Parken an der Straße (Mindestbreite)
Hallo, ich habe vor einigen Tagen ein Knöllchen bekommen, da ich verbotswidrig auf dem Gehweg parkte. Die Gesamtbreite der Einbahnstraße ist 7,05m. Der Gehweg hat eine Breite von ca 2,5m. Da mir schon zweimal der Außenspiegel abgefahren wurde habe ich mich dazu entschlossen es den anderen PKWs gleich zutun und mich mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestellt, was natürlich direkt bestraft wurde.
Gibt es eine vorgeschriebene Mindestbreite für Parkplätze an der Straße?
Oder kann man das Parken auf dem Gehweg irgendwie durchbekommen?
Habe wenig Lust mich zwischen Knöllchen oder Spiegel entscheiden zu müssen.
Beste Antwort im Thema
Oder Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen oder Mütter mit Kinderwagen... Ein Gehweg ist kein Parkplatz. Auch nicht ein Teil davon. Diese Unsitte ist bei und leider sehr verbreitet. Leider keine Kontrollen...
60 Antworten
Zitat:
@Luasha16 schrieb am 25. November 2019 um 20:03:55 Uhr:
Oder kann man das Parken auf dem Gehweg irgendwie durchbekommen?
Das muß per Verkehrsschild freigegeben sein.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 25. November 2019 um 20:08:42 Uhr:
Zitat:
@Luasha16 schrieb am 25. November 2019 um 20:03:55 Uhr:
Oder kann man das Parken auf dem Gehweg irgendwie durchbekommen?
Das muß per Verkehrsschild freigegeben sein.
Kann man sowas bei der Stadt beantragen? Ich bin ja nicht der Einzige in der Parkzone den es betrifft.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Luasha16 schrieb am 25. November 2019 um 20:09:43 Uhr:
Kann man sowas bei der Stadt beantragen? Ich bin ja nicht der Einzige in der Parkzone den es betrifft.
Einen Versuch wäre es wert. Mehr als ablehnen können sie es ja nicht.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 25. November 2019 um 20:10:37 Uhr:
Zitat:
@Luasha16 schrieb am 25. November 2019 um 20:09:43 Uhr:
Kann man sowas bei der Stadt beantragen? Ich bin ja nicht der Einzige in der Parkzone den es betrifft.
Einen Versuch wäre es wert. Mehr als ablehnen können sie es ja nicht.
Gibt es denn eine zeitgemäße Mindestbreite für Parkplätze an der Straße?
Hallo,
es gibt eine vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von (ich meine) 3,05 m. Wird diese beim Parken am Straßenrand unterschritten, so darf man natürlich nicht auf dem Gehweg parken, sondern es gilt dann automatisch Parkverbot.
Grüße,
diezge
Warum nicht in einer anderen Straße parken? Es gibt kein Anrecht auf Parken vor der Haustür. Deswegen die Fußgänger behindern geht gar nicht.
Oder Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen oder Mütter mit Kinderwagen... Ein Gehweg ist kein Parkplatz. Auch nicht ein Teil davon. Diese Unsitte ist bei und leider sehr verbreitet. Leider keine Kontrollen...
Zitat:
@Luasha16 schrieb am 25. Nov. 2019 um 20:3:55 Uhr:
und mich mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestellt
Rechtlich nicht richtig aber wenn die Rollstuhlfahrer nicht zu dritt nebeneinander ankommen würde es auch nicht wirklich stören.
Also lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf mit dem extremen Gutmenschengetue.
Das ist ja auch richtig da klar geregelt.
Aber wenn es nicht bemerkt und geandet wird geht die Welt auch nicht unter.
https://verkehrslexikon.de/TexteA/EngerStrTeil01.php
Das verbotene Halten bzw. Parken an engen Straßenstellen, über das Bürgersteigparken wurde ja schon geschrieben. Nur an kenntlich gemachten Stellen, eigentlich 😉
Also Spiegel einklappen und auf der 7m Straße parken.
Zitat aus dem Link oben:
"Wenn es zutrifft, dass "normale" Fahrzeuge bis 2,55 m breit sein können, und wenn es weiterhin zutrifft, dass der gesamte Seitenabstand 0,50 m betragen muss, dann muss immer eine Breite von 3,05 m freigelassen werden.
Wird an einer engen Straßenstelle geparkt, kann das Fahrzeug gebührenpflichtig umgesetzt werden, sofern dies nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist:................"