Ordnungswidriges Parken in markierter Fläche
Guten Abend,
mir wurde in dem im Anhang veranschaulichten Parkverbot eine Ordnungswidrigkeit zugeschrieben.
Klar, dass ich im absoluten Halteverbot stand. Allerdings ist dort eine Markierung zu sehen, welcher meiner Meinung nach einen Bereich zum Parken eingrenzt. Hätte die Markierung nicht entfernt worden sein, sollte es ein absolutes Halteverbot darstellen? Eventuell kennt sich jemand aus, oder kann mir ein wenig Licht ins dunkle bringen
115 Antworten
Ihr seid also Illuminaten
Zitat:
@Melosine schrieb am 30. November 2024 um 20:31:19 Uhr:
Stimmt. Wir kennen uns aus dem Klub der Erleuchteten.
Ohne Licht?
Es ist immer wieder erstaunlich, wieviel Verkehrsteilnehmer immernoch glauben, bei der Polizei, der Verkehrsüberwachung und der Bußgeldstelle arbeiten nur Minderbemittelte.
Die Ausrede mit dem Wenden mitten im Straßenzug und deshalb die Schilder nicht gesehen zu haben, ist so alt wie die Verkehrsverstöße selber.
Wenn du tatsächlich so parkst, musst du dich versichern, dass du dort auch so parken darfst.......aber das wurde ja bereits geschrieben. Irgendwo in den Tiefen der StVO und deren Kommentaren steht sogar, wie weit die laufen musst.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. November 2024 um 19:31:43 Uhr:
Wie schon geschrieben, du musst dich vergewissern, dass dort kein Schild steht, sprich, du musst bis zu einer Kreuzung oder Straßeneinmündung laufen und nachschauen.Im Übrigen, wenn du mit dem Einspruch nicht durchkommst, sind dann 55,- € + 28,50 € Gebühren und Auslagen fällig. Der Weg zurück auf die „günstigeren“ 23,50 € ist nicht mehr möglich, weil du durch deine Argumentation ja zugegeben hast, das Fahrzeug dort abgestellt zu haben.
Gruß
Uwe
Ich kann mich nur wiederholen und weiterhin schreiben, dass mir keine Verkehrsschilder nach der StVo bekannt sind, die für die Gegenfahrbahn gültig sind. Selbst wenn @Meph273 zugibt, dort geparkt zu haben, dann kann er behaupten, dies aus der Gegenfahrbahn kommend gemacht zu heben, also ohne das Verkehrszeichen gesehen zu haben, weil die Markierung (weiße Linie) ihn darin bestärkt hat, dass er das dort darf bzw. durfte.
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Und bekommt dann zu Recht das Ticket.
Zitat:
@Melosine schrieb am 30. November 2024 um 20:31:19 Uhr:
Stimmt. Wir kennen uns aus dem Klub der Erleuchteten.
Der ist sehr exklusiv, weil kaum geeignete Mitglieder vorhanden 😉
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. November 2024 um 20:45:05 Uhr:
Es ist immer wieder erstaunlich, wieviel Verkehrsteilnehmer immernoch glauben, bei der Polizei, der Verkehrsüberwachung und der Bußgeldstelle arbeiten nur Minderbemittelte.
Nicht nur, aber die Ausnahmen bestätigen die Regel.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. November 2024 um 20:40:44 Uhr:
Ohne Licht?
Das Licht der Erleuchteten sehen nur die Erleuchteten 😛
Zitat:
@Melosine schrieb am 30. November 2024 um 20:53:29 Uhr:
Das Licht der Erleuchteten sehen nur die Erleuchteten 😛
Bei den anderen spricht man von Neid der besitzlosen 😉
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 30. November 2024 um 20:46:38 Uhr:
................
Ich kann mich nur wiederholen und weiterhin schreiben, dass mir keine Verkehrsschilder nach der StVo bekannt sind, die für die Gegenfahrbahn gültig sind. Selbst wenn @Meph273 zugibt, dort geparkt zu haben, dann kann er behaupten, dies aus der Gegenfahrbahn kommend gemacht zu heben, also ohne das Verkehrszeichen gesehen zu haben, weil die Markierung (weiße Linie) ihn darin bestärkt hat, dass er das dort darf bzw. durfte.
Du parkst aber nach dem Wenden nicht auf der Gegenfahrbahn, sondern auf der Seite auf welcher die entsprechende Beschilderung steht. Aber ich sehe schon, dass es keinen Sinn macht, mit den Erleuchteten weiter zu diskutieren.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 30. November 2024 um 20:46:38 Uhr:
Ich kann mich nur wiederholen und weiterhin schreiben, dass mir keine Verkehrsschilder nach der StVo bekannt sind, die für die Gegenfahrbahn gültig sind. Selbst wenn @Meph273 zugibt, dort geparkt zu haben, dann kann er behaupten, dies aus der Gegenfahrbahn kommend gemacht zu heben, also ohne das Verkehrszeichen gesehen zu haben, weil die Markierung (weiße Linie) ihn darin bestärkt hat, dass er das dort darf bzw. durfte.
Jetzt ehrlich ! Du meinst das ernst ?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. November 2024 um 20:55:21 Uhr:
Du parkst aber nach dem Wenden nicht auf der Gegenfahbahn, sondern auf der Seite auf welcher die entsprechende Beschilderung steht. Aber ich sehe schon, dass es keinen Sinn macht, mit den Erleuchteten weiter zu diskutieren.
Ich kann "die entsprechende Beschilderung" nicht sehen, weil ich auf der Gegenfahrbahn war und das Schild nicht sehen konnte bevor das Fahrzeug abgestellt wurde, weil das Auto vor dem Schild gewendet wurde. Ich hoffe, dass Du mir noch gedanklich folgen kannst und es Deine Vorstellungskraft nicht überstrapaziert.
In einer Hinsicht muss ich Dir recht geben. Es macht keinen Sinn zu diskutieren, weil hier geschrieben wird und selbst wenn Du mit dem Computer spricht, werde ich es nicht hören können.
Hast du die Nummer schon mal durchgezogen?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. November 2024 um 20:59:02 Uhr:
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 30. November 2024 um 20:46:38 Uhr:
Ich kann mich nur wiederholen und weiterhin schreiben, dass mir keine Verkehrsschilder nach der StVo bekannt sind, die für die Gegenfahrbahn gültig sind. Selbst wenn @Meph273 zugibt, dort geparkt zu haben, dann kann er behaupten, dies aus der Gegenfahrbahn kommend gemacht zu heben, also ohne das Verkehrszeichen gesehen zu haben, weil die Markierung (weiße Linie) ihn darin bestärkt hat, dass er das dort darf bzw. durfte.
Jetzt ehrlich ! Du meinst das ernst ?
Natürlich, und Aliens gibt es doch auch, weiß doch jeder!
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 30. November 2024 um 21:03:44 Uhr:
Ich kann "die entsprechende Beschilderung" nicht sehen, weil ich auf der Gegenfahrbahn war und das Schild nicht sehen konnte bevor das Fahrzeug abgestellt wurde, weil das Auto vor dem Schild gewendet wurde. Ich hoffe, dass Du mir noch gedanklich folgen kannst und es Deine Vorstellungskraft nicht überstrapaziert.
Wie oft soll man dir sagen, daß es KEINE Rolle spielt, ob du das Schild gesehen hast oder nicht? Du bist verpflichtet, bis zur nächsten Kreuzung laufen, um zu schauen, welche Schilder stehen.
Was kann man daran mißverstehen?