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Pannenset Pflicht bei Non RFT ?

Themenstarteram 8. April 2009 um 16:14

Hallo,

möchte meine neuen 18er Felgen (193) mit Mischbereifung fahren, da mir die RFTs (16er bisher) einfach zu hart sind.

Jetzt ist meine Frage ob es vorgeschrieben ist ein solches Pannenset mit sich zu führen wenn man kein Reserverrad hat!?

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema
am 9. April 2009 um 7:52

Genau und deswegen kommen nur RFs auf meinen kleinen :D

Will hoffen das ich die nie nutzen muss, sollte aber es dennoch mal dazu kommen bin ich froh auf der BAB nicht da am Refen hantieren zu müssen ab besten noch Fahrerseite und dann komt so ein müder LKW-Fahrer und macht dich platt, ne danke.

Aber wir sind ja alle alt genug um selber zu wissen was uns wichtig ist.

MfG Ray

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Ich habe zwar ein Pannenset dabei (wird von Alpina mitgeliefert, da die keine RFTs montieren), würde das Zeugs aber nie einfüllen sondern immer den ADAC rufen. Fragt mal Eure Reifenhändler, die freuen sich ungemein, die danach völlig verklebten Felgen wieder zu reinigen.

am 9. April 2009 um 16:31

Pannenset kostet zwischen 30 und 100 EUR. Abschleppdienst kostet definitv mehr :) - Und: Was ist, wenn's an ner gefährlichen Stelle ist oder an ner Stelle, wo man nur schwer bergen kann?

Wer zB auf der AB liegenbleibt begeht uU eine Ordnungswidrigkeit (ähnlich Liegenbleiben wg. Benzinmangel). Vorgeschrieben ist aber nichts Konkretes.

Wir sprechen hier dann wohl von § 18 der StVO, wobei Liegenbleiben (ungewollt) nicht mit Halten (gewollt) zu verwechseln ist. ABER: wenn das Liegenbleiben absehbar ist bzw. keine Vorkehrungen getroffen wurden kann es zur Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden. Das kann auch bei einem fehlenden Pannenset sein, denn ein Reserverad ist ja für diesen Fall üblicherweise auch immer an Bord.

 

*wink*

Zitat:

Original geschrieben von BMW_RoadRunner

Pannenset kostet zwischen 30 und 100 EUR. Abschleppdienst kostet definitv mehr :) - Und: Was ist, wenn's an ner gefährlichen Stelle ist oder an ner Stelle, wo man nur schwer bergen kann?

Wer zB auf der AB liegenbleibt begeht uU eine Ordnungswidrigkeit (ähnlich Liegenbleiben wg. Benzinmangel). Vorgeschrieben ist aber nichts Konkretes.

Wir sprechen hier dann wohl von § 18 der StVO, wobei Liegenbleiben (ungewollt) nicht mit Halten (gewollt) zu verwechseln ist. ABER: wenn das Liegenbleiben absehbar ist bzw. keine Vorkehrungen getroffen wurden kann es zur Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden. Das kann auch bei einem fehlenden Pannenset sein, denn ein Reserverad ist ja für diesen Fall üblicherweise auch immer an Bord.

*wink*

Ein Defekt ist eben nicht "absehbar", dass ein Auto Benzin verbraucht, ist dagegen bekannt. Kein Bußgeld deswegen, schon gar nicht wegen §18 StVO, sondern, wenn überhaupt, dann wegen §1:

Zitat:

Das in § 18 Abs. 8 StVO ausgesprochene Haltverbot auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen umfasst nicht das Liegenbleiben. Damit verstößt das Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels oder auch z.B. wegen einer Reifenpanne nicht gegen § 18 StVO.

Es kann aber in solchen Fällen durchaus ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO gegeben sein. Kraftstoffmangel ist vorhersehbar ist. Damit kann ein zumindest fahrlässiges Handeln begründet werden. Wenn dieses zu einer Behinderung (20 €), Gefährdung (30 €) oder sogar Schädigung (35 € Verwarnungsgeld) führt, ist § 1/II StVO einschlägig.

Halten wird immer als eine gewollte Fahrtunterbrechung definiert, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung z.B. durch die Polizei verursacht wird.

Eine gesetzliche Pflicht zur Mitführung eines Ersatzrades gibt es nicht (Quelle: TÜV Süd), auch kein Surrogat (Pannenset, RFT o.ä.). Obwohl der TÜV netterweise den Druck beim Reserverad prüft, ist auch das nicht technisch notwendig und führt, anders, als hier kolportiert, nicht zu einem Mangel.

Übrigens existiert genauso wenig eine Pflicht zur Mitführung eines Ersatzmotors, -getriebes oder -batterie und zwar aus den selben Gründen!

am 9. April 2009 um 19:14

Da fährt man ein Auto für 40000 Euro und macht sich nen Kopf wegen 30 Euro fürn Pannenset...find ich unverständlich

Man erspart sich viel Ärger,einfach so ein Set zu kaufen und in den Kofferraum zu legen,egal ob man es nun benutzt oder net...is doch das gleiche wie mit den Warnwesten,Verbandskasten usw.

Hab mir auch eins vom Zubehörhandel geholt...

Seh da kein Problem.....wegen den paar Kröten....

Hallo,

also das BMW Reifen Mobility Set kostet 77,- EUR.

Alternativ bietet BMW noch ein Notrad 125/80R17 auf einer 3.5x17" Alufelge an. Das kostet inkl. notwendigen Wagenheber 210,- EUR.

Gibt es überhaupt eine Reserveradmulde oder kullert das Notrad im Kofferraum herum?

MfG

Chris

am 9. April 2009 um 21:14

Danke für's Zitieren der StVO. Im Prinzip kann man diese Argumentation nachvollziehen, aber kennt jemand hierzu Urteile?

 

Aber - anyway: Ich würde den ADAC anrufen und ohne RFT ist das Set mit an Bord.

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