Ordnungswidriges Parken in markierter Fläche
Guten Abend,
mir wurde in dem im Anhang veranschaulichten Parkverbot eine Ordnungswidrigkeit zugeschrieben.
Klar, dass ich im absoluten Halteverbot stand. Allerdings ist dort eine Markierung zu sehen, welcher meiner Meinung nach einen Bereich zum Parken eingrenzt. Hätte die Markierung nicht entfernt worden sein, sollte es ein absolutes Halteverbot darstellen? Eventuell kennt sich jemand aus, oder kann mir ein wenig Licht ins dunkle bringen
115 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Dezember 2024 um 21:17:57 Uhr:
Ich habe in deinem letzten Post nicht ein neues Wort gefunden und bleibe dabei, das du , freundlich ausgedrückt, auf dem Holzweg unterwegs bist und in der realen Welt so nicht am Ziel ankommen wirst. Und höhe bitte auf mit deinem Querdenkertum, das ist anmaßend, du bist mehr ein Rebellchen.Ich frage mich auch was du damit bezweckst, was bringt es wenn durch deine Theorie sämtliche Parkverbote aufgehoben werden ? Du bettelst regelrecht um mehr Regeln und mehr Bürokratie. Ich bin mehr dafür den Kopf anzustrengen und bin mehr dafür eine Lösung zu finden die allen nutzt die keinem auf den Sack geht.
Du wirfst dem Staat vor die Gesetze nicht korrekt anzuwenden, wie wäre es damit, das du sie korrekt interpretierst und anwendest ?
Auf dem Holzweg sind Personen, wie Du, die alles als gegeben hinnehmen. Es wäre auch interessant zu wissen warum das Wort "Querdenken" bei Dir so negativ behaftet ist, weil Du dafür plädierst den Kopf anzustrengen und ich gehe davon aus, dass damit das Denken und nicht Gewichtheben gemeint ist. Es wäre auch zuträglich, wenn Du das Gelesene richtig deuten könntest. Ich werfe dem Staat nichts vor, sondern mache auf den Umstand aufmerksam, dass Fehler möglich sind und leider auch passieren.
Da hier vom TE eh nichts mehr kommt und ansonsten es sich nur noch seit 6 Seiten um einige unbelegte Meinungsbilder dreht, sollte man diesen Thread schließen.
Zitat:
Da hier vom TE eh nichts mehr kommt und ansonsten es sich nur noch seit 6 Seiten um einige unbelegte Meinungsbilder dreht, sollte man diesen Thread schließen.
Sollen die, die eine Meinung darstellen, die nicht in die Vorstellungswelt einiger passt und aus Unkenntnis als unüberlegt betitelt wird, eine notarielle Beglaubigung vorlegen? Des Weiteren stellt sich die Frage, ob es nicht eine Entscheidung des Moderators sein sollte, ein Thread zu schließen, die keiner Einflussnahme von außen bedarf?
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 2. Dezember 2024 um 06:02:08 Uhr:
Sollen die, die eine Meinung darstellen, die nicht in die Vorstellungswelt einiger passt und aus Unkenntnis als unüberlegt betitelt wird, eine notarielle Beglaubigung vorlegen?
Es würde schon reichen, wenn sie die Rechtsgrundlage für ihre Sichtweise darlegen könnten. Weiterhin wäre es hilfreich, wie sie sich erklären, wieso die Gerichte ihrer Sichtweise nicht folgt.
Achja und das der Schwager mütterlicherseits so schon ein Ordnungswidrigkeitsverfahren hat abwenden können ist keine Rechtsgrundlage.
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Zitat:
@ktown schrieb am 2. Dezember 2024 um 06:56:36 Uhr:
Es würde schon reichen, wenn sie die Rechtsgrundlage für ihre Sichtweise darlegen könnten. Weiterhin wäre es hilfreich, wie sie sich erklären, wieso die Gerichte ihrer Sichtweise nicht folgt.Achja und das der Schwager mütterlicherseits so schon ein Ordnungswidrigkeitsverfahren hat abwenden können ist keine Rechtsgrundlage.
Die Gerichte können meiner Sichtweise nicht folgen, weil der Fragesteller die hier erhaltenen Anregungen vermutlich nicht dazu nutzen wird, um die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen, weil der Betrag, um den es hier geht, vernachlässigbar ist. Es kann natürlich sein, dass der Fragesteller aus Prinzip handeln will, dann müssen Sie sich aber gedulden und auf seine Rückmeldung diesbezüglich warten.
Den Ihrerseits sarkastisch genannten Schwager mütterlicherseits habe ich nie ins Spiel gebracht und zeigt nur, dass Sie argumentativ wenig anzubieten haben und unbeholfen begründen. Nebenbei sollte es auch Ihnen bekannt sein, dass Rechtsgrundlage einen gewissen Spielraum für unterschiedliche Sichtweisen bittet, die oft dazu genutzt werden, die Betrachtungsweise in die "richtige" Bahn zu lenken.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 2. Dezember 2024 um 07:21:18 Uhr:
Den Ihrerseits sarkastisch genannten Schwager mütterlicherseits habe ich nie ins Spiel gebracht und zeigt nur, dass Sie argumentativ wenig anzubieten haben und unbeholfen begründen.
Stimmt es war kein Schwager. Besagter Kandidat hat ein so vielfältigen Tagesalltag, dass er für jede straßenrechtliche Situation was selbst erlebtes zum Besten geben kann (ich sag nur paulaner Stammtisch). Wenn du dir aber den Schuh anziehen willst, dann scheint er ja zu passen. Argumentativ braucht man deinem falschen Rechtsverständnis nichts entgegen zu stellen. Dazu reichen schon entsprechende Gerichtsurteile.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 2. Dezember 2024 um 07:21:18 Uhr:
Nebenbei sollte es auch Ihnen bekannt sein, dass Rechtsgrundlage einen gewissen Spielraum für unterschiedliche Sichtweisen bittet, die oft dazu genutzt werden, die Betrachtungsweise in die "richtige" Bahn zu lenken.
Ja die Rechts
grundlagebietet immer in irgendeinerweise Interpretationsspielraum. Die Rechts
lagein diesem Fall jedoch nicht. Die ist hier gefestigt und besagt, dass ein Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist zu prüfen ob er parken darf oder nicht. Ja es gibt das Opportunitätsprinzip. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Wenn sie aber eingegriffen hat dann hilft ein hilfloses jammern nicht mehr. Dann müssten schon begründete Zweifel vorliegen um einen Prozess zu stoppen. Achja und nein das was du hier als Parkmarkierungslinie meinst zu erkennen reicht absolut nicht aus um Zweifel zu streuen.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 1. Dezember 2024 um 21:37:43 Uhr:
…Es wäre auch interessant zu wissen warum das Wort "Querdenken" bei Dir so negativ behaftet ist, …
Wie kommst da drauf ? Ich habe lediglich geäußert, das deine Gedankengänge kein Querdenkertum sind, und du mehr ein Rebellchen bist, der versucht seine spätpubertierenden Gedanken zu verkaufen. Von einem Querdenker erwarte ich mehr Tiefe, dann macht es auch Sinn darüber nachzudenken bzw. zu diskutieren.
Ich denke auch mal Quer: Vermutlich war dort 1971 mal ein Marathon und dort war die Zeitnehmertafel auf dem GEHWEG eingerichtet und markiert.
Natürlich, wird auch jeder hingehen und in dem engeren Teil der Straße drehen um dann rückwärts an die vermeindliche Parkstelle fahren und somit das "Absolute Parkverbotschild gar nicht sehen".
Selbstverständlich reicht ein Stück alter, verwitterter Farbe auf dem *Gehweg* aus um das Verkehrszeichen "absolute Parkverbot" ohne weiter Zusatzzeichen auszuhebeln. Und natürlich muß es auch nicht zu denken geben wenn einige 10m weiter ein Schild steht das (ab da) explizit das parken (halb) auf dem Gehweg gestattet.
Mein Eindruck ist häufig das mitmenschen kein Problem haben Fehelr zu machen (inkl. eines gewissen Schadens), aber nicht darauf klar kommen wenn sie ertappt, gar sanktioniert werden.
Scheinbar gehöre ich zu einer besonders beknackten Spezies die irgendwo im fremden Terrain schnell mal in der Straße dreht um einen Parkplatz abzugreifen. Natürlich konnte ich keinen besonderen Parkhinweiß sehen Alles safe" .... und ich Vollpfosten stiege aus, laufe nach dem Fahrzeugabstellen nun noch 20 bis 100m weiter um zu sehen was auf den Schildern steht deren Rückseite ich zuvor nur sah ... ja, "what the hell", das dürfte mir schon einige Tickets ersparrt haben ... schon allein weil ich keinen Parkausweis habe, kein Blaulicht auf dem Dach, keine Behindertenausweis im Auto liegen habe, kein Taxi fahre etc. pp.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 02. Dez. 2024 um 10:0:49 Uhr:
Scheinbar gehöre ich zu einer besonders beknackten Spezies die irgendwo......
Aber du gehörst zu der Spezies, die nicht erkennen, daß hier immer die zwei selben User irrwitzige Theorien aufstellen und diese mit (noch so abstrusen) "Argumenten" verteidigen, nur um andere Foristen zu beschäftigen.
Dienstpostenbeschreibung: "Forumstroll".
Zitat:
@nogel schrieb am 2. Dezember 2024 um 10:40:19 Uhr:
Aber du gehörst zu der Spezies, die nicht erkennen, daß hier immer die zwei selben User irrwitzige Theorien aufstellen und diese mit (noch so abstrusen) "Argumenten" verteidigen, nur um andere Foristen zu beschäftigen.Dienstpostenbeschreibung: "Forumstroll.
Meinst Du @Diedicke1300 und @nogel? Aber danke für den Hinweis, jetzt wird mir vieles noch ersichtlicher. Obwohl sich die Frage stellt, wie die beiden die anderen Foristen beschädigen sollen, wenn die argumentativ falschliegen und der Rest richtig argumentiert.
Hier ist jetzt mal zu.