Papiere verloren... was tun wenn Verkäufer eidestattliche Erklärung verweigert?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen ,

bzgl. meinem neuen gebrauchten Anhänger habe ich leider ein größeres Problem an der Backe.

Ich habe den Hänger für einen moderaten Preis gekauft mitunter weil der Verkäufer den Anhänger inseriert hat mit den Passus das keine Papiere dazu vorhanden sind bzw. er verloren hat.

Das ganze Prozedere bzgl. Beantragung neuer Papiere ist mir bekannt. Mein Plan war das ich die eidestattliche Erklärung und die verlorenen Papiere melde und somit die Papiere neu beantrage.

Leider verlangt meine Zulassungsstelle, dass die eidesstattliche Erklärung von der Person gemacht werden muss welche auch tatsächlich die Papiere verloren hat. Auch wenn der Verkäufer das auf dem Kauftvertrag explizit vermerkt hat.

Mein Problem ist nun das der Verkäufer sich nicht den Stress machen möchte und die eidesstattliche Erklärung nicht macht.

Ich sitze somit in einer Zwickmühle ..

Sicherlich eine sehr unübliche Frage... aber evtl. hat hier schon jemand die gleiche Soße erfahren und kennt die Lösung dazu ???

Vielen DAnk mal wieder für euer Feedback !!

Danke
Achim

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Ist das evtl. örtlich unterschiedlich?

Weil für irgendwas muss doch auch die Nr. 223 der GebOSt vorgesehen sein...

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