten Einzelfall und ist nicht eins zu eins auf alle ähnlichen Sachverhalte zu übertragen. Persönlich bin ich immer sehr vorsichtig bei Urteilen von bayrischen Oberlandesgerichten. Da gibt es durchaus auch nachvollziehbare andere Urteile. Im übrigen lese ich den Beitrag in deinem Link auch so, das auch in einer Rundung geparkt werden darf. Ganz und aufmerksam durchlesen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Februar 2022 um 20:16:30 Uhr:

Also ich hätte auf dem roten Platz nicht geparkt.

Ich auch nicht.

Seelze 01

am 11. Februar 2022 um 7:05

Es gehen hier im Forum die Meinungen auseinander, das ist auch normal. In der Rechtsprechung gehen sie nicht auseinander. Wie man das persönlich sieht, ist ja auch völlig unterheblich.

Und natürlich darf in einer Rundung geparkt werden – wenn diese Rundung der Kreuzungsbereich ist, dann aber nicht. Kannst du mal einen link zu einem "nachvollziehbaren anderen Urteil" posten?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 11. Februar 2022 um 08:05:52 Uhr:

...

In der Rechtsprechung gehen sie nicht auseinander.

...

Spässel gemacht?

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

Zitat:

@Florian48 schrieb am 10. Februar 2022 um 22:21:58 Uhr:

 

Siehe auch Schurig, 17. Auflage: "Bei abgerundeten Einmündungen, deren Bogen weiter als 5 m vom Schnittpunkt der gedachten Verlängerung der Fahrbahnkanten beginnt oder endet, darf nicht näher als 5 m am verlängerten Fahrbahnrand einer der beiden Straßen geparkt werden.

(BayObLG VerkMitt 1981 Nr. 21 = VRS 59,375 = DAR 1981, 22)."

kannst du mal bitte eine Skizze machen, wie das zu verstehen ist?

insbesondere wo zu erkennen ist, in wie weit sich das auf o.g. Fall auswirkt?

wenn wir schon beim allgemeinen Parken im Kreuzungsbereich sind, es gibt noch eine Besonderheit:

Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter zum Schnittpunkt betragen.

wurde aber im Eröffnungsthead geposteten link

(http://joachimzwirner.de/parken%205m%2088.htm)

bereits dargestellt

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