Papiere verloren... was tun wenn Verkäufer eidestattliche Erklärung verweigert?
Hallo zusammen ,
bzgl. meinem neuen gebrauchten Anhänger habe ich leider ein größeres Problem an der Backe.
Ich habe den Hänger für einen moderaten Preis gekauft mitunter weil der Verkäufer den Anhänger inseriert hat mit den Passus das keine Papiere dazu vorhanden sind bzw. er verloren hat.
Das ganze Prozedere bzgl. Beantragung neuer Papiere ist mir bekannt. Mein Plan war das ich die eidestattliche Erklärung und die verlorenen Papiere melde und somit die Papiere neu beantrage.
Leider verlangt meine Zulassungsstelle, dass die eidesstattliche Erklärung von der Person gemacht werden muss welche auch tatsächlich die Papiere verloren hat. Auch wenn der Verkäufer das auf dem Kauftvertrag explizit vermerkt hat.
Mein Problem ist nun das der Verkäufer sich nicht den Stress machen möchte und die eidesstattliche Erklärung nicht macht.
Ich sitze somit in einer Zwickmühle ..
Sicherlich eine sehr unübliche Frage... aber evtl. hat hier schon jemand die gleiche Soße erfahren und kennt die Lösung dazu ???
Vielen DAnk mal wieder für euer Feedback !!
Danke
Achim
30 Antworten
Er hat dir das Ding als Schrott verkauft oder unter der Annahme, dass er wieder angemeldet wird. Hierzu nachdenken und wichtiger den Kaufvertrag lesen.
Ich würde Ihm einen netten Zettel mit Text vorlegen, den er nur zu unterschreiben hat. Tut er das nicht, Rückabwicklung anstreben unter der Annahme, dass Diebesgut verkauft wurde. Dazu kann man dann auch eine Anzeige machen. Mit der Anzeige bekommt man dann auch bei der Zulassungsstelle weiter anhand der Fahrgestellnummer vom Hänger. Blöd wäre, wenn er vorher in einem anderen Kreis zugelassen war. Wie wir seit Corona wissen, ist das Faxgerät immer noch Top1 Kommunikationsmittel von Behörden.
Was ist denn der genaue Grund? Wieso Stress für den Verkäufer? Es gibt doch gar keinen Grund das zu verweigern.
Die Idee mit der Anzeige finde ich gut, dann wird das vernünftig geklärt. Nachteil kann sein, das der Hänger wirklich geklaut wurde und Du ihn dann los bist. Dann musst Du zum RA und Dir Dein Geld wiederholen.
Wieder was gelernt, es gibt halt einfach zu viele Pfeifen ....
Da du einen Kaufvertrag hast, hoffetlich mit richtigem Namen und Adresse, sollte der das freiwillig machen oder das Geld rausrücken. Wenn er sich weigert Polizei informieren, mit dem Vertrag konntest du ja nicht erkennen das das Diebesgut sein könnte. Damit solltest du raus sein, und der mal reagieren.
Hy Genie21
noch ein Zusatz ...der Verkäufer war selbst nie als Eigentümer eingetragen , er selbst hat das Teil nur auf einem Hof bzw. im Wald genutzt und hat somit nie eine Zulassung gemacht für das gute Stück.
Er hat angeblich den Anhänger von einer Firma gekauft. Der Landkreis in dem der Anhänger seitens der Firma zugelassen war ist mir bekannt.
Ich habe dort aktuell eine Anfrage laufen , ob die Kiste sauber ist..
Gruss
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Es ist ein zeitlicher Aufwand welcher der Verkäufer nicht auf sich nehmen kann angeblich.
Seine Aussage war, dass sofern er die Papiere neu beantragt hätte, den Anhänger auch für deutlich mehr Geld verkaufen hätte können... :-)
Zitat:
@kraeMit schrieb am 4. Mai 2021 um 22:05:56 Uhr:
Was ist denn der genaue Grund? Wieso Stress für den Verkäufer? Es gibt doch gar keinen Grund das zu verweigern.Die Idee mit der Anzeige finde ich gut, dann wird das vernünftig geklärt. Nachteil kann sein, das der Hänger wirklich geklaut wurde und Du ihn dann los bist. Dann musst Du zum RA und Dir Dein Geld wiederholen.
Wieder was gelernt, es gibt halt einfach zu viele Pfeifen ....
@TE
Da Du die Papiere nie hattest, kannst Du natürlich auch nicht den Verlust an Eides statt versichern.
Wäre ansonsten eine falsche Eidesstattliche Versicherung.
War der Verkäufer überhaupt letzter Halter oder hat er die Papiere selbst schon nicht gehabt.(frage hat sich erübrigt, warum schreibt man nicht gleich alles in den Eröffnungsthread)
Bring den Anhänger zurück und lass Dir Dein Geld wieder geben. Oder der Verkäufer soll seinen Arsch zur Zulassungsstelle bzw Notar schleifen und die EV abgeben und die Aufbietung der ZB2 bei seiner Zulassungsstelle beantragen.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten zuständigen Zulassungsstelle kann Deine Zulassungsstelle das Aufbietungsverfahren durchführen. Vorher gibt's keine Umschreibung.
Ps
Wie billig war das Teil, das man ein Fahrzeug,welches wieder zugelassen werden soll,ohne Papiere kauft.
Zitat:
@kraeMit schrieb am 4. Mai 2021 um 22:05:56 Uhr:
Es gibt doch gar keinen Grund das zu verweigern.
Wie der TE nun nachgeliefert hat, hatte der Verkäufer nie Papiere. Ergo kann er den Verlust auch nicht an Eides statt versichern.
Zitat:
@acii schrieb am 4. Mai 2021 um 22:10:04 Uhr:
...der Verkäufer war selbst nie als Eigentümer eingetragen , er selbst hat das Teil nur auf einem Hof bzw. im Wald genutzt und hat somit nie eine Zulassung gemacht für das gute Stück.Er hat angeblich den Anhänger von einer Firma gekauft.
Zuerst war ich geneigt zu schreiben, er hat den Anhänger also im Wald gefunden 😁
Okay Eigentum bescheinigt nicht der Brief! Der Brief in Händen gilt als starkes Indiz, dass das der Eigentümer wäre.
Die Story kann harmlos sein, aber der Verkäufer a bisserl bled. Noch bl... wäre er wenn er einen gestohlenen Hänger vertickert.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 4. Mai 2021 um 21:50:41 Uhr:
Ich würde Ihm einen netten Zettel mit Text vorlegen, den er nur zu unterschreiben hat. Tut er das nicht, Rückabwicklung anstreben unter der Annahme, dass Diebesgut verkauft wurde. Dazu kann man dann auch eine Anzeige machen. Mit der Anzeige bekommt man dann auch bei der Zulassungsstelle weiter anhand der Fahrgestellnummer vom Hänger. Blöd wäre, wenn er vorher in einem anderen Kreis zugelassen war. Wie wir seit Corona wissen, ist das Faxgerät immer noch Top1 Kommunikationsmittel von Behörden.
Um dann gleich eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung ein zu kassieren?
Der Te hat doch klar gewusst worauf er sich einlässt.
Sehe ich auch so. Als Verkäufer würde ich auch keine Erklärung abgeben. Wozu? Es wurde der Anhänger so verkauft, also ohne Papiere. Punkt. Von mir aus könnte der Käufer auch eine Anzeige erstatten und dann? Was soll dann passieren? Man muss ja selber nicht seine Unschuld beweisen. Also mehr als Aufwand für den Käufer (der wusste, was er kauft) passiert da nicht.
Anfangs dachte, dass der TE etwas Pech gehabt hat. Vor allem, wenn man erst auf der Zulassungsstelle erfährt, dass noch Dokumente benötigt werden.
Inzwischen frage ich mich jedoch, wie der Eigentumsnachweis erfolgt ist ?
Stand in der Anzeige "Papiere nicht vorhanden" oder "Papiere verloren" ? Wenn verloren, dann soll der Verkäufer auch die Versicherung unterschreiben.
Die Zulassungsstelle kennt doch sicher Fälle mit Fahrzeugen völlig ohne Papiere und Historie. Werden die verschrottet, weil man sie nicht zulassen kann ?
Man konnte also mal nach der Vorgehensweise der Zulassungsstelle fragen und evtl. einen Nachforschungsantrag stellen.
Und auch nochmal darüber nachdenken, wie lange war der Anhänger nicht zum öffentlichen Strassenverkehr zugelassen? Wenn er lange Jahre nur da im Wald unterwegs war: https://www.tuvsud.com/.../paragraph-21-gutachten
7 Jahre? Kommt das hin? Dann wird Dein Schnäppchen zum Groschengrab....
Warum Groschengrab?
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 5. Mai 2021 um 12:54:33 Uhr:
Warum Groschengrab?
Wenn ich so auf die TÜV Seite schaue:
Die Kosten für die Vollabnahme variieren je nach Umfang und Zeitaufwand. Falls Sie eine grobe Einschätzung der Vollabnahme-Kosten bei TÜV Rheinland wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Oder kannst Du den finanziellen Aufwand abschätzen?