Papiere verloren... was tun wenn Verkäufer eidestattliche Erklärung verweigert?
Hallo zusammen ,
bzgl. meinem neuen gebrauchten Anhänger habe ich leider ein größeres Problem an der Backe.
Ich habe den Hänger für einen moderaten Preis gekauft mitunter weil der Verkäufer den Anhänger inseriert hat mit den Passus das keine Papiere dazu vorhanden sind bzw. er verloren hat.
Das ganze Prozedere bzgl. Beantragung neuer Papiere ist mir bekannt. Mein Plan war das ich die eidestattliche Erklärung und die verlorenen Papiere melde und somit die Papiere neu beantrage.
Leider verlangt meine Zulassungsstelle, dass die eidesstattliche Erklärung von der Person gemacht werden muss welche auch tatsächlich die Papiere verloren hat. Auch wenn der Verkäufer das auf dem Kauftvertrag explizit vermerkt hat.
Mein Problem ist nun das der Verkäufer sich nicht den Stress machen möchte und die eidesstattliche Erklärung nicht macht.
Ich sitze somit in einer Zwickmühle ..
Sicherlich eine sehr unübliche Frage... aber evtl. hat hier schon jemand die gleiche Soße erfahren und kennt die Lösung dazu ???
Vielen DAnk mal wieder für euer Feedback !!
Danke
Achim
30 Antworten
Jepp, weil es nur eine ganz normale HU + erweiterter Umfang erforderlich ist. Obwohl letzteres beim Anhänger nicht sicher ist.
Die Vollabnahme kann aber kommen, wenn Papiere neu erstellt werden müssen.
Hallo zusammen,
und danke für den zahlreichen Input...
Noch ein paar Ergänzungen meinerseits , damit das Thema etwas besser einzuschätzen ist .
Es handelt sich hier um einen 3000kg Tandemanhänger ... also kein Baumarktanhänger für 500 Euro.
Die Kosten inkl. Vollgutachten sind mir alle bekannt und wurden auch berücksichtigt.
Ich habe nur das Problem, dass meine Zulassungsstelle auf die eidesstattliche Erklärung seitens Verkäufer besteht.
Ich habe auch einen Kaufvertrag , wo vermerkt wurde das keine Papiere vorhanden sind
Ich muss auch nochmals prüfen ob der Verkäufer die Papiere verloren oder selbst niemals welche hatte !! ??
Wenn er selbst den Hänger gekauft hat ohne Papiere , wäre auch keine Aussage seinerseits notwendig... somit wäre evtl. die Kuh vom Eis ?
Grüsse
Andere Zulassungsstelle mal angedacht ?
Schwierig ... ist halt ohne Papiere lt. Kaufvertrag gekauft, da wird man IMHO - ich bin kein Jurist - Probleme haben dem Käufer was zu wollen.
Ist ggf. bekannt auf welche Firma der Anhänger vorher zugelassen war? Und da mal nachfragen? Wenn der Verkäufer nie Papiere hatte müssen die ja dort verloren gegangen sein.
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Reicht deiner Zulassungsstelle denn wirklich der Verkäufer oder meinen sie den letzten Halter der ihn angemeldet hatte?
Weil der letzte Verkäufer könntest du ja auch werden wenn du ihn weiter verkaufst.
Mir fällt da noch was ein... Als ich 2014 meinen aus Spanien importierten Zafira zulassen wollte, fehlte eine Bescheinigung der spanischen Behörden, das der Wagen final incountry abgemeldet wurde. Ich bin zum Polizeipräsidium gefahren und dort wurde anhand einer europäischen Datenbank der Status anhand der Fahrgestell-Nummer gecheckt und ich bekam eine Bescheinigung, das der Wagen "sauber" war - vielleicht kann der TE ja mal dort nachfragen, wer der letzte Halter war. Er hat ja einen Kaufvertrag und kann den angedachten Eigentumsübergang und damit ein berechtigtes Interesse nachweisen
In meinen Augen ist es schwierig dem Verkäufer was zu wollen er hat ganz klar gesagt er hat die Papiere nicht und ihn entsprechend günstig verkauft.
Dem TE wurde ein Anhänger ohne TÜV und ohne Zulassungsbescheinigung verkauft. Bisher hat der TE auch keinen Nachweis beschrieben wo ihm der Verkäufer was anderes mitgeteilt hat.
daher denke ich das es schwer wird da gegen anzukommen
Schau mal in den Thread Wohnwagen ohne papiere zulassen.
Da sollten eigentlich alle Wege drinstehen, sofern Du noch keinen Erfolg hattest.
Man müsste halt gedanklich weg von "Papiere verloren" hin zu "Scheunenfund".
Wenn das Fahrzeug schon aus den Registern gelöscht ist (mehr als 8 Jahre abgemeldet?) müsste das eigentlich möglich sein.
Der der den als letzten angemeldet hatte lebt doch nicht mehr , oder, Dann sollte die Zulassung wenn du dir die Erklärung ausfüllst eigentlich damit auch klar kommen. Wenn de keine hast werden die Bürokratisch , haste eine mit und sei die von Dir ist das schon mal anders. Wenn de einen anderen Mitarbeiter antriffst könnte das dann schon mal helfen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 6. Mai 2021 um 11:34:33 Uhr:
Man müsste halt gedanklich weg von "Papiere verloren" hin zu "Scheunenfund".Wenn das Fahrzeug schon aus den Registern gelöscht ist (mehr als 8 Jahre abgemeldet?) müsste das eigentlich möglich sein.
Aktuell sind die Fahrzeuge nach Taggenau 7Jahre nach der letzten Abmeldung beim KBA gelöscht.
Vollgutachten und Verfügungsberechtigung würde bei uns zum wieder in Verkehr bringen eines "Scheunenfundes" ausreichen
Ich weiß schon, warum ich solch einen Scheiß nicht machen würde!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Mai 2021 um 20:44:22 Uhr:
Vollgutachten und Verfügungsberechtigung würde bei uns zum wieder in Verkehr bringen eines "Scheunenfundes" ausreichen
DANKE
Das muss ich mit merken! Der richtige Begriff "Scheunenfund" gegenüber dem Sesselpupser/in öffnet die Tür. 😁
Für meinen "Scheunenfund", die Göricke 100S/57 meines Großvaters, habe ich auch keine Papiere gehabt.
Habe damals beim KBA mit der Fahrgestellnummer eine Unbedenklichkeitserklärung angefordert und diese auch wenige Tage später zugeschickt bekommen. Damit konnte ich dann bei der Zulassungsbehörde einen Blankobrief abholen, der dann beim TÜV bei der Vollabnahme ausgefüllt wurde.
Mit dem Brief musste ich dann wieder zur Zulassungsstelle und das Motorrad zulassen.
Das Erstzulassungsdatum durfte ich frei wählen. Da ich den allerersten KFZ-Steuerbescheid in den Unterlagen gefunden hatte, konnte ich das Datum taggenau angeben.
Ob das heute noch so funktioniert, kann ich leider nicht sagen. Das war damals 1995.
Der TÜV füllt schon lange keine Briefe mehr aus.
Eine ZB2 ohne Zulassung bekommst Du nur noch nur Neufahrzeuge.
Bei gebrauchten gibt's die ZB2 nur in Verbindung mit einer Zulassung