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100 km/h Zulassung zwingend in Papieren eingetragen?

Wolfangel Bootsanhänger
Themenstarteram 5. März 2019 um 13:56

Hallo,

es geht sich um einen Wohnanhänger. Dieser hat eine 100 km/h - Plakette mit entsprechendem Siegelaufkleber des Landes. Es ist jedoch kein Eintrag in dem Fahrzeugschein zu finden. Zum Vergleich: Bei einem anderen Anhänger, ebenfalls mit 100 km/H Zulassung steht es ebenfalls im Fahrzeugschein.

Meine Frage: muss eine 100 km/h Zulassung zwingend in den Papieren eingetragen sein, oder reicht auch der Aufkleber in Verbindung damit, dass die technischen Vorraussetzungen (Kupplung, Alter der Reifen, Gewichtsverhältnis) etc. alles stimmen?

Der Wohnanhänger ist jetzt ca. 15 Jahre alt. Ich habe mal gehört, dass früher die 100 km/h Zulassung nur an bestimmte Gespanne verliehen wurde. Kann es also sein, dass der Wohnwagen noch aus dieser Zeit stammt und es deswegen nicht in seinen Papieren steht? Oder ist da was faul? Oder wurde vielleicht einfach beim Strßenverkehrsamt ein Flüchtigkeitsfehler begangen?

Beste Antwort im Thema

Die 9.AusnVO zur StVO verlangt in §1 Nr.3 den Eintrag in den Fahrzeugschein.

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Ja könnte aus der Zeit sein, wenn du sicher sein willst fahr zum Tüv ,bzw. bei der nächsten Prüfung (wann fällig) mal nachfragen. Sonst Foto und mal die Zulassung fragen, wenn noch nicht auf dich zugelassen.

Die 9.AusnVO zur StVO verlangt in §1 Nr.3 den Eintrag in den Fahrzeugschein.

Hallo,

die Eintragung ist zwingend erforderlich.

Der Aufkleber kann von einen anderen Hänger stammen.

Ich habe auch noch so einen gesiegelten Bepper irgendwo in der Garage liegen.

 

Grüße

Thorsten

Auch bei der alten Zulassung (gekoppelt mit Zugfahrzeug) benötigst Du eine Bescheinigung zu der Tempo 100-Zulassung. Schließlich mußt Du ja wissen, welche Voraussetzung dein Zugfahrzeug haben muß.

Ohne Bescheinigung oder Eintrag in den Fahrzeugschein gilt die Tempo 100-Zulassung nicht

Oder Aufkleber abmachen und so als 80er nutzen.

Themenstarteram 5. März 2019 um 15:47

Danke für die Antworten bis hierhin. Der Anhänger ist aus Erstbesitz innerhalb der Familie. Daher kann ich mit Sicherheit sagen, dass der Aufkleber nicht "illegal" angebracht wurde. Meine Tendenz geht also in Richtung Zulassungsstelle hat etwas vermasselt, oder Formblatt ist in den Jahren abhanden gekommen.

Macht es einen Unterschied, wenn ein Wohnanhänger vom Werk aus eine 100 km/h Zulassung hat? Gibt es so etwas?

Es ist am Ende ja nur eine Formsache. Grundsätzlich erfüllt der Hänger die Bedingungen ja, dann muss ich eben nochmal beim TÜV/Straßenamt vorstellig werden.

Bei Neuanhänger kannst Du die Option Tempo 100 mit bestellen.

Vermutlich ist es die alte Tempo 100 Zulassung mit kombinierten Zugfahrzeug.

Diese war damals bei mir auch nicht in den Fahrzeugschein eingetragen.

Die hätte ja in beide Fahrzeugscheine geschrieben werden müssen. und wenn ich mehrere Fahrzeuge oder Anhänger hätte, reicht der Platz nicht mehr aus.

Da gab es nur ein amtlich beglaubigtes TüV-Gutachten, in dem das Zugfahrzeug und der Anhänger benannt wurde. Dieses hatte man mit sich zu führen.

Dieses ist aber nur noch gültig, wenn Du das alte Zugfahrzeug hast.

Themenstarteram 5. März 2019 um 16:10

Ja, das ist klar. Die waren ja ohnehin nur in Kombination gültig. Mir geht es eher darum jetzt was in der Hand zu haben, um "nachzuweisen", dass der Hänger wirklich eine 100 km/h Zulassung hatte.

Am sichersten bist Du und am einfachsten ist es, wenn Du diese neu machst.

Wenn es die alte ist , muß Du diese bei einen neuen Zugfahrzeug eh erneuern. War auch damals schon so angedacht.

Themenstarteram 5. März 2019 um 16:50

Zitat:

@R-Sch schrieb am 5. März 2019 um 17:23:30 Uhr:

Am sichersten bist Du und am einfachsten ist es, wenn Du diese neu machst.

Wenn es die alte ist , muß Du diese bei einen neuen Zugfahrzeug eh erneuern. War auch damals schon so angedacht.

Ja, und erfahrungsgemäß lassen sich Gutachten, Eintragungen, etc. am einfachsten neu machen, wenn man schonmal was in den Händen hält ;)

Ja hast du denn dieses alte Tüv-Gutachten?

 

Wenn nein musst du es so oder so neu machen!

Zitat:

@Bitboy schrieb am 5. März 2019 um 16:35:13 Uhr:

Oder Aufkleber abmachen und so als 80er nutzen.

Oder Aufkleber dran lassen und als 80er nutzen! Ich würde erstmal TÜV (o.ä) bzw. Zulassungsstelle fragen. Die Reifen werden sicher auch fällig sein. Eventuell kann es reichen, wenn alles in Ordnung ist, die ZulBesch. T1 um den entsprechenden Eintrag zu ergänzen. Das handhabt jede Behörde leicht unterschiedlich.

Wenn Du die 100 km/h nicht benötigst, Schild ab und fertig, "Plakette ab" reicht nicht!

Themenstarteram 6. März 2019 um 7:56

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. März 2019 um 18:45:45 Uhr:

Ja hast du denn dieses alte Tüv-Gutachten?

Wenn nein musst du es so oder so neu machen!

Nein, aber jetzt weiß ich zumindest, dass es sich lohnt da nochmal nachzuschauen. Wären die Antworten jetzt sinngemäß gewesen, dass ein solches TÜV-Bericht/Gutachten nicht existiert, wäre es ja witzlos, danach zu suchen ;)

Was willst du denn nachschauen?

 

Das versteh ich nicht!

 

Der Anhänger erfüllt augenscheinlich alle nötigen Merkmale einer 100km/h Zulassung! Aufgrund das er diese mal nach der Alten Richtlinie wo es mit dem Zugfahrzeug gekoppelt war schon erfüllte!

 

Jetzt heißt es prüfen ob die Räder nicht zu alt sind, die Dämpfer noch verbaut und intakt sind. Und dann ab zum TÜV sich das bescheinigen lassen. Danach kannst du es beim StRassenverkehrsamt entsprechend in die Papiere eintragen lassen!

 

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