Parken an der Straße (Mindestbreite)

Hallo, ich habe vor einigen Tagen ein Knöllchen bekommen, da ich verbotswidrig auf dem Gehweg parkte. Die Gesamtbreite der Einbahnstraße ist 7,05m. Der Gehweg hat eine Breite von ca 2,5m. Da mir schon zweimal der Außenspiegel abgefahren wurde habe ich mich dazu entschlossen es den anderen PKWs gleich zutun und mich mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestellt, was natürlich direkt bestraft wurde.
Gibt es eine vorgeschriebene Mindestbreite für Parkplätze an der Straße?
Oder kann man das Parken auf dem Gehweg irgendwie durchbekommen?
Habe wenig Lust mich zwischen Knöllchen oder Spiegel entscheiden zu müssen.

Beste Antwort im Thema

Oder Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen oder Mütter mit Kinderwagen... Ein Gehweg ist kein Parkplatz. Auch nicht ein Teil davon. Diese Unsitte ist bei und leider sehr verbreitet. Leider keine Kontrollen...

60 weitere Antworten
60 Antworten

Und um es vorweg zu nehmen: Eine nachträgliche Streichung der Ordnungswidrigkeit dürfte kaum möglich sein. Selbst, wenn die Stadt das Parken nach Antrag auf dem Gehweg erlauben würde, war das Parken zu dem Zeitpunkt unzulässig.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 25. November 2019 um 20:52:14 Uhr:



Zitat:

@Luasha16 schrieb am 25. Nov. 2019 um 20:3:55 Uhr:


und mich mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestellt

Rechtlich nicht richtig aber wenn die Rollstuhlfahrer nicht zu dritt nebeneinander ankommen würde es auch nicht wirklich stören.
Also lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf mit dem extremen Gutmenschengetue.

Haha danke dafür. Ich schiebe ja auch seit ein paar Monaten hin und wieder n Kinderwagen (also mit Insasse 😁) vor mir her, und stell mich auch nicht so an, wenns auf dem Gehweg mal enger wird. Kann jeden verstehen der nicht Kilometer von der Haustür parken mag.

Also ist es wichtiger, dass Gurkengraeber direkt vor der Haustür parkt, als dass Opa Hans im Rollstuhl oder Mama Gaby mit Kinderwagen ungehindert den Gehweg benutzen können?

Zitat:

@ME1200 schrieb am 25. November 2019 um 20:52:14 Uhr:



Also lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf mit dem extremen Gutmenschengetue.

Gutmenschengetue? Ein Gehweg ist kein Parkplatz!!

Ähnliche Themen

Der TE schreibt ca 2,5m Fussweg und mit den rechten Rädern drauf.
Würde dem Gehweg sagen wir mal max 30 cm rauben.
Macht immer noch 2.2 Meter für Rollstühle, Kinderwagen etc. .
Wie in aller Welt kommen die Leute klar wenn ein Fussweg nur 1,5m oder vielleicht 1m breit ist?
Da würde ich die Empörung verstehen aber so?

Diskutiere die Frage am besten mit den "Gutmenschen" vom Ordnungsamt, denn die verteilen nach einem Blick in die StVO die Knöllchen. Viel Erfolg!

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@ME1200 schrieb am 26. November 2019 um 07:57:04 Uhr:


Der TE schreibt ca 2,5m Fussweg und mit den rechten Rädern drauf.
Würde dem Gehweg sagen wir mal max 30 cm rauben.
Macht immer noch 2.2 Meter für Rollstühle, Kinderwagen etc. .
Wie in aller Welt kommen die Leute klar wenn ein Fussweg nur 1,5m oder vielleicht 1m breit ist?
Da würde ich die Empörung verstehen aber so?

Hmmm. Wo in der StVO ist die Mindestbreite eines Gehweges definiert und das ab einer bestimmten Breite teile des Gehwegs zum Parken genutzt werden darf?

Ich schreibe ja nicht dass es gestattet ist und ein Knöllchen ist ja auch gerechtfertigt.
Aber er behindert dort nicht wirklich jemanden das ist meine Meinung.

Zitat:

@ktown schrieb am 26. November 2019 um 08:01:29 Uhr:


Hmmm. Wo in der StVO ist die Mindestbreite eines Gehweges definiert und das ab einer bestimmten Breite teile des Gehwegs zum Parken genutzt werden darf?

In §2 der Privat-StVO. Gleich nach der Regelung zur freien Wahl der Höchstgeschwindigkeit. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@ME1200 schrieb am 26. November 2019 um 07:57:04 Uhr:


Der TE schreibt ca 2,5m Fussweg und mit den rechten Rädern drauf.
Würde dem Gehweg sagen wir mal max 30 cm rauben.

Unwichtig. Auch bei einem 5m breiten Gehweg hat dort kein Auto zu parken.

Hat es auch nicht laut Gesetz aber es schadet eben auch niemanden.
Das ist nun mal meine Meinung.

Doch, es könnte jemanden behindern. Nämlich dann, wenn jemand genau da dort gehen will oder muss (durch andere Fußgänger) und das ist eben auch sein gutes Recht.

Zitat:

@CH76 schrieb am 26. Nov. 2019 um 08:25:23 Uhr:


Doch, es könnte jemanden behindern. Nämlich dann, wenn jemand genau da dort gehen will....

Ich denke ich beschränke mich besser erstmal aufs lesen.
Gegen solche Argumente kann man nichts mehr entgegnen.

Du willst also dem Fußgänger auf dem GEHweg vorschreiben, wo er zu gehen hat?

Zitat:

@ktown schrieb am 26. November 2019 um 08:01:29 Uhr:


Hmmm. Wo in der StVO ist die Mindestbreite eines Gehweges definiert und das ab einer bestimmten Breite teile des Gehwegs zum Parken genutzt werden darf?

Dazu gibt es Verwaltungsvorschriften. Warum genau der Gehweg hier 2.5m breit ist, kann vielleicht die örtliche Behörde erklären. Ich kenne viele Gehwege, die mit 2.5m noch sehr schmal sind, weil dort viel Verkehr herrscht, z.B. auch mit Fahrradfreigabe.
Außerdem: Wo setzt man denn die Grenze? Könnte man auf einem 2,1m Gehweg auch noch halb parken? Wie weit dürfen die Spiegel dann in den Gehbereich ragen? Was ist bei 1,5m Gehweg, was bei 1,2m? Muss man als Parkwilliger immer ein Maßband dabei haben?
Nein.

Wie schön, dass es klare Regeln gibt, die es dem Autofahrer leicht machen. Ohne Schild darf man nicht auf Gehwegen parken. Punkt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen