Parken an der Straße (Mindestbreite)
Hallo, ich habe vor einigen Tagen ein Knöllchen bekommen, da ich verbotswidrig auf dem Gehweg parkte. Die Gesamtbreite der Einbahnstraße ist 7,05m. Der Gehweg hat eine Breite von ca 2,5m. Da mir schon zweimal der Außenspiegel abgefahren wurde habe ich mich dazu entschlossen es den anderen PKWs gleich zutun und mich mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestellt, was natürlich direkt bestraft wurde.
Gibt es eine vorgeschriebene Mindestbreite für Parkplätze an der Straße?
Oder kann man das Parken auf dem Gehweg irgendwie durchbekommen?
Habe wenig Lust mich zwischen Knöllchen oder Spiegel entscheiden zu müssen.
Beste Antwort im Thema
Oder Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen oder Mütter mit Kinderwagen... Ein Gehweg ist kein Parkplatz. Auch nicht ein Teil davon. Diese Unsitte ist bei und leider sehr verbreitet. Leider keine Kontrollen...
60 Antworten
Zitat:
@ME1200 schrieb am 25. November 2019 um 20:52:14 Uhr:
Zitat:
@Luasha16 schrieb am 25. Nov. 2019 um 20:3:55 Uhr:
und mich mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestelltRechtlich nicht richtig aber wenn die Rollstuhlfahrer nicht zu dritt nebeneinander ankommen würde es auch nicht wirklich stören.
Also lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf mit dem extremen Gutmenschengetue.
Außer es ist durch Verkehrszeichen zuläßig hat ein PKW auf dem Geweg nichts verloren.
Ein Rollstuhlfahrer dessen Rollstuhl 80 cm breit ist braucht wieviel Gehsteigbreite um nicht unbedingt zielen zu müssen?