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Onlinekonfiguration ungültig MJ18 -> Händler haben schon das MJ19!

Volvo XC60 U
Themenstarteram 18. Januar 2018 um 16:25

Da ich nun beim Firmenwagen voraussichtlich vom angedachten XC90 auf den XC60 umschwenken muss, habe ich soeben meine heute gemachte Konfiguration bei meinem Händler angefragt (Leasingangebot).

Siehe da: Grundpreis R-Design T5 ist 1360 EUR teurer.

Wieso???

Die Händler haben heute Morgen das Update fürs MJ19 bekommen beim XC60 und da ist er eben teurer (VOC inbegriffen nach meinem Wissen). Bedeutet: aktuelle Konfigurationen über Volvocars.de geben das MJ18 an, wenn man bestellen möchte kann der Händler das aktuell nicht mehr, da dieser nur MJ19 eingeben kann.

Aaaah - was ein mist. Infos für Kunden gibts noch nicht was genau MJ19 betrifft. Schöner Mist...

Beste Antwort im Thema

Der Notrufassi ist nunmal mit On Call gekoppelt. Du musst die Komfortfunktion ja nicht nutzen oder aktivieren, der Notrufassi ist immer aktiv.

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Es ging das Gerücht um, dass die BAFA einen "ortsüblichen Rabatt" mit einbezieht. Wie hoch der ist und woher die den haben, ist so unklar wie das Gerücht selber. :confused::confused::confused:

Zitat:

@manne XX-77 [url=https://www.motor-talk.de/.../...aben-schon-das-mj19-t6246381.html?...]schrieb am 8. Februar 2018

Ich befürchte sehr, dass du mit deiner Vermutung sehr richtig liegst. . .

Es ist nur nicht zu verstehen, warum das BAFA andere Grundlagen (Preise), als die VOLVO-PL verwenden kann? Wenn das wirklich so ist, müsste dieser BAFA) Preis z.B für den R-Design, schon auf dem Antrag vom BAFA stehen. Woher soll ich denn sonst den Netto-Preis nehmen???:confused:

Sobald das Fahrzeug in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist musst du den Kaufvertrag mit den ausgewiesenen Nettopreisen einreichen. So war es bei mir mit dem Momentum. Wichtig sind die Nettopreise. Der Inscription steht nicht in der Liste und ist somit nicht förderfähig.

Seltsam ist auch, das alle drei Modelle des V90 förderfähig sind, obwohl der Momentum Netto schon über 61.000€ kostet

Zitat:

@manne XX-77 schrieb am 8. Februar 2018 um 13:44:06 Uhr:

Zitat:

@zettzett schrieb am 6. Februar 2018 um 21:08:50 Uhr:

 

Ja da wird er recht haben. Und auch bei den anderen Varianten ist es nicht ganz einfach. Ich kämpfe immer noch mit der BAFA via Einspruch gegen einen Ablehnungsbescheid.

Das Zauberwort heisst: "BAFA eigener Listenpreis". Den muss man 1500 Euro unterbieten, sonst wird die Förderung abgelehnt. 1500 € unter Volvo Listenpreis reicht nicht. Der Händler kann das bei Volvo nachfragen und entsprechend müssen die Rabatte gewährt werden.

Der Inscription hat es aus irgendeinem Grund gar nicht erst auf die BAFA Liste geschafft, ist also NICHT förderfähig.

Da habe ich ja jetzt schon Bauschmerzen, wenn das so eng gesehen wird. Ich habe bei der Beantragung, den Netto-Listenpreis (PL-VOLVO), abzüglich der 1.500,- EUR- Netto genommen. Für die 1.500,- EUR habe ich eine separate Händler-Bescheinigung, dass die 1.500,- EUR, bereits im Angebot berücksichtigt wurden.

Eine Antwort habe ich bisher noch nicht, nur die automatisch generierte E-Mail Bestätigung.

Mein Gefühl sagt mir aber, dass sie das bemängeln, weil die 1.500,- EUR nicht eindeutig in der Bestellung stehen und als zusätzlicher Nachlass ausgewiesen wurden. . .:confused:

Bauchschmerzen? Zu recht, denn so wird das nichts.

Wie geschrieben hat die BAFA eigene sog. "Bafa Listenpreise" und die sind schlichtweg die Preise, die der Wagen "beim ersten in Verkehr bringen im Euroraum" hatte. Hat Volvo z.B. den XC60 T8 zuallererst in Italien zum Kampfpreis verkauft, gilt dieser Preis für die BAFA. Der Hersteller muss diesen Preis an die BAFA melden. Irgendwo hier gab es schon einen Thread dazu, da hatte ich das mal geschrieben. Es sind ca. 10% unter Listenpreis und dann noch minus den 1500,-- € die man darunter bleiben muss.

Die gute Nachricht: Der Händler kann (muss) bei Volvo unbedingt eben diesen BAFA Listenpreis erfragen (je nach Modell anders) und dieser Preis muss dann in die Bestellbestätigung für die BAFA

Also ganz pragmatisch: Wagenpreis + Zubehör - Rabatt = Preis der nun 1500 € UNTER dem BAFA Preis liegen MUSS.

Da mir das bei Beantragung auch so nicht klar war (wird ja auch seitens BAFA nicht wirklich kommuniziert) und mein Händler bis dato noch keinen Förderfähigen T8 hatte, ist es daneben gegangen bis zum Ablehnungsbescheid gegen den ich dann mit einer neuen Bestellbestätigung widerspruch eingelegt habe.

Am Telefon sagte mir der BAFAmensch übrigens, dass er mir den BAFA Listenpreis aus "wettbewerbsrechtlichen Gründen" nicht nennen darf :-)

Zitat:

@MaXiMum schrieb am 19. Januar 2018 um 17:52:59 Uhr:

Zitat:

@Nobbe-DD schrieb am 19. Januar 2018 um 13:49:03 Uhr:

 

für Motor D4 AWD und T5, T5 AWD. NICHT T8

Nunja, ich kann euch einen Kaufvertrag mit T8 und 71 Liter zeigen - außer das System hat einen Fehler gemacht...

Sorry, mach dir bitte nicht zu viel Hoffnung.

In meinem Kaufvertrag steht auch die 4-Zonen-Klimaanlage für den T8, aber mein erster Blick auf die Mittelkonsole, belehrte mich eines Besseren bei der Abholung. . .:confused:

Zitat:

@zettzett schrieb am 8. Februar 2018 um 23:10:48 Uhr:

Zitat:

@manne XX-77 schrieb am 8. Februar 2018 um 13:44:06 Uhr:

 

Da habe ich ja jetzt schon Bauschmerzen, wenn das so eng gesehen wird. Ich habe bei der Beantragung, den Netto-Listenpreis (PL-VOLVO), abzüglich der 1.500,- EUR- Netto genommen. Für die 1.500,- EUR habe ich eine separate Händler-Bescheinigung, dass die 1.500,- EUR, bereits im Angebot berücksichtigt wurden.

Eine Antwort habe ich bisher noch nicht, nur die automatisch generierte E-Mail Bestätigung.

Mein Gefühl sagt mir aber, dass sie das bemängeln, weil die 1.500,- EUR nicht eindeutig in der Bestellung stehen und als zusätzlicher Nachlass ausgewiesen wurden. . .:confused:

Bauchschmerzen? Zu recht, denn so wird das nichts.

Wie geschrieben hat die BAFA eigene sog. "Bafa Listenpreise" und die sind schlichtweg die Preise, die der Wagen "beim ersten in Verkehr bringen im Euroraum" hatte. Hat Volvo z.B. den XC60 T8 zuallererst in Italien zum Kampfpreis verkauft, gilt dieser Preis für die BAFA. Der Hersteller muss diesen Preis an die BAFA melden. Irgendwo hier gab es schon einen Thread dazu, da hatte ich das mal geschrieben. Es sind ca. 10% unter Listenpreis und dann noch minus den 1500,-- € die man darunter bleiben muss.

Die gute Nachricht: Der Händler kann (muss) bei Volvo unbedingt eben diesen BAFA Listenpreis erfragen (je nach Modell anders) und dieser Preis muss dann in die Bestellbestätigung für die BAFA

Also ganz pragmatisch: Wagenpreis + Zubehör - Rabatt = Preis der nun 1500 € UNTER dem BAFA Preis liegen MUSS.

Da mir das bei Beantragung auch so nicht klar war (wird ja auch seitens BAFA nicht wirklich kommuniziert) und mein Händler bis dato noch keinen Förderfähigen T8 hatte, ist es daneben gegangen bis zum Ablehnungsbescheid gegen den ich dann mit einer neuen Bestellbestätigung widerspruch eingelegt habe.

Am Telefon sagte mir der BAFAmensch übrigens, dass er mir den BAFA Listenpreis aus "wettbewerbsrechtlichen Gründen" nicht nennen darf :-)

Vielen Dank für deine ausführlichen Infos.

Da ich regelmäßig dienstlich mit dem BAFA zu tun habe, stimme ich dir jetzt schon zu, dass ich mit meinem Antrag auch nicht durchkomme. Doch ich habe das Auto bereits, wie soll ich dann noch eine neue Bestellbestätigung glaubhaft einreichen. Das BAFA hat auch die Auslieferungsbestätigung.

So fühle ich mich jetzt ausgetrickst. Denn das wurde im Vorfeld nicht so erklärt und mein Händler wusste darüber überhaupt nichts. Der Verkäufer sagte mir nur, es wäre meine Sache. Das müsste ich sowieso selbst beantragen. Es war auch sein erster T8. . .

@manne XX-77

Aufgeben würd ich da nicht. Der Wagen war ja sicher mit Zubehör etc einiges teurer, den Gesamtrabatt kann man aber in Summe vom Fahrzeuggrundpreis abziehen. Da wäre eben die Frage wie "nah" man an den BAFA Preis kommt. Der Händler kann dann eine geänderte Bestellbestätigung oder Kaufvertrag ausdrucken. Bei Leasing brauchts dann noch eine "theoretische" Kalkulation, die ohne 1500 Euro Herstellerrabatt gerechnet ist. Beim Kauf reicht die verbindliche Bestellung bzw Kaufvertrag. Wenn die/der passt sollte auch die BAFA mitspielen.

Ich würde es mal beim Händler konkret anfragen was VCG da an BAFA Preis für das Modell gemeldet hat und auf einen "optimierten" Kaufvertrag" oder Bestellung drängen und diesen nachreichen.

Von der BAFA wird eh jetzt auf den Antrag erstmal ein Brief kommen, dass man den Antrag entgegen genommen hat, aber vorsorglich darauf hinweist, dass der Kaufpreis nicht 1500 Euro unter Bafa Listenpreis liegt. Spätestens dann sollte man die optimierte Bestellung einreichen.

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