Panikmache, oder Wahrheit: Garantie vs. Codes
Moin zusammen,
heute war ich bei meinem Lieblingsmechatroniker und wollte "mal eben" diverse Funktionserweiterungen vornehmen lassen ... schwerpunkt lag hier bei mir bei den LEDs hinten, denn oftmals (auch bei Einschalten früh) fahre ich noch mit Tagfahrlicht vorne herum ... aber hinten ist alles dunkel (jetzt keine Sprüche ... ich weiß das es hinten immer dunkel ist 😛). Fakt ist auf jeden Fall das ich keine Lust habe jedes Mal das Licht manuell anzustellen, denn dann hätte ich mir das Geld auch sparen können und gerade in solchen Situationen reicht das Tagfahrlicht vorne aus ... aber hinten ist es einfach zu düster!
Auf jeden Fall meinte dann meine Vertrauenswerkstatt: kein Problem ... aber wenn dann mal eine LED hinten kaputt ist und es geht um die Garantie/Kulanz und die sehen die neue Kodierung im Protokoll ... dann kann es durchaus sein das es Zicken gibt und man die nicht gerade billige Rücklichtlampe selber neu kaufen kann!! 😰
Hat da schon mal jemand Erfahrungen gemacht?! Geplant waren eigentlich die LEDs vorne auf DAUERHELL, die LEDS bei TGFL hinten an, der Bordsteinspiegel, das Zeigerzucken und der Laptimer ... aber da es sich um einen Dienstwagen handelt (totzdem S-Line innen/außen, tiefer, breiter und schwarz 😁) habe ich ehrlich gesagt keine Lust mich unter Umständen mit meinem ansonsten sehr kooperativen Fuhparkleiter in die Wolle zu bekommen. 🙄
Alsooooo ... hatte schon mal jemand z.B. eine LED kaputt und es gab wegen der Codierung Probleme, oder war das mehr oder weniger egal?!
By the way: wenn ich den ganzen Tag mit Licht herumfahre ist es ja auch an ... also kann man eigentlich nichts sagen, aber man weiß ja nie wie die Leute so drauf sind 🙁
Beste Antwort im Thema
Es ist wirklich ein Jammer dass es in dem Forum immer wieder auf dasselbe hinausläuft und ein diskutieren in normaler Umgangsform nicht möglich ist.
Gerade von einem MT-Moderator hätte ich mir allerdings erwartet hier seine persönlichen Befindlichkeiten aussen vor zulassen und mit Sachlichkeit zu dienen.
Stattdessen werden Leute die sich an gesetzliche Vorgaben halten als Paragraphenreiter und Spießer bezeichnet.
Dann noch dem Anderen voreingenommenes Denken vorzuwerfen ist allerdings schon ziemlich fragwürdig - Schade.
Persönlich verwirklichen soll sich gerne jeder, aber vielleicht nicht unbedingt dort wo der Gesetzgeber Normen vorgibt, und sich andere zu Recht gestört fühlen könnten.
PS.: Allgemeine Definition Moderator:
hat die Aufgabe, Gruppengespräche methodisch zu leiten, ohne sich dabei inhaltlich zu beteiligen und die Willensbildung der Gruppe zu beeinflussen. Seine Funktion ist es, für eine effektive Gestaltung von Gruppenkommunikation zu sorgen und die Gruppe zu ihrer optimalen (geistigen) Leistung zu führen
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dietmarhaller
Bei einem Unfall mit Gegner Audi lohnt es sich grundsätzlich zu behaupten er hätte geblendet. Die Chancen stehen gut, dass er an der Codierung gefummelt hat und damit einen Großteil der Schuld zugesprochen bekommt.
Uuh, da hat jemand aber schlechte Laune... "Großteil der Schuld zugesprochen" ist ja wohl leicht übertrieben. Ich kenne keinen einzigen Fall wo sowas gutachterlich festgehalten oder versucht wurde. Wenn man sich aber vor Gericht auslachen lassen möchte - nur zu! 😉
StVZO §49a
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
1. land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
2. land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Also kein TFL+Rücklicht.
Bei Aufhebung der Dimmung wird die Funktionsweise einer bestehenden und zugelassenen Leuchteinrichtung funktional geändert. Somit erlischt nach §49a
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
auch dann die Betriebserlaubnis.
Ist ein Fahrer mit Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in einen Unfall verwickelt (und es wird festgestellt) ermittelt die Staatsanwaltschaft, es handelt sich nicht mehr um einen Kavaliersdelikt. Es erlischt der Versicherungsschutz und bei Blendung kann z.B. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Selbst wenn der Blender dann keine Schuld hat kann er mit einer Teilschuld belegt werden, z.B. 50% (Quotenregelung). Hat er sowieso eine Teilschuld wird die enstprechend erhöht.
Die Helligkeit von TFL ist genau richtig. Aber sobald das Abblendlicht aktiv ist sind es keine TFL mehr sondern Standlicht. Und dafür sind sie deutlich zu hell.
Noch genauere Infos gibts in ECE R 48.
Bei MB ist das TFL beispielsweise an den Lichtsensor gekoppelt.
Edit: Normalerweise wird das TFL als Positionslicht auf 10% gedimmt. Selbst dann ist das Licht nachts noch recht hell, da kann man sich ja vorstellen wie sehr es blendet, wenn die Helligkeit verzehnfacht wird. Es ist ja nicht so, dass die TFL mit Abblendlicht unsichtbar wären, daher ist es fair und im Sinne anderer es einfach so zu lassen wie es Audi vorgesehen hat. Heller bringt keinen Mehrwert sondern nur zusätzliche Gefahr.
Nachts ohne Abblendlicht sondern nur mit TFL zu fahren ist nicht subjektiv proletenhaft, es ist immer proletenhaft und man reiht sich in die Nebelscheinwerferfraktion ein. Das gleiche gilt für XenonNSW.
Wow...ein Paragraphenreiter wie er im Bilderbuche steht... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von dietmarhaller
StVZO §49a(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
1. land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
2. land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.Also kein TFL+Rücklicht.
Gibts da noch nähere Details bzgl. dem Anhang?
Bei Aufhebung der Dimmung wird die Funktionsweise einer bestehenden und zugelassenen Leuchteinrichtung funktional geändert. Somit erlischt nach §49a
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
auch dann die Betriebserlaubnis.
Ist ein Fahrer mit Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in einen Unfall verwickelt (und es wird festgestellt) ermittelt die Staatsanwaltschaft, es handelt sich nicht mehr um einen Kavaliersdelikt. Es erlischt der Versicherungsschutz und bei Blendung kann z.B. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Selbst wenn der Blender dann keine Schuld hat kann er mit einer Teilschuld belegt werden, z.B. 50% (Quotenregelung). Hat er sowieso eine Teilschuld wird die enstprechend erhöht.
Die Helligkeit von TFL ist genau richtig. Aber sobald das Abblendlicht aktiv ist sind es keine TFL mehr sondern Standlicht. Und dafür sind sie deutlich zu hell.
Noch genauere Infos gibts in ECE R 48.
Bei MB ist das TFL beispielsweise an den Lichtsensor gekoppelt.
Edit: Normalerweise wird das TFL als Positionslicht auf 10% gedimmt. Selbst dann ist das Licht nachts noch recht hell, da kann man sich ja vorstellen wie sehr es blendet, wenn die Helligkeit verzehnfacht wird. Es ist ja nicht so, dass die TFL mit Abblendlicht unsichtbar wären, daher ist es fair und im Sinne anderer es einfach so zu lassen wie es Audi vorgesehen hat. Heller bringt keinen Mehrwert sondern nur zusätzliche Gefahr.
Nachts ohne Abblendlicht sondern nur mit TFL zu fahren ist nicht subjektiv proletenhaft, es ist immer proletenhaft und man reiht sich in die Nebelscheinwerferfraktion ein. Das gleiche gilt für XenonNSW.
2 Sachen noch:
1. Die Staatsanwaltschaft wird solche Verfahren i.d.R. mehr als zügig einstellen. Hier muss nämlich auch immer bewiesen werden wer die Änderung vorgenommen hat, und ob derjenige überhaupt wissen konnte, dass somit die ABE erlischt. Wurde die Änderung durch den Händler vorgenommen ist das sein Problem. Wers selbst gemacht hat: die Staatsanwaltschaft muss (wenn es jemals soweit kommen sollte) einem nachweisen, dass man die Änderung vorsätzlich selbst durchgeführt hat.
2. Das gerne genutzte Wort "Prolet" definiert sich so:
Der Begriff „Prolet“ wurde im Zuge der Arbeiterbewegungen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wieder aufgegriffen. Insbesondere Karl Marx verwendete den Begriff des Proletariers als Angehörigen der Klasse der Lohnarbeiter, die gezwungen ist, ihre Arbeitskraft zu verkaufen und von der Bourgeoisie ausgebeutet wurde. Demzufolge beruhte der feine Lebensstil der höheren Schichten – wie schon im alten Rom – vor allem auf der Tatsache, dass diese die große Mehrheit ausbeuten. Die Proletarier aber bildeten – nach Marx – das Rückgrat des Staates, weil sie zahlenmäßig den Großteil eines Volkes darstellten, für ihren bescheidenen Lohn zum Wohle der herrschenden Klassen schuften mussten und sich dabei (gesundheitlich) aufarbeiteten.
Ich gehe also davon aus, dass du zur "oberen Schicht" gehörst und somit auf uns Proleten herabblickst?
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Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Wow...ein Paragraphenreiter wie er im Bilderbuche steht... 🙄
Das kann man sehen wie man will. Ich habe die Gesetze nicht gemacht sondern nur wie gewünscht die Paragraphen geliefert. Die Regelungen mögen ihren Sinn haben oder nicht, Fakt ist, jeder hat sich daran zu halten. Im Falle der TFL sind sie auch durchaus sinnvoll.
Und es gibt sehr wohl Gerichte die Fahrer mit aktivierten Nebelscheinwerfern nach §315b Strafgesetzbuch (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) verurteilt haben, das nur zum Nachdenken.
Zitat:
Original geschrieben von Drifter1606
Ich gehe also davon aus, dass du zur "oberen Schicht" gehörst und somit auf uns Proleten herabblickst?
Nein, er ist nur ein kleiner Spießer, der streng innerhalb vorgegebener Richtlinien lebt, bei welchen es für ihn keinerlei Abweichung nach links oder rechts gibt.
Darüber hinaus zeigt er gern und sofort auf jeden, der auch nur im geringsten von diesen Vorgaben abweicht und stellt diese Leute dann an den virtuellen Pranger um sie mit seinem eigenen klischeebehafteten Denken in vorgefertigte Schubladen stecken zu können.
Danke, ich habe fertig.
Zitat:
Original geschrieben von Drifter1606
1. Die Staatsanwaltschaft wird solche Verfahren i.d.R. mehr als zügig einstellen. Hier muss nämlich auch immer bewiesen werden wer die Änderung vorgenommen hat, und ob derjenige überhaupt wissen konnte, dass somit die ABE erlischt. Wurde die Änderung durch den Händler vorgenommen ist das sein Problem. Wers selbst gemacht hat: die Staatsanwaltschaft muss (wenn es jemals soweit kommen sollte) einem nachweisen, dass man die Änderung vorsätzlich selbst durchgeführt hat.
Das ist deine Einzelmeinung die du ohne Nachweis und Kenntnisse einfach in den Raum stellst. Quelle?
Ja auf Herrschaften, die mit Nebelscheinwerfern oder blendendem Tagfahrlicht umherfahren weil es cool aussieht, blicke ich allerdings mit Mitleid herab. Diesen Personen kann man ohne Ausnahme mindere geistige Fähigkeiten und ein großes Problem mit ihrem Selbstbewußtsein (respektive kurzer Sch***) unterstellen.
Gegen das normale Tagfahrlicht habe ich rein gar nichts einzuwenden.
Ich denke damit ist eh alles gesagt, wer sich nicht an geltende Gesetze halten will, wird sich auch nicht überzeugen lassen. Arme Würstchen eben.
Zitat:
Original geschrieben von dietmarhaller
Diesen Personen kann man ohne Ausnahme mindere geistige Fähigkeiten und ein großes Problem mit ihrem Selbstbewußtsein (respektive kurzer Sch***) unterstellen.
Tut mir leid, dass ich nun Spielverderber sein muss und hier in rot schreibe.
Aber dieses voreingenommene und stark denunzierende Denken solltest du deutlich reduzieren oder noch besser hier im Forum gänzlich unterlassen. Nicht zuletzt auch deswegen, weil es selber nicht gerade von viel geistiger Fähigkeit zeugt (Stichpunkt "mal über den eigenen Tellerrand hinausschauen"😉.
Wer stur in solchen vorgefertigten Klischees denkt, dessen geistiger Horizont scheint wohl ebenfalls stark begrenzt zu sein.
Gruß MartinSHL
MT-Moderation
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Tut mir leid, dass ich nun Spielverderber sein muss und hier in rot schreibe.Zitat:
Original geschrieben von dietmarhaller
Diesen Personen kann man ohne Ausnahme mindere geistige Fähigkeiten und ein großes Problem mit ihrem Selbstbewußtsein (respektive kurzer Sch***) unterstellen.Aber dieses voreingenommene und stark denunzierende Denken solltest du deutlich reduzieren oder noch besser hier im Forum gänzlich unterlassen. Nicht zuletzt auch deswegen, weil es selber nicht gerade von viel geistiger Fähigkeit zeugt (Stichpunkt "mal über den eigenen Tellerrand hinausschauen"😉.
Wer stur in solchen vorgefertigten Klischees denkt, dessen geistiger Horizont scheint wohl ebenfalls stark begrenzt zu sein.Gruß MartinSHL
MT-Moderation
Ah, wenn die Argumente ausgehen wird die Moderatorkappe aufgesetzt. So kann man das natürlich elegant lösen, gelle? Ich bin tief beeindruckt 🙄
Zitat:
Original geschrieben von dietmarhaller
Ah, wenn die Argumente ausgehen wird die Moderatorkappe aufgesetzt. So kann man das natürlich elegant lösen, gelle?
Ganz im Gegenteil. Meine Gründe, warum ich jetzt als Moderator schreibe, habe ich dir direkt oben drüber ausführlich dargelegt.
Es soll eben Menschen geben, welche trotz bestehender Gesetze auch mal Ihren gesunden Menschenverstand einsetzen, selbst wenn dies zu Abweichungen von der als heilig angesehenen Norm führt, dafür aber mancherlei Dinge vereinfacht.
Diese Leute können eben über den Tellerrand schauen, manch andere offensichtlich nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von dietmarhaller
Das ist deine Einzelmeinung die du ohne Nachweis und Kenntnisse einfach in den Raum stellst. Quelle?Zitat:
Original geschrieben von Drifter1606
1. Die Staatsanwaltschaft wird solche Verfahren i.d.R. mehr als zügig einstellen. Hier muss nämlich auch immer bewiesen werden wer die Änderung vorgenommen hat, und ob derjenige überhaupt wissen konnte, dass somit die ABE erlischt. Wurde die Änderung durch den Händler vorgenommen ist das sein Problem. Wers selbst gemacht hat: die Staatsanwaltschaft muss (wenn es jemals soweit kommen sollte) einem nachweisen, dass man die Änderung vorsätzlich selbst durchgeführt hat.Ja auf Herrschaften, die mit Nebelscheinwerfern oder blendendem Tagfahrlicht umherfahren weil es cool aussieht, blicke ich allerdings mit Mitleid herab. Diesen Personen kann man ohne Ausnahme mindere geistige Fähigkeiten und ein großes Problem mit ihrem Selbstbewußtsein (respektive kurzer Sch***) unterstellen.
Gegen das normale Tagfahrlicht habe ich rein gar nichts einzuwenden.
O.K. noch ein paar letzte Sätze dazu, dann wird es mir aufgrund der Art und Weise wie du dich hier ausdrückst zu blöd.
Zum Thema der Staatsanwaltschaft: ich habe immer mal wieder mit solchen oder ähnlich gelagerten Fällen zu tun (nein, bin kein Anwalt). Die Herren / Damen der Staatsanwaltschaft haben weiß Gott besseres zu tun als jeden "Lichtsünder" mit der vollen Härte des Gesetzes zu verfolgen. Es gibt nämlich durchaus auch noch Straftaten die mehr Beachtung verdienen. Die Frage nach der Quelle gebe ich prompt zurück - du verweist auf Gerichtsentscheidungen, hier dann bitte noch die Aktenzeichen nachreichen!
Obwohl ich mich selbst weder zur NSW noch zur "nicht abgedimmten" TFL Fraktion zähle finde ich deine Aussagen schon sehr grenzwertig. Am besten gleich allen noch den Führerschein entziehen und einsperren, oder? 🙄
Habe (auch) fertig... 😎
Es ist wirklich ein Jammer dass es in dem Forum immer wieder auf dasselbe hinausläuft und ein diskutieren in normaler Umgangsform nicht möglich ist.
Gerade von einem MT-Moderator hätte ich mir allerdings erwartet hier seine persönlichen Befindlichkeiten aussen vor zulassen und mit Sachlichkeit zu dienen.
Stattdessen werden Leute die sich an gesetzliche Vorgaben halten als Paragraphenreiter und Spießer bezeichnet.
Dann noch dem Anderen voreingenommenes Denken vorzuwerfen ist allerdings schon ziemlich fragwürdig - Schade.
Persönlich verwirklichen soll sich gerne jeder, aber vielleicht nicht unbedingt dort wo der Gesetzgeber Normen vorgibt, und sich andere zu Recht gestört fühlen könnten.
PS.: Allgemeine Definition Moderator:
hat die Aufgabe, Gruppengespräche methodisch zu leiten, ohne sich dabei inhaltlich zu beteiligen und die Willensbildung der Gruppe zu beeinflussen. Seine Funktion ist es, für eine effektive Gestaltung von Gruppenkommunikation zu sorgen und die Gruppe zu ihrer optimalen (geistigen) Leistung zu führen
Zitat:
Original geschrieben von dietmarhaller
Das heißt also, dass solche Aussagen im Ordnung sind? Peinlich, peinlich... Kaum verhält sich ein Mod wie ein Mensch kriegt er eine vor den Latz geknallt...Zitat:
Ja auf Herrschaften, die mit Nebelscheinwerfern oder blendendem Tagfahrlicht umherfahren weil es cool aussieht, blicke ich allerdings mit Mitleid herab. Diesen Personen kann man ohne Ausnahme mindere geistige Fähigkeiten und ein großes Problem mit ihrem Selbstbewußtsein (respektive kurzer Sch***) unterstellen.
Also echt. Jemandem "stark denunzierende Denke" vorzuwerfen und selbst sowas schreiben:
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nein, er ist nur ein kleiner Spießer, der streng innerhalb vorgegebener Richtlinien lebt, bei welchen es für ihn keinerlei Abweichung nach links oder rechts gibt.
Darüber hinaus zeigt er gern und sofort auf jeden, der auch nur im geringsten von diesen Vorgaben abweicht und stellt diese Leute dann an den virtuellen Pranger um sie mit seinem eigenen klischeebehafteten Denken in vorgefertigte Schubladen stecken zu können.
Sorry Mod, das paßt nicht.
Und Paragraphenreiterei hin oder her:
ich kann cat229 nur eindringlich bitten, BEI NACHT den Test zu machen ob es blendet oder nicht. Also ab auf den Hof am Abend und gegenüberstehend 10-20m entfernt auf "im Wagen sitzend" Höhe betrachten.
Bitte nicht bei Tag! Die visuelle Wahrnehmungsschwelle ist tags eine völlig andere. Da kann Dir einer mit Fernlicht entgegenkommen und es stört nicht.
Nebenbei: ob es zulässig ist, bei TFL die Heckleuchten zuzuschalten ist umstritten, denn der Paragraph läßt sich auslegen:
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für... TFL.
Heißt, daß TFL dieser Regelung nicht folgen muß, aber kann (das ist nicht meine Interpretation, sonden hab ich in einem Fachblatt gelesen (nein, nicht Autobild 😉)).
@drifter: es gibt tatsächlich Brenner-Sets für Nebler... ich konnt´s erst auch nicht glauben.
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Also echt. Jemandem "stark denunzierende Denke" vorzuwerfen und selbst sowas schreiben:
[...]
Sorry Mod, das paßt nicht.
Richtig, ich hab das Blatt nur mal rumgedreht, um ihm seine eigenen (sinnlosen) Argumentationen aufzuzeigen.
Aber ich halte mich nun raus aus der Diskussion, sowohl als User als auch als Moderator und werde nur noch stillschweigender Beobachter sein, welcher jedoch (vermutlich schließend) eingreift, wenn das Niveau hier weiter so bleibt.