Opel Astra so billig?
Opel Astra , 1,7liter Diesel mit 110 Ps.Ist das ein zuverlässiger Motor?
Der steht beim Händler für nur 4.200€, hat 175.000 gelaufen und ist 7 Jahre alt.
Die Ausstattung finde ich auch toll.Habe mir den noch nicht persönlich angeschaut aber das hört sich doch gut an, wenn der auch top dasteht beim Anschauen oder?
L.g 🙂
31 Antworten
Allein Faktor zeit kann sich bei beiden SEHR unterscheiden.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 19. Februar 2019 um 07:17:16 Uhr:
Bei einem Gebrauchtwagenhändler würde das keinen Unterschied für mich machen. Ich kenne keine Garantie, die mehr abdeckt als eine Gewährleistung es sowieso tut.
Somit lautet deine Aussage "ich habe keine Ahnung". 😉
Gesetzliche Gewährleistung: 2 Jahre. Dann ist Schluss. Bei Gebrauchtwagen ebenfalls 2 Jahre wenn vom Händler (gewerblicher Verkauf), Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Opel Garantie derzeit: 12 Jahre gegen Durchrostung. Also mal eben 10 Jahre Unterschied. Beim Geschlechtsverkehr sind 10 Jahre z.B. der Unterschied zwischen Sex mit Kindern und Sex mit Erwachsenen - also ein deutlicher Unterschied den man kennen sollte. 😁
Weiterhin Opel Garantie derzeit: 2 Jahre Neuwagengarantie. Kann um bis zu 4 Jahre per Anschlussgarantie verlängert werden.
https://www.opel.de/service/garantie/herstellergarantie.html
Grüße, Martin
Du hast schon verstanden, dass es gerade um Gebrauchtwagenhändler geht?
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 19. Februar 2019 um 16:23:06 Uhr:
Du hast schon verstanden, dass es gerade um Gebrauchtwagenhändler geht?
Natürlich. Aber gut das du nachfragst wenn du dich unsicher fühlst. So lernt man etwas dazu. 😉
Wir sind gerade beim Thema "Nuwandax lernt den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie" und bekommt gratis noch eine kleine Portion Schulmädchenreport als Exkurs dazu. Sicher ist sicher.
Wo besteht nun noch für dich Klärungsbedarf? Bei der Gewährleistung? Bei der Garantie? Oder bei den Schulmädchen?
Grüße, Martin
Ähnliche Themen
Zitat:
@X_FISH schrieb am 19. Februar 2019 um 17:13:43 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 19. Februar 2019 um 16:23:06 Uhr:
Du hast schon verstanden, dass es gerade um Gebrauchtwagenhändler geht?
Natürlich.
Anscheinend ja wohl nicht. Herstellergarantie von Opel gegen Durchrostung. Gebrauchtwagenhändler.
Leg dich wieder hin.
Gewährleistung und Garantie sind dennoch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Du hast zwar eine Gewährleistung für ein Jahr aber nach 6 Monaten musst du dem Verkäufer beweisen, dass der Schaden schon bei Kauf da war.
Bei Garantie ist es nicht der Fall.
So kenne ich das
Was hat das ganze mit dem eigentlichen Thema zu tun?
Zitat:
@Kay_Schneider schrieb am 19. Feb. 2019 um 18:21:58 Uhr:
Was hat das ganze mit dem eigentlichen Thema zu tun?
Du hast Recht. Nicht viel.
Also zurück zum Thema.
Hier möchte ja jemand einen Gebrauchtwagen mit knapp 200.000 KM kaufen, von einem Gebrauchtwagenhändler. Dann kam der Vorschlag, er solle sich so eine Garantie dazu "buchen", weil der Wagen ja schon so alt ist und viele (teure) Reparaturen/Wartungen auf ihn zukommen.
Daher meine Frage, welcher Gebrauchtwagenhändler sowas denn überhaupt anbietet. Und welche Garantie sowas abdeckt. Ich kenne keinen Gebrauchtwagenhändler, der bei so einem Wagen noch so eine "wir decken alles ab" Garantie mit rauflegt. Die Garantien, die du dort beim Autokauf bekommst, sind in der Regel fast identisch mit der normalen Gewährleistung. Da werden nicht viel mehr Teile (oder überhaupt mehr) abgedeckt, schon gar nicht die Verschleißteile. Der einzige Unterschied ist wohl das mit der Beweislastumkehr. Von daher kannst du auch 60 Jahre Garantie bekommen, den neuen DPF zahlt dir der Gebrauchtwagenhändler i.d.R. so oder so nicht.
Na natürlich kann man ihm dem Tip geben, aber irgendwann ist es auch wieder gut...
Wer sich mal genauer mit dem Thema beschäftigt, der wird ganz schnell merken, dass eine Garantie für den Kunden fast immer schlechter ist, als die Gewährleistung. Es profitiert fast immer nur der Händler. Ganz oft ist es so, dass der Käufer bei einer Reparatur mehr zahlt, als hätte er gar keine Garantie. Auch die Rechte aus dem BGB, die es bei der Gewährleistung gibt, fallen meistens weg. Von daher kann man fast pauschal sagen, dass man fast immer darauf verzichten sollte, sofern der Händler sich drauf einlässt.
Zitat:
@X_FISH schrieb am 19. Februar 2019 um 15:29:02 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 19. Februar 2019 um 07:17:16 Uhr:
Bei einem Gebrauchtwagenhändler würde das keinen Unterschied für mich machen. Ich kenne keine Garantie, die mehr abdeckt als eine Gewährleistung es sowieso tut.
Somit lautet deine Aussage "ich habe keine Ahnung". 😉Gesetzliche Gewährleistung: 2 Jahre. Dann ist Schluss. Bei Gebrauchtwagen ebenfalls 2 Jahre wenn vom Händler (gewerblicher Verkauf), Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Der gebrauchtwagenhändler kann auch auf 12 Monate verkürzen wenn er das unmißverständlich formuliert.
Zitat:
Opel Garantie derzeit: 12 Jahre gegen Durchrostung. Also mal eben 10 Jahre Unterschied. Beim Geschlechtsverkehr sind 10 Jahre z.B. der Unterschied zwischen Sex mit Kindern und Sex mit Erwachsenen - also ein deutlicher Unterschied den man kennen sollte. 😁
Manchmal will ich auch von den Pillen der anderen.
Zitat:
Weiterhin Opel Garantie derzeit: 2 Jahre Neuwagengarantie. Kann um bis zu 4 Jahre per Anschlussgarantie verlängert werden.
https://www.opel.de/service/garantie/herstellergarantie.html
Das ist defacto NICHT richtig. Man erkauft sich keine Fortschreibung der Herstellergarantie. Damit kauft man lediglich eine Versicherung die nicht in dem selben Maße eintritt wie zuvor die eigentliche Herstellergarantie. ... Eigentlich sollte es verboten werden bei diesen Versicherungen den Wortstamm Garantie in den Produktnamen/beschreibung einbauen zu dürfen.
... und am Ende ist es egal. Wennd er Hobel zum verkaufszeitpunkt 200tkm gelaufen hat wird auch keine Schadengarantieversicherung mehr vorliegen. Schadensminderung kann man dann quasi nur noch über die Gewährleistung geltend machen. Bei so einem Hobel wird der Händler dann sehr schnell auf die Beweislast ab dem 7. Monat verweisen (wenn es teuer wird).
Zitat:
@Astradruide schrieb am 19. Februar 2019 um 19:41:28 Uhr:
Der gebrauchtwagenhändler kann auch auf 12 Monate verkürzen wenn er das unmißverständlich formuliert.
Nope. Schon seit 2017 nicht mehr - aber in Foren wird das gerne noch weiterverbreitet und Käufer so vergackeiert.
Vertragsklauseln, die eine Verjährung von weniger als zwei Jahren vorsehen, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unwirksam (Az. C 133/16).
Quellen zum Nachlesen:
http://curia.europa.eu/.../document.jsf?...
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
https://aktuell.breuer.legal/.../
Grüße, Martin
Von der eigenen Inkompetenz abzulenken liegt dir schon sehr am Herz, richtig?
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 19. Februar 2019 um 18:43:19 Uhr:
Hier möchte ja jemand einen Gebrauchtwagen mit knapp 200.000 KM kaufen, von einem Gebrauchtwagenhändler. Dann kam der Vorschlag, er solle sich so eine Garantie dazu "buchen", weil der Wagen ja schon so alt ist und viele (teure) Reparaturen/Wartungen auf ihn zukommen.
Bis du von dem Thema angefangen hast und Garantie und Gewährleistung einfach gleichgesetzt hast kam kein solcher Vorschlag. Also leg hier niemandem was in den Mund was er nicht gesagt/geschrieben hat.
Außerdem hast du dem Interessenten sein Fahrzeug mal eben um 25'000 km mehr Laufleistung angedichtet.
Was geschrieben wurde: Käufer hat Fahrzeug mit 175.000 km gefunden. hydrou hat daraufhin vorgeschlagen: »Kommt also darauf an, wie viel Geld man dafür zurück legt oder ob man lieber etwas mehr ausgibt beim FOH mit Garantie und geringerer Laufleistung.«.
Danach dein höchst persönlicher Post: »Garantie hat er so oder so«.
Der Einzige der was von Garantie faselt, Gewährleistung meint und es auch sonst nicht so genau nimmt: Nuwandax.
Da stellt sich dann auch nicht mehr die Frage wer sich hier ein »Leg dich wieder hin« zu Herzen nehmen sollte. 😉
Grüße, Martin
Stehst du unter Drogen oder ist das Normalzustand?