OT: Rücktritt vom Kaufvertrag
servus Freunde...
ich brauch mal eine kurze Rechtsberatung. Ich weiss ist hier ein bissel Off-Topic, aber vielleicht könnt Ihr hier trotzdem was (richtiges) dazu sagen.
Fall:
Meine Freundin hat einen Kaufvertrag für ihr neues AUto (k)ein TT, jaul) abgeschlossen. JEtzt hat sie aber aus verschiedenen Gründen (lange Lieferzeit, AUsstattung) den Vertrag nach 5 Tagen, schriftlich mit Einschreiben gekündigt.
Heute 2 Wochen nach Vertragsabschluss kommt ein Einschreiben welches bei der Annahme dem Postmenschen unterzeichnet werden musste. Darin die Bestätigung des Kaufvertrags, welche der Handler mit diesem Einschreiben quasie als bestätigt sieht.
Nachdem ich heute bei diesem s.g. Händler angerufen habe, besteht er quasi auf seinem Vertrag...von der Kündigung nach 5 Tagen will er nix wissen/bzw. nicht gelten lassen. Sein Verhalten am TElefon war auch dementsprechen - bei meinem 3ten Anruf hatt er schon nicht mehr abgenommen. (btw. ich war höflich geblieben ;-)
Was meint Ihr...muss meine Freundin jetzt diese AUto kaufen ? (Kann ich mir nicht vorstellen)
Wie ist zu verfahren, wenn der Händler sich stur stellt und auf den Vertrag besteht ?
danke vorab schonmal
tom
35 Antworten
Ob das so schnell geht wage ich aber zu bezweifeln.
und bis das Geld wieder auf dem Konto ist können Monate (um nicht zu sagen Jahre) vergehen. Ich weis das aus eigener Erfahrung...
Bei mir hat es sicher 6 Monate gedauert, bis eine Gerichtsentscheidung gefällt wurde und da hatte ich noch kein Geld. Die Sache ist jetzt 1 Jahr her und ich habe noch immer kein Geld...
Bei BMW hatte ich die Kohle nach nem Vierteljahr (von Beanstandung bis Zahlungseingang) wieder. Das finde ich schon zügig.
Kommt natürlich immer auf deinen Anwalt und nochmehr auf das Gericht an.
Ich bekomme von Porsche noch ca. 5000,-€ für nen Soundsystem was die einfach mitverkauft haben, obwohl ich denen schriftlich mitgeteilt habe, dass die den Scheiss auf meine Kosten ausbauen sollen... und das seit 2005. 😉 Soviel dazu.
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Hi!
2 Wochen Rücktrittrecht hast Du nur bei Finanzierung.
Bei Barkauf gilt meißtens, 15 % vom Kaufpreis Entschädigung. Ich finde, sowas weiß man vorher, ob man sich ein Auto leisten kann, oder nicht. Sonst könnte ja jeder zum Händler laufen und sich aus jucks nehn Auto kaufen und nach ein paar Tagen dann sagen..och nö..doch lieber nicht...usw... erst recht ist es ärgerlich für den Händler, wenn das Auto schon bestellt ist.
Gruss Axel
(Autoverkäufer)
Zitat:
Original geschrieben von vilser190er
2 Wochen Rücktrittrecht hast Du nur bei Finanzierung.
Ok, wenn du das schon so pauschal sagst, dann erklär mir bitte wieso ich schwarz auf weiß 14 Tage im Vertrag stehen habe.
Ich habs so in der Schule gelernt 🙂
Bei Finanzierungen muss der Käufer extra unterschreiben, dass er auf das Rücktrittsrecht drauf hingewiesen, bzw belert wurde. Bei "normalen" Kaufvertägen gibt es das nicht. Somit ist der Kauf bindent. So stehts bei uns: (Kaufvertrag)
Abnahme:
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises (bei Neuwagen). Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Gruss
Interessanter wäre der Passus wo auf die sofortige und verbindliche Bestellung hingewiesen wird (wenn überhaupt existent).
Viel wichtiger --> morgen werden wir wissen was im Kaufvertrag von Toms Schnecke steht. 😉
Das mit den 14 Tagen ist nur im FAG verankert, wenn du ein Geschäft vor Ort schliesst ist das was anderes und basiert meistens auf Kulanz des Verkäufers.
Er hat ja nicht gesagt was für eine Karre es werden sollte, aber wenn es z.b. ein lumpiger KIA o.ä. gewesen ist, kann ich mir gut vorstellen das der Händler drauf besteht, er muss ja zumindest einen Neuwagen im Jahr verkaufen 😁
Das Porsche solche klauseln freiweillig mit aufnimmt kann ich mir gut vorstellen, denn die legen ja recht viel Wert auf Kundenzufriedenheit etc. und wenn man sich deren Neuwagenpreise und die mickrigen Rabatte anschaut könnte man auch denken die wollen gar nicht an jeden verkaufen 😉
Re: OT: Rücktritt vom Kaufvertrag
Zitat:
Original geschrieben von tt-tom123
ich brauch mal eine kurze Rechtsberatung.
Hallo !
Dazu kann ich nur sagen, dass es Rechtsberatungen hier nicht geben darf. Seine Meinung oder Erfahrungen kann hier jeder schreiben, mehr aber nicht.
Danke !
Grüße
Chris
Wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag steht, hat er das auch.
Ob es nun vorgeschrieben ist oder nicht....
Heiko
Zitat:
Original geschrieben von steysi
...und ebenso gilt wohl auch der Umkehrschluss...
nicht unbedingt - wenn es vorgeschrieben ist muss es nicht drin stehen und gilt trotzdem.
Und wenn es drin steht und gegen geltendes Recht verstößt gilt es trotzdem...
oder so 😁
Heiko
Zitat:
Original geschrieben von hoTTing
nicht unbedingt - wenn es vorgeschrieben ist muss es nicht drin stehen und gilt trotzdem.
Und wenn es drin steht und gegen geltendes Recht verstößt gilt es trotzdem...
oder so 😁
Heiko
So ein recht gibt es aber nicht! 😁
Also wenn da nix drinnen steht und der Händler sich quer stellt siehst nicht so rosig aus!