Neue Papiere für Anhänger bekommen
Hallo Zusammen,
ich wollte für eine anstehende Renovierung einen Anhänger besorgen. Nun habe ich einen gefunden, der eine interessante Vorgeschichte hat.
Der Freund von dem Verkäufer hat den Anhänger vor Jahren bei ihm ab gestellt. Dann ist der krank geworden und schließlich gestorben. Der Sohn, der Erbe hat dann den Anhänger vor mehr als 2J. abgemeldet und einfach da stehen lassen. Dann ist der Sohn ins Ausland verschwunden. Weder Adr. noch Tel. noch email sind von dem bekannt. Der Anhänger muss jetzt aber endlich weg und der Verkäufer möchte den Hänger eben verkaufen.
Gibt es eine Chance für diesen Anhänger neue Papiere von der Zulassungstelle zu bekommen?
Es ist ein gebremster Anhänger mit 1,2To.
Danke für Eure Hilfe.
10 Antworten
...wenn Du einen Kaufvertrag hast und eine eidesstattliche Versicherung, dass der Anhänger Eigentum des Vorbesitzers war. Und die Zulassungsstelle muss bescheinigen, dass der Anhänger nicht auf der Liste der gestohlenen Fahrzeuge steht.
Wenn der rechtmäßige Erbe und Eigentümer mal wieder auftaucht und seinen Anhänger einfordert, gibt es Ärger.
Für den Verkäufer und den Käufer.
Zitat:
@stederdorfer schrieb am 22. Mai 2025 um 14:37:32 Uhr:
...und eine eidesstattliche Versicherung, dass der Anhänger Eigentum des Vorbesitzers war.
Daran könnte es möglicherweise scheitern, wenn der Eigentümer (der Sohn/Erbe) untergetaucht ist und eine solche eidesstattliche Versicherung nicht abgibt.
Mal ganz ehrlich, mir wäre das für einen Anhängerkauf schon viel zu umständlich. Entweder ich kann einen Anhänger einschließlich der dazugehörigen Papiere rechtmäßig erwerben, oder ich kaufe eben einen anderen. Da hat man doch sonst nur Lauferei bei den Behörden, die einen eventuelle Minderpreis durch einen guten Kaufpreis für den Anhänger schnell wieder an Zeit auffressen.
Kann die eidesstattliche Versicherung formlos erfolgen? Also der Verkäufer lädt einen entsprechenden Vordruck runter, unterschreibt es und ich mach Foto von seinem Perso. Dann geb ich das bei der Zulassungstelle + Kaufvertrag ab und beantrage neue Papiere?
oder muss der Verkäufer die bei der Zulassungsstelle persönlich abgeben?
Muss ich TÜV vor od. nach der Beantragung der neuen Papiere machen?
Ähnliche Themen
Nach den bisherigen Informationen hier würde ich mal annehmen, dass der Verkäufer NICHT der rechtmäßige Eigentümer des Anhängers ist. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Nach meinem Verständnis kann nur der rechtmäßige Eigentümer in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen, dass er eben der rechtmäßige Eigentümer ist, aber nicht jeder beliebige Verkäufer.
Ob formlos oder nicht, eine falsche eidesstattliche Versicherung ist nicht rechtens und ist strafbar.
§ 156 StGB:
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Abfrage beim BKA, dass das Ding nicht geklaut ist. Aufbietung im Bundesverkehrsblatt, dann gibt's neue Papiere.
Nicht immer ist eine eidesstattliche Versicherung zu bekommen.
Klar gibt es eine Möglichkeit.
Der den Anhänger verkaufen möchte.
Kaufvertrag, auf jeden Fall.
Dann Ordnungshüter,
Dann Polizei
Neue Papiere beantragen,
Mit den Unterlagen zum TÜV, und fertig.
Unkosten, Ca 100€.
So habe ich damals einen Anhänger
wieder belebt.
Mfg fritz
¿häääh?
Dann Ordnungshüter,
Dann Polizei
- Wen denn nun?
- Wozu?
Bei der Beantragung der neuen Papiere sorgt i.d.R. die Zulassungsstelle für die Aufbietung der alten Dokumente und klärt „auf dem kleinen Dienstweg“ (meist telefonisch) ob ein Fahrzeug mit der FIN in der Sachfahndung steht.
Lief bei mir vor einigen Jahren jedenfalls so ab. Die Weißmützen habe ich dafür nicht gebraucht, nur eidesstattliche Versicherung, dass der Verbleib des (damals) Fahrzeugbriefes unbekannt ist.