Ordnungswidriges Parken in markierter Fläche

Guten Abend,

mir wurde in dem im Anhang veranschaulichten Parkverbot eine Ordnungswidrigkeit zugeschrieben.
Klar, dass ich im absoluten Halteverbot stand. Allerdings ist dort eine Markierung zu sehen, welcher meiner Meinung nach einen Bereich zum Parken eingrenzt. Hätte die Markierung nicht entfernt worden sein, sollte es ein absolutes Halteverbot darstellen? Eventuell kennt sich jemand aus, oder kann mir ein wenig Licht ins dunkle bringen

Parkfläche mit Halteverbot
115 Antworten

Ach Nogel, das ist so wie bei den blinkenden MKl. Das verstehst du ja auch nicht so richtig.

Zitat:

@nogel schrieb am 30. November 2024 um 21:33:36 Uhr:



Was kann man daran missverstehen?

^weil er auf der falschen Seite in die falsche Richtung läuft und daher keine Schilder findet^

Zitat:

@Melosine schrieb am 30. November 2024 um 21:45:21 Uhr:


Ach Nogel, das ist so wie bei den blinkenden MKl. Das verstehst du ja auch nicht so richtig.

Genau. Ich lebe nicht in den Parallelwelten von Melosine und Roman1971

(wenn der Nick z.B. Roman1931 hieße, hätte ich mehr Verständnis)

Wer sucht der findet

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Zitat:

@nogel schrieb am 30. November 2024 um 21:33:36 Uhr:


Wie oft soll man dir sagen, daß es KEINE Rolle spielt, ob du das Schild gesehen hast oder nicht?

Du kannst es unendlich oft sagen und es wird nichts bringen, weil hier geschrieben und nicht gesprochen wird.

Den Satz verstehe ich nicht.

Es geht um die wortwörtliche Bedeutung des Verbs sagen. Es impliziert nach der Interpretation von Roman1971, dass etwas wirklich gesagt werden müsste. Das ist in einem Forum ja nicht der Fall, da ja alles geschrieben wird.
Es ist aber nun wirklich die unnötigste Form eine Diskussion zu führen.

... und es grenzt an Klugschei...erei.

@Roman1971

Du musst noch die Gerichte überzeugen. Beispielhaft möchte ich hier das

OVG Berlin-Brandenburg

erwähnen.

Dieses sagte:

Zitat:

Das OVG stellte klar, dass beim ruhenden Verkehr höhere Anforderungen als beim fließenden Verkehr zu stellen sind. So habe sich der Fahrer gegebenenfalls auch nach dem Abstellen zu informieren, ob das Halten an der betreffenden Stelle zulässig sei. Und hierzu gehört dem Gericht zufolge nicht nur, den einsehbaren Bereich zu überprüfen. Vielmehr muss ein Fahrer den Nahbereich seines vermeintlichen Parkplatzes auch eine gewisse Strecke in beiden Richtungen abschreiten und nach Halteverbotsschildern oder sonstigen Regelungen Ausschau halten.

Zitat:

@ktown schrieb am 1. Dezember 2024 um 08:05:49 Uhr:


@Roman1971 Du musst noch die Gerichte überzeugen. Beispielhaft möchte ich hier das OVG Berlin-Brandenburg erwähnen.
Dieses sagte:

So weit muss es doch nicht kommen. Oft reicht ein freundliches Telefonat, um den Sachbearbeiter auf der menschlichen Ebene zu überzeugen, dass die Sachlage doch nicht so eindeutig ist und weil beide Seiten nicht ganz unschuldig sind, wird es oft ad acta gelegt.

Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 1. Dezember 2024 um 07:47:26 Uhr:


Es geht um die wortwörtliche Bedeutung des Verbs sagen. Es impliziert nach der Interpretation von Roman1971, dass etwas wirklich gesagt werden müsste. Das ist in einem Forum ja nicht der Fall, da ja alles geschrieben wird.

Das wird @Diedicke1300 erst recht nicht verstehen.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 1. Dezember 2024 um 08:19:44 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 1. Dezember 2024 um 08:05:49 Uhr:


@Roman1971 Du musst noch die Gerichte überzeugen. Beispielhaft möchte ich hier das OVG Berlin-Brandenburg erwähnen.
Dieses sagte:

So weit muss es doch nicht kommen. Oft reicht ein freundliches Telefonat, um den Sachbearbeiter auf der menschlichen Ebene zu überzeugen, dass die Sachlage doch nicht so eindeutig ist und weil beide Seiten nicht ganz unschuldig sind, wird es oft ad acta gelegt.

Den SB will ich sehen, den Du damit überzeugst das Schild nicht gesehen zu haben, weil Du auf Höhe der vermeintlichen parkeücke angeblich gedreht und das Fahrzeug rechtswidrig abgestellt hast.

Wird nicht funktionieren und ist ein Märchen aus dem Paulaner Garten

Möglicherweise genügt ja schon der Einlass am Telefon, man sei blind und könne somit das Schild gar nicht gesehen haben. (Achtung: Joke!)

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 1. Dezember 2024 um 08:21:14 Uhr:


Das wird @Diedicke1300 erst recht nicht verstehen.

Ich würde an Deiner Stelle mal kleinere Brötchen backen.
Wenn es ums "verstehen" geht, stellst Du dich gerade ganz schön blöd.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Dezember 2024 um 08:34:01 Uhr:



Den SB will ich sehen, den Du damit überzeugst das Schild nicht gesehen zu haben

Hatte ich schon. Ich habe hier in Aalen einen Strafzettel bekommen, weil ich zwischen zwei Halteverbotschildern geparkt hatte. Zwischen beiden Schildern war augenscheinlich das Parken erlaubt. Da es sich aber um eine verkehrsberuhigteZone handelt, eben doch nicht.
Ich habe mir das Ganze dann nochmal angeschaut und festgestellt, dass man, je nachdem aus welcher Richtung man kommt, das Schild für die Zone entweder sehr gut, oder fast garnicht sehen kann.
Ich habe das dem Ordnungsamt geschildert und es gab sogar einen Vor-Ort Termin.
Mein Knöllchen musste ich nicht bezahlen. Die Beschilderung ist immer noch unzureichend.

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