OT Was hat man in Östereich zu beachten/Unterschiede zur BRD( STVO)

Audi A3 8P

Hallo zusammen!
Bitte seid mir nicht böse,dass das Thema nicht direkt mit unseren A3 zu tun hat.Fahre morgen für 4 Tage nach Östereich und wollte, da hier auch viele Östereicher im Forum sind, mal fragen was man dort Verkehrstechnisch als Deutscher zu beachten hat.Verlange jetzt keine Auflistung der gesamten STVO,sondern möchte nur nach Besonderheiten/Unterschieden fragen (z.B. Tagfahrlicht pflicht?Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der AB,Promillewert, etc.).Ich frage,da man ja manchmal im Ausland aus allen Wolken fällt,wenn man mit dem jew. Bußgeldkatalog aus unfreiwilligen Gründen😉 konfrontiert wird.
Ich würde mich freuen,wenn ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet.
Gruß....Hexer

23 Antworten

Servus,

ja wenn schönes wetter ist, dann ist es in den bergen einfach traumhaft. die klare luft und die fernsicht sind für körper und geist ein labsal. also komm wieder, auch im winter bei sonne und schnee ist es oft noch schöner - fast schon kitschig.

gruß willi

(der das zillertal sehr gut kennt)

@one o
Wir hatten zum Glück bis kurz vor der Heimfahrt gutes Wetter.Auch die Leute dort sind sehr freundlich und unkompliziert.Dort gibt es ja kein "Sie" sondern nur "Du".Nur meine Freundin konnte der Sache nichts abgewinnen.Dann kennst du ja auch bestimmt die Jausenstation Sennhütte Falzthurn,Almstüberl oder den "Lustigen Friedhof" in Kramsach etc.?Gewohnt haben wir in Stumm.
Gruß....Hexer

Oh, Du warst in Tirol - dann hast Du hoffentlich auf der Inntalautobahn auch den Radarkasten kurz vor Wörgl-West (Richtung Kufstein) nach der Lärmschutzwand gesehen... 😁

LG

TFFY

Servus,

Ja, Tirol ist schon was Schönes, wie schon gesagt besonders im Winter.

Gibt aber noch sehr viele andere schöne Fleckerl in Österreich.

Z.B. die grüne Steiermark (Schleichwerbung 😉) bietet sich für Thermenurlaube besonders gut an. Oder das Seen reiche Kärnten ist auch sehr schön

lg
Hansi

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Zitat:

Oh, Du warst in Tirol - dann hast Du hoffentlich auf der Inntalautobahn auch den Radarkasten kurz vor Wörgl-West (Richtung Kufstein) nach der Lärmschutzwand gesehen...

was uns dazu bringt, dass unsere in Fahrtrichtung blitzenden Radarkästen, im Gegensatz zu den deutschen Starrenkästen nicht ausreichend von Valentine und Bell detektierbar sind

grüße

Kann vielleicht jemand infos für die Schweiz sagen?
Wie ist da die STVO? Wie siehts mit AB Gebühr aus?

@toofastforyou
Hab mich mal vorsichtshalber etwas zurückgehalten in Ö,was den Fahrspass betrifft und war schön brav😉.Dürfte nichts passiert sein.

@Wuzel 80
In der Schweiz war ich noch nicht,tut mir Leid.Aber das wäre doch eigentlich mal ganz sinnvoll in der faq. Die Besonderheiten,was die verschiedene Nachbarländer STVO betrifft ,mal festzuhalten.Worauf man so im besonderen zu achten hat.Wenn ich an die teilweise enormen Bußgelder z.B. in NL denke.Natürlich nur,wenn das für ein A3 Forum nicht zu weit weg vom Thema ist.Nur ein Vorschlag.
Gruß Hexer

Zitat:

Original geschrieben von wuzel80


Kann vielleicht jemand infos für die Schweiz sagen?
Wie ist da die STVO? Wie siehts mit AB Gebühr aus?

Schweiz: Verkehrsbestimmungen

Höchstgeschwindigkeiten

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug außerorts / Schnellstraße / Autobahn
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t 80 km/h 100 km/h 120 km/h
Pkw mit Anhänger 80 km/h 80 km/h 80 km/h
Wohnmobil über 3,5t 80 km/h 100 km/h 100 km/h

Kindersicherung

Die Verwendung einer Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren sowie eines Rückhaltesystems oder Gurten auf allen Sitzen obligatorisch.
Es dürfen nur so viele Kinder befördert werden, als Sitze im Fahrzeug vorhanden sind.

Licht am Tag

In Tunnels Abblendlicht einschalten.
Alle Kraftfahrzeuge sollen ganzjährig mit Licht am Tag fahren (Empfehlung aus der Verkehrsregelnverordnung der Schweiz).

Mitführpflicht

Denken Sie grundsätzlich an: Landeskennzeichen-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck.

Parken

Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. In Städten mit sogenannten »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende der blauen Zonen angebrachten Schild "Parkieren mit Parkscheibe" und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Parkdauer gestattet. Parkscheiben sind in Garagen, an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhältlich.

Promillegrenzen

0,5 Promillegrenze

Sicherheitsgurte & Sturzhelme

Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht

Telefonieren am Steuer

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Winterausrüstung

Die Verwendung von Spikereifen ist außer auf Autobahnen und Autostraßen erlaubt. Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Kleber "80 km/h" versehen sein.

Zusätzliche Bestimmungen

Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.

Schweizer Autobahnvignette

Auf den Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen (weiß-grüne Beschilderung) der Schweiz besteht für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t Vignettenpflicht.
Es gibt nur Jahresvignetten, keine Kurzzeitvignetten!
Anhänger benötigen eine eigene Vignette.
Bei einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und bei Wohnmobilen ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Schweizer-Autobahnvignetten sind bei allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlich - auch für Nicht-Mitglieder.

Verkaufsstellen in der Schweiz

Zoll- und Postämter, Tankstellen, kantonale Motorfahrzeugkontrollen und TCS Geschäftsstellen.

Kosten

Die Jahresvignette für 2005 kostet Euro 27,-. Es gibt keine Kurzzeit-Vignetten!

Gültigkeit

Die Schweizer Autobahnvignette ist 14 Monate gültig.
Gültigkeitsbeginn ist der 1.12. der Vorjahres, Gültigkeitsende der 31.1 des nachfolgenden, auf der Vignette aufgedruckten Jahres.

Anbringung

Auto: am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel der Windschutzscheibe
Anhänger und Motorrad: auf einem leicht zugänglichen, nicht auswechselbaren Teil
Kontrolle & Strafen Die Kontrolle erfolgt durch Zollamt und Polizei. Höhe der Strafe für Befahren der Autobahn ohne gültige Vignette: mind. sfr 100,- + Vignettenkosten sfr 40,-

Rückerstattung

Nur wenn die Frontscheibe wegen Beschädigung ausgewechselt werden musste.
Das schriftliche Gesuch muss an folgende Stelle gerichtet werden: Oberzolldirektion, Monbijoustrasse 40, CH- 3003 Bern.

Folgende Unterlagen müssen mitgeschickt werden:
-Reste der alten Vignette mit lesbarer Serien-Nummer
-Rechnungskopie des Garagebetriebes für das Auswechseln der Frontscheibe
-Bestätigung der Versicherung, dass die Kosten der Vignette nicht in die Schadensumme einbezogen wurde

Desweiteren sind für einzelne Tunnel zusätzliche Mautgebühren fällig

Quelle: http://www.oeamtc.at/.../query.php?...

LG

TFFY

Hey super, DANKE

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