Osram Nicht Breaker LED! Legal auf LED umrüsten!
Hallo, hat die schon jemand verbaut? Erfahrungen? Empfehlenswert?
Danke.
Sven
Beste Antwort im Thema
Ich habe heute ein sehr freundliche und ehrliche Antwort vom Osram-Kundenservice erhalten.
Ihnen ist schlichtweg ein Fehler, trotz ausführlicher Prüfung, bei der Zulassung unterlaufen. Sie entschuldigen sich mehrmals und beteuern, dass es ihnen echt unangenehm ist und so ein Fehler eigentlich nicht passieren darf. Ich soll bitte die LEDs zurückschicken und mir das Geld erstatten lassen. Dieser Bitte werde ich auch nachkommen und somit gehen die LEDs morgen zurück zum Händler.
Die Liste wurde auf der Homepage und beim Onlinehändler sogar schon aktualisiert und mein Fahrzeugtyp (e1*2001/116*0307*..) überall entfernt.
Fehler können passieren und ich finde es echt super, dass diese dann auch offen und ehrlich eingestanden werden und nicht der Fehler beim Kunden gesucht wird. Das ist nicht immer der Fall und oft habe ich auch schon selbst erlebt, dass daran gezweifelt wurde, ob ich auch den einzigen Stecker am Gerät in die richtige Steckdose und nicht in die Nase gesteckt habe...
Dies spricht sehr für den OSRAM-Kundenservice und die Firma Osram an sich.
Natürlich trotzdem schade, dass die LEDs nicht ins Fahrzeug passen... aber was solls, ich habe ja schließlich die letzten 5 Jahre und 150000 km auch ohne LEDs überlebt.
Bleibt nur eins... statt der LEDs gleich ein Fahrzeug mit serienmäßigen LED-Scheinwerfern kaufen 😉
161 Antworten
Zitat:
@Bnuu schrieb am 9. Oktober 2020 um 17:09:39 Uhr:
Zitat:
@wedbster schrieb am 9. Oktober 2020 um 17:01:28 Uhr:
Ich hab nichts offen, noch nicht mal die Motorhaube.
Und ganz ehrlich, mein Auto ist weder ne Bastelbude noch stelle ich mich als Beta-Tester
zur Verfügung 😁Nee, ich nahm an Du hast die Teilelisten offen :-)
PDF 16:34 runtergeladen, da is nix geändert...
So 🙂 🙄 😁 ich lach mich weg
Auf der HP steht die Lösung ... na, wer erkennt es 😁
Wenn natürlich VW den Scheinwerfer E1 3058 bei Typ e1*2001/116*0307*.. innerhalb der Baureihe gewechselt hat, ist es ja gut möglich, dass mit einem passenden Scheinwerfer aus den späteren Baujahren die Zulassungen erfolgt ist, aber leider nicht bedacht wurde, dass in den früheren Baujahren ein anderer Scheinwerfer E1 3058 zum Einsatz kam, in den die LEDs leider nicht reinpassen.
Somit wäre lediglich das Baujahr 10/9 falsch...
Ursprünglicher Tabelleneintrag:
e1*2001/116*0307*.. E1 3058 10/09
Wäre halt leider echt ne blöde Verkettung von Umständen, die zu dem Fehler geführt haben.
@Bnuu: Mag zwar sein, dass der Fahrzeugtyp noch in der Downloadliste aufgeführt ist, wenn aber auch seit heute der KBA Ausdruck geändert wurde...
Du hast dann natürlich Glück, dass du noch einen Ausdruck mit der Nummer hast. Aber alle anderen, die ab heute die LEDs kaufen...
Fakt ist, dass sie in meinen e1*2001/116*0307*... E1 3058 BJ: 10/2012 nicht reinpassen und ich sie deshalb zurückschicke...
Zitat:
@Hitman1701 schrieb am 9. Oktober 2020 um 17:47:01 Uhr:
Wenn natürlich VW den Scheinwerfer E1 3058 bei Typ e1*2001/116*0307*.. innerhalb der Baureihe gewechselt hat, ist es ja gut möglich, dass mit einem passenden Scheinwerfer aus den späteren Baujahren die Zulassungen erfolgt ist, aber leider nicht bedacht wurde, dass in den früheren Baujahren ein anderer Scheinwerfer E1 3058 zum Einsatz kam, in den die LEDs leider nicht reinpassen.
Somit wäre lediglich das Baujahr 10/9 falsch...Ursprünglicher Tabelleneintrag:
e1*2001/116*0307*.. E1 3058 10/09
Wäre halt leider echt ne blöde Verkettung von Umständen, die zu dem Fehler geführt haben.@Bnuu: Mag zwar sein, dass der Fahrzeugtyp noch in der Downloadliste aufgeführt ist, wenn aber auch seit heute der KBA Ausdruck geändert wurde...
Du hast dann natürlich Glück, dass du noch einen Ausdruck mit der Nummer hast. Aber alle anderen, die ab heute die LEDs kaufen...Fakt ist, dass sie in meinen e1*2001/116*0307*... E1 3058 BJ: 10/2012 nicht reinpassen und ich sie deshalb zurückschicke...
Es paßt in keinen B7
Somit ist meine Bestellung dann storniert. Hab ich, wie vermutlich alle anderen auch, von Osram nicht erwartet.
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Zitat:
@Shog1102 schrieb am 9. Oktober 2020 um 20:07:13 Uhr:
Somit ist meine Bestellung dann storniert. Hab ich, wie vermutlich alle anderen auch, von Osram nicht erwartet.
Der eigentliche Witz ist ja, dass man hier eine "Genehmigung" bekommen hat,
für ein Fahrzeug, wozu es überhaupt nicht paßt, mit TÜV-Segen 🙄
Auf der AMAZON-Seite wurde die Info zum Passat auch angepaßt, aber aus meiner
Sicht immer noch falsch. 3C 11/14 das paßt nicht und es paßt weiter nicht mit
der Freigabe zusammen.
Der 3G/B8 hat einen anderen Scheinwerfer mit H7+H9 Leuchtmitteln
Ok, hab jetzt zwei Bajonettkappen und paar gewölbte Gummistaubschutzkappen in D bestellt, das Bajonett maßgerecht als .stl zu entwerfen und in ABS nachzudrucken bekomm ich so schnell nicht hin.Teile sollen nächste Woche dasein.
Dann sind AL (und FL) wieder zu.
Wollte erst welche mit Loch für den Lüfter nehmen, aber FL ist eh exzentrisch und die Lüfter ziehen die Luft, also auch allen Dreck, rein und nicht raus...
Wenn man die Chinaangebote so sieht, scheinen die gewölbten Gummikappen wegen der Nicht-TÜV-LEDs schon einen Markt zu haben, wußte ich bisher nicht, bin auf die Kühlungswirkung im abgeschlossenen Raum mal gespannt.
Zeit für ne Entscheidung habe ich bis Ende Januar, tbc....
Tja, hier hat Osram mist gebaut.
Folgende Antwort auf meine Anfrage erhalten:
"Guten Tag Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Hinweise zu den Problemen beim Produkteinbau in Ihr Fahrzeug. Diese haben wir sehr ernst genommen und sofort mit den entsprechenden Fachkollegen besprochen. Nach eingehender Prüfung ist es leider tatsächlich so, dass die NIGHT BREAKER® LED nicht in Ihrem Fahrzeug Passat 3C B7 verbaut werden kann. Dies widerspricht den Angaben auf unserer Webseite. Dieser Fehler ist uns äußerst unangenehm und nicht zu entschuldigen. Wir werden die Fahrzeugliste mit den zugelassenen Modellen umgehend aktualisieren und möchten uns bei Ihnen in aller Form entschuldigen. Wir haben im Zuge der Genehmigung unserer NIGHT BREAKER® LED eng mit externen Prüfstellen und Behörden zusammengearbeitet, um unsere Lampen für die getesteten Fahrzeuge zulassen zu können. Trotzdem ist uns dieser Fehler unterlaufen, das tut uns sehr leid. Sie erhalten selbstverständlich Ihr Geld wieder. Bitte senden Sie dazu das nicht-passende Produkt an Amazon zurück.
Wir möchten Sie nochmals ausdrücklich um Entschuldigung bitten."
Schade, Auleuchtung war bombe.
erst zu nehmen scheinen die das auch nicht:
steht immer noch drin, eben mal nachgesehen
https://dammedia.osram.info/.../...%20Breaker%20H7%20Vehicle%20List%20(DE).pdf
Zitat:
@Bnuu schrieb am 11. Oktober 2020 um 19:11:21 Uhr:
erst zu nehmen scheinen die das auch nicht:steht immer noch drin, eben mal nachgesehen
https://dammedia.osram.info/.../...%20Breaker%20H7%20Vehicle%20List%20(DE).pdf
Das ist von 29.09.2020
Da werden die, die darauf Zugriff haben, wohl noch im Wochenende, oder Herbsturlaub stecken.
Lustiger finde ich da noch eine Rezension auf Amazon, wo jemand schreibt, er hätte es schon
bewußt und erfolgreich in seinen B8 verbaut inkl. Segen der Werkstatt 🙄
Auch das wäre immer noch illegal
Ich habe mir diese LEDs für meinen Passat letzte Woche auch bestellt, als sie noch als kompatibel gelistet waren. Wurden aber noch nicht geliefert. Zu gerne würde ich die auch verwenden. Die hier vorliegende ABG enthält ja noch die erforderlichen Daten. Bei den Staubkappen habe ich mir überlegt, ein Loch rein zu machen, eine Universale Gummikappe darüber zu stülpen und mit Schlauchschelle zu verbinden. Mit der vorliegenden ABG sollte es dann doch keine Probleme geben, steht ja alles drauf. Oder führt eine modifizierte Staubkappe zum Verlust der Betriebserlaubnis?
Zitat:
@Adriano.S schrieb am 12. Oktober 2020 um 09:17:52 Uhr:
Ich habe mir diese LEDs für meinen Passat letzte Woche auch bestellt, als sie noch als kompatibel gelistet waren. Wurden aber noch nicht geliefert. Zu gerne würde ich die auch verwenden. Die hier vorliegende ABG enthält ja noch die erforderlichen Daten. Bei den Staubkappen habe ich mir überlegt, ein Loch rein zu machen, eine Universale Gummikappe darüber zu stülpen und mit Schlauchschelle zu verbinden. Mit der vorliegenden ABG sollte es dann doch keine Probleme geben, steht ja alles drauf. Oder führt eine modifizierte Staubkappe zum Verlust der Betriebserlaubnis?
Ja das Fahrzeug ist nicht mehr so wie vorher. Das Lenk und Brems verhalten ändert sich so schlagartig wenn du ein Loch in die Staubkappe machst. Höchste Unfallgefahr!!!!
Zitat:
@Adriano.S schrieb am 12. Oktober 2020 um 09:17:52 Uhr:
Mit der vorliegenden ABG sollte es dann doch keine Probleme geben,
Solange der Prüfer nicht im System nachschaut, denn dann sieht er, daß Du ihm eine ungültige ABG zeigst :-)
Zitat:
@PASSAT_CC_B6_B7 schrieb am 12. Oktober 2020 um 09:22:01 Uhr:
Ja das Fahrzeug ist nicht mehr so wie vorher. Das Lenk und Brems verhalten ändert sich so schlagartig wenn du ein Loch in die Staubkappe machst. Höchste Unfallgefahr!!!!
Oje, dass es so weitreichende Folgen hätte ich nicht gedacht, eigentlich war das aber gar nicht meine Frage.
Ich zitiere von der Webseite eines großen Versicherers:
• In Deutschland müssen Scheinwerfer festgelegten Anforderungen entsprechen und benötigen deshalb eine Genehmigung, die sogenannte Bauartgenehmigung. Laut § 22a Nr.7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Bauart nicht verändert werden.
Deshalb Frage ich ob die Staubkappe als Teil des Scheinwerfers damit auch gemeint ist. Ich vermute eher nicht, aber vielleicht weiß es jemand genau?
Zitat:
@Bnuu schrieb am 12. Oktober 2020 um 13:26:47 Uhr:
Zitat:
@Adriano.S schrieb am 12. Oktober 2020 um 09:17:52 Uhr:
Mit der vorliegenden ABG sollte es dann doch keine Probleme geben,Solange der Prüfer nicht im System nachschaut, denn dann sieht er, daß Du ihm eine ungültige ABG zeigst :-)
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ob die ABG jetzt wirklich ungültig ist? Es haben bestimmt schon einige die Lampe in ihrem Passat eingebaut bevor Osram diese von der Kompatibilitätsliste gestrichen hat, und ohne Kenntnis davon bekommen zu haben. Wie auch immer die das mit der Staubkappe gemacht haben, die fahren besten gewissens mit der vorhandenen ABG herum. Vielleicht wurde an der ABG auch gar nix geändert, das sehe ich leider erst wenn meine Lampen geliefert werden.
Ich hätte mir ohnehin von Osram eine Lösung für das Problem gewünscht. Vielleicht gibt es einen Hersteller, der tiefere Staubkappen liefern kann. Dann könnte man die z.B. für 20 Euro verkaufen, und der Kunde hat den nötigen Platz für die LED. Wenn man bedenkt wie viele B7 mit Halogen noch auf den Straßen sind, das lohnt sich doch bestimmt.