Parken Holland
Ich weiß, es ist schon viel dazu geschrieben worden, aber...
Habe ein Parkknöllchen in einer holländischen Gemeinde von 90 € bekommen, was ich doch für etwas übertrieben halte.
Jetzt habe ich folgendes gefunden, was ich mir 2010 einmal notiert habe:
Der ADAC dazu folgendes:
Parkgebühren auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen, auch "erhöhte Parkgebühren" wenn man keinen Schein gezogen hat, gelten in den Niederlanden als Steuer. Es handelt sich also nicht um Bußgelder. Und - anders als das Inkassobüro behauptet - auch nicht um zivilrechtliche Forderungen.
Was daher das Schreiben des Inkassobüros betrifft: Netter Versuch, mehr nicht.
bzw.
Amtsgericht Münster, Urteil vom 23.11.1994 (29 C 517/94), DAR 95,165 Art. 3, 6 EGBGB; Art. 1,6 EuGVÜ (Keine Parkgebührenansprüche aus NL in D) Da es sich bei der Forderung von Parkraumbenutzungsentgelt einer niederländischen Gemeinde um eine (öffentlich-rechtliche) Steuerforderung handelt, kann diese gegenüber einem deutschen Kfz-Halter mangels funktionaler Zuständigkeit deutscher Gerichte in Deutschland nicht durchgesetzt werden.
Meine Frage dazu ist: Gilt das auch heute noch???
Beste Antwort im Thema
Ich bin immer wieder verwundert wie viel Energie Menschen darin stecken können, zu recherchieren wie sie sich um eine Strafe drücken können.
Aber beim Aussteigen aus dem Auto mal zu schauen ob man ein Parkticket braucht, damit sind sie hoffnungslos überfordert.
Zahlen brauchst du garnichts, aber Besuche der Niederlande sind in den nächsten Jahren erstmal tabu.
53 Antworten
Also ich würde da mal rein gar nix ignorieren! 😎
Seit dem Jahre 2010, im Oktober, können Knöllchen aus dem Ausland in Germany vollstreckt werden. Besonders hartnäckig und konzequent tut das die Niederlande!
Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden. Quelle u.a. ADAC aus 2010
So; d.h. mit ignorieren ist nicht!
😉
Da hat Peter Recht. Hier auch nochmal nachzulesen wie ernst es die Hollaender nehmen. http://www.derwesten.de/.../...ei-knoellchen-im-ausland-id6936410.html
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
So; d.h. mit ignorieren ist nicht!
Das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Die Forderungen müssen über das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Die Niederländer dürfen sich nicht direkt an den deutschen Staatsbürger wenden.
Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, wird der TE vom BfJ nicht zur Kasse gebeten, wenn er angibt, sich nicht an den Fahrer zu erinnern.
Ändert aber nichts daran, dass er bei einer zukünftigen Einreise in die Niederlande der Wagen bzw. der TE sozusagen auf der Fahndungsliste der Behörden stehen.
Und der Teufel ist manchmal ein Eichhörnchen. Ein dummer Zufall (Verkehrskontrolle, Parkplatzüberwachung, unverschuldeter Unfall, usw.) und schon siehts finster aus.
Da bin ich mir nicht so sicher. Zahlt man bei Strafzettel fuer Falschparken in Deutschland nicht auch als Halter obwohl man eventuell nicht gefahren ist? Das koennte dann auch fuer solche Strafzettel aus Holland gelten.
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Nein, du zahlst in Deutschland als Halter dir Verwaltungsgebühren für die gescheiterte Ermittlung des Fahrers, aber nicht für den Parkverstoß selber.
Zitat:
Bei Kennzeichenanzeigen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes muss, wenn der Fahrzeugführer innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist nicht mit angemessenem Aufwand in einem Bußgeldverfahren ermittelt werden kann, der Halter des KfZ beziehungsweise sein Beauftragter die Verfahrenskosten und die Auslagen des Betroffenen nach dem Veranlasserprinzip tragen. Rechtsgrundlage für die Auferlegung dieser Kosten ist § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Quelle: cd-anwaltskanzlei.de
Da waere jetzt die Frage wie hoch die Kosten waeren. Ich hab davon echt kein Plan
Na Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es dafür nicht Paragraphen geben würde 😉
Zitat:
Dem Halter werden die eigenen Auslagen sowie die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dies sind zunächst die Pauschalgebühren i.H.v. 13 EUR (§ 107 Abs. 2 OWiG bzw. KV-GKG Nr. 7710) bzw. 25 EUR (KV-GKG Nr. 7700) sowie die Zustellungsauslagen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 OWiG).
Quelle: iww.de
Wobei ich nicht weiß, ob die 28,50 € auch bei einer gescheiterten Fahrerermittlung beim Verstoß im Ausland eingetrieben werden.
Und wenn das Schreiben von einer privaten Kanzlei oder Vollstreckungsagentur kommt kann man es getrost ignorieren, das ist schlicht irrelevant
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Wobei ich nicht weiß, ob die 28,50 € auch bei einer gescheiterten Fahrerermittlung beim Verstoß im Ausland eingetrieben werden.
Ich hoffe das werden wir in den nächsten Tagen erfahren. Ich hab mal ne Mail an das BfJ geschrieben.
Ich hoffe du hast auch erwähnt, daß es sich nicht um ein Bußgeld für Falschparken (wo es verboten ist) handelt sondern um eine nicht bezahlte Park-Steuer (im Sinne eines nicht gezogenen Parkscheins).
Sonst ist die Antwort vermutlich nicht zielführend.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
....... Die Forderungen müssen über das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Die Niederländer dürfen sich nicht direkt an den deutschen Staatsbürger wenden. .....
Und die deutschen Behörden dürfen sich an andere Staatsbürger wenden? Sonderbar siehe *.pdf.
Gesamtkosten dafür € 93,50
LG robert
Moment.
Das was du da hast ist ein ganz anderes Paar Schuhe.
Beim TE ging es darum, dass sein Parkverstoß keiner Person zugeordnet werden kann, da die Holländer nicht sagen können, wer genau den Wagen abgestelltbhat. Und da es in Deutschland die Halterhaftung nicht gibt, kann der Halter nicht belangt werden.
In deinem Fall gibt es ein Foto des Täters, so dass nicht der Halter belangt werden soll, sondern der Fahrer selber, der den Versto begangen hat. Das ist auch nach österreichischen Recht so vorgesehen und deswegen ist der Anspruch gegen dich rechtens.
Schon klar - die "Spende" für den notleidenden Staat ist einbezahlt 😛 und war auch OK
Mir ging es darum - die Niederländer dürfen nicht direkt an deutsche Srtaatsbürger herantreten - die Deutschen an andere Ausländer (in diesem Fall Ö) schon.
LG robert
Da ich Wohnmobile vermiete kenne ich das "leidige" Thema im Ausland auch.
Die NL sind besonders rabiat.
Ein Kunde von mir ist in 2009 mehrmals gebüsst worden und hat nichts gezahlt. Rechnungen gingen an meine Firma, natürlich haben wir auch nichts gezahlt und alles an den Kunden weitergeleitet und der eintreibenden Firma (SKF aus NL glaube ich) die entsprechenden Mieterdaten mitgeteilt.
2012 war er wieder in NL und wurde zufällig im Rahmen einer Verkehrskontrolle kontrolliert. Die Folgen waren:
-Fahrzeug beschlagnahmt wegen Steuerschuld des Halters
-Verhaftung des Kunden wegen Steuerschuld und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Da wir das Fahrzeug wieder haben wollten haben wir als Firma die Strafe gezahlt. Aus den ehemals 260EUR sind dann allerdings über 1200 EUR geworden. Aber na ja, für irgendwas hat man ja die Kaution...
Der Kunde/Mieter durfte auch nochmals etwa den gleichen Betrag vor Ort zahlen, als "Gebühren" sozusagen.
Die Verjährungsfrist bei Steuerschulden beträgt zwischen 10 und 15 Jahren, die bei Bussen 10 Jahre.
Hier in der CH ist inkorrektes Verhalten beim Parken auch ziemlich teuer, je nach Stadt gehts bei CHF 100 los, mit Anhänger/Wowa das doppelte..... von zu schnellem Fahren reden wir mal lieber nicht, da ist schnell mal das Auto beschlagnahmt.
Deutschland ist halt schon ein Autofahrerparadies, ebenso wie ein Sozialhilfeparadies für Osteuropäer. So langsam merken wohl einige wie es im Ausland zugeht und wie gut sie es in D haben 🙂)
@kia:
Du verwechselts da was: Nicht gezahlte Parkgebühren sind Steuerschulden, ein nicht bezahltes Ticket wegen Falschparken oder Geschwindigkeit ist eine Busse. Letztere dürfen direkt eingetrieben werden.
Gleiches gilt für ohne Pickerl bei den Ösis. Da es sich hierbei um eine Busse/Strafe handelt darf die private Betreibergesellschaft diese auch in D eintreiben, sofern sie denn erfolg haben, was meistens so nicht ist. Nur dem Halter des entsprechenden Fahrzeuges wird geraten die nächsten 10 Jahre Ösiöand zu meiden, sonst kommts evtl. ganz dicke...
Beim Thema Steuerschulden gibt es wohl keinen Staat, der dabei das eine oder andere Auge zudrückt, wenn der Steuerschuldner nicht zahlt. In dieser Hinsicht ist die Niederlande genauso konsequent wie Deutschland. Aber offensichtlich realisieren etliche Zeitgenossen nicht, worauf sie sich mit ihrem Gebaren bei derartigen Delikten einlassen.