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Parken auf Anwohnerparkplatz

Hallo Leute,

habe mal eine Frage. Darf ich meinen LKW ( nur die Zugmaschine vom 40 t. ) auf einem Anwohnerparkplatz
abstellen ?? Hatte es sonst immer vor meiner Haustür auf dem Parkstreifen abgestellt ( 30 Zone ) jedoch durch das Ordnungsamt einen Knöllchen kassiert, weil das Parken von Fahrzeug über 7,5 t verboten ist....

Nun befinden sich hinter dem Bordstein ( Seitlich von meiner Haustür ) Parkflächen für die Anwohner wo ich meinen PKW auch abstelle und wollte mal Fragen ob ich meine Zugmaschine nun dort abstellen darf...

Mein Nachbar besitzt einen MB Sprinter, Baustellenfahrzeug und hatte dasselbe Problem mit dem Parkstreifen wie ich...Nur seit dem er das Fahrzeug auf dem Anwohnerparkplatz abstellt ist alles in Ordnung....

Würde das für meinen LKW auch in Ordnung gehen? Oder ist dies auch verboten ???

Danke für eure Antworten.....

LG

19 Antworten

in den Führerscheinfragen zu CE ist sicher sowas dabei ... die Bögen gibts glaubich zum online-ausfüllen.

In einem reinen Wohngebiet. In einem Gewerbemischgebiet ja.

Also hier dann nochmal genau 😉

Zitat:

§ 12 StVO Halten und Parken
Abs 1 bis 3 entfernt

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Grüße

Steini

Ist dieser Anwohnerparkplatz ein Privatgrundstück? Wenn ja, dann müsste es beim Besitzer dieses Grundstückes liegen, ob du dort deinen LKW Parken darfst.

Dein Kollege mit dem Sprinter kann überhaupt keine probleme deswegen haben, da es den Mercedes Sprinter nicht mit einem zgg von über 7,5t gibt...

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selbst wenn erselber Eigentümer des Grundstückes ist darf er dort nicht parken wenn etwas von Steinis Beitrag zutrifft.Ich zb darf mit der Zugmaschine nicht auf mein eigenes Grundstück fahren da die Siedlungsstrasse ab 2,8t gesperrt ist und kein Zusatz "Anlieger frei" darunter steht und sich mein Haus zusätzlich in einem reinen Wohngebiet befindet.Klingt blöd idt aber so.

Aber ich dürfte in einem reinen wohngebiet ein und durchfahren wie ich will, wenn kein schild aufgestellt ist. Mit den 2,8t hingegen hätten so einige geländewagen ihre probleme... Stellt sich zudem die Frage wie die häuser gebaut wurden, und eingerichtet wurden. Ob das alles per schubkarre oder per hubwagen angeliefert wird?

Im übrigen ist der begriff "regelmäßig" recht schwammig. Wenn es hin und wieder ist, und nicht "jeden freitag" oder ähnliches spricht nichts dagegen... Ein Parkplatz auf privatem grund ist dennoch die sicherere wahl.

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Im übrigen ist der begriff "regelmäßig" recht schwammig. Wenn es hin und wieder ist, und nicht "jeden freitag" oder ähnliches spricht nichts dagegen...

Du bist dort gemeldet, deine SZM parkt vor der Tür. Viel Spaß beim Widerspruch wegen "regelmäßig".

Das lohnt nur wenn du eine Rechtschutzversicherung und gute Nerven hast.

Der Gesetzgeber meint mit Regelmaßig nicht etwa jeden Freitag oder Montag oder........usw.
Mit Regelmäßig ist " immer wiederkehrend " gemeint, also nicht einmalig, rein zufällig oder auch mal Montag, mal Dienstag ..........
Aussage eines Ordnungsamtsmitarbeiter die nun mal für den ruhenden Verkehr zuständig sind. 

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Mit den 2,8t hingegen hätten so einige geländewagen ihre probleme... Stellt sich zudem die Frage wie die häuser gebaut wurden, und eingerichtet wurden. Ob das alles per schubkarre oder per hubwagen angeliefert wird?

Nicht nur Geländewagen sondern auch z.B. ein VW Bus könnte darunter fallen.

Während der Bauzeit stehen die Schilder noch nicht. Aber es gibt wen der kommt alle 2 Wochen und der wiegt bestimmt das 10-fache des Erlaubten. Die Müllabfuhr. Ja - ich weiß die dürfen.

Ich hab, wenn ich mal heimgekommen bin unter der Woche mit dem LKW den Auflieger immer auf nem Platz abgestellt in der Stadt, wo alle Fahrer der Stadt parken und die Zugmaschine nach Hause genommen (kleines, reines Wohngebiet einer Kleinstadt)

Sah zwar immer etwas "monströs" aus, so ein Actros Megaspace, MAN TGA XXL oder ein DAF XF Space Cab in einer Straße mit nur Einfamilienhäusern aber ich habs gemacht!

Wohne hier schon mein ganzes Leben, da hat keiner von den Nachbarn was gesagt!

Muss aber dazu sagen, dass das immer nur unter der Woche von Nachmittags bis früh in die Nacht oder von spätnachmittags bis früh in die Nacht gewesen ist!

Weil die Müllabfuhr hätte nicht mehr durchgepasst (trotz angeklappten Spiegel)
Aber die kam zu den Zeiten nicht!

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Ich hab, wenn ich mal heimgekommen bin unter der Woche mit dem LKW den Auflieger immer auf nem Platz abgestellt in der Stadt, wo alle Fahrer der Stadt parken und die Zugmaschine nach Hause genommen (kleines, reines Wohngebiet einer Kleinstadt)

Sah zwar immer etwas "monströs" aus, so ein Actros Megaspace, MAN TGA XXL oder ein DAF XF Space Cab in einer Straße mit nur Einfamilienhäusern aber ich habs gemacht!

Wohne hier schon mein ganzes Leben, da hat keiner von den Nachbarn was gesagt!

Muss aber dazu sagen, dass das immer nur unter der Woche von Nachmittags bis früh in die Nacht oder von spätnachmittags bis früh in die Nacht gewesen ist!

Weil die Müllabfuhr hätte nicht mehr durchgepasst (trotz angeklappten Spiegel)
Aber die kam zu den Zeiten nicht!

hey,

geht mir genauso, wohne in einer ähnlichen gegend nur bei mir könnte noch locker ein zweiter lkw nebenan vorbeifahren....Wohne auch schon seit jahren hier und ich denke das ich keinen durch den Lärm gestört habe, da meine Touren um 7:30 anfangen und ich bin immer so gegen 17 uhr wieder zuhause ( nahverkehr ) SZM ist ein Scania ....

Habe mich echt gewundert bzgl. des Knöllchen aber na gut , muss ich halt durch....wollte halt nur mal fragen wegen dem Anwohnerparkplatz....aber hat sich auch erledigt , denn dan würde ich das komplette Fenster meines Nachbarn verdecken und dies ist auch nicht gerecht....

Danke für die ganzen Beiträge...

Ich wurd von den Nachbarn auch schon angeschwätz wenn ich mal meinen Sprinter mit nachhause nehme (Lang und Hoch) .Ihnen war er Sonntags beim grillen ein Dorn im Auge, mir jedoch egal. Er parkt immer noch auf der selben Stelle. Die Polizei war sogar schon da und hatte sich die Situation angeschaut. Ich muss dazusagen dass wenn ich Sprintermäßig unterwegs bin immer zu honaren Zeiten losfahre, 6 Uhr oder 6.30 Uhr. Abends meistens um 4 oder 5 Daheim.

Wenn ich dann mal den Möbellift dabei habe muss ich auf der Straße parken, würde zwar auch in die Einfahrt passen gäbe es die Privat Pkw hingegen nicht. Wohne übrigens auch in einem reinen Wohngebiet (ca 4500 Einwohner Dorf)

Wenn es jemand nochmal stört soll er sich melden, und ich stell ihn auf einem Parklplatz ab. Aber wenn niemand klagt bleibt er vor meiner Haustür stehen, zumal ich kein Bock auf Einbrüche und Diebstahl habe (alles schon gehbat). Wenn alle Stricke reißen muss er auf dem Hof stehen bleiben.

Grüsse Domi

Ich habe da auch mal eine Fage.

Also, wir haben einen Nachbar der betreibt eine Räumungsfirma und stellt seinen beladenen LKW mit Anhänger seinen Sprinter mit Anhänger und seine 3 Privatautos manchmal auch kleinere Anhänger und Motorroller (zum blockieren der Parkplätze wenn er unterwegs ist) auf einen Öffentlichen Pakrplatz ab. Obwohl er für seine Privatautos einen eigenen Parkplatz hat.

Es sind allerdings 22 Parkplätze vorhanden

Ist er dazu berechtigt? Ich meine man schaut aus dem Fenster und sieht einen Haufen Müll.

Kann mir da eine helfen?

Vielen dank schonmal.

Gruß

Steht doch alles hier im Thread, die Autos und den Sprinter darf er auf alle Fälle parken. Den Anhänger vom Sprinter nur wenn er unter 2 to. GG liegt, genauso der Anhänger vom LKW.

beim LKW kann man das so nicht sagen, ist es ein 7,49 to. dann ja.
Wenn über 7,5to., kommt es darauf an wo du wohnst reines Wohngebiet oder Mischgebiet. Im Mischgebiet wären auch über 7,5 to. Ok.

Auch ist unerheblich ob dein Nachbar eine Auffahrt vor dem Haus hat, die Parkplätze sind nunmal öffentlich.

Wie wäre es mal mit einem Gespräch mit dem Nachbarn?

Gruß

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