Parken Holland

Ich weiß, es ist schon viel dazu geschrieben worden, aber...
Habe ein Parkknöllchen in einer holländischen Gemeinde von 90 € bekommen, was ich doch für etwas übertrieben halte.
Jetzt habe ich folgendes gefunden, was ich mir 2010 einmal notiert habe:
Der ADAC dazu folgendes:
Parkgebühren auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen, auch "erhöhte Parkgebühren" wenn man keinen Schein gezogen hat, gelten in den Niederlanden als Steuer. Es handelt sich also nicht um Bußgelder. Und - anders als das Inkassobüro behauptet - auch nicht um zivilrechtliche Forderungen.
Was daher das Schreiben des Inkassobüros betrifft: Netter Versuch, mehr nicht.
bzw.
Amtsgericht Münster, Urteil vom 23.11.1994 (29 C 517/94), DAR 95,165 Art. 3, 6 EGBGB; Art. 1,6 EuGVÜ (Keine Parkgebührenansprüche aus NL in D) Da es sich bei der Forderung von Parkraumbenutzungsentgelt einer niederländischen Gemeinde um eine (öffentlich-rechtliche) Steuerforderung handelt, kann diese gegenüber einem deutschen Kfz-Halter mangels funktionaler Zuständigkeit deutscher Gerichte in Deutschland nicht durchgesetzt werden.

Meine Frage dazu ist: Gilt das auch heute noch???

Beste Antwort im Thema

Ich bin immer wieder verwundert wie viel Energie Menschen darin stecken können, zu recherchieren wie sie sich um eine Strafe drücken können.

Aber beim Aussteigen aus dem Auto mal zu schauen ob man ein Parkticket braucht, damit sind sie hoffnungslos überfordert.

Zahlen brauchst du garnichts, aber Besuche der Niederlande sind in den nächsten Jahren erstmal tabu.

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Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter



Zitat:

Wo siehst du da selbst einen Widerspruch? 😕

Es wurde doch nirgendwo behauptet, daß es keine Länder gibt, wo diverse Delikte mit geringeren Sanktionen belegt werden als in Deutschland.

"Nach wie vor ist Deutschland ja ein Paradies für Verkehrssünder hinsichtlich der Kontrolldichte und der Höhe der Bußgelder und Strafen."

Das stimmt heute definitiv nicht mehr.

Denk das der meiste VT's mehr Respekt für ein Punkt haben...

Wenn ich in Holland nacht's erwischt wird mit 35 km/h zu schnell (Autobahn), spende ich €337,- und bekomme Zuhause von der Finanz Verwalterin auf'm Arsch und alles ist vergessen. ( ok bekomme ein Monat kein Taschengeld mehr 😉 😁 )

In Deutschland überlege ich es mich selbst nicht um schneller denn 15 km/h über TL zu fahren. 2 Jahren die Punkten ärgeren mehr statt 1 Monat kein Taschengeld 😉

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Wobei ich nicht weiß, ob die 28,50 € auch bei einer gescheiterten Fahrerermittlung beim Verstoß im Ausland eingetrieben werden.
Ich hoffe das werden wir in den nächsten Tagen erfahren. Ich hab mal ne Mail an das BfJ geschrieben.

Sooo, nach der Winterpause wird wohl auch beim BfJ wieder gearbeitet. Hier die Antwort:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxxx

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 18. Dezember 2013, die zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet wurde. Sie baten um Antwort auf die Frage, ob bei einem in den Niederlanden erfolgten Parkverstoß die Kosten für die nicht erfolgreiche Ermittlung des Fahrers in Deutschland dem Halter vom Bundesamt für Justiz (BfJ) auferlegt werden.

Es ist richtig, dass das deutsche Recht mit § 25a StVG eine spezielle kostenrechtliche Regelung für bußgeldbewehrte Verstöße im ruhenden Verkehr enthält. Diese Norm verdrängt mithin die Regelungen, nach denen sonst bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung die Staatskasse die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Voraussetzung ist jedoch, dass in einem Bußgeldverfahren der Führer des Kraftfahrzeugs nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand ermittelt werden kann.

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Vollstreckungshilfe nach dem Rahmenbeschluss 2005/214/JI wird das BfJ in diesem Punkt nicht ermittelnd tätig, da das Buß- bzw. Strafverfahren im Ausland bereits abgeschlossen ist und eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.

Geht ein Vollstreckungshilfeersuchen aus dem Ausland ein, wird der in dieser Entscheidung benannte Betroffene vom BfJ angehört. Trägt er vor, für die der Entscheidung zugrundeliegende Handlung nicht verantwortlich zu sein, dass also - entsprechend ihrem Beispiel - ein Dritter den Park- oder Halteverstoß begangen habe, so wird - sofern der Betroffene im ausländischen Verfahren keine Möglichkeit hatte dies einzuwenden (§ 87b Abs. 3 Nr. 9 IRG) - das Ersuchen von deutscher Seite abgelehnt. Hier wird keine Unterscheidung zwischen fließendem Verkehr, der eine Kostenregelung wie § 25a StVG nicht kennt, und dem ruhenden Verkehr getroffen.

Ich gebe allerdings zu bedenken, dass ein dergestalt von Deutschland abgelehntes Vollstreckungshilfeersuchen nur in Deutschland abgeschlossen ist. Die Vollstreckungsbefugnis geht wieder auf den ersuchenden Mitgliedstaat über. Bei einer erneuten Einreise muss mit Maßnahmen der dortigen Behörden gerechnet werden.

Abschließend weise ich noch darauf hin, dass die Mindestgrenze bei 70,00 Euro inklusive gegebenenfalls entstandener Verfahrenskosten liegt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte allerdings um Verständnis, dass ich einen konkreten Rechtsrat zu einem Einzelfall nicht erteilen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Sxxxxx Lxxxxxx

Referat III 5/6
Grundsatzfragen, Verfahrensentwicklung und Qualitätssicherung, Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen
____________________________
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn

Tel.: +49 (0)228 99410 - 5342
Fax.: +49 (0)228 99410 - 5998
E-Mail: Stefanie.Loroch@bfj.bund.de
Internet: www.bundesjustizamt.de

Hier nur nicht zutreffend da wir eine Park-Steuer haben.
(die von Deutschland eh nicht eingetrieben wird)

Aber grundsätzlich ganz schön. Für den der die 70 € noch nicht kannte z. B.
Kriegst ein Danke für die Arbeit.
Endlich mal jemand der sich nicht nur beschwert sondern auch nachfragt. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Ich gebe allerdings zu bedenken, dass ein dergestalt von Deutschland abgelehntes Vollstreckungshilfeersuchen nur in Deutschland abgeschlossen ist.

Ich frage mich, wie Leute, die solches Zeugs formulieren, im normalen Leben ticken...

Elchsucher: Der Name von Frau Doktor Unterzeichnende steht übrigens noch in der Signatur, nur so wegen Datenschutz, weil Du ja die anderen Namen alle ausgeixxxxxt hast. 😉

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mit oder ohne Wohnwagen ?? 😁😁😁

Man kann sich das Leben auch künstlich schwer machen (wie dieser Thread beweist). Der TE hielt die Strafe für zu hoch, also fragt er. Den Fehler hat er aber schon begangen, er sieht nur nicht ein, dafür zu bezahlen - ist sein gutes Recht.

Leute - wir haben Europa, die kleinen Hemmungen, die jetzt noch retten (so formelle, Steuer und Co) werden bald ausgemerzt sein, da arbeiten unsere Politiker dran (zu Recht).

Ist Deutschland zu billig, oder Holland zu teuer - die Politiker werden das entscheiden. Besser ist es ein Ticket zu kaufen. Parkgebühren kennen wir ja auch aus Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von 3liter6zylinder


Parken Holland

mit oder ohne Wohnwagen ?? 😁😁😁

Moin,

die Frage hatte ich auch schon gestellt,
- Deutsche ,   natürlich ohne 😁
sonst kannst Du das nie bezahlen, es sei denn,
-  Deinen Hänger verkaufen 🙄😁

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


"Nach wie vor ist Deutschland ja ein Paradies für Verkehrssünder hinsichtlich der Kontrolldichte und der Höhe der Bußgelder und Strafen."
Das stimmt heute definitiv nicht mehr.

Aber natürlich stimmt das auch heute nach wie vor.

Hier geht es zunächst mal um einen Parkverstoß.

Und solange z.B.

- ein gar nicht gelöster Parkschein 10€ kostet,
- man fürs Parken in zweiter Reihe selbst mit Behinderung des Verkehrs 15€ zu fürchten hat,
- man dauerhaft für 10€ auf der linken Spur bleiben darf,
- man fürs nicht - Blinken 10€ Strafe zu befürchten hat,
- man fürs Fahren ohne Zulassung 40€ und einen Punkt (was somit billiger ist, als eine Kurzzeitzulassung) zu befürchten hat

(All das gilt falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, überhaupt erwischt zu werden.)
kommt man nicht umhin, dieses Land als Paradies für Verkehrssünder zu bezeichnen.

Ist nun mal so, auch wenn das Betroffene naturgemäß anders sehen (wollen).

Als ich mal per PKW in Amsterdam war, war deutlich zu merken, dass man die PKW aus der Innenstadt raus haben möchte. Das merkte man z.b. daran, dass Parkplätze mit Parkschein am Automaten ziehen nur Tagesweise mit 24 Euro pro Tag (9 - 16 Uhr) möglich war...darum fahren da ja alle (wirklich alle, auch die Banker im Anzug, die Krankenschwester in weiss und Muttis mit 3 Kindern in der Fahrradlohre) Fahrrad.

Natürlich müssen dann in so einem "Nicht-Auto-Lobby-Land" auch die Parkverstoßgebühren deutlich höher sein....90 Euro finde ich da nicht mal übertrieben in der Relation....

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