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Wohnwagen ohne Papiere anmelden

Wolfangel Bootsanhänger
Themenstarteram 22. Februar 2019 um 14:57

Hallo,

ich habe mir vergangenen Herbst einen gebrauchten Wohnwagen ohne Papiere gekauft.

Der Vorbesitzer hatte ihn nur als Standwohnwagen genutzt und ihn schon vom Vor-Vorbesitzer ohne Papiere gekauft.

Der Wohnwagen ist absolut top in Schuss und würde ohne Probleme TÜV bekommen. Typenschild vom Wohnwagen und der Deichsel sind auch vorhanden.

Wie muss ich vorgehen, damit ich ihn anmelden kann?

Der Vor-Vorbesitzer ist mir nicht bekannt, einen Kaufvertrag habe ich natürlich abgeschlossen.

Beste Antwort im Thema

Ich würde erstmal bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen.

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Du musst den Fahrzeugbrief im Bundesverkehrsblatt aufbieten lassen. Nach Ablauf der Frist bekommst du dann einen neuen Brief und kannst den Wohnwagen zulassen.

Ich würde erstmal bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen.

Deine Zulassungsstelle kann Dir da am besten weiterhelfen. Die haben die richtigen Formulare und kennen den Ablauf.

Zitat:

@maxl1900 schrieb am 22. Februar 2019 um 15:57:47 Uhr:

Der Vorbesitzer hatte ihn nur als Standwohnwagen genutzt und ihn schon vom Vor-Vorbesitzer ohne Papiere gekauft.

Der Wohnwagen ist absolut top in Schuss und würde ohne Probleme TÜV bekommen.

Also Bremsen sind fest

Reifen überaltert und nenn Standplatten --> Kein Düff

am 24. Februar 2019 um 9:56

Dein Weg sollte erst mal zur Zulassungsstelle führen. Da musst du einen neuen Fahrzeugbrief beantragen! Mit allen Daten vom Wohnwagen ( Typenschild ) usw Inkl. dem Kaufvertrag. die prüfen dann, ob der nicht mal als Diebstahlobjekt irgendwo Registriert ist und ob unter der Fahrgestell Nr. nicht schon ein anderer eingetragen ist.

Gleichzeitig kannst du unabhängig davon mit den Daten der Auflaufeinrichtung und der Achse zum Tüv, um zu erfragen, ob bei einer Neuzulassung ( Darauf wird es hinauslaufen ) die Bremsanlage den Zulassungsbestimmungen entspricht!!

Wenn das nicht der Fall sein sollte, kannst du gleich eine neue Achse einkalkulieren. Auch die würde ich gleich mit überprüfen, denn wenn die über Jahre hin immer belastet war, sind mit Sicherheit die Gummifedern, sofern eine Gummifeder Achse verbaut ist, auch hin!!

Gleiches gilt natürlich auch für die Auflauf Einrichtung!! Auch hier ist insbesondere das Augenmerk nicht nur auf den Gasdämpfer, sondern auch auf die gesammte Funktion zu legen ( Zulässigkeit, Leichtgängigkeit und intakte Gleitlager ).

@maxl1900

 

Ich kenn es nur vom PKW da hatte ich es selbst vor ein paar Jahren da musste der Letzte eingetragene Halter selbst beim Straßenverkehrsamt Vorstellig werden bzw beim Notar und eidesstattlich Versichern das er die Papiere verloren hat und das keine Belastungen dritter drauf sind!

 

Ohne konnte man den Brief nicht aufbieten lassen!

Zitat:

@0815scheunenschraub schrieb am 24. Februar 2019 um 10:56:50 Uhr:

Dein Weg sollte erst mal zur Zulassungsstelle führen. Da musst du einen neuen Fahrzeugbrief beantragen! Mit allen Daten vom Wohnwagen ( Typenschild ) usw Inkl. dem Kaufvertrag. die prüfen dann, ob der nicht mal als Diebstahlobjekt irgendwo Registriert ist und ob unter der Fahrgestell Nr. nicht schon ein anderer eingetragen ist.

Gleichzeitig kannst du unabhängig davon mit den Daten der Auflaufeinrichtung und der Achse zum Tüv, um zu erfragen, ob bei einer Neuzulassung ( Darauf wird es hinauslaufen ) die Bremsanlage den Zulassungsbestimmungen entspricht!!

Wenn das nicht der Fall sein sollte, kannst du gleich eine neue Achse einkalkulieren. Auch die würde ich gleich mit überprüfen, denn wenn die über Jahre hin immer belastet war, sind mit Sicherheit die Gummifedern, sofern eine Gummifeder Achse verbaut ist, auch hin!!

Gleiches gilt natürlich auch für die Auflauf Einrichtung!! Auch hier ist insbesondere das Augenmerk nicht nur auf den Gasdämpfer, sondern auch auf die gesammte Funktion zu legen ( Zulässigkeit, Leichtgängigkeit und intakte Gleitlager ).

Ich denke mal, als Standwohnwagen hat er den, schon aus Komfortgründen, nicht auf der Achse stehen gehabt!

Beim Wohnwagen ist es anders als beim PKW.

Du musst natürlich erstmal zum TÜV mit Kurzzeitkennzeichen. Vollabnahme machen lassen (das auch alles wirklich Ok ist) und eine Gültige Gasprüfung.

Damit gehst du dann zum Verkehrsamt und lässt an eidesstattlichen versichern, das du die Papiere nicht bekommen hast bzw. Verloren hast.

Nach ca. 4 Wochen kommt (wenn Nix dagegen spricht) der neue Brief zum Verkehrsamt.

Dann kannst du ihn regulär Anmelden.

Ohne HU kriegst du nur leider keine Kurzzeitkennzeichen.

Als ich 1996 mein Göricke Krad nach der Restaurierung zulassen wollte, musste ich, da ebenfalls die Papiere nach über 20 Jahren Standzeit nicht mehr auffindbar waren, vorher beim KBA schriftlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Habe ich damals sogar noch auf Schreibmaschine getippt. :D Ein Paar Wochen später kam eine Rechnung vom KBA - glaube es waren 10 Mark - und nachdem ich die überwiesen hatte bekam ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Die Abfrage aus dem KBA-Fahrzeugregister haben wohl ich in der Zwischenzeit die Zulassungsstellen übernommen.

Mit der Bescheinigung vom KBA und dem Krad bin ich dann zum TÜV zur Hauptabnahme. Der Prüfer ist 10 Min. planlos um das Teil herumspaziert und meinte nur "sieht echt Klasse aus" und hat dann einen neuen Brief ausgestellt. In den TÜV-Bericht hat er reingeschrieben "Das Fahrzeug befindet sich in einem außergewöhnlich guten Zustand". Damit bin ich dann ganz stolz zur Zulassungsstelle und habe das Teil angemeldet.

Viel komplizierter kann es bei einem Wohnwagen eigentlich auch nicht sein.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 25. Februar 2019 um 10:27:19 Uhr:

Ohne HU kriegst du nur leider keine Kurzzeitkennzeichen.

Doch, dafür gibt es die 03er. Mit denen darf man aber nicht einfach mal quer durch Deutschland fahren.

Grüße

Noch nie gehört, mache mich mal schlau. Danke für den Hinweis.

Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch ohne HU. Sind dann nur in der Nutzung eingeschränkt. Fahrt zur Durchführung einer HU im ZulassungsBezirk bzw angrenzenden Bezirk.

Gruß M

Moin Moin !

Zitat:

Beim Wohnwagen ist es anders als beim PKW.

Stimmt !

Zitat:

Du musst natürlich erstmal zum TÜV mit Kurzzeitkennzeichen. Vollabnahme machen lassen (das auch alles wi...............

Alles Quatsch!

Zitat:

Dein Weg sollte erst mal zur Zulassungsstelle führen. Da musst du einen neuen Fahrzeugbrief beantragen! Mit allen Daten vom Wohnwagen ( Typenschild ) usw Inkl. dem Kaufvertrag. die prüfen dann, ob der nicht mal als Diebstahlobjekt irgendwo Registriert ist und ob unter der Fahrgestell Nr. nicht schon ein anderer eingetragen ist.

Gleichzeitig kannst du unabhängig davon mit den Daten der Auflaufeinrichtung und der Achse zum Tüv, um zu erfragen, ob bei einer Neuzulassung ( Darauf wird es hinauslaufen ) die Bremsanlage den Zulassungsbestimmungen entspricht!!

So ist es richtig!

dann gibts 2 Möglichkeiten (vorbehaltlich des Eigentumsnachweises):

1. Die Daten sind vorhanden , normale HU reicht aus

2. Die Daten sind nicht vorhanden ,( wahrscheinlich , weil nie zugelassen oder länger als 7 Jahre abgemeldet)

Im Fall 2 gibts wieder 2 Möglichkeiten:

1. Man macht glaubhaft, das der Wohnwagen bereits angemeldet war , aber länger als 7 Jahre abgemeldet.

Dann brauchts eine Vollabnahme nach §21 StVZO , wobei die Kriterien der damaligen EZ ( = Baujahr ) gelten.

2 Der Wowa war nie angemeldet, dann gilt er als Neufzg und braucht eine Abnahme nach § 13 EG-FGV , diese können auch Unterschriftsberechtigte der Prüforganisationen machen , es gelten dann die Vorschriften für Neuzulassungen.

MfG Volker

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