Parken an der Straße (Mindestbreite)

Hallo, ich habe vor einigen Tagen ein Knöllchen bekommen, da ich verbotswidrig auf dem Gehweg parkte. Die Gesamtbreite der Einbahnstraße ist 7,05m. Der Gehweg hat eine Breite von ca 2,5m. Da mir schon zweimal der Außenspiegel abgefahren wurde habe ich mich dazu entschlossen es den anderen PKWs gleich zutun und mich mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestellt, was natürlich direkt bestraft wurde.
Gibt es eine vorgeschriebene Mindestbreite für Parkplätze an der Straße?
Oder kann man das Parken auf dem Gehweg irgendwie durchbekommen?
Habe wenig Lust mich zwischen Knöllchen oder Spiegel entscheiden zu müssen.

Beste Antwort im Thema

Oder Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen oder Mütter mit Kinderwagen... Ein Gehweg ist kein Parkplatz. Auch nicht ein Teil davon. Diese Unsitte ist bei und leider sehr verbreitet. Leider keine Kontrollen...

60 weitere Antworten
60 Antworten

Zitat:

@ME1200 schrieb am 26. November 2019 um 08:03:57 Uhr:



Aber er behindert dort nicht wirklich jemanden das ist meine Meinung.

Das Knöllchen bekommst aber nicht dafür, ob wer in irgendeiner Weise behindert wird, sondern allein für die Tatsache, dass du auf dem Fussweg geparkt hast.
Und wenn der Fussweg 20 m breit wäre, Parken ist nicht gestattet. Warum und Weshalb steht hier gar nicht zur Debatte.

Die Gehwegparker müssten nicht nur das Knöllchen bezahlen, sondern auch die regelmässige Instandsetzung der Gehwege.

Ich verweise mal auf die Antworten 9 und 10 die hier gegeben wurden. Beide unterstellen eine tatsächliche Behinderung der Fußgehenden bzw. Gehwegnutzenden. Als unmittelbare Reaktion auf den Ausgangsbeitrag, der davon spricht, dass ein - vermutlich - kleiner Teil des sehr breiten Gehwegs beparkt wurde.

Niemand stellt in Frage, dass das verboten ist. Aber man kann bezweifeln, dass sich hier relevante Einschränkungen für Fußgänger ergeben haben.

In meiner Wohngegend wird auch mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig geparkt. Dies wird nicht ausdrücklich per Schild erlaubt. Interessant ist indes, dass es 2 Anwohner-Behindertenparkplätze gibt. Diese sind mit weißen Streifen markiert und zwar so, wie alle anderen dort auch parken. Teilweise auf dem Bürgersteig. Ebenso verhält es sich mit Sperrflächen vor Einfahrten. Auch diese gehen bis auf den Bürgersteig.

Abgesehen davon finde ich es aus Gründen der Effizienz sinnvoll, bei einer 7 Meter breiten Straße mit (unterstellt) breiten Bürgersteigen zu beiden Seiten diese zum teilweisen parken freizugeben. Denn ansonsten könnte nur eine Reihe Autos dort parken. Wer wie ich in einer Gegend wohnt, in der man schon mal 30 Minuten nach einem Parkplatz suchen muss und in der es keine Garagen auf dem Markt gibt, weiß das zu schätzen.

Moin!
Letztlich hat es mit dem Sinn und/ oder Unsinn der Städte und Gemeinden zu tun. Selbst wohne ich an einer Einbahnstraße im Außenbezirk einer Kleinstadt, deren Restbreite bei einem parkenden Kleinwagen deutlich weniger als 3 m beträgt. Kein Park- oder Halteverbotsschild ist vorhanden, jeder aber für andere Zwecke ein Garage hat. Also ist die Straße zu ca. 50% beparkt. Die meisten vorbeifahrenden Fahrzeug benutzen den linksseitigen Gehweg, der gerade einmal ca. 80 cm breit ist. Außerdem hat er ein "Fahrrille" von bis zu mehr als 10 cm Tiefe, weil da seit Jahrzehnten so gefahren wird. Fußgänger können da nur schwerlich gehen, Kinderwagen können nicht geschoben werden. Es interessiert aber scheinbar niemanden. Selbst habe ich bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass hier die Stadt seit mehreren 10 Jahren zulässt, dass der Bürgersteig sowie der Kantenstein kaputt gefahren wird und ich im Falle einer Reparatur nicht gewillt bin, mich an den Kosten zu beteiligen. Das ist die eine Sache. Die andere Sache ist dann, dass vom Ordnungsamt ein Bußgeld verhängt wird, wenn man auch mal kurzzeitig mit einem Rad auf einem breiten Bürgersteig steht.
G

Ähnliche Themen

Zitat:

@coolhh schrieb am 26. November 2019 um 10:12:08 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 26. November 2019 um 08:01:29 Uhr:


Hmmm. Wo in der StVO ist die Mindestbreite eines Gehweges definiert und das ab einer bestimmten Breite teile des Gehwegs zum Parken genutzt werden darf?

Dazu gibt es Verwaltungsvorschriften. Warum genau der Gehweg hier 2.5m breit ist, kann vielleicht die örtliche Behörde erklären. Ich kenne viele Gehwege, die mit 2.5m noch sehr schmal sind, weil dort viel Verkehr herrscht, z.B. auch mit Fahrradfreigabe.
Außerdem: Wo setzt man denn die Grenze?

Die Grenze ist eindeutig in der StVO geregelt. Nennt sich Bordsteinkante.😁

Zitat:

@210AMG schrieb am 25. November 2019 um 20:40:12 Uhr:


Oder Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen oder Mütter mit Kinderwagen... Ein Gehweg ist kein Parkplatz. Auch nicht ein Teil davon. Diese Unsitte ist bei und leider sehr verbreitet. Leider keine Kontrollen...

Ohne zu wissen wie breit der Bürgersteg ist, ist das zwar theoretisch möglich,
aber wenn bloße Möglichkeit reicht, dann könnte ich die Logik der vorsorglichen Notwehr entwickeln,
weil jemand könnte ja eines Tages was weiß ich.
Ich weiß nur nicht ob du dann devot reagierst wenn jemand zu Exekution vorbeikommt,
oder dann doch lieber das "könnte vielleicht"-Prinzip nicht mehr haben willst.

Es kommt auf die Restbreite an, nicht auf % der Zweckentfremdung.
Ich kenne Bürgersteige die könnte man zu 70% beparken und es würde
noch der Vierlingskinderwagen durch passen,
bei anderen ist es schon bei 0% und einfachen ein Problem wenn ein Passant entgegenkommt.
Etwas was wie ich das Leben kenne der Knöllchenaussteller nicht prüfte,
weil es geht nur wenn man sich politisch legitimiert um die Sache,
dann kommen die ganzen Argumente mit armen Behinderten und hat man nicht gesehen,
später wenn man schon am Hebel sitzt,
lässt man sich natürlich nicht auf die Argumente von gestern festnageln.
Wenn etwas eine Unsitte ist dann genau die beschriebene Betrügerattitüde.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. November 2019 um 14:10:35 Uhr:


Ich verweise mal auf die Antworten 9 und 10 die hier gegeben wurden. Beide unterstellen eine tatsächliche Behinderung der Fußgehenden bzw. Gehwegnutzenden. Als unmittelbare Reaktion auf den Ausgangsbeitrag, der davon spricht, dass ein - vermutlich - kleiner Teil des sehr breiten Gehwegs beparkt wurde.

Niemand stellt in Frage, dass das verboten ist. Aber man kann bezweifeln, dass sich hier relevante Einschränkungen für Fußgänger ergeben haben.

In meiner Wohngegend wird auch mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig geparkt. Dies wird nicht ausdrücklich per Schild erlaubt. Interessant ist indes, dass es 2 Anwohner-Behindertenparkplätze gibt. Diese sind mit weißen Streifen markiert und zwar so, wie alle anderen dort auch parken. Teilweise auf dem Bürgersteig. Ebenso verhält es sich mit Sperrflächen vor Einfahrten. Auch diese gehen bis auf den Bürgersteig.

Abgesehen davon finde ich es aus Gründen der Effizienz sinnvoll, bei einer 7 Meter breiten Straße mit (unterstellt) breiten Bürgersteigen zu beiden Seiten diese zum teilweisen parken freizugeben. Denn ansonsten könnte nur eine Reihe Autos dort parken. Wer wie ich in einer Gegend wohnt, in der man schon mal 30 Minuten nach einem Parkplatz suchen muss und in der es keine Garagen auf dem Markt gibt, weiß das zu schätzen.

Mag ja alles richtig sein. Was ist der Schluss daraus? Einfach parken, auch wenn es verboten ist oder den Versuch starten, bei der Gemeinde eine andere Parkregelung zu erreichen? In unserer Straße sind die Gehwege auch eher schmal, es stehen auch noch Straßenbäume im Gehwegbereich und trotzdem ist die Nutzung des halben Gehwegs zwischen den Bäumen zum Parken gestattet. Das ist eng für die Fußgänger und eher zum Vorteil der Autofahrer gestaltet, weil dadurch die Durchfahrtbreite der Straße so bleibt, dass sich auch zwei Lkw begegnen können. Es gibt gute Gründe für diese Regelung. Aber ohne sie wäre das Parken auf dem Gehweg eben schlicht verboten. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob und wie sie es gestattet oder auch nicht.

Grüße vom Ostelch

Nur findet in den Gemeinden zwischenzeitlich ein Umdenken statt. Dem Individualverkehr werden weniger Freiräume eingerichtet und dafür mehr für die Fussgänger und Radfahrer getan.

An vielen Statements hier ist überdeutlich zu erkennen, dass alles sich der notwendigen Verkehrsfläche für das deutschen liebstes Kind unterzuordnen hat.

Schon merkwürdig. Wenn jetzt ein Fußgänger sich das Recht nehmen würde, statt auf dem Bürgersteig auf der Fahrbahn zu laufen - stört doch keinen, immer noch Platz genug für ein Auto - wie wäre dann wohl die Reaktion des Autofahrers? Wenn man am Sinn und Verstand einer Regelung zweifelt, kann man versuchen, gegen diese Regelung anzugehen. Nur bis zum Erfolg dieser Bemühungen sollte man sie schon beachten.

Oder darf ich jetzt die hiesige Bundesstraße regelmäßig mit 250 km/h befahren, solange ich niemanden dabei störe? Ist doch jede Menge in der StVO geregelt, einfach mal lesen und beachten.

@Ostelch: Ich wecke bei der Gemeinde lieber keine schlafenden Hunde. Bei korrekter Auslegung der Regeln würden hier sicherlich einige Parkplätze wegfallen. Es gibt auch Parkboxen quer zur Straße. Ich habe mal überlegt, die Stadt zu bitten, weiße Linien einzuzeichnen, weil einige bequemen Zeitgenossen es immer wieder schaffen, sich allein in eine Parkbox, in die einigermaßen bequem 2 Autos passen, zu stellen. Oder zu 4t auf ne 5er - Box etc.

Man könnte in dem Zusammenhang auch mal anfragen, warum so viele Einfahrten, die in Garagen ohne KFZe münden, freizuhalten sind. Aber wie gesagt, keine schlafenden Hunde wecken.

(...) im Übrigen, eine Garage in/ an einem Wohnhaus muss per Gesetz auch als Garage genutzt werden, sofern man ein Fahrzeug besitzt.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. November 2019 um 19:06:36 Uhr:


Man könnte in dem Zusammenhang auch mal anfragen, warum so viele Einfahrten, die in Garagen ohne KFZe münden, freizuhalten sind. Aber wie gesagt, keine schlafenden Hunde wecken.

Es sind nicht nur Einfahrten generell freizuhalten, sondern das Parken an abgesenkten Bordsteinen ist davon unabhängig ebenfalls immer verboten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

.................Es sind nicht nur Einfahrten generell freizuhalten, sondern das Parken an abgesenkten Bordsteinen ist davon unabhängig ebenfalls immer verboten.

Grüße vom Ostelch"

Selbst wenn der "Besitzer" der Einfahrt das Parken da "erlaubt", ist es verboten.

Bei uns in der Straße wird auch auf den nicht dafür hergerichteten Bürgersteigen geparkt, sieht aus wie im Wilden Westen, nur abgesackte Wege und Löcher.

In meiner Einfahrt stand mal ein Möbelwagen, habe 1000,00€ bekommen um die Absackung wieder zu beseitigen.

Übrigens: auch Betrunkene brauchen breite Bürgersteige!😉

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 26. November 2019 um 07:32:57 Uhr:


Also ist es wichtiger, dass Gurkengraeber direkt vor der Haustür parkt, als dass Opa Hans im Rollstuhl oder Mama Gaby mit Kinderwagen ungehindert den Gehweg benutzen können?

Jupp. Denn ich meckere mit meinem Kinderwagen bei anderen auch nicht. Wenn du so willst bin ich selbst Mama Gaby in deinem Beispiel. Also Klappe zu und locker bleiben. Irgendwo müssen die Karren hin. Und meistens passt man sehr wohl noch durch. Nur halt nicht zu viert nebeneinander. Typisches Forum Gehabe wieder. Wir reden hier nicht von der Innenstadt sondern ner Wohngegend. Die meisten Mutti Gabys haben da selber ihre Karre vorm Haus stehen und sind froh darüber. 🙄

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. November 2019 um 19:23:48 Uhr:



Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. November 2019 um 19:06:36 Uhr:


Man könnte in dem Zusammenhang auch mal anfragen, warum so viele Einfahrten, die in Garagen ohne KFZe münden, freizuhalten sind. Aber wie gesagt, keine schlafenden Hunde wecken.

Es sind nicht nur Einfahrten generell freizuhalten, sondern das Parken an abgesenkten Bordsteinen ist davon unabhängig ebenfalls immer verboten.

Grüße vom Ostelch

Kommt aber selten vor. Die fraglichen Bordsteine hier vor der Tür, die beparkt werden, sind übrigens überwiegend flach. Also so 2-3cm hoch.

Wobei mir einfällt, dass ich das mit dem abgesenkten Bordstein hier auch in der Nähe hat. Ich wusste nie, ob ich da parken darf oder nicht, da abgesenkter Bordstein vor ehemaliger, aber zugemauerter Einfahrt. Die Stadt hat vor kurzem eine eindeutige Markierung angebracht, man darf da parken.

Deine Antwort
Ähnliche Themen