AU bei Oldtimern - keine Prüfung vom G-Kat mehr?

Hallo zusammen,

diese Woche habe ich mal wieder HU+AU bei meinem Oldtimer machen lassen. War alles gut, keine Mängel.

Mir ist allerdings aufgefallen, dass auch dieses Mal die AU nur nach dem Prüfprogramm "Otto ohne Kat" durchgeführt wurde. Das war auch vor zwei Jahren schon so (bei einer anderen Prüforganisation).

In den 9 vorangegangenen AUs seit 2005 wurde immer nach "EURO 1 mit G-KAT" geprüft. So ist das meiner Meinung nach auch richtig - das Fahrzeug hat einen Kat samt Lambda-Regelung.

Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Jeep CJ7 Baujahr 1986 mit 4,2 Liter Reihensechszylinder und eingetragenem G-KAT EURO 1, der seit 2017 mit H-Kennzeichen unterwegs ist.

Nicht dass ich mich jetzt beschweren möchte, mir soll's recht sein - aber ich würde es gerne verstehen.

Gab es hier in den letzten Jahren eine Änderung in den Prüfvorschriften?

Ich dachte mal, das Abgasverhalten eines Fahrzeugs darf sich auf keinen Fall verschlechtern, auch bei Oldtimern (z.B. bei Eintragungen u.s.w.) - und jetzt interessiert sich niemand mehr für den Kat? Da könnte ich ja gleich mal einen fetten Holley Vergaser bestellen, oder 'ne schöne Mopar Zentraleinspritzung... 😜

Viele Grüße
Matthias

13 Antworten

Dann wurde die falsche AU durchgeführt...

Denn:

Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO (AU-Richtlinie)
2.1.4
Feststellen, welches Untersuchungsverfahren nach dieser Richtlinie bei dem zu untersuchenden Kraftfahrzeug angewendet werden muss, und sicherstellen, dass die dafür notwendigen AU-Daten vorhanden sind.

Kein Wissen aber ich würde drauf tippen, dass zu den Schlüsselnummern im Fahrzeugschein die AU-Prüfung im Programm so auf Standard gesetzt ist und der Prüfer es nicht manuell ändern will oder kann. Dran rühren würde ich jedenfalls nicht.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juni 2025 um 17:01:19 Uhr:
Kein Wissen aber ich würde drauf tippen, dass zu den Schlüsselnummern im Fahrzeugschein die AU-Prüfung im Programm so auf Standard gesetzt ist und der Prüfer es nicht manuell ändern will oder kann. Dran rühren würde ich jedenfalls nicht.

So wird es sein.

Die Frage an den TE wäre ja auch, wo steht denn das:

eingetragenem G-KAT EURO 1, der seit 2017 mit H-Kennzeichen unterwegs ist.

Unter 14.1 kann es ja nicht stehen, denn da steht 0098.

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Guter Hinweis mit den Schlüsselnummern, hätte ich auch selbst mal drauf kommen können.

Also bis zum H-Kennzeichen lief er tatsächlich als "SCHADSTOFFARM" / 0401 (14/14.1). Und jetzt mit H-Kennzeichen als "OLDTIMER" / 0098. War mir nie aufgefallen, dass sich da was geändert hat (da ich eben dachte das Abgasverhalten darf nicht schlechter werden, war das nicht mal so?).

Dann wird es wohl wirklich an den Standardeinstellungen des AU-Programms liegen, klingt plausibel.

Aber so ganz verstehe ich es trotzdem nicht. Heißt das jetzt wirklich, dass ein Oldtimer abgastechnisch machen kann was er will, Hauptsache CO ist unter 2%, auch wenn ein Kat verbaut ist? Es sind ja mittlerweile sehr viele Euro 1 Fahrzeuge älter als 30 Jahre. Das wäre ja quasi ein Freibrief für allerlei Umbauten.

Bei unseren Autos, keine Oldies, wird bei jeder HU auch der Motorraum kontrolliert. Da sollten Umbauten wie Vergaser statt Einspritzung die nicht zum H-Gutachten passen doch auffallen oder wie wird das gehändelt?

Gruß

Andre

Kommt drauf an, ob zeitgenössisch oder nicht. Wenn nicht, muss der Umbau mindestens 30 Jahre alt sein.

Zitat:
@McFlyNZ schrieb am 15. Juni 2025 um 08:51:22 Uhr:
Aber so ganz verstehe ich es trotzdem nicht. Heißt das jetzt wirklich, dass ein Oldtimer abgastechnisch machen kann was er will, Hauptsache CO ist unter 2%, auch wenn ein Kat verbaut ist? Es sind ja mittlerweile sehr viele Euro 1 Fahrzeuge älter als 30 Jahre. Das wäre ja quasi ein Freibrief für allerlei Umbauten.

Nein, wie schon in der 1. Antwort, muss die AU durchgeführt werden, welche zur Betriebserlaubnis erteilten Abgasnorm entspricht.

Wenn dort "G-KAT" drin steht, bzw. die Betriebserlaubnis so erteilt wurde, ist auch das AU-Programm G-KAT mit Fremdzündungsmotor anzuwenden. Und damit auch die dafür gesetzten Grenzwerte erfüllen.

Also, CO-Gehalt im LL und erhöhtem LL, jeweils max. 0,5/0,3% Vol.; Lambda usw.

(Von einem Umbau war jetzt keine Rede, oder habe ich etwas überlesen?)

Ich dachte mal, das Abgasverhalten eines Fahrzeugs darf sich auf keinen Fall verschlechtern, auch bei Oldtimern (z.B. bei Eintragungen u.s.w.) - und jetzt interessiert sich niemand mehr für den Kat?

Ich habe zumindest von Fällen gehört, wo nach der Zuteilung des H-Kennzeichens nachträgliche (!) Einbauten wie Kaltlaufregler, G-Kat wieder ausgebaut und ganz offiziell auch ausgetragen wurden.

Also Verschlechterung des Abgasverhaltens "zurück auf den Originalzustand". Aber keine weitere Verschlechterung gegenüber der Erstzulassung, also kein Ausbau einer werksseitigen Abgasnachbehandlung.

OK, danke.

Nein, um einen Umbau ging's mir nicht. War nur eine theoretische Überlegung.
Und optisch bemerken würde man sowas nicht wirklich (bei dem speziellen Fahrzeug jetzt) - vor 1984 hatte der Motor serienmäßig keinen Kat und auch damals wurden schon die verschiedensten Vergaser drauf geschraubt. Absolut typisches Bild für die Autos, eher schon die Regel.

Dann muss also die Lambda-Regelung auch weiterhin vorhanden und funktionsfähig sein, so wie ich mir das ja auch dachte.
Nur führt wohl eine Anpassung der Standard-Werte im AU-Prüfprogramm dazu, dass es meistens einfach nicht mehr kontrolliert wird - zumindest jetzt mal bei mir bei zwei verschiedenen Prüforganisationen.

Obwohl.. anderer Gedanke: woher weiß der Prüfer eigentlich welche Abgasnorm das Fahrzeug ursprünglich mal hatte, wenn doch 14/14.1 "überschrieben" wurde. Da hat er doch gar keinen Anhaltspunkt mehr, oder? Ebenso die Behörden. Das kann doch dann kein Mensch mehr nachvollziehen was da vorher war oder mit was da mal eine BE erteilt wurde. Oder sehe ich das falsch?

Naja, egal - so tief wollte ich da gar nicht einsteigen und mir kann's ja auch nur Recht sein, wenn weniger geprüft wird, als es eigentlich müsste.
Für mich ist das dann damit erledigt, danke für eure Ausführungen.

Zitat:
@McFlyNZ schrieb am 15. Juni 2025 um 12:44:40 Uhr:
Obwohl.. anderer Gedanke: woher weiß der Prüfer eigentlich welche Abgasnorm das Fahrzeug ursprünglich mal hatte, wenn doch 14/14.1 "überschrieben" wurde. Da hat er doch gar keinen Anhaltspunkt mehr, oder? Ebenso die Behörden. Das kann doch dann kein Mensch mehr nachvollziehen was da vorher war oder mit was da mal eine BE erteilt wurde. Oder sehe ich das falsch?

Das zieht sich das AU-Programm anhand der Schlüsselnummern zum Hersteller und Fzg.-Typ. Ebenso bei einer Behörde.

Problem wird wohl hier sein, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt?

Und damit wahrscheinlich Varianten und Versionen genullt sind. Also keine Daten vorhanden sind.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2025 um 13:04:29 Uhr:
Problem wird wohl hier sein, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt?
Und damit wahrscheinlich Varianten und Versionen genullt sind. Also keine Daten vorhanden sind.

Das wäre natürlich auch möglich. Aber dann sollte der Prüfer erst recht mal einen Blick unters Auto wagen und sehen, ob es sich z.B. um einen G-Kat handelt oder nicht 🤔

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