OMEGA auf Autobahn abgefackelt

Opel Omega B

heute um 03:30 h auf der A5, 1000 Meter vor der Autobahnausfahrt Ettlingen SÜD, Richtung Karlsruhe, ist mir mein OMEGA 2.5 DTI komplette abgefackelt

es ist ausser einem Gerippe nichts mehr von ihm übriggeblieben, selbst der Motorblock ist angekockelt, alle Kühler einfach weggeschmolzen, komplette Innenausstattung nicht mehr vorhanden incl. Elektronik und Ledersitze, alles hat sich in Rauch aufgelöst

ICH DANKE OPEL DASS MIR DER WAGEN ABGEFACKELT IST

es hat sich ein kapitaler Motorschaden angekündigt, den hätte dann die Teilkasko bestimmt nicht bezahlt -
so wird die Versicherung den Restwert überweisen und ich kann mir endlich wieder ein vernünftiges Auto kaufen

ehrlich, ich bin froh dass er mir diesen Gefallen getran hat und nach dem burn down nur noch etwas Stahl in die Luft schaut, OPEL sei Dank, hieran sieht man dass man sich auf die Deutsche Endelschmiede verlassen kann

jetzt kann ich auch ein furchtbares Geheimnis verraten: ich hätte den Dicken liebend gerne für vernünftiges Geld in Zahlung gegeben, aber, kein Händler war so blöd wie ich und hätte den Wagen auch nur in Zahlung genommen ausser halt für den Preis wo dann der Schrotti.....

jo, endlich mal eine Heldentat von OPEL

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Zitat:

Original geschrieben von Axcell


Hier noch ein Video dazu, wieviel Zeit einem bleibt mit Löschversuchen was zu retten. 😰

Gruß Axcell

also für meine alterstrüben *g* Augen sieht es so aus, als ob das Video stark zusammengeschnitten ist, da sind mehrere Zeitsprünge drin.

Ich meine auch mal gelesen zu haben, daß man vom ersten Anzeichen (starker Qualm aus der Motorhaube oder Lüftung) mindestens noch 10 Minuten Zeit hat um den Wagen auszuräumen. Die Ruhe und die Perspektivwechsel des Hobbyvideographen in dem Filmchen geben mir da wohl eher recht...

@Mandel

Wenn ich nach einem Diebstahl eine falschen Kaufpreis angebe um somit mehr Kohle von der Versicherung zu ergattern (gleichwohl ich den Kaufpreis für nicht wesentlich halte, entscheidend dürfte der Zeitwert/Widerbeschaffungswert sein, wobei hier der Kaufpreis wenn überhaupt nur sekudäre Bedeutung hat) dann handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung, die hierdurch frei wird.

Dies gilt insbesondere auch für das immer wieder gern gemachte Verschweigen von Vorschäden. Ist ja letztlich auch richtig so. Derjenige, der einen Schaden hat, soll diesen ersetzt bekommen, jedoch nicht bereichert werden. Dass dies landläufig anders eingeschätzt wird deckt sich jedoch nicht mit der Rechtslage - sowohl in zivilrechtlicher, als auch strafrechtlicher Hinsicht. Das ist nichts anderes, als ein (versuchter) Betrug.

Sepp

Danke sepp.leipzig !

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