Original Sportfahrwerk...Eintragung nötig?
Moin liebe Leute!
Habe bei meinem A6 das Fahrwerk gegen ein Original Sportfahrwerk getauscht (2 cm tiefer). Ist eine Eintragung fällig, und wenn ja wie soll so etwas von statten gehen, da ich keine Unterlagen zu dem Fahrwerk besitze...
mfg,
le dude
28 Antworten
Das ist ein völlig anderes Thema. Rückleuchten und Nebelscheinwerfer haben ein E Prüfzeichen, die sind eintragungsfrei oder besitzen eine ABE, wenn sie nicht orginal sondern Zubehör sind. Eine PDC muss man eh nicht eintragen, weil die völlig unrelevant ist.
Bei einem Fahrwerk ist das anders. Das Orginale Sportfahrwerk hat kein E Prüfzeichen, ausserdem nuss jede Änderung an Fahrwerk Ache und Bremsen einegtragen werden, also auch ein orginales Sportfahrwerk.
Änderungen an Beleuchtungseinrichtungen gehören also nicht eingetragen!?
Haben denn die V8-Schweller ein e-Prüfzeichen!? Eher auch nicht. Darf man sie deshalb ohne Eintragung verbauen? Ich denke schon ...
Sind diese sicherheitsrelevant? Spätestens, wenn so einer auf der BAB wegfliegt, sieht das wohl auch jeder ein.
Um nochmal auf die einzutragende Änderung am Fahrwerk zurückzukommen. Angenommen ich baue mir ein Bilstein-Fahrwerk ein, trage diese natürlich auch ein, entscheide mich aber dann wieder auf das vom Werk aus verbaute Sportfahrwerk umzusteigen. Muss ich dies dann wieder eintragen? Eher nicht und genauso sehe ich das mit dem Ersetzen des Originalfahrwerks durch das originale Sportfahrwerk.
Das originale Sportfahrwerk ist bereits am Audi A6 geprüft worden und hat demnach auch eine Freigabe als Originalteil und ist in der BE des Audi A6 enthalten.
Und bezüglich dem Argument "PDC interessiert keinen". Auch sowas muss geprüft und freigegeben sein. Minderwertige Elektronik kann z.B. einen Kabelbrand verursachen und das ist auch sicherheitsrelevant.
Auch wenn das nie einer kontrollieren wird, ob die PDC ein Prüfzeichen hat, beim originalen Sportfahrwerk verhält es sich genauso.
das ist doch genau der springende punkt,den ich schon beschrieben hatte.
in den meisten fahrzeugpapieren steht "höhe....je nach ausrüstung..."!
ich weiß nicht,wo ihr da die probleme seht...mit diesem eintrag ist das orginale sportfahrwerk doch abgedeckt und keine weitere eintragung nötig.
Hallo,
zuerst gebe ich hochstaeder voll und ganz recht.
An die andere Fraktion stelle ich nun mal folgende Frage: Angenommen irgendein Sparbrötchen holt sich beim Teileverwerter eine 288er Bremsanlage (mit Sattelträgern) für ein paar Euro, obwohl bei seinem Wagen serienmäßig die 312er verbaut ist, hat er dann noch eine BE für sein Fahrzeug??
Ganz genau so verhält es sich mit dem Fahrwerk, denn aufgrund der Codes, die im Serviceheft vermerkt sind, kann jeder einigermassen schlaue Sachverständige nachvollziehen, mit welcher Fahrwerksvariante das Auto ausgeliefert wurde.
Natürlich sind z.B. eine PDC oder Schwellerleisten vom V8 bei vielen nicht werksseitig verbaut worden, aber diese Teile kann man doch auch wirklich nicht mit Fahrwerkskomponenten vergleichen.
Ergo: Fahrwerksveränderungen sind eintragungspflichtig!!
Gruss
quattrotommy
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Mein reden, was sich eigendlich auf Karosserieänderungen wie Schweller oder Spoiler auch so bezieht. Genau deswegen müssen die ja eigetragen werden, wenn nämlich so ein Schweller auf der AB abfliegt, der TÜV aber seinen Segen dazu gegeben hat, dann kann wenigstens Dir nichts passieren.
Was die Eintragungen an Beleuchtungseinrichtungen angeht, müssen die wenn es Zubehör ist je nach hersteller auch eingetragen werden. Nur wenn ich mir serienmässige Audi Nebelscheinwerfer einbaue, haben die ein E zeichen und sind für das Auto ja so geprüft. Das fahrwerk ist zwar auch für den A6 geprüft, aber hat kein E Zeichen. Das ist nämlich hier der springende Punkt !
Ich bezweifle sicherlich nicht, dass ein Fahrwerk sicherheitsrelevant ist. Aber hier geht es nicht darum, ob etwas aus rationaler Sicht eintragungspflichtig ist, oder nicht. Hier geht es lediglich darum, wie das BE-Erteilungsverfahren erfolgt, genauergesagt, ob es eine BE für ein Fahrzeug mit all seinen von Werk aus möglichen Modifizierungen gibt oder ob es "Einzel-"BEs für jede Mögliche Variante gibt. Wobei ich klar davon ausgehe, dass ersteres der Fall ist.
Der Vergleich mit der Bremsanlage hinkt, denn schließlich wurde diese ab einem bestimmten Produktionsdatum umgestellt (wofür dann auch eine neue BE erstellt wird), folglich gab es nie zwei Fahrzeuge gleichen Produktionsdatums mit einmal der 288er und einmal der 312er Bremsanlage, beim Sportfahrwerk war dies jedoch der Fall, das gab es gleichzeitig zu dem Originalfahrwerk.
Zum springenden Punkt des e-Zeichens. Soweit mir bekannt hat kein Originalteil, welches nicht an mehreren Fahrzeugtypen verbaut ist, ein separates e-Prüfzeichen, weil es eben in der BE des Fahrzeugtyps enthalten ist.
Du haftest in erster Linie auch, wenn der TÜV seinen Segen gegeben hat. Du kannst dann höchstens versuchen dir deinen Schaden vom TÜV wiederzuholen, aber das sollte man schon trennen.
Naja, man kann auch kleinlich werden.
Ist aber auch egal, ich würde es eintragen lassen, wenn ich so einen Einbau vorhätte. Da ich das aber in der Form nicht habe, ist das halt meine Meinung.
Um das hier nicht totzureden höre ich jetzt auch auf zu schreiben, weil sowieso immer etwas dagegen gefunden wird.
Nur eins noch : nebel scheinwerfer (deswegen habe ich bewusst das Beispiel genommen) haben genau wie Rückleuchten und Seitenblinker ein E Prüfzeichen und sind dann bis auf Ausnahmen wie den RS6 gleich. Somit dürfen sie dann auch in jdem verbaut werden.
Wie komme ich denn eigentlich an die BE für mein Fahrzeug dran. Damit könnte man ja mal zum TÜV juckeln und, Kooperation des Prüfers vorrausgesetzt, das FW eintragen lassen.
Kann doch eigentlich net schwieriger sein als ne Eintragung für 08/15 Billig-Tuning-stucker-fahrwerk...
Möchte mich auf der sicheren Seite wähnen;-)
Hallo,
ich habe meine Niveauregulierung hinten rausgeschmissen und die Standartfedern vorne auch, weil ich auf die original Audi Sportfahrwerkfedern vom 4B 4.2 Avant quattro (also gleiches Modell und gleiche Motorisierung wie mein Dicker) und Bilstein B8-Dämpfer umgebaut habe.
Ich habe mir die selbe Frage mit der BE gestellt und die Ingenieure der Fahrwerksentwicklung/Homologation von Audi in IN kontaktiert. Diese habe ich gefragt, ob ich das Fahrwerk eintragen lassen muß, oder ob die BE alle drei Fahrwerksvarianten (Standart vorne und hinten, Standart vorne mit Niveauregulierung hinten und Sportfahrwerk vorne und hinten) in der EG-Begtriebserlaubnis beeinhaltet sind (so hatte ich es mir eigentlich auch gedacht, deswegen hatte ich meinen Umbau auch nicht eintragen lassen!!!).
Deren Antwort war klar. ALLE drei Varianten sind Bestandteil der EG-BE und somit bei Änderungen nicht eintragungspflichtig, vorrausgesetzt, es werden beim Federnumbau nur Original Audi-Teile verwendet und der Umbau wird ordnungsgemäß ausgeführt. Vorsichtshalber habe ich mir diese Auskunft von Audi schriftlich geben lassen und führe sie in Kopie im Fahrzeug mit.
Da ich nur original Teile verwendet habe, habe ich den Umbau nicht eintragen lassen und bin auch schon ohne Beanstandungen über den TÜV gefahren.
Wenn man Teile von einem S6 in einen S6 verbaut oder von einem RS6 in einen anderen RS6 verbaut, also beim gleichen Modell und der gleichen Motorisierung bleibt, dürfte der Umbau kein Problem sein. Natürlich kann ich die "kleine" Bremsanlage von z.B. einem A6 4B 1,9 TDI mit Frontantrieb nicht in einen RS6 verbauen, aber das versteht sich ja wohl von selbst.
Also, gleiches Modell, kein Problem, andere Modelle, vorher nachfragen und mit dem TÜV reden, ob möglich.
Gruß Sven
Zitat:
Original geschrieben von snarf55
Kann doch eigentlich net schwieriger sein als ne Eintragung für 08/15 Billig-Tuning-stucker-fahrwerk...
Möchte mich auf der sicheren Seite wähnen;-)
Ist es auch nicht - Mail an Audi mit allen nötigen Daten - Freigaben kommen dann per Post zu dir ohne einen Cent zu zahlen.
Damit fährst Du dann zum TÜV, der vergleicht noch mal die Nummern und kontrolliert den sachgerechten Einbau - anschließend noch flux bem Straßenverkehrsamt vorbei und für 13-15 € in 10 Minuten in die Papiere eintragen lassen.
So bist Du IMMER auf der sicheren Seite.
Zitat:
Original geschrieben von msdeichmann
Hallo,ich habe meine Niveauregulierung hinten rausgeschmissen und die Standartfedern vorne auch, weil ich auf die original Audi Sportfahrwerkfedern vom 4B 4.2 Avant quattro (also gleiches Modell und gleiche Motorisierung wie mein Dicker) und Bilstein B8-Dämpfer umgebaut habe.
Ich habe mir die selbe Frage mit der BE gestellt und die Ingenieure der Fahrwerksentwicklung/Homologation von Audi in IN kontaktiert. Diese habe ich gefragt, ob ich das Fahrwerk eintragen lassen muß, oder ob die BE alle drei Fahrwerksvarianten (Standart vorne und hinten, Standart vorne mit Niveauregulierung hinten und Sportfahrwerk vorne und hinten) in der EG-Begtriebserlaubnis beeinhaltet sind (so hatte ich es mir eigentlich auch gedacht, deswegen hatte ich meinen Umbau auch nicht eintragen lassen!!!).
Deren Antwort war klar. ALLE drei Varianten sind Bestandteil der EG-BE und somit bei Änderungen nicht eintragungspflichtig, vorrausgesetzt, es werden beim Federnumbau nur Original Audi-Teile verwendet und der Umbau wird ordnungsgemäß ausgeführt. Vorsichtshalber habe ich mir diese Auskunft von Audi schriftlich geben lassen und führe sie in Kopie im Fahrzeug mit.
Da ich nur original Teile verwendet habe, habe ich den Umbau nicht eintragen lassen und bin auch schon ohne Beanstandungen über den TÜV gefahren.Wenn man Teile von einem S6 in einen S6 verbaut oder von einem RS6 in einen anderen RS6 verbaut, also beim gleichen Modell und der gleichen Motorisierung bleibt, dürfte der Umbau kein Problem sein. Natürlich kann ich die "kleine" Bremsanlage von z.B. einem A6 4B 1,9 TDI mit Frontantrieb nicht in einen RS6 verbauen, aber das versteht sich ja wohl von selbst.
Also, gleiches Modell, kein Problem, andere Modelle, vorher nachfragen und mit dem TÜV reden, ob möglich.
Gruß Sven
ist doch die ganze zeit mein reden...aber andere scheinens ja besser zu wissen....🙄🙄🙄