Parken an der Straße (Mindestbreite)
Hallo, ich habe vor einigen Tagen ein Knöllchen bekommen, da ich verbotswidrig auf dem Gehweg parkte. Die Gesamtbreite der Einbahnstraße ist 7,05m. Der Gehweg hat eine Breite von ca 2,5m. Da mir schon zweimal der Außenspiegel abgefahren wurde habe ich mich dazu entschlossen es den anderen PKWs gleich zutun und mich mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestellt, was natürlich direkt bestraft wurde.
Gibt es eine vorgeschriebene Mindestbreite für Parkplätze an der Straße?
Oder kann man das Parken auf dem Gehweg irgendwie durchbekommen?
Habe wenig Lust mich zwischen Knöllchen oder Spiegel entscheiden zu müssen.
Beste Antwort im Thema
Oder Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen oder Mütter mit Kinderwagen... Ein Gehweg ist kein Parkplatz. Auch nicht ein Teil davon. Diese Unsitte ist bei und leider sehr verbreitet. Leider keine Kontrollen...
60 Antworten
Zitat:
@ME1200 schrieb am 26. November 2019 um 08:45:27 Uhr:
Ich denke ich beschränke mich besser erstmal aufs lesen.
Gegen solche Argumente kann man nichts mehr entgegnen.
Was soll man gegen die Argumentation, etwas sei zwar verboten, aber man mache es trotzdem, weil man der Meinung ist , dass es niemanden störe, denn vorbringen? Der Hinweis, dass es schlicht verboten ist und es deshalb nicht darauf ankommt, ob es irgendjemanden stört, reicht ja nicht.
Wenn das Knöllchen kommt, gibt es einen kompetenten Gesprächspartner, der die Frage abschließend klärt. Solange kann man nach Privat-StVO dort parken.
Grüße vom Ostelch
Also der einzige der hier mit privat StVO kommt bist du @Ostelch ....
Dem TE ging es ja nie um das nicht bezahlen des Knöllchen, sonder um die Möglichkeit in seinem Parkraum legal und ohne Schäden am Auto fürchten zu müssen zu parken. Warum hier einige meinen ein 2,5 Meter breiter Bürgersteig seit zu schmal um einen Teil davon als Parkraum frei zu geben kann ich nicht nachvollziehen. Hier kennt nur einer diesen Bürgersteig und das ist der TE.....
Zitat:
@9891 schrieb am 26. November 2019 um 10:47:17 Uhr:
Also der einzige der hier mit privat StVO kommt bist du @Ostelch ....
Dem TE ging es ja nie um das nicht bezahlen des Knöllchen, sonder um die Möglichkeit in seinem Parkraum legal und ohne Schäden am Auto fürchten zu müssen zu parken. Warum hier einige meinen ein 2,5 Meter breiter Bürgersteig seit zu schmal um einen Teil davon als Parkraum frei zu geben kann ich nicht nachvollziehen. Hier kennt nur einer diesen Bürgersteig und das ist der TE.....
Ja, ich weise darauf hin, weil der Sachverhalt nun mal so simpel ist. Ganz gleich wie breit der Gehweg ist, darf dort nicht, auch nicht nur teilweise, ein Auto drauf geparkt werden. Ob der Gehweg teilweise zum Parken freigegeben werden könnte, ist Sache der örtlichen Behörde und dort mag es der TE beantragen. Was wir hier dazu meinen ist dem Ordnungsamt dort herzlich egal.
Dass das V+S-Forum ihm das Parken auf dem Gehweg erlaubt hat, wird dem TE als Begründung nicht weiterhelfen beim nächsten Knöllchen.
Grüße vom Ostelch
Und wo hat wer ihm das erlaubt? Auf die Frage ob und wo das zu beantragen wäre ist hier das bashing ausgebrochen.... Mit wilden Ideen wie viele Rollstuhlfahrer und Kinderwagen gleichzeitig auf den Gehweg passen müssen (da bräuchte es ja eigentlich Fahrbahnmarkierungen auf dem Bürgersteig um den Bürger-Verkehr zu regeln 😉).
Also sei Mal ehrlich der TE hat keine private StVO, er versucht mit der allgemeinen zu leben.
Ähnliche Themen
Ich muss nicht ehrlich werden, ich bleibe nüchtern. Wo der TE geparkt hat, war es verboten. Ob es rein tatsächlich möglich war und auch niemanden wesentlich behindert hätte, ist irrelevant. Sollen wir dem TE jetzt die Absolution fürs Parken auf dem Gehweg erteilen, damit er sich besser fühlt und wir uns auch?
Wenn er meint, dass das (teilweise) Parken auf dem Gehweg erlaubt sein sollte, muss er die Gemeinde überzeugen, es zu gestatten.
Wer es sich nur selbst "gestattet", parkt nach Privat-StVO.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Nov. 2019 um 11:20:33 Uhr:
Sollen wir dem TE jetzt die Absolution fürs Parken auf dem Gehweg erteilen, damit er sich besser fühlt und wir uns auch?
Und genau das wurde nicht gefordert. Das was du hier betreibst ist eine Art vorauseilenden Verbietens (oder wie man das nennen will). Als nächstes heißt es er will vollständig auf dem Bürgersteig parken, oder darauf fahren..... Hör auf anderen Worte in den Mund zu legen.
Zitat:
@9891 schrieb am 26. November 2019 um 10:47:17 Uhr:
Hier kennt nur einer diesen Bürgersteig und das ist der TE.....
und das Tiefbauamt seiner Gemeinde, denn die Tragfähigkeit des Bürgersteigs muss auch passen.
Moin!
Bei einer 7 m breiten Straße kann auch "normal und ordentlich" geparkt werden. Auch wenn das parkende Fahrzeug 2 m breit ist, sind noch 5 m Straße vorhanden. Mindestens muss ab Spiegel eine Breite von 3 m (3,10?) vorhanden sein.
G
Es ist nicht voreilig verboten, es ist immer verboten, auf dem Gehweg zu parken, wenn es nicht ausnahmsweise gestattet ist. Ob dort, wo der TE geparkt hat, eine Ausnahme gemacht werden kann, entscheidet allein die Gemeinde. Dafür spielen so viele Faktoren eine Rolle, dass wir das hier sowieso nicht klären können. Das muss der TE mit seiner Gemeinde abmachen. Völlig ausgeschlossen ist es nicht, dass das Parken unter Benutzung des Gehwegs dort erlaubt werden könnte.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. November 2019 um 11:34:44 Uhr:
Zitat:
@9891 schrieb am 26. November 2019 um 10:47:17 Uhr:
Hier kennt nur einer diesen Bürgersteig und das ist der TE.....
und das Tiefbauamt seiner Gemeinde, denn die Tragfähigkeit des Bürgersteigs muss auch passen.
Und das kommt auch noch dazu. Man sieht immer mehr kaputte Gehwegplatten, nur weil jemand Wichtiges meint darauf parken zu dürfen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Nov. 2019 um 11:34:44 Uhr:
und das Tiefbauamt seiner Gemeinde
Und hinter welchem Account verbirgt es sich HIER?
Zitat:
@9891 schrieb am 26. November 2019 um 12:24:08 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Nov. 2019 um 11:34:44 Uhr:
und das Tiefbauamt seiner GemeindeUnd hinter welchem Account verbirgt es sich HIER?
Ändert die Information darüber etwas an der Tatsache? 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@hjluecke schrieb am 26. November 2019 um 11:36:07 Uhr:
Moin!
Bei einer 7 m breiten Straße kann auch "normal und ordentlich" geparkt werden. Auch wenn das parkende Fahrzeug 2 m breit ist, sind noch 5 m Straße vorhanden. Mindestens muss ab Spiegel eine Breite von 3 m (3,10?) vorhanden sein.
G
Wenn von dieser Breite 2,5 Meter auf den Bürgersteig entfallen und davon ist auszugehen, sieht die Rechnung anders aus...
@Ostelch , nicht an der Tatsache der Parksituation und nicht am der Tatsache dass hier (in diesem Thread, in diesem Forum, in diesem Internet) nur der TE die Straße kennt (bzw. diese in den Kontext bringen kann).
Zitat:
@9891 schrieb am 26. November 2019 um 12:35:12 Uhr:
@Ostelch , nicht an der Tatsache der Parksituation und nicht am der Tatsache dass hier (in diesem Thread, in diesem Forum, in diesem Internet) nur der TE die Straße kennt (bzw. diese in den Kontext bringen kann).
Warum ist das dann wichtig? Der TE muss selbst aktiv werden und vielleicht hat er Erfolg. Rein rechtlich wäre eine Ausnahme dort möglich, ob es tatsächlich möglich und gewünscht ist, entscheiden wir nicht, sondern die Gemeinde.
Grüße vom Ostelch