Opel Corsa D ständige Probleme - was tun?
Hallo Zusammen,
Ich habe leider mit meinem Corsa D gerade nicht so viel freude wie ganz am Anfang.
Folgendes zum Fahrzeug:
Opel Corsa D 1,4 100PS
BJ. Okt. 2012
Erster Werkstattbesuch Pfeiffen im Motorraum. (Wasserpumpe getauscht problem beseitigt)
Zweiter Werkstattbesuch Pfeiffen im Motorraum. (Wieder Wasserpumpe getauscht problem beseitigt)
Dritter Werkstattbesuch Fensterheber Fahrerseite Defekt, Pfeiffen im Motorraum und Ruckeln beim Beschleunigen bei feuchtem Wetter (Regen).
Fensterheber getauscht - dieser funktioniert nun problemlos.
Für die anderen 2 Fehler weiß mein FOH keinen rat mehr.
Die finden den Fehler nicht.
Getauscht wurde Zündmodul, Luftmengenmesser und Zündkerzen.
Mein Spritvebrauch liegt kombiniert bei 8,6 - 9,5l ist das normal? Ich selber finde nicht.....
Was habe ich nun für Möglichkeiten? Meine Garantie läuft ende Okt 14 aus. Anschlussgarantie vorhanden jedoch verlasse ich mich nicht so drauf wie bei der Werksgarantie.
Über eine Rückinfo wäre ich dankbar.
Beste Antwort im Thema
Vielfahrer eben nur mit dem rechnen klappt es nicht so richtig😁
Die Formel zur Berechnung des Gebrauchsvorteils lautet:
(Kaufpreis:100) x 0,67 x (Km:1000) = Abzug
56 Antworten
Der Verlust bei einer Wandlung wenn man von 0,67% Pro tausend Kilometer ausgeht ist doch nicht so hoch und vertretbar. Ich war nun insgesamt wegen diesem Problem sage und schreibe 15x in der Werkstatt. Nun habe ich kein Bock mehr.....
Zitat:
@Master of Music schrieb am 8. Februar 2015 um 11:14:53 Uhr:
Der Verlust bei einer Wandlung wenn man von 0,67% Pro tausend Kilometer ausgeht ist doch nicht so hoch und vertretbar.
Das wäre auch vertretbar. Nur müsste der Ankaufswert bei 0,67%/1000km ca. 14500,-€ betragen und nicht 9000,-€.
"Opel gibt 2000,-€ dazu". Das ist dann wohl der Rabatt auf das Neufahrzeug.
Super - klasse Angebot. In 2 Jahren ist er wieder nur 9000...10000 € wert.
Merkst du etwas?
Durchschnittlicher Wertverlust von min. 3000,-€ jährlich binnen der ersten 24 Monate.
Für das Geld fahre ich einen 1 Jahr alten, vollausgestatteten Astra oder 1...2 Jahre alten KIA Sportage, Hyundai IX mit richtig Bumms, oder.... sofern es in der gleichen PS-Klasse sein soll sogar jeweils einen neuen.
Auf jeden Fall keinen solchen Kleinwagen mit ohne viel Leistung. Und schon gar keinen der binnen dieser Zeit 15x in der Werkstatt steht.
Manche Händler können eben nur eines richtig gut: Den Kunden das Geld aus der Tasche ziehen.
Guten Morgen Zusammen :-)
Die Wandlung wurde seitens von Opel abgelehnt mit der Begründung das man nicht weiß woher das Ruckeln denn überhaupt kommt.
Mein Fahrzeug wurde nach DAT bewertet und hat einen Wert von 8500€ -.- (Kaufpreis 16900€)
Zu diesem Preis würde mein FOH den Wagen in Zahlung nehmen. Wenn ich jedoch einen neuen da erwerbe schießt Opel noch 2000€ zu.
Nun weiß ich nicht mehr was ich machen soll.....
Was würdet ihr tun?
Zuerst einmal einen gesalzenen Brief an Opel schreiben der eine zweifelsfreie Fristsetzung zur Behebung des Mangels enthält.
Fruchtet dies nicht, dann bleibt dir nur der Rechtsweg, sprich du musst einen Rechtsanwalt einschalten der deine Interessen (notfalls auch vor Gericht) vertritt.
Du hast zwar das Problem aber die Lösung zu finden ist einzig Aufgabe von Opel, respektive die des Händlers.
Bleib hart und poche auf dein Recht, sonst bist es allein du der draufzahlt!
Sofern das Problem noch nicht "aktenkundig" ist: Lass es dir schriftlich bestätigen, sonst schaust du dumm in die Röhre. Nur mit einem Wisch in der Hand ist belegbar dass der Mangel während der Garantiezeit bereits bestanden hat.
Sofern nicht schon geschehen: Ab zum Händler! Du brauchst ein Dokument in dem klar verfasst ist was mit dem Fahrzeug los ist!
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Der Rechtsanwalt sagte mir ich müsste ein Gutachten erstellen lassen wo auch ganz klar drin steht warum dieses Ruckeln auftritt oder durch was es verursacht wird. Wenn er das nicht findet steh ich doof da.
17x war ich ja schon bei Opel in 3 verschiedenen Werkstätten incl. Technik Center. Wie hoch ist da die Wahrscheinlichkeit das der Gutachter das findet? Ich weiß nicht...
Ein paar Belege habe ich gesammelt und liegen mir auch hier Zuhause vor.
Okt. 14 ist die Werksgarantie offiziell ausgelaufen.
Seit Ende August bin ich mit dem Mist dran und jetzt ist schon Ende Februar. -.-
Wichtig ist nicht zu wissen was der Fehler ist, denn das herauszufinden ist Aufgabe der Werkstatt und nicht eines selbst bestellten (und bezahlten) Gutachters, sondern vor Gericht zweifelsfrei belegen zu können dass der Fehler bereits vor Ablauf der Garantie bestand.
Kannst du das?
Falls ja, dann ab zum nächsten Anwalt (RA) und vor Gericht mit dem Fall.
Entweder taugt dein momentaner RA nichts oder dir fehlen die Beweise (Dokumente).
Wenn letzteres der Fall ist, dann kann dir leider niemand helfen, denn dann hast du es schlicht verpennt.
Ich würde an deiner Stelle auf mein Recht pochen und mir das nicht gefallen lassen. Wenn es so ist wie du sagst, dann hast nicht du Schuld an dem Umstand sondern Opel, ergo sollen die sich auch darum kümmern dass "der Schaden" behoben wird.
Hast du das Problem rechtzeitig gemeldet und einen schriftlichen Beweis dafür?
Mir liegen 4 belege vor:
FOH 1
06.09.2014 Motor Ruckelt beim Beschleunigen bei feuchtem Wetter
20.09.2014 Motor Ruckelt beim Beschleunigen bei feuchtem Wetter (eventuell ABS Sensor)
04.10.2014 Rucken beim Beschleunigen bei Regen. Fehler bei Abgabe nicht vorhanden
FOH 2 (Fahrzeugkauf) die haben alles auf einer Karte geschrieben!
21.10.2014 Fahrzeug / Motor hat Aussetzer beim Anfahren und Beschleunigen bei Regen
Erstmalige Vorstellung beim FOH ende August. Einen Beleg von Ende August habe ich nicht.
Was ist denn mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten?
Fehler wurde erst nach ca. 20 Monaten beanstandet!
Gibt Opel nicht generell 2 Jahre Garantie oder täusche ich mich da?
Ohne den Thread komplett zu revidieren...
Wann und wo wurde das Fahrzeug zu welchen Konditionen (bezüglich Gewährleistung, Garantie, etc.) gekauft?
Sollte auf dem Fahrzeug nur X Monate Gewährleistung gewesen und nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eingetreten sein und zugleich diese Frist bei der ersten Beanstandung bereits abgelaufen.... ja dann tut es mir Leid, denn die Karten stehen äußerst schlecht.
De facto ist es aber auch so: Das Problem scheint nur bei Nässe aufzutreten.
Warum suchst du dir nicht eine (freie) Schrauberbude in deiner Nähe die über einen geeigneten Tester verfügen?
Das muss nicht zwangsweise ein Opel-Händler sein.
Fahr zu ihr hin, schildere dein Problem und lass die Leute dort entscheiden ob sie den Fehlerspeicher sofort auslesen oder du erst wieder kommst wenn das Problem erneut auftritt. -> Denn dann muss etwas im FS hinterlegt sein!
Der "Spaß" kostet im Regelfall 20,-€ oder eher weniger.
Ich denke - einfach so ins Blaue hinein geraten weil das Auto nicht vor mir steht - dass es nicht an einem ABS-Sensor liegt.
Ein (sporadischer) Defekt an einem solchen Teil äußert sich eher durch Versagen des Tachos, eher wahrscheinlich durch Aufleuchten einer Warnlampe (ESP oder ABS), geht jedoch eigentlich nie mit Abregeln der Motordrehzahl einher. Das wäre im Sinne der Verkehrssicherheit nicht vertretbar.
Entweder liegt der Fehler an einem Steckkontakt oder Kabel des Motorsteuergerätes oder ein Sensor im Ansaugtrakt bzw. am Motor ist dafür verantwortlich. Luftansaugtemperaturfühler, Kurbelwellensensor, Nockenwellensensor, etc.
Oder ganz banal: der Luftfilter wird feucht und macht dicht.
Ist der Deckel des LuFi-Gehäuses korrekt montiert und der LuFi selbst okay? Ich würde ihn einfach sporadisch tauschen (lassen). Kostet im Zubehör keine 15,-€ und man hat Gewissheit.
Ich würde auch (von unabhängiger Stelle) z.B. alle Stecker und Kabel im gesamten Motorraum checken lassen.
Natürlich ist das alles mit etwas Aufwand verbunden, vermutlich aber alle mal zielführender als mit den Schnullis von Opel länger herum zu daddeln.
Ich würde bei einem Händler dessen Werkstatt nicht fähig ist einen solchen Fehler zu lokalisieren und zu beheben garantiert nie wieder ein Fahrzeug kaufen oder zum Service bringen weil sie das Geld schlicht nicht verdient haben was man ihnen dafür bezahlt.
Also weil Opel den Fehler nicht findet gibt es keine Wandlung zu normalen Konditionen.
Zitat:
@Haribo11 schrieb am 22. Februar 2015 um 13:46:05 Uhr:
Also weil Opel den Fehler nicht findet gibt es keine Wandlung zu normalen Konditionen.
Soll das eine Feststellung oder Frage sein?
Frage natürlich, laut deiner Info (Rechtsanwalt) sollst du einen Sachverständigen nehmen der den Fehler finden soll.
Ich kann die Argumentation des Anwaltes nicht nachvollziehen.
Meiner Meinung war hast du den Fehler doch innerhalb der Garantiezeit gemeldet und Opel ist/war bisher nicht in der Lage den Fehler zu beseitigen.
Wenn du Rechtsschutz hast würde ich einen anderen Anwalt konsultieren.
Außerdem könntest du dich mal an den Autobild Kummerkasten oder ähnliches wenden.
Ich bin zwar nicht der TO, aber..... die Aussage des RA´s kann ich auch nicht nachvollziehen. 😉
Wenn es ordentlich gemacht werden soll, dann mach es gleich selbst. An dem Spruch ist schon etwas dran.
Autobild Kummerkasten ist doch auch nur Arbeit und macht das Verhältnis zwischen Besitzer und Auotbauer/Autohaus nicht besser. Ein Rechtstreit bei dem auf Nachbesserung geklagt wird dauert auch ewig.
Wie erwähnt würde ich letztmalig auf Nachbesserung pochen, inkl. (ganz wichtig!) angemessener Fristsetzung (3...4 Wochen).
Tut sich nichts -> Klage bei Gericht. Muss man in der 1. Instanz keinen RA mit beauftragen, ein formloses, eigenhändiges Schreiben genügt.
Oder eben gleich selbst auf Fehlersuche machen und den Händler Händler sein lassen.
Findet eine andere Werkstatt (kostengünstig) den Fehler, würde ich an Stelle des TO glücklich und zufrieden zu meinem bisherigen fahren, einen Kaffe aus dem Automaten ziehen, den Verkäufer 1/2 Std. mit fingiertem Kaufinteresse einlullen um ihm dann alsbald vor Unterschrift des Kaufvertrages den Kulli hinzuwerfen und zu sagen dass ich an spontaner Legasthenie leide. Trotzdem Danke für den Kaffe und ein schönes Leben wünsche ich noch!
Was soll man sich mit faulen und/oder inkompetenten Personal herumschlagen?!?
Hallo.
Belege sollte man immer haben.
Sonst kann das tricky werden.
Ob Deine 4 Belege für ne Wandlung reichen, sollte Dein RA abschätzen.
Evtl den RA wechseln.
Am wenigsten Nerven kostet es den Wagen zu verkaufen. Auch mit Verlust. Weg mit dem Corsa.
Gruss
W.
Auf dem Trip war ich in jungen Jahren auch, heute sehe ich das ganz anders.
Warum soll der TO einen neuwertigen Wagen mit großem Verlust abgeben wegen einem Problem das lösbar ist wenn man denn nur will?
Zudem behaupte ich dass 99% der RA's null Ahnung von Motorproblemen haben.
Er ist nicht der richtige Ansprechpartner für solche Dinge sondern soll einen lediglich vertreten um Forderungen durchzusetzen wenn alle Stricke reissen.
Dies sollte eigentlich die letzte verbleibende Alternative darstellen wenn sonst nichts mehr zieht.
Seit wann genau besteht denn das Problem? Soweit richtig verstanden hast du dich sofort intensivst um die Behebung des aus meiner Sicht erheblichen Problems bemüht. Opel gelingt die Behebung nicht, also hast du den rechtmäßigen Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages. Wenn Opel diese ablehnt, ist es Zeit einen Fachanwalt für Autorecht hinzuzuziehen. Manchmal muss es einfach die Peitsche sein, und dann ist ein Gang zum RA unumgänglich.