OLG-Urteil bezüglich Hinweispflichten von Werkstätten (Zahnriemen)

Audi TT 8N

Hallo,

beim Oberlandesgericht Schleswig ist ein interessantes Urteil ergangen. Es geht grob gesagt um Hinweispflichten von Werkstätten auf anstehende Reparaturen und Wartungsarbeiten sowie die Haftungspflicht bei Missachtung.

Hier eine Kurzfassung und das vollständige Urteil.

Grüsse!

19 Antworten

Fakt ist nun einmal, dass ein Oberlandesgericht ein Urteil gefällt hat, dass eine Werkstatt gewisse Hinweispflichten bei einer Inspektion hat. Alles, was in den nächsten 3 Monaten oder 5.000 km zum Problem werden kann, da sollte hingewiesen werden, dass ein Wechsel oder eine Reparatur sinnvoll ist, damit es keine Schäden am Fahrzeug gibt.

Fairerweise werde ich einen Ausdruck dieses Urteils an unseren 🙂 weiterreichen, denn ich nehme an, dass denen das nicht unbedingt bekannt ist. Und genau da gehört dieses Urteil in erster Linie hin, nämlich in der Hände der 🙂. Es ist nicht auszuschließen, dass mancher Kunde erst einmal nicht sonderlich erfreut sein wird, wenn er erfährt bei einer Inspektion, dass dieses oder jenes Teil ausgewechselt werden sollte........ Da würde ich mir an Stelle des 🙂 unterschreiben lassen, dass darauf hingewiesen wurde, der Kunde das aber nicht wollte (aus welchen Gründen auch immer...... Zweite Werkstatt befragen oder hier im Forum.....).

Andererseits mag es manchen Autofahrer freuen, dass es dieses Urteil gibt. Denn so hat er etwas in der Hand, wenn eine Werkstatt nicht auf notwendige Wartungsarbeiten hinweist und jemanden schlimmstenfalls der Motor um die Ohren fliegt kurz nach einer Inspektion.

Im Endeffekt geht es hier um Verantwortlichkeiten........... 🙂 Ich denke, dass Werkstätten Kunden schätzen, die selbst Verantwortung für ihr Fahrzeug übernehmen. 🙂

BTW.: Wo hier schon mal OT aus der Bankenwelt angeführt wird. Wie wäre es denn mit weiterem OT aus dem Gesundheitswesen? Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn jemand Löcher in den Zähnen hat? Der Zahnarzt, weil er nicht zum Zähneputzen zwingt mit Repressalien? Der Patient, der lieber die Fliesenfugen mit der Zahnbürste säubert? Ober aber gar der liebe Gott?

BTT.: Jeder Anwalt freut sich über ein OLG-Urteil, weil er damit richtig gute Karten hat, einen Fall bei Gericht zu gewinnen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Star-TT


BTW.: Wo hier schon mal OT aus der Bankenwelt angeführt wird. Wie wäre es denn mit weiterem OT aus dem Gesundheitswesen? Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn jemand Löcher in den Zähnen hat? Der Zahnarzt, weil er nicht zum Zähneputzen zwingt mit Repressalien? Der Patient, der lieber die Fliesenfugen mit der Zahnbürste säubert? Ober aber gar der liebe Gott?

Wurde nicht schon gegen Kinderteehersteller geklagt, weil die völlig überraschend Zucker in ihrem süßen Gebräu hatten und nicht darauf hingewiesen haben, das der Dauergebrauch Karies verursacht?

Kläger waren Eltern, deren Kinder nach einiger Zeit permanenten Teetrinkens anscheinend nur noch Maggiwürfel im Mund hatten.

Grüße

Manfred 

Hallo Manfred 🙂,

Stimmt, daran kann ich mich auch erinnern. 🙂 Ich bin gerade am überlegen, wie folgendes Horrorszenario zu werten ist:

Jemand leidet an beginnender Demenz und steht vor dem Geldautomaten einer Bank und hat seine PIN vergessen. Er hat garkein Geld mehr im Portemonaie und muß aber das Taxi, was ihn zum Geldautomaten gefahren hat, bezahlen......🙄 Die Geschäftszeit der Bank war vor einer halben Stunde vorbei..... Zweimal hat der Geldautomat schon was von verkehrter PIN geschrieben..... Ein drittes Mal traut er sich nicht, weil der Geldautomat dann die Karte frißt (schon mal gehabt......🙄). Ach was, der läßt sich zum Anwalt kutschieren und verklagt die Bank, dass sie ihm die PIN nicht auf den Körper tätowiert haben oder so...... Die hätten ja seinen Arzt nach seinem Gesundheitszustand fragen können (wäre natürlich der Schweigepflicht entbunden worden...)....... Der Anwalt leiht dem Vergesslichen gerne das Geld fürs Taxi, denn so hat er was zu tun und kann Geld verdienen..... Das Leben spielt manchmal echt Kapriolen......😉

Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264


Hi, zwar OT, aber da wir schon mal dabei sind:Bisher waren Konten "Namenskonten". Heißt, bei falscher Konto-Nr. wurde der Betrag entweder zurückgechickt oder dem Kto. nach Namen gutgechrieben. Lag im Ermessen des Instituts (wir versuchten Klarheit zu schaffen und das Geld doch dem Empfänger gutzuschreiben). vielleicht bis ja bei der falschen Bank!?!! 😁

Das hat sich aber geändert 😉 Mittlerweile sind die Konten "Nummernkonten". Heißt, bei falschem Namen zur Konto-Nr. wird nun der Kontonummer nach gutgeschrieben, egal ob richtig oer falsch.

Aber sicherer ist es durch die Umstellung nicht geworden, im Gegenteil, ein Rückschritt zulasten der Kunden. 🙁

Für die Bank dagegen sehr bequem und natürlich kostengünstiger.

Übertragen auf eine Autowerkstatt würde das bedeuten, bei einem Zahlendreher oder Tipfehler für die Nummer der Arbeitsposition im Kostenvoranschlag würde z.B. aus einem Ölwechsel ein Motorwechsel. Ist natürlich ok und Schuld des Kunden, weil der Klartext "Ölwechsel" ist ja unverbindlich.

Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264


Denke, dass man das nicht verallgemeinern kann - Brotscheiben gibt es überall...🙄I.d.R. sind bankintern Kontrollsysteme eingebaut, die sowas verhindern sollen. Allerdings helfen die nicht gegen Brot...

Das bankinterne Kontrollsystem sah so aus, das ich vom Justitiar einen Brief erhielt, das die Bank dafür nicht verantwortlich sei.

Ich hätte den Auftrag schließlich unterschrieben und hätte die Arbeit des Sachbearbeiters überprüfen müssen. 🙄

Man stelle sich vor, eine Werkstatt würde so argumentieren, nachdem du nach einer Inspektion ein Rad verloren hast, weil es nicht festgezogen war. 🙁

Ich habe Glaube ich Vorurteile gegenüber Banken. 😛

Grüße

Manfred

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Hallo Manfred,

na ja, dass man beide Branchen nun nicht wirklich vergleichen kann, ist und beiden klar, nä. Sollte nur als Synonym dienen. Aber ich gebe Dir Recht, dem Justitiar hätte ich auch was gehustet, wer was zu überprüfen hat. Stichwort Schadensersatz....
Mit den Konto-Nrn.-Systemen kann man es nie jedem Recht machen. Allerdings ist die Sachlage nun klar geregelt, wie in anderen Ländern auch. Der schwarze Peter liegt nun nicht (wie sonst so oft) bei den bösen Banken, sondern beim eigentlichen Verursacher = Auftraggeber, der eine falsche Nr. nagegeben hat.

Der Hinweis, die Radmuttern nachzuziehen steht nicht umsonst auf der Rechnung einer Werkstatt, wenn die Räder ab waren. 😉

@Star-TT
Fürs Zähne putzen ist immer noch der zuständig, der die Dinger im Mund hat. Der Verglerich hinkt nun wirklich.
Bei lückenlosem Serviceheft eines Pkw ist der Sachverhalt schon bissi anders zu werten, denn für notwendige Arbeiten dazwischen (Öl / Kühlwasser nachfüllen,...) gibt es je Warnsysteme. Vielleicht sollte man dem Zahnisten das mal vorschlagen 😁

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