Original 18 Zoll Felgen nachrüsten und eintragen

Audi A4 B8/8K

Hallo,

Ich habe bei meinem A4 Avant serienmäßig 16 Zoll Alufelgen mit 205/60R16. Nun hätte ich gerne 18 Zoll aber serienmäßige von Audi. Wie ist das mit der Eintragung? Da bei mir in den Coc Papieren auch nur 205/60R16 drin stehen, muss ich denk ich mal auch eintragen lassen.
Gibt es für die Serienmäßigen 18 Zoll auch Gutachten?

Beste Antwort im Thema

So nun mit Audi Kundenservice telefoniert. Es ist in der Tat so, dass Audi eine Traglastbescheinigung für Original Felgen ausstellen muss, sofern diese Radgrößen nicht in den CoC Papieren erfasst sind. Man muss dann damit tatsächlich auch zum TÜV oder Dekra und dort erfolgt dann eine Eintragung. Laut Audi ist einfach dran bauen und rum fahren trotz Original Räder nicht erlaubt und führt dazu dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 2. Oktober 2020 um 08:51:09 Uhr:


Früher bin ich auf den A4 B5 Originalfelgen gefahren, die ich beim Kauf mitbekommen habe. Bei der dritten HU ist dem Prüfer aufgefallen, dass diese nicht in den Papieren aufgeführt sind und hat diese kostenpflichtig nachgetragen.
Vielleicht warst Du aber auch immer mit anderen Felgen zur HU?
Bei einer Verkehrskontrolle, die irgendwann mit den Worten "jetzt gucken wir ganz genau" fortgeführt wurde, wurde nicht bemerkt, dass ich vorne 18" und hinten 17" (beides eingetragen, jedoch nicht in Kombination) gefahren bin, da ich für die Hinterachse auf neue Reifen warten musste.

Nur weil es in dem Moment niemand bemerkt hat, ist es jedoch nicht zulässig.

Verstehe. Nur ist es für mich total unlogisch, dass Audi 19" Felgen ins CoC Papier nicht einträgt, obwohl der Wagen ab Werk gegen Aufpreis auch mit diesen Felgen ausgeliefert wurde.
War schon oft beim "Pickerl" mit diesen Felgen, wurde nie bemängelt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich mir vor Jahren mal vom Importeur ausstellen lassen. Mittlerweile ging die irgendwann verloren und ich müsste die wohl nochmals ausstellen lassen.

Danke Dir werde mal anfragen.....hast du da einen Kontakt?

Google: Audi Service

Bezüglich Eintragungen im COC: irgendwann ist da für alle Möglichkeiten und Eventualitäten wohl kein Platz mehr?

So habe beim TÜV nachgefragt. Der sagte mir, dass ich von Audi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauche, daß die original Felgen auf meinem Fahrzeug zulässig sind. In dieser Bescheinigung muss zwingend meine Fahrgestellnummer drin stehen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Eintragung vom TÜV.
Ich möchte es auch eintragen lassen, weil selbst wenn es bei einer HU oder bei einer Verkehrskontrolle nicht bemerkt wird hat es ja versicherungsrechtliche Gründe denn bei einem Unfall kann sowas zu einem Problem werden.

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Berichte bitte, ob Audi solch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Traglastbescheinigungen zu Felgen bekommt man leider nicht mehr.

Ja werde ich hab mit dem Kundenservice per Mail Kontakt aufgenommen und gleich Kopie von CoC und die OE Nummer der Felgen mit geschickt.
Bin gespannt.

Der TÜV trägt nix ein, der gibt dir ein Gutachten mit Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit kannst kannst du es dann beim KFA eintragen lassen. Und wenn du direkt beim "TÜV" warst, dann könnten die, meines Wissens und Erfahrung nach, dort die Traglastbescheinigung , so nennt sich das, von Orginal-Hersteller-Felgen selbst in der Datenbank einsehen und ausdrucken, so sie dazu bereit sind.

Hatte seinerzeit als ich Wi.Reifen holen wollte kein COC weil das mit dem Brief bei der Audi Bank lag.

Der TÜV hatte mir ein Dokument Ausgedruckt wo alle Zulässigen / Freigegeben Rad/Reifen Kombi draufstand.

Im Anhang Auszug von der EG-Bescheinigung.
Eigentlich auch das was hier Aufgelistet ist:
https://www.motor-talk.de/faq/audi-a4-8k-q54.html#Q2034792

Die 19" stehen dort nicht mit drin, beim TÜV Ausdruck waren die jedoch mit Aufgeführt.

Traglastbescheinigung steht teilweise bei Entsprechender Felge als PDF hier mit drin:
https://www.original-felgen.com/audi/a4/b8/

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Zitat:

@bruno7161 schrieb am 2. Oktober 2020 um 14:29:11 Uhr:


Der TÜV trägt nix ein, der gibt dir ein Gutachten mit Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit kannst kannst du es dann beim KFA eintragen lassen. Und wenn du direkt beim "TÜV" warst, dann könnten die, meines Wissens und Erfahrung nach, dort die Traglastbescheinigung , so nennt sich das, von Orginal-Hersteller-Felgen selbst in der Datenbank einsehen und ausdrucken, so sie dazu bereit sind.

Sofern die dazu bereit sind und solange da jemand sitzt der einen Plan hat. Da habe ich die Erfahrung gemacht, dass manchmal der Kunde mehr weiß als der Sachverständige und dass dann mit Halbinselwissen die Leute mit einem "das geht auf keinen Fall" wieder weg geschickt werden.

So macht halt jeder seine eigenen Erfahrungen😉.
So sieht mein CoC auch aus

Werd weiter dran bleiben und berichten. Am Montag frag ich auch nochmal bei der Dekra nach und bei einer anderen TÜV Filiale vielleicht erzählen die was anderes

Zitat:

@Waldlaufer123 schrieb am 2. Oktober 2020 um 14:21:50 Uhr:


So habe beim TÜV nachgefragt. Der sagte mir, dass ich von Audi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauche, daß die original Felgen auf meinem Fahrzeug zulässig sind. In dieser Bescheinigung muss zwingend meine Fahrgestellnummer drin stehen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Eintragung vom TÜV.
Ich möchte es auch eintragen lassen, weil selbst wenn es bei einer HU oder bei einer Verkehrskontrolle nicht bemerkt wird hat es ja versicherungsrechtliche Gründe denn bei einem Unfall kann sowas zu einem Problem werden.

🙂🙄 wie geil. Schraub dran und lass gut sein. Kein Tüv Beamter kann beurteilen ob die serienmäßig schon montiert waren oder nicht...

Danke für den Hinweis, sollte es aber einmal zu einem Schaden kommen der durch die Versicherung abgedeckt werden muss und der auf eventuelle falsche Bereifung zurückzuführen ist dann wird die Versicherung nicht zahlen, Fakt. Und dann ist es Sachverständigen oder Gutachtern egal ob "die schon dran waren" wenn es in den CoC nicht erfasst ist, ist es nun einmal nicht zugelassen bis es durch einen Sachverständigen abgenommen wurde.

Wie soll ein Schaden auf falsche Bereifung zurückzuführen sein, zumal die verwendete Reifenkombination ab Werk bestellbar war?

Bsp. Auffahrunfall verzögerte Bremsleistung bei Nässe in Kurven etc. pp. Gutachter sind da sehr kreativ da wird sogar stellenweise bei einem Wildunfall geprüft ob die Rad Reifen Kombination zulässig war

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