OT: Rücktritt vom Kaufvertrag
servus Freunde...
ich brauch mal eine kurze Rechtsberatung. Ich weiss ist hier ein bissel Off-Topic, aber vielleicht könnt Ihr hier trotzdem was (richtiges) dazu sagen.
Fall:
Meine Freundin hat einen Kaufvertrag für ihr neues AUto (k)ein TT, jaul) abgeschlossen. JEtzt hat sie aber aus verschiedenen Gründen (lange Lieferzeit, AUsstattung) den Vertrag nach 5 Tagen, schriftlich mit Einschreiben gekündigt.
Heute 2 Wochen nach Vertragsabschluss kommt ein Einschreiben welches bei der Annahme dem Postmenschen unterzeichnet werden musste. Darin die Bestätigung des Kaufvertrags, welche der Handler mit diesem Einschreiben quasie als bestätigt sieht.
Nachdem ich heute bei diesem s.g. Händler angerufen habe, besteht er quasi auf seinem Vertrag...von der Kündigung nach 5 Tagen will er nix wissen/bzw. nicht gelten lassen. Sein Verhalten am TElefon war auch dementsprechen - bei meinem 3ten Anruf hatt er schon nicht mehr abgenommen. (btw. ich war höflich geblieben ;-)
Was meint Ihr...muss meine Freundin jetzt diese AUto kaufen ? (Kann ich mir nicht vorstellen)
Wie ist zu verfahren, wenn der Händler sich stur stellt und auf den Vertrag besteht ?
danke vorab schonmal
tom
35 Antworten
hallo Leute...
nochmals Danke für die vielen schnellen Antworten und Beiträge.
Hier nun die Lösung:
Wie von einigen schon richtig geschrieben, ist es tats. so das es "kein" Rücktrittssrecht vom Kaufvertrag gibt ! Ausnahme gibts es nur bei Finanzierungen/Leasing, weil da zusammen mit der Finanzierung auch der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden kann oder wenn der Händler von sich das einräumt (bzw. in den Vertrag mit aufnimmt)
Siehe Beiträge von vilser190er und anderen...
Ich selbst hab jetzt bei meiner Rechtsschutzversicherung (HUK), ADAC etc. nachgefragt und ebenfalls das o.g. erfahren...Nix zu machen. Ist reine Kulanz wenn der Händler das Auto zurücknehmen würde. In dem Vertrag ist das aber nicht aufgeführt. Allerdings hat er auch nicht reingeschrieben, dass er sich eine NAchlieferzeit bei Nichterfüllung des Liefertermins setzen darf. Somit kann sie nur hoffen das er bis zum Liefertermin nicht liefern kann.
btw...es geht um ein Auto im Wert von 30.000 Euro !
Merke....Beim Autokauf (Neuwagenkauf) ist Vorsicht geboten und man sollte sich seiner Sache/seinem Händler sicher sein.
Hi 123,
schade eigentlich, dass Ihr (Du? Sie?) etwas in Panik geraten seid, ohne Euch vorher über den (voreilig) durchgeführten Schritt informiert zu haben. Dann hätte u.U. die Möglichkeit bestanden, dass es der Verkäufer versäumt hätte, die Bestellung, wie vorgeschrieben, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von 2 (4?) Wochen schriftlich zu bestätigen. Wozu Ihr ihn durch die Rücktrittserklärung ja geradezu aufgefordert bzw. hingewiesen habt.
Ich schreibe das aus eigener (in diesem Fall positiver) Erfahrung: Fahrzeug bestellt, niemals eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Bestellung seitens des Händlers bekommen. Liefertermin ( 3 Mon) verstreicht. Um 1. Wo, um 2 Wo, ... Händler hat Tag der offenen Tür, ich gehe hin und sehe mein bestelltes Fahrzeug (Sonderausführung) im Ausstellungsraum, unverschlossen!! Sauer wie ich war, auf dem Hacken kehrt gemacht, nach Hause und Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag aufgesetzt. Der Händler hatte keine Chance, aus Erfüllung zu bestehen, da eben dieses besagte Versäumnis vorlag. Hätte sich bei Euch ja auch so günstig fügen können. Also, beim nächsten Mal etwas mehr Ruhe bewahren.
Gruß, silent
P.S.: nun verrat uns doch mal, was da bestellt wurde, das man nicht durch einen Verkauf des Vertrages ohne oder nur mit geringstem Verlust wieder los wird.
Na das ist wirklich ärgerlich für Sie. Hab gestern nochmal in den Kaufvertrag vom Boxster reingeschaut und es steht nicht wie ich geschrieben hatte eine Frist von 14 sondern von 12! Tagen drin. Offensichtlich ein gängiger Vertragsbestandteil bei seriösen Händlern.
Aber gut, um was für ne Karre gehts eigentlich?
Sorry, aber wer ein Auto für 30.000 Euro kauft und dann merkt, dass ihm das doch gar nicht so recht ist, ist meines erachtens nach selber schuld...
Son Schritt sollte man sich länger als 2 Minuten überlegen und nicht später mit juristischen Tricks versuchen, da wieder rauszukommen. Ich will deinen Händler nicht verteidigen, aber derjenige muss sich bei so einer Sache auch ein wenig auf den Vertragspartner verlassen können.
Ähnliche Themen
alles richtig !
Grundsätzlich sollte man bei jedem Vertrag den man schließt sich sicher sein. Aber es gibt immer mal Vorgänge/Situationen die jemanden unüberlegt handeln lassen oder die einen zur Stornierung eines Vertrags veranlassen können.
Es geht um einen RAV4-Toyota.
Hi,
..."Aber es gibt immer mal Vorgänge/Situationen die jemanden unüberlegt handeln lassen"...
Dann fehlt ja nur noch der Mediziner, der die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit für den entsprechenden Zeitraum bescheinigt.
Gruß, silent