Panikmache, oder Wahrheit: Garantie vs. Codes

Audi A4 B8/8K

Moin zusammen,

heute war ich bei meinem Lieblingsmechatroniker und wollte "mal eben" diverse Funktionserweiterungen vornehmen lassen ... schwerpunkt lag hier bei mir bei den LEDs hinten, denn oftmals (auch bei Einschalten früh) fahre ich noch mit Tagfahrlicht vorne herum ... aber hinten ist alles dunkel (jetzt keine Sprüche ... ich weiß das es hinten immer dunkel ist 😛). Fakt ist auf jeden Fall das ich keine Lust habe jedes Mal das Licht manuell anzustellen, denn dann hätte ich mir das Geld auch sparen können und gerade in solchen Situationen reicht das Tagfahrlicht vorne aus ... aber hinten ist es einfach zu düster!

Auf jeden Fall meinte dann meine Vertrauenswerkstatt: kein Problem ... aber wenn dann mal eine LED hinten kaputt ist und es geht um die Garantie/Kulanz und die sehen die neue Kodierung im Protokoll ... dann kann es durchaus sein das es Zicken gibt und man die nicht gerade billige Rücklichtlampe selber neu kaufen kann!! 😰

Hat da schon mal jemand Erfahrungen gemacht?! Geplant waren eigentlich die LEDs vorne auf DAUERHELL, die LEDS bei TGFL hinten an, der Bordsteinspiegel, das Zeigerzucken und der Laptimer ... aber da es sich um einen Dienstwagen handelt (totzdem S-Line innen/außen, tiefer, breiter und schwarz 😁) habe ich ehrlich gesagt keine Lust mich unter Umständen mit meinem ansonsten sehr kooperativen Fuhparkleiter in die Wolle zu bekommen. 🙄

Alsooooo ... hatte schon mal jemand z.B. eine LED kaputt und es gab wegen der Codierung Probleme, oder war das mehr oder weniger egal?!

By the way: wenn ich den ganzen Tag mit Licht herumfahre ist es ja auch an ... also kann man eigentlich nichts sagen, aber man weiß ja nie wie die Leute so drauf sind 🙁

Beste Antwort im Thema

Es ist wirklich ein Jammer dass es in dem Forum immer wieder auf dasselbe hinausläuft und ein diskutieren in normaler Umgangsform nicht möglich ist.

Gerade von einem MT-Moderator hätte ich mir allerdings erwartet hier seine persönlichen Befindlichkeiten aussen vor zulassen und mit Sachlichkeit zu dienen.
Stattdessen werden Leute die sich an gesetzliche Vorgaben halten als Paragraphenreiter und Spießer bezeichnet.
Dann noch dem Anderen voreingenommenes Denken vorzuwerfen ist allerdings schon ziemlich fragwürdig - Schade.

Persönlich verwirklichen soll sich gerne jeder, aber vielleicht nicht unbedingt dort wo der Gesetzgeber Normen vorgibt, und sich andere zu Recht gestört fühlen könnten.

PS.: Allgemeine Definition Moderator:
hat die Aufgabe, Gruppengespräche methodisch zu leiten, ohne sich dabei inhaltlich zu beteiligen und die Willensbildung der Gruppe zu beeinflussen. Seine Funktion ist es, für eine effektive Gestaltung von Gruppenkommunikation zu sorgen und die Gruppe zu ihrer optimalen (geistigen) Leistung zu führen

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Zitat:

Original geschrieben von pb.joker


Übrigens, falls Dir das nicht bewußt ist: mit LED vorne auf "dauerhell" wirst Du nachts zum Dauerblender. Könnte dann teils sehr gefährlich werden - für Dich und andere. Ist in etwa gleichzusetzen mit "Dauerfernlichtfahren".

Ähm...das ist jetzt nicht dein ernst? 😰 😕

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Ähm...das ist jetzt nicht dein ernst? 😰 😕

Gegenfrage: warum dimmt denn Audi die LEDs ab, wenn das Abblendlicht an ist?

Viel Spaß auf der Landstraße, wenn Dir einer in der Nacht mit nicht gedimmten LEDs entgegenkommt.

Nunja, irgendwo muss man die Kirche im Dorf lassen finde ich. 😉
habe nun schon genug ungedimmte TFL gesehen, die fallen bei dem ohnehin recht hellen Audi-Xenon nicht wirklich auf.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Nunja, irgendwo muss man die Kirche im Dorf lassen finde ich. 😉

Laß ich ja.

Zitat:

habe nun schon genug ungedimmte TFL gesehen

Sicher? Hast du die Leute angehalten und befragt ob sie umcodiert hatten? Nachts sind vom Leuchteindruck die Xenon genauso hell wie die LEDs gedimmt. Quasi optisch stimmig.

Wenns wieder stimmig sein soll empfehle ich dann auf Dauerfernlicht einzuschalten😰.

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Zitat:

Original geschrieben von pb.joker

Sicher? Hast du die Leute angehalten und befragt ob sie umcodiert hatten?In der Tat, einen habe ich genau deswegen auf nem Parkplatz angehalten und gefragt.

Und da ich selber eine Weile die (gedimmten) TFL-LED hatte, denke ich behaupten zu können, dass ich den Unterschied in der Regel recht gut ausmachen kann. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Nunja, irgendwo muss man die Kirche im Dorf lassen finde ich. 😉
habe nun schon genug ungedimmte TFL gesehen, die fallen bei dem ohnehin recht hellen Audi-Xenon nicht wirklich auf.

Fakt ist es blendet bei nacht schon deutlich und Fakt ist auch, dass es nicht erlaubt ist.

Fast schon lustig ist, wenn es nicht schon tragisch wäre, dass sich der TE Sorgen macht, dass er vielleicht mal eine kaputte LED der Rückleuchten wegen Umcodierung selber zahlen muss, aber sich andererseits über die Zulässigkeit der Frontbeleuchtung überhaupt keine Gedanken macht.
Da wünsche ich dann viel Spass mit Versicherung und Co. wenn der hypothetische nächtliche Unfallgegner angibt dass er deutlich geblendet wurde...

zum thema codiertes LED TFL. ich bekam zuerst eine absage für den tausch der scheinwerfer wegen unterschiedlich TFL farbe. grund: es wurde eine umcodierung am TFL vorgenommen (TFL dimmt nicht bei eingeschaltetem standlicht). nach dem 30.000er service und nach anschluss meines wagens an ingolstadt waren alle codierungen weg und die anfrage zum tausch wurde nochmal gestellt.

und zum thema (nicht-)dimmen TFL bei eingeschaltetem abblendlicht bzw. blinken: finde ich sehr grenzwertig. der blinker ist von vorne dann nämlich fast nicht erkennbar. 🙄
auf sowas freuen sich die versicherungen! dann können sie nämlich im falle eines falles die zahlung ablehnen...
viel spass dann beim streiten!

Zitat:

Original geschrieben von captainsisko2k


Da wünsche ich dann viel Spass mit Versicherung und Co. wenn der hypothetische nächtliche Unfallgegner angibt dass er deutlich geblendet wurde...

Du sagst es bereits. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von captainsisko2k


Da wünsche ich dann viel Spass mit Versicherung und Co. wenn der hypothetische nächtliche Unfallgegner angibt dass er deutlich geblendet wurde...
Du sagst es bereits. 😉

Auch für einen hypothetischen Unfallgegner kann ein Unfall schlimm ausgehen, für mich hört sich der Spass auf wenn andere Verkehrsteilnehmer unschuldig zum Handkuss kommen können.

Vorallem wenn es nur deswegen ist, damit irgendwer beleuchtet wie ein Weihnachtsbaum herumfahren kann, ist ja eigentlich echt lächerlich. 🙄

Ich will hier um Gottes Willen keine Streitdiskussion anfangen.
Aber wegen etwas helleren LEDS, welche tagsüber ebenfalls in der selben stärke leuchten, ist ganz sicher noch keiner in einen Unfall verwickelt worden, geschweige denn, wird es jemals.
Die LEDs gehen bei eingeschaltetem Xenon nahezu unter, egal ob gedimmt oder ungedimmt.

Streiten will hier keiner, maximal diskutieren, an einer Streitdiskussion bin ich genausowenig interessiert wie Du 😉

Aber mit manchen Aussagen habe ich schon ein gewisses Problem, es gibt durchaus einen Grund wieso etwas nicht erlaubt ist.

Nur weil noch nie etwas passiert ist (was ich mal als kühne Behauptung hinstelle), heißt noch lange nicht dass nie etwas passieren wird - und auch wenn die blendenden LEDs nicht der Unfallgrund seien sollten, wird der Blender trotzdem ein Problem haben wenn der Unfallgegner angibt dass er geblendet wurde.

Es nehmen in letzter Zeit sowieso die Schlaumeier überhand, die z.B.: bei Nacht und schlechter Witterung mit Standlicht und Nebelscheinwerfern, nur TFL und NSW oder selbstgebastelter Weihnachtsbeleuchtung und NSW herumfahren...usw...da brauchen wir unbedingt auch noch nicht gedimmte LEDs zum glücklich werden.

Zitat:

Original geschrieben von captainsisko2k


Streiten will hier keiner, maximal diskutieren, an einer Streitdiskussion bin ich genausowenig interessiert wie Du 😉

Aber mit manchen Aussagen habe ich schon ein gewisses Problem, es gibt durchaus einen Grund wieso etwas nicht erlaubt ist.

Nur weil noch nie etwas passiert ist (was ich mal als kühne Behauptung hinstelle), heißt noch lange nicht dass nie etwas passieren wird - und auch wenn die blendenden LEDs nicht der Unfallgrund seien sollten, wird der Blender trotzdem ein Problem haben wenn der Unfallgegner angibt dass er geblendet wurde.

Es nehmen in letzter Zeit sowieso die Schlaumeier überhand, die z.B.: bei Nacht und schlechter Witterung mit Standlicht und Nebelscheinwerfern, nur TFL und NSW oder selbstgebastelter Weihnachtsbeleuchtung und NSW herumfahren...usw...da brauchen wir unbedingt auch noch nicht gedimmte LEDs zum glücklich werden.

Kurze Mittagspause und dann so etwas ... also wenn ich ehrlich sein darf geht es mir weniger um den Tannenbaum, als um eine optimale Ausleuchtung der Straße ... so der eigentliche Aspekt! Nach diverser Recherche habe ich KEINEN Parameter in der STVO gefunden die einen solchen Eingriff ausschließen würde, zumal die Leistung wie bereits obig genannt nicht annähernd an die Xenon-Leistung reicht! Ich werde es einfach mal einstellen lassen und dann IN DER HALLE VOM FREUNDLICHEN, oder auf dem Hof den Unterschied sehen und wenn ich eine Sonnebrille brauche, oder die Sonnencreme zu schwach sein sollte ... dann Retour 😉 ... jetzt mal im Ernst: den Aspekt mit den Versicherungen etc. habe ich auch schon in Betracht gezogen, bzw. die vielen mir heute auf der Fahrt auch schon ein ... aber ich denke eine Einstellung der hinteren LEDs auf Daueran können in keinem Fall falsch sein, denn gerade bei der aktuellen Witterung fahren etliche Freunde der Straße auf der linken Spur mit 80 km/h und leichtem Regenschlier dahinter ... und dann OHNE Licht am Heck! Wenn man dann von hinten ankommt sieht man manches Mal die Fahrzeuge recht spät ... entweder das Licht an diesen Autos ist dann komplett aus, oder die für die automatische Umschaltung ist es einfach noch zu hell und das kann es echt nicht sein!!

Wobei ich sagen muss das die rege Diskussion schon interessant ist ... zumal man durch die verschiedenen Meinungen und Aspekte doch langsam, aber sicher selber eine Filterung der Änderungen vornimmt 😛 ... ich werde mir mal ansehen wie hell die LEDs ungedimmt sind und dann schaun mer mal ... beim Blinken werde ich sie auf jeden Fall anlassen, denn wurde oben schon zu Recht hingewiesen wie schlecht die Position der Blinker ist ... ich denke die Dinger würden wirklich untergehen! Und wenn es ohne Blinker nicht geht ... dann gar nicht! 😛

Und was den Vergleich mit einem 18-jährigen anbelangt ... Zitat meiner Gattin: Du wirst nie erwachsen! Also ist das mit den 18 Jahren schon viel zu hoch gegriffen, denn da ist man zumindest vom Gesetz her erwachsen 😛 ... nicht krumm nehmen, ich tue es auch nicht und ich weiß schon wie es gemeint war 😉

Mittagpause fast Ende 😁

Zitat:

Original geschrieben von cat229


Zitat meiner Gattin: Du wirst nie erwachsen! Also ist das mit den 18 Jahren schon viel zu hoch gegriffen, denn da ist man zumindest vom Gesetz her erwachsen

Männer werden 7 Jahre alt, danach wachsen sie nur noch! 😁

Durch eine Aufhebung der Dimmung des TFL bei aktiviertem Abblendlicht erlischt sofort und ohne Diskussion die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ebenso bei TFL+Rücklicht. Sobald das Abblendlicht aktiv ist gilt die Christbaumbeleuchtung als Positionslicht. Mehr dazu gibt es in der StVZO.

TFL blendet nachts sehr wohl, besonders bei den "coolen" Spezialisten die das normale Abblendlicht selbst nachts in der Stadt aus lassen. Proletenhaft, mehr nicht. Früher die Nebelscheinwerfer heute das TFL. Damit es gut aussieht am besten noch illegale Xenonbrenner in die Nebelscheinwerfer.

Andere Hersteller haben, um genau so ein pubertierendes Verhalten zu verhindern, das Licht so geschaltet, dass bei Dunkelheit und aktiviertem TFL automatisch und ohne Möglichkeit das zu verhindern das Abblendlicht durch den Lichtsensor aktiviert wird.

Bei einem Unfall mit Gegner Audi lohnt es sich grundsätzlich zu behaupten er hätte geblendet. Die Chancen stehen gut, dass er an der Codierung gefummelt hat und damit einen Großteil der Schuld zugesprochen bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von dietmarhaller


Durch eine Aufhebung der Dimmung des TFL bei aktiviertem Abblendlicht erlischt sofort und ohne Diskussion die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ebenso bei TFL+Rücklicht. Sobald das Abblendlicht aktiv ist gilt die Christbaumbeleuchtung als Positionslicht. Mehr dazu gibt es in der StVZO.

§§ bitte... Danke!

TFL blendet nachts sehr wohl, besonders bei den "coolen" Spezialisten die das normale Abblendlicht selbst nachts in der Stadt aus lassen. Proletenhaft, mehr nicht. Früher die Nebelscheinwerfer heute das TFL. Damit es gut aussieht am besten noch illegale Xenonbrenner in die Nebelscheinwerfer.

Xenonbrenner in den NSW??? 😰 Eher wohl andere Birnen. Und die sind zu 99% legal, lediglich die Farbwärme ist halt ne andere. Ob das TFL blendet ist absolut Geschmacksfrage bzw. eine rein subjektive Wahrnehmung. Mich z.B. stört das TFL bzw. dessen "Helligkeit" überhaupt nicht. Obs proletenhaft ist... Subjektive Aussage. 😁

Andere Hersteller haben, um genau so ein pubertierendes Verhalten zu verhindern, das Licht so geschaltet, dass bei Dunkelheit und aktiviertem TFL automatisch und ohne Möglichkeit das zu verhindern das Abblendlicht durch den Lichtsensor aktiviert wird.

Welche Hersteller z.B.? Pubertierendes Verhalten... Subjektive Aussage.

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