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Oldtimer - Einschränkungen durch den Gesetzgeber bei der alltäglichen Nutzung?

Themenstarteram 4. Oktober 2019 um 9:10

Wir wollen uns ein Wohnmobil kaufen, das älter als 30 Jahre alt ist.

Wir könnten das dann ja mit H-Kennzeichen versichern.

Ich habe mal was davon gehört, dass der Gesetzgeber bei einem H-Kennzeichen aber einschränkungen vorgibt?

Wie z.B. nur Bewegungsfahrten und Fahrten zu Oldtimer Treffen.

Was ist denn da dran?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hjluecke schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:35:24 Uhr:

Moin!

Nein, da gibt es auch Einschränkungen. Das kann der TS aber auch selbst mittels GOOGLE herausfinden.

G

Schade, dass man für solch brutal hilfreiche Kommentare wie deinen keine negativbewertungen abgeben kann!

:rolleyes:

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am 4. Oktober 2019 um 9:21

diese Einschränkungen beziehen sich wohl eher auf das ROTE 07er Kennzeichen mit H!?

Ich sehe genug Oldtimer mit normalem H- Kennzeichen in der täglichen Nutzung.

Moin!

Nein, da gibt es auch Einschränkungen. Das kann der TS aber auch selbst mittels GOOGLE herausfinden.

G

am 4. Oktober 2019 um 10:53

den Link kenne ich, aber finde dort keine Hinweise auf eine Beschränkung der Nutzung!?

am 4. Oktober 2019 um 10:54

"Einschränkungen beim H-Kennzeichen

Hat man ein H-Kennzeichen erhalten, unterliegt man keinen Einschränkungen. Jedoch ist eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs und bei Lastkraftwagen eine gewerbliche Nutzung nicht erlaubt.

Mit einem H-Kennzeichen kann man übrigens auch Umweltzonen befahren - auch Fahrten ins Ausland sind selbstverständlich möglich.

Leider kann man jedoch das H-Kennzeichen nicht mit einem Saisonkennzeichen kombinieren."

Zitat:

@neunelfcarrera schrieb am 4. Oktober 2019 um 12:54:41 Uhr:

"Einschränkungen beim H-Kennzeichen

....

Leider kann man jedoch das H-Kennzeichen nicht mit einem Saisonkennzeichen kombinieren."

Das war mal:

https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeber/h-saisonkennzeichen

Man hat den Vorteil, dass man mit dem Fahrzeug, unabhängig des Schadstoffausstoßes, Umweltzonen befahren darf.

Einschränkungen sind mir nicht bekannt, außer bei den angesprochenen 07er-Kennzeichen.

Allerdings muss sich das Fahrzeug in einem erhaltenswerten Zustand befinden und darf nicht verbastelt sein (lediglich zeitgenössische Umbauten). Hierüber muss man sich ein Gutachten (TÜV o.ä.) erstellen lassen, um die Zulassung mit H-Kennzeichen zu erlangen.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:35:24 Uhr:

Moin!

Nein, da gibt es auch Einschränkungen. Das kann der TS aber auch selbst mittels GOOGLE herausfinden.

G

Schade, dass man für solch brutal hilfreiche Kommentare wie deinen keine negativbewertungen abgeben kann!

:rolleyes:

Es gibt schon Einschränkungen, die betreffen aber die Versicherung: Manche fordern zwingend ein Alltagsfahrzeug und bei manchen sind mehr als 9.000 km pro Jahr nicht versicherbar.

Vom Gesetzgeber gibt es keine Einschränkungen für den Betrieb mit H Kennzeichen

Zitat:

@Schubbie schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:10:20 Uhr:

Man hat den Vorteil, dass man mit dem Fahrzeug, unabhängig des Schadstoffausstoßes, Umweltzonen befahren darf.

Das gilt nur fürs Inland. Will man ins Ausland, was für ein Wohnmobil wahrscheinlich ist, dann hat man es mit einem extrem unübersichtlichen Flickenteppich an Regelungen zu tun. Gerade Länder wie Italien und Frankreich haben sehr strenge und großflächige Umweltzonen. Ob und unter welchen Bedingungen und zu welchen Zeiten man mit einem alten Fahrzeug rein darf oder nicht, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Im Normalfall werden die Oldtimer allerdings als alte Dreckschleudern gesehen, die draußen bleiben müssen.

(...) Mein Kommentar war doch hilfreich. Was ist aber brutal hilfreich? Im Übrigen gibt es seit diesem Jahr auch eine H- Kennzeichnung für Saisonkennzeichen.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 4. Oktober 2019 um 17:29:43 Uhr:

(...) Mein Kommentar war doch hilfreich. Was ist aber brutal hilfreich? Im Übrigen gibt es seit diesem Jahr auch eine H- Kennzeichnung für Saisonkennzeichen.

nicht so recht in diesem Forum.

mittlerweile sind alle wichtigen Antworten gegeben:

- in Deutschland keine Nutzungsbeschränkung durch gesetzliche Regelungen

- im Ausland kann das stark abweichen, wenn die "historischen Fahrzeuge" keine Privilegierung genießen

- Versicherungen schränken teils die Nutzung ein, das ist aber eine vertragliche Angelegenheit

Zitat:

@Goify schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:52:00 Uhr:

Es gibt schon Einschränkungen, die betreffen aber die Versicherung: Manche fordern zwingend ein Alltagsfahrzeug und bei manchen sind mehr als 9.000 km pro Jahr nicht versicherbar.

Ja, aber nur, wenn man eine besonders günstige Oldtimer-Versicherung haben möchte. Man kann aber auch die ganz normale weiter laufen lassen oder abschließen.

 

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 4. Oktober 2019 um 17:25:50 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:10:20 Uhr:

Man hat den Vorteil, dass man mit dem Fahrzeug, unabhängig des Schadstoffausstoßes, Umweltzonen befahren darf.

Das gilt nur fürs Inland. Will man ins Ausland, was für ein Wohnmobil wahrscheinlich ist, dann hat man es mit einem extrem unübersichtlichen Flickenteppich an Regelungen zu tun. Gerade Länder wie Italien und Frankreich haben sehr strenge und großflächige Umweltzonen. Ob und unter welchen Bedingungen und zu welchen Zeiten man mit einem alten Fahrzeug rein darf oder nicht, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Im Normalfall werden die Oldtimer allerdings als alte Dreckschleudern gesehen, die draußen bleiben müssen.

Guter, wichtiger Punkt.

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