Originalgröße der Originalbereifung nicht im Brief/Schein eingetragen???
Hallo zusammen.
Gestern habe ich mit Überführungskennzeichen meinen neuen 118iA (Sport Line) abgeholt und nun auch den Umstieg vom E87 auf den F20 vollzogen.
Insgesamt bin ich sehr zufrieden von meinen ersten Eindrücken, die ich auf der knapp 600km langen Überführungsfahrt sammeln konnte. Insbesondere die 8-Stufen-Auomatik konnte mich sehr begeistern :-))).
Nachdem ich zu Hause angekommen war, habe ich die Papiere zur endgültigen Zulassung morgen vorbereitet. Dabei ist mir folgendes aufgefallen:
Auf meinem 118iA sind die Standard-Felgen und die Standard-Sport Line-Felgen montiert. Die Reifen haben auch die Standard-Größe - 205/55/16. Auch diese Reifengröße ist gem. BMW-Konfigurator standardmäßig montiert. Im alten Schein des Vorbesitzers, im Brief und in der Konformitätserklärung sind jedoch Reifen der Größe 195/55/16 eingetragen. In der Konformitätserklärung sind noch einige andere mögliche Größen eingetragen, aber keine 205/55/16. Wie kann das sein?
Das Fahrzeug ist 9 Monate alt. Ich bin der Zweitbesitzer. Und weil auf dem Fahrzeug M+S-Reifen montiert sind, möchte ich nun gerne neue Sommerreifen ordern. Kann es wirklich wahr sein, dass ich jetzt morgen vor der endgültigen Zulassung erst für eine Abnahme/Eintragung zum TÜV muss? Das Fahrzeug wurde, so wie ich es gestern übernommen habe, von BMW ausgeliefert. Da kann es doch nicht sein, dass BMW andere Reifengrößen montiert, als in den Begleitpapieren eingetragen werden? Oder?
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Muss ich ggf. gar keine separate Eintragung vornehmen lassen, da es sich um Originalfelgen/-bereifung von BMW handelt?
Was sind Eure Empfehlungen an mich? Ich möchte keineswegs meinen Versicherungsschutz gefährden, weil die montierte Bereifung nicht der eingetragenen entspricht.
Vielen Dank für Euer Feedback im Voraus.
24 Antworten
Schau mal in die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" (gehört auch zu Deinen Fz-Unterlagen; ist weiß) auf der letzten Seite unter Ziffer 50 (o.w.).
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht i.d.R. die Felgen-/Reifenkombination, mit der das Fzg ausgeliefert wurde.
Das Fahrzeug wurde mit der Bereifung 205/55/16 ausgeliefert. Und mit Konformitätsbescheinigung meinte ich die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" - und auch hier ist leider keine Größe 205/55/16 aufgeführt.
hallo,
dann schau mal hier, ist eine von BMW angebotene Bereifung😉
http://www.etk.cc/.../
gruss mucsaabo
@ mucsaabo: Danke für den Link. Dort wird der Reifen in der Größe 205/55/16 als zulässig für mein Fahrzeug aufgeführt :-))) Das ist ja eigentlich auch nicht verwunderlich, weil er so auch von BMW ausgeliefert wurde.
Nur, warum ist diese Größe dann nicht in den Papieren eingetragen?
Und was wird wohl morgen die Zulassungsstelle dazu sagen???
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hallo,
warum diese Reifendimension nicht in den Papieren (CoC) steht, kann ich dir auch nicht sagen. Und zum Thema "Zulassungsstelle", die werden nichts sagen, da die in ihrer Datenbank alle zugelassenen Reifengrößen haben. Aber du wirst uns doch sicher das Ergebnis mitteilen😉
gruss mucsaabo
Was bei Dir evtl. zu tun ist, das steht doch eindeutig direkt unter dem abgebildeten Sinnbild fuer die Reifen ...
Zitat:
Hinweis:
Nur für Fahrzeuge mit Zulassung nach EG-BE. Die ausgewählte Rad-/Reifenkombination ist unter Umständen eintragungsrelevant. Bitte im Fahrzeug-CoC prüfen, ob die Rad-/Reifenkombination eingetragen ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist ggf. länderspezifisch eine nachträgliche nationale Zulassung erforderlich!
Ich finde das zwar auch kurios bis absonderlich, das ist aber wohl auch kein wirklicher Einzelfall 😠
Die Zulassungsstelle wird dazu gar nichts sagen, weil die überhaupt nicht wissen, welche Räder auf dem Auto montiert sind. Interessiert die auch nicht. Du gehst mit den notwendigen Unterlagen da hin und fertig. Theoretisch könnten die das Auto besichtigen, praktisch machen sie das aber bei so einem 08/15 Auto nicht. Dafür haben die Sachbearbeiter gar nicht die Zeit.
Zitat:
Original geschrieben von sunday1970
@ mucsaabo: Danke für den Link. Dort wird der Reifen in der Größe 205/55/16 als zulässig für mein Fahrzeug aufgeführt :-))) Das ist ja eigentlich auch nicht verwunderlich, weil er so auch von BMW ausgeliefert wurde.
Nur, warum ist diese Größe dann nicht in den Papieren eingetragen?
Und was wird wohl morgen die Zulassungsstelle dazu sagen???
Hallo,
die zuständige Zulassungsbehörde erhält zur (automatisierten) Erstellung
der Zulassungsbescheinigung I alle erforderlichen Typdaten online vom KBA
> aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( "CoC-Papier"😉
Wenn in Deiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung die Reifengröße 205/55R16
weder unter ca. Punkt:
32 (?) Bereifung und Räder
noch unter Punkt:
50 (?) Anmerkungen
aufgeführt ist - und auch nicht in der Zul.besch. I des Vorbesitzer´s -
dann ist diese Reifengröße entweder:
> schlichtweg " vergessen " worden
oder
> es handelt sich um ein Re-Import-Fahrzeug.
Wie auch immer,
solange diese Reifengröße weder in der Zulassungsbescheinigung I
noch in der -nicht veränderbaren- EG-Übereinstimmungbescheinigung aufgeführt ist,
> fährst Du damit unzulässig (Verkehrskontrollen, "TÜV"-HU, usw.)
und solltest den Zustand morgen mit dem Sachbearbeiter klären.
Letzendlich wird Dir BMW wohl eine neue,"stimmige" EG-Übereinstimmungsbescheinigung
nach Deiner FIN-Nr. erstellen (müssen).
Viel Erfolg.
So was scheint bei BMW wohl öfter vorzukommen. Bei meinem 3er F30 fehlt die Größe rundum 225/50R17 in den Papieren, das ist auch eine Standardgröße bei dem Wagen. Nur Mischbereifung mit der Größe vorn war eingetragen.
Da ich Original BMW-Winterräder in der Größe hatte, ist mir das auch aufgefallen. Von der BMW-Kundenbetreuung gab es eine Übersicht über die zugelassenen Reifengrößen des Wagens, da waren die auch dabei, nur in den amtlichen Papieren standen sie halt nicht.
So ganz glücklich geraten fand ich das jetzt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
..... in den Papieren,
was heißt bei Euch eigentlich.....in den Papieren ....?
Es gibt konkret 3 Teile...
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( ist die alte Zulassung, das kleine Teil )
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( ist der alte Kfz-Brief, ist das große Teil, das was die meisten hier eh nicht haben weil es auf der Bank oder bei der Leasinggesellschaft liegt 😁 ) )
- EG Übereinstimmungserklärung oder auch mal COC - Schein genannt - der ist fahrzeugspezifisch und dort ist auch die Fahrzeugnummer eingetragen.
Das ist nun aber schon seit mind. 10 Jahren so und seit dem ist auch in Teil 1 und 2 nur noch eine einzige Reifengröße eingetragen. Alle anderen, ab Werk freigegebenen Felgen / Reifenkombinationen, stehen im COC Schein. Was da im COC Schein nicht drin steht, hat keine Freigabe und muss teuer nachgetragen werden.
Der COC Schein wird aber jetzt - leider - sehr oft von eifrigen Verkäufern gleich mit dem Schein 2 zusammen zur Bank geschickt, obwohl er dort definitiv nichts zu suchen hat. Der COC Schein gehört zum Fahrzeugführer, denn woher soll der sonst die relevanten Daten vom Auto wissen ?
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
Das ist nun aber schon seit mind. 10 Jahren so und seit dem ist auch in Teil 1 und 2 nur noch eine einzige Reifengröße eingetragen.
Guter und kompetenter Beitrag. Die Zulassungsbescheinigung wurde übrigens am 1. Oktober 2005 in D eingeführt und ersetzt seitdem Fahrzeugschein bzw. -brief.
Gruß
Der Chaosmanager
Der TE hat aber schon gleich am Anfang geschrieben, dass bei ihm die Größe in der COC fehlt.
Zitat:
Original geschrieben von bruno violento
Der TE hat aber schon gleich am Anfang geschrieben, dass bei ihm die Größe in der COC fehlt.
Ja, aber Macintosh hat in seinem gestrigen Beitrag von "den Papieren" bzw. von "den amtlichen Papieren" gesprochen und da ging nicht zweifelsfrei daraus hervor, was er damit meinte.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von bruno violento
Der TE hat aber schon gleich am Anfang geschrieben, dass bei ihm die Größe in der COC fehlt.
dann ist es doch trotzdem ganz einfach....wenn die Größe bei Ihm weder in Schein 1, noch im COC Schein steht und er sie trotzdem drauf hat, dann ist es dem Grunde nach - illegal. Wenn er sie weiter fahren will -> dann nachtragen lassen !
P.S. ich tippe weiter auf Ablesefehler - entweder auf Reifen oder im COC 😉...ich kann mir defacto nicht vorstellen, das ein Fahrzeug ab Werk und schon gar nicht BMW, mit einer Rad - Reifen Kombination ausgeliefert wird, welche nicht auch ab Werk im COC steht. Wenn ja - dann würde ich denen aber sowas von auf der Matte stehen.....man fährt ja quasi illegal rum.