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Winterrädergröße nur nach KFZ-Schein?

BMW 1er

Hallo Leute,

mal eine kurze Frage zum Thema Winterräder:

aus den bisherigen Diskussionen weiss ich, dass ich für meinen 1er (3Türen, 120d, Baujahr 2013) normalerweise gut die Größe vo/hi 205/55 R16 91V - 7Jx16 für Winterräder verwenden kann und bin drauf und dran, mir solche zu bestellen.

Nun schaue ich grad nochmal sicherheitshalber in den KFZ Schein (der heisst ja jetzt neuerdings Zulassungsbescheinigung Teil 1) und da steht unter Ziffer 151/152 NUR drin: 205/50 R17 89V.

Es stehen in den Anmerkungen sonst GAR NICHTS zum Thema Reifen weiter drin.

Bedeutet das, dass ich auf meinem 1er nur 17 Zoll Winterräder fahren kann?

Sportbremse hat er keines, allerdings M-Paket.

Würde mich über Infos von Euch freuen.

Ziel ist meinerseits eigentlich, günstige Alus mit oben genannten Werten zu holen und dort dann möglichst hochwertige Winterreifen aufzuziehen.

Danke!

18 Antworten

Schau mal in das COC-Papier, da sollten weitere Größen notiert sein.

COC Papier?

Zitat:

Original geschrieben von mgroverman


Schau mal in das COC-Papier, da sollten weitere Größen notiert sein.

Zitat:

Original geschrieben von alex.reinelt


COC Papier?

Zitat:

Original geschrieben von alex.reinelt



Zitat:

Original geschrieben von mgroverman


Schau mal in das COC-Papier, da sollten weitere Größen notiert sein.

Das technische Datenblatt was zu jedem Fahrzeug ausgestellt wird. Eine oder zwei DIN A4-Seiten.

Danke für die Info, bin nicht mehr ganz up to date….

Nochmal ne Frage: sollte die Einpresstiefe exakt 40 sein?

Bei den automatischen Assistenten der Reifenversender werden mir für den 1er gerne auch Alufelgen mit ET 43 oder ET 35 angeboten - soll ich gezielt nach ET 40 suchen?

Im Angebot dabei stand "Eintragung nicht erforderlich", aber ich weiss nicht, wie weit man sich drauf verlassen kann.

Danke!

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Zitat:

Original geschrieben von alex.reinelt


Danke für die Info, bin nicht mehr ganz up to date….

Nochmal ne Frage: sollte die Einpresstiefe exakt 40 sein?

Bei den automatischen Assistenten der Reifenversender werden mir für den 1er gerne auch Alufelgen mit ET 43 oder ET 35 angeboten - soll ich gezielt nach ET 40 suchen?

Im Angebot dabei stand "Eintragung nicht erforderlich", aber ich weiss nicht, wie weit man sich drauf verlassen kann.

Danke!

Hallo,

a) CoC-Papier heißt> EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Dein Fahrzeug

und führt alle von BMW zugelassenen Original-Rad-Reifen-Kombinationen auf.😉

b) Zubehör-Felgen

entscheidend ist immer das dazugehörige Rad-Gutachten, in welchem
evtl. Auflagen notiert sind.
> Kannst Du Dir bei den meisten " Assistenten" downloaden 🙂

Diese Fragen gibt es hier fast jeden 2. Tag:
Lesen die Leute nicht ihre eigenen Unterlagen?

EG-Übereinstimmungsbescheinigung letzte Seite (Bemerkungen).

Du meinst, das wurde beim Fahrzeugkauf mitgeliefert?

Zitat:

Original geschrieben von alex.reinelt


Du meinst, das wurde beim Fahrzeugkauf mitgeliefert?

Ja genau. Schau mal beim Bordbuch, vielleicht ist dort der Zettel.

Zitat:

Original geschrieben von alex.reinelt


Du meinst, das wurde beim Fahrzeugkauf mitgeliefert?

Gehört (!!!) zwingend zu jedem Fzg in der EU!

Hat im Gegensatz zu den grünen Zulassungsbescheinigungen Teiil I und II die weiße Farbe.

Format DIN A4, doppelseitig.

Hmmm.. nicht zu finden in den Unterlagen im Fahrzeug (Neufahrzeug, Leasing)….. ich suche noch, aber nix zu sehen….

Zitat:

Original geschrieben von alex.reinelt


Hmmm.. nicht zu finden in den Unterlagen im Fahrzeug (Neufahrzeug, Leasing)….. ich suche noch, aber nix zu sehen….

Bei Leasingfahrzeugen liegt das "CoC-Papier"

mit der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) beim Leasing

geber

😰

Hier findest Du die von BMW zugelassenen Original-Rad-Reifen-Kombinationen

>klick auf´s blaue i

http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../

und -wie bereits gepostet-

> für Zubehörfelgen gilt das entsprechende Rad-Gutachten 😉

Zitat:

Original geschrieben von alex.reinelt


Nun schaue ich grad nochmal sicherheitshalber in den KFZ Schein (der heisst ja jetzt neuerdings Zulassungsbescheinigung Teil 1) und da steht unter Ziffer 151/152 NUR drin: 205/50 R17 89V.

Es stehen in den Anmerkungen sonst GAR NICHTS zum Thema Reifen weiter drin.

"Neuerdings" ist gut... Die ZB I gibt es bereits seit vielen Jahren. 😉

Dort steht immer nur eine größe drin (in der Regel die kleinste, aber eben nicht immer).

Alle anderen darfst du jedoch auch fahren, insofern sie original ab Werk freigegeben sind.

Hierzu dient wie schon erwähnt das COC, alternativ bietet aber auch der kleine Aufkleber an der B-Säule mit den Luftdruckangaben einen guten Anhaltspunkt, was gefahren werden darf.

Bzgl. der Einpresstiefe (ET) ist es etwas komplizierter.
Können kannst du theoretisch viele verschiedene ETs fahren, nur eben freigegeben sind nicht alle.
Selbst wenn du jetzt eine original BMW-Felge mit zulässiger Bereifung nimmst, jedoch die ET um eine Zahl abweicht, wäre somit eine Einzelabnahme notwendig.

Soweit die Theorie. In der Praxis ist der (zumindest hier besprochene minimale) ET-Unterschied nicht erkennbar und wird daher in aller Regel zu keinerlei Problemen führen.
Ich fahre jetzt im Winter auch eine "falsche" ET auf original BMW-Felgen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Bzgl. der Einpresstiefe (ET) ist es etwas komplizierter.
Können kannst du theoretisch viele verschiedene ETs fahren, nur eben freigegeben sind nicht alle.

Der Vollständigkeit halber möchte ich folgendes ergänzen:

Eine abweichende ET ist nur innerhalb gewisser Grenzen möglich. Ist die ET deutlich höher als die vorgegebene ET, könnte die Freigängigkeit des Rads nach innen nicht mehr gewährleistet sein, ist sie deutlich niedriger, wäre die Freigängigkeit des Rads nach außen nicht mehr gegeben (ggf. müssten dann die Kotflügel nachgearbeitet werden).

Merke: Eine Verringerung der ET bewirkt eine Spurverbreiterung - eine Erhöhung der ET eine Minderung der Spurweite.

Gruß
Der Chaosmanager

Huiuiui.

ois ned so einfach.

Beim BMW Händler angerufen und gefragt wegen EG Übereinstimmungsbescheinigung.

Aussage: kann ich mir sparen, die Fremfabrikateverkäufer haben alle ABEs für die Räder.

Dann kommt die Mail Antwort vom Reifenservice im Netz:

Räder können gefahren werden, aber, aber, aber aber - u.a. nur wenn sie in der EG Übereinstimmungsbescheinigung drinstehen….

Crazy…..

Übrigens: mein 1er hat M-Paket und elektronisches Fahrwerk. Ist das nun ein Fahrzeug, was serienmässig mit 17 Zoll kam oder sind die 17 Zöller, die ab Werk drauf waren, eine Sonderausstattung? Das haben die Freunde vom Reifenservice nämlich auch geschrieben: nur das Fahrzeug nicht serienmässig mit 17 Zoll ausgerüstet war…

Blicke nimmer durch.

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